Energieförderung Kanton Appenzell Innerrhoden, Photovoltaik, Heizungsersatz, Gebäudesanierung und -Effizienz, Beratungsangebote.
19.9.2025
Der Kanton Appenzell Innerrhoden bietet verschiedene Förderungen und Anreize im Bereich Energie und Klimaschutz an. Die bereitgestellten Quellen konzentrieren sich hauptsächlich auf kantonale Massnahmen, die in der Regel für das gesamte Kantonsgebiet, einschliesslich der Stadt Appenzell, gelten. Eine spezifische, separate Liste von Energieförderungen ausschliesslich für die Stadt Appenzell ist in den vorliegenden Quellen nicht aufgeführt.
1. Allgemeines Energie-Förderprogramm des Kantons Appenzell Innerrhoden.
Das bestehende Förderprogramm Energie wurde auf den 1. Januar 2025 erweitert. Es zielt darauf ab, Immobilienbesitzer, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, zu unterstützen. Dies fördert langfristig niedrige Energiekosten, trägt zum Klimaschutz bei und schafft Wertschöpfung für das lokale Gewerbe.
Schwerpunkte der Erweiterung (mit höheren Beiträgen):
- Erster Einbau einer Wärmeverteilung: Dies betrifft den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen oder fossilen Heizungen.
- Ersatz grösserer Heizsysteme: Der Ersatz von grossen Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme wird unterstützt.
- Umfassende Gebäudesanierungen.
Antragsstellung und Informationen:
Fördergesuche müssen vor Baubeginn elektronisch über das Online-Förderportal des Kantons Appenzell I.Rh. unter https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ai eingereicht werden. Anschliessend muss das ausgedruckte, unterschriebene Gesuch mit Beilagen per Post an die Bearbeitungsstelle gesendet werden.
Mit dem Fördergeldrechner unter https://rechner.dasgebaeudeprogramm.ch/ai kann der voraussichtliche Förderbeitrag abgeschätzt werden.
Das angepasste Förderprogramm kann unter www.ai.ch/foerderprogramm heruntergeladen werden.
Allgemeine Informationen zur Energieförderung sind unter www.ai.ch/energiefoerderung verfügbar.
2. Beratungsangebote und Sensibilisierung.
Der Verein Energie AR/AI ist eine Kooperation zwischen Kanton, Wirtschaft und Privaten, die durch Information zur Eigenverantwortung in der Energiepolitik anregen will. Er übernimmt die Energieberatung und Information der Bevölkerung, Industrie, des Gewerbes und der öffentlichen Hand in Innerrhoden.
2.1 Impulsberatung Solarenergie:
- Förderung einer Beratung zur aktiven Solarenergienutzung (thermische oder elektrische Solaranlagen).
- Kundenbeteiligung: CHF 100.-
- Die Beratung erfolgt ausschliesslich durch den Verein Energie AR/AI.
- In Kombination mit der Impulsberatung "erneuerbar heizen" ist die Solarberatung gratis, wenn beide
- Beratungen gleichzeitig durch den Verein Energie AR/AI durchgeführt werden.
2.2 Beratung Heizsystemwechsel erneuerbar heizen:
- Unterstützt Hauseigentümer bei der Entscheidung für ein passendes erneuerbares Heizsystem beim Heizungsersatz.
- Dieses Programm wird von EnergieSchweiz unterstützt.
2.3 Sensibilisierung und Beratung für KMU:
Durch geeignete Kommunikations- und Fördermassnahmen sollen Betriebe, die keine Grossverbraucher sind, zu Energieverbrauchsanalyse und energetischen Optimierungsmassnahmen motiviert werden. Die Tourismusbranche (insbesondere Bergbahnen) ist hierbei einzubeziehen.
Eine diesbezügliche Beratung wird gemeinsam mit dem Verein Energie AR/AI angestrebt.
3. Spezifische Handlungsfelder und Massnahmen mit Förderbezug.
Die Energie- und Klimaschutzstrategie des Kantons Appenzell Innerrhoden beschreibt Massnahmen in neun Handlungsfeldern zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Viele dieser Massnahmen beinhalten direkte oder indirekte Förderungen:
3.1 Gebäude (Sanierung und Effizienz):
- G_2 Erhalt und Ausbau des Förderprogramms: Überprüfung und Anpassung der Beratungs- und Förderangebote an die neuen Zielsetzungen. Es soll ein speziell zugeschnittenes Förderprogramm für denkmalgeschützte Bauten geschaffen werden.
- G_3 Sensibilisierung, Informationen und Veranstaltungen für Private: Bewerbung bestehender Beratungsangebote und Förderprogramme, um die Rate energetischer Sanierungen zu steigern.
- G_6 Sanierung statt Neubauten: Schaffung eines passenden Beratungs- und Förderungsangebots zur Stärkung des Bewusstseins für graue Energie und Reduzierung des Energiebedarfs, insbesondere für private Liegenschaften.
