Energieförderung Kanton Graubünden und Stadt Chur: Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
18.10.2025
Das Amt für Energie und Verkehr Graubünden beschreibt die Förderprogramme des Kantons Graubünden zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Es werden verschiedene Förderbereiche detailliert aufgeführt, darunter die Gebäudehülle (Sanierungen und Boni), haustechnische Anlagen (wie Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen) und der Anschluss an Wärmenetze. Spezielle Programme existieren für Neubauten mit Vorbildcharakter (MINERGIE-P Standard), die Nutzungsgradverbesserung in gewerblichen Prozessen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen für Winterstrom. Für jeden Förderbereich werden die Beitragsbemessungen, die maximalen Beitragshöhen und die spezifischen technischen Voraussetzungen erläutert. Generell müssen Gesuche vor Baubeginn eingereicht werden, und die Förderung zielt hauptsächlich auf bestehende Bauten ab, die älter als fünf Jahre sind oder vor dem Jahr 2000 bewilligt wurden.
Kanton Graubünden.
Die Energieförderungen im Kanton Graubünden sind vielfältig und werden hauptsächlich vom Amt für Energie und Verkehr Graubünden (AEV) verwaltet. Die Programme umfassen Massnahmen an der Gebäudehülle, haustechnische Anlagen, Neubauten mit Vorbildcharakter sowie spezifische Förderungen für Winterstromproduktion und gewerbliche Prozesse.

Im Rahmen des Aktionsplans Green Deal hat der Kanton zudem einen Ausbau der Förderungen, insbesondere im Bereich Solarenergie und Elektromobilität, beschlossen. Obwohl die Stadt Chur der Sitz des Amtes für Energie und Verkehr ist, enthalten die Quellen keine spezifischen Förderprogramme der Stadt Chur. Es wird jedoch allgemein darauf hingewiesen, dass die Gesuchsteller prüfen sollen, ob Unterstützungsmöglichkeiten von ihrer Wohngemeinde oder ihrem lokalen Elektrizitätswerk angeboten werden. Als Beispiel für kommunale Förderungen wird die Gemeinde Landquart genannt.
I. Förderprogramme des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr).
Die Beitragsgesuche sind grundsätzlich rechtzeitig vor Bau- oder Installationsbeginn einzureichen, und eine Förderzusage muss vor dem Start des Vorhabens vorliegen.
A. Gebäudehülle (Teil- und Gesamtsanierungen).
Beiträge werden für Massnahmen an bestehenden Bauten oder Gebäudeteilen ausgerichtet, deren Errichtung vor dem Jahr 2000 bewilligt wurde.
Massnahme |
Geförderter U-Wert (nach Sanierung) |
Förderbeitrag |
Maximale Beitragshöhe |
Bedingungen |
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Fenster |
U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m²K |
CHF 30/m² Bauteilfläche |
CHF 200‘000 (inkl. Bonus) |
Nur förderberechtigt, wenn gleichzeitig die umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird. |
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Wand, Dach, Boden (gegen aussen) |
U-Wert ≤ 0.20 W/m²K |
CHF 60/m² Bauteilfläche |
CHF 200‘000 (inkl. Bonus) |
Geschützte Bauten können Erleichterungen erhalten. |
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Wand, Decke, Boden (gegen unbeheizt) |
U-Wert ≤ 0.25 W/m²K |
CHF 20/m² Bauteilfläche |
CHF 200‘000 (inkl. Bonus) |
Minimalbeitrag CHF 1‘000. Ab CHF 10‘000 Förderbeitrag ist ein GEAK-Plus zu erstellen. |
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Gesamtsanierungsbonus (Bonus Gebäudehülleneffizienz) |
Sanierung von mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) gleichzeitig. |
Zusätzlich CHF 60/m² für die Bauteilflächen von Fassade, Dach und Wand/Boden gegen Erdreich. |
In Maximalbeitrag von CHF 200‘000 eingeschlossen. |
Muss gemeinsam mit einem Gesuch für die Gebäudehülle beantragt werden. |
B. Haustechnische Anlagen.
Gefördert werden Hauptheizsysteme für Raumwärme und Brauchwarmwasser in bestehenden Bauten, die vor mehr als fünf Jahren erstellt wurden. Gefördert wird der Ersatz einer bestehenden Öl-, Erdgas- oder elektrischen Widerstandsheizung. Die Wärmemenge muss mindestens zu 75 Prozent mit erneuerbarer Energie erzeugt werden.
Anlagentyp |
Bemessungsgrundlage und Pauschalbeiträge |
Zusatzbeiträge (Wärmeverteilsystem) |
Maximale Beitragshöhe |
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Holzheizungen |
Stückholz/Pelletfeuerung: Pauschal CHF 5‘000 pro Anlage. Automatische (bis 250 m² EBF): Pauschal CHF 5‘000; Automatische (ab 250 m² EBF): CHF 20/m² EBF. |
Pauschal CHF 5‘000 (bis 250 m² EBF) oder CHF 20/m² EBF (ab 250 m² EBF). |
CHF 200‘000 (inkl. Zusatzbeitrag). |
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Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser) |
Bis 250 m² EBF: Pauschal CHF 6‘250; Ab 250 m² EBF: CHF 25/m² EBF. |
Pauschal CHF 5‘000 (bis 250 m² EBF) oder CHF 20/m² EBF (ab 250 m² EBF). |
CHF 200‘000 (inkl. Zusatzbeitrag). |
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Wärmepumpen (Luft/Wasser) |
Bis 250 m² EBF: Pauschal CHF 3‘500; Ab 250 m² EBF: CHF 14/m² EBF. |
Pauschal CHF 5‘000 (bis 250 m² EBF) oder CHF 20/m² EBF (ab 250 m² EBF). |
CHF 200‘000 (inkl. Zusatzbeitrag). |
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Thermische Solaranlagen |
Sockelbeitrag CHF 2‘000 + Leistungsbeitrag CHF 500/kW (Mindestleistung 2 kW). |
Nicht anwendbar. |
Maximal CHF 50‘000 (gemäss Energieverordnung max. CHF 100‘000). Minimalbeitrag CHF 3‘000. |
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Komfortlüftungsanlagen (Erstinstallation) |
Pauschalbeitrag pro Wohneinheit CHF 5‘000. |
Nicht anwendbar. |
Maximal CHF 100‘000. |
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Anschluss