3.2 Effizienz in Industrie und Gewerbe:
B_3 Kantonale Förderung ENAW, ACT und PEIK: Der Kanton fördert und bewirbt die Teilnahme von Betrieben an den Angeboten ENAW, ACT und PEIK zur Verbesserung der Energieeffizienz.
3. Wärmeversorgung
- W_2 Speichermöglichkeiten nachhaltige Energie fördern: Prüfung von Energiespeichermöglichkeiten mit Energieversorgern und Förderung entsprechender Pilotprojekte.
- W_3 Förderung Ausbau Fernwärme, Solarthermie und Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung: Schaffung einer geeigneten Förderstrategie und Bereitstellung entsprechender Fördermittel für diese Wärmeerzeugungsvarianten.
- W_1 Erarbeitung einer kantonalen Wärme- und Energieplanung: Definition von Gasstilllegungsgebieten und Angebot eines kostenlosen Beratungsangebots für betroffene Hauseigentümer zur Findung eines optimalen, erneuerbaren Ersatzes.
Effizienz öffentliche Infrastruktur.
I_2 Ausbau Elektroladeinfrastruktur vorantreiben und fördern: Förderung und Ausbau öffentlicher Ladestationen, z.B. in der weissen und blauen Zone, vor öffentlichen Gebäuden und an ÖV-Haltestellen. Eine Zusammenarbeit mit Stromanbietern wird geprüft.
Erneuerbare Stromproduktion.
S_1 Förderung Optimierung und Zubau PV-Anlagen und Beratung insbesondere für Winterstrom:
Starker Ausbau auf kantonalen Liegenschaften.
Prüfung einer kantonalen Förderung zusätzlich zum Bundesbeitrag oder attraktiver Rücklieferungstarife durch Energieversorger.
Erarbeitung einer Beteiligungsstrategie an kantonalen Anlagen für interessierte Privatpersonen.
Besonderes Augenmerk auf eine optimierte Ausrichtung der PV-Anlagen zur Winterstromproduktion, einschliesslich Vertikalanlagen und Fassadenanlagen.
Mobilität.
M_2 Konzept Ladeinfrastruktur (privat und öffentlich) für Elektromobilität:
Prüfung einer finanziellen Förderung von Ladestationen mit bidirektionalen Systemen.
Prüfung einer allfälligen Steuerbegünstigung gemäss Energieeffizienzkategorisierung.
Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten, z.B. für Nachrüstungen/Grundinstallationen bei Mietobjekten.
M_3 Mobilitätsmanagement: Aufbau eines Beratungsangebots für Mobilitätsmanagement in Unternehmen, bei Bauprojekten und Veranstaltungen.
Land- und Forstwirtschaft:
L_1 Erschliessung und Nutzung des Holzes: Prüfung der Beantragung allfälliger nationaler Fördermittel für Projekte zur Attraktivierung der Holznutzung und Schaffung von Anreizen für Holznutzung.
L_3 Pilotbetriebe, Schulungen und Förderung klimaangepasster Landwirtschaft: Schaffung von Pilot- und Forschungsprojekten (z.B. Bewässerungsmanagement, Emissionsreduktion durch Fütterungsanpassung, neue Gülletechniken) und notwendige Schulungen der Landwirtinnen und Landwirte. Eine geeignete Förderung von Pilotbetrieben und -projekten ist anzustreben.
L_4 Förderung / Sensibilisierung Fahrzeugpark Land- und Forstwirtschaft: Prüfung finanzieller Anreize wie Förderungen oder Besteuerungen gemäss Leistung, Effizienz oder Motorisierungsgrad, um die Grösse und den Motorisierungsgrad des Landwirtschaftlichen Fuhrparks zu beschränken.
Ressourcen, graue THG, Kommunikation.
R_2 Energie-Kanton Appenzell Innerrhoden (Label Energiestadt): Das Energiestadt-Programm bietet die Möglichkeit zu Projektförderungen, Beratungen und Weiterbildungen.
Es ist zu beachten, dass alle Fördergesuche des Kantons Appenzell Innerrhoden über das zentrale Online-Förderportal zu stellen sind und zwingend vor Baubeginn eingereicht werden müssen. Für weitere Informationen und spezifische Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten steht die Energiefachstelle des Kantons Appenzell I.Rh. zur Verfügung.
Quellenangaben:
Das Dokument "Energie- und Klimaschutzstrategie Kanton Appenzell I.Rh." legt einen umfassenden Plan zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Kanton Appenzell Innerrhoden vor. Es skizziert einen Zielpfad zur Klimaneutralität bis 2050, orientiert an den bundesrätlichen Netto-Null-Vorgaben. Die Strategie identifiziert neun Handlungsfelder, darunter Gebäude, Mobilität, Wärmeversorgung und Landwirtschaft, für die spezifische Massnahmen zur Dekarbonisierung erarbeitet wurden. Sie definiert neun Handlungsfelder (Gebäude, Industrie/Gewerbe, Wärmeversorgung, öffentliche Infrastruktur, erneuerbare Stromproduktion, Mobilität, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Ressourcen/Kommunikation) und detailliert 42 konkrete Massnahmen mit Prioritäten, Umsetzungszeiten und Kostenschätzungen. Die Strategie betont die Dekarbonisierung durch Elektrifizierung und die Nutzung lokaler erneuerbarer Potenziale, insbesondere Sonnen- und Windenergie. Ein Grundlagenbericht von 2019 zum Energiebedarf und -potenzial des Kantons bildet die Basis für die priorisierten Massnahmen, die sowohl technische Lösungen als auch Verhaltensänderungen in der Bevölkerung fördern sollen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Elektrifizierung von Mobilität und Wärme sowie dem Ausbau erneuerbarer Stromquellen wie Sonnenenergie. Die Strategie betont die Vorbildfunktion der kantonalen Verwaltung und die Notwendigkeit regelmässiger Überprüfungen der Wirksamkeit der Massnahmen.
„Erweiterung Förderprogramm Energie bei Neu- und Umbauten — Appenzell Innerrhoden": Diese Mitteilung informiert über die Erweiterung des kantonalen Förderprogramms Energie zum 1. Januar 2025. Es werden höhere Beiträge für den erstmaligen Einbau einer Wärmeverteilung, den Ersatz grösserer fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Optionen und umfassende Gebäudesanierungen eingeführt. Fördergesuche müssen elektronisch über das Online-Portal des Kantons und zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
"Förderung" und "Kantonale Förderung — Appenzell Innerrhoden": Diese Quellen beschreiben die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Kanton Appenzell Innerrhoden als Teil einer aktiven Energiepolitik, die Anreize statt Vorschriften setzt. Sie heben die Vorteile für Immobilienbesitzer hervor (Fördergeld, tiefe Energiekosten, Klimaschutz). Insbesondere wird die "Impulsberatung Solarenergie" des Vereins Energie AR/AI erwähnt, die bei gleichzeitiger Durchführung mit der "Impulsberatung erneuerbar heizen" kostenlos ist.
"Geschichte": Dieser Text gibt einen Überblick über die Gründung und Entwicklung des "Vereins Energie AR/AI". Der Verein wurde 2001 gegründet, um den rationellen Energieeinsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Appenzell Ausserrhoden zu fördern. Seit 2014 ist Appenzell Innerrhoden Mitglied, und der Verein übernimmt die Informations- und Energieberatungsaufgaben für die Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und öffentliche Hand in Innerrhoden. Die Umsetzung des Förderprogramms AI verbleibt bei der kantonalen Energiefachstelle.
"Grosses Potenzial an erneuerbaren Energien in Innerrhoden - appenzell24.ch": Dieser Medienartikel fasst die "Energie- und Klimaschutzstrategie" des Kantons Appenzell Innerrhoden zusammen. Er betont die Notwendigkeit von Massnahmen gegen den Klimawandel, das Netto-Null-Ziel bis 2050, die neun Handlungsfelder und das grosse Potenzial an Sonnen- und Windenergie im Kanton. Die aktive Beteiligung der Bevölkerung wird als entscheidend für den Erfolg der Strategie hervorgehoben.
"Home": Diese Quelle, von der Webseite des Vereins Energie AR/AI, bietet eine Sammlung von aktuellen Energie-Nachrichten und Artikeln. Sie behandelt Themen wie Energieeffizienz, Solarstrom, Windenergie, Elektromobilität, Gebäudesanierungen, Klimawandel und Recycling. Sie bewirbt auch Beratungsangebote wie die "Beratung Heizsystemwechsel erneuerbar heizen" und "Beratung Solarenergie".
"Mit neuer Energie ins Jahr 2020 | SP Appenzell Innerrhoden |": Dies ist eine politische Rede, die sich für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzt. Sie betont die Förderung erneuerbarer Energien (Sonne, Wasser, Wind) und energetische Gebäudesanierungen als Mittel zur CO2-Senkung, zur Reduzierung der Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern und zur Schaffung lokaler Arbeitsplätze. Der Windpark Oberegg wird als wichtiges Leuchtturmprojekt genannt.
"News - HEV Appenzell Innerrhoden": Dieser Artikel des Hauseigentümerverbands Appenzell Innerrhoden beleuchtet die "MuKEn 2025" (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich). Es werden regulatorische Änderungen wie das Verbot fossiler Heizungen, die Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten und Dachsanierungen (ab 50 m²) sowie die Sanierungspflicht für elektrische Widerstandsheizungen erläutert. Der Artikel kritisiert mögliche Kürzungen des Gebäudeprogramms auf Bundesebene und betont die kulturelle und ökologische Bedeutung von Gebäudesanierungen gegenüber Neubauten.
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Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
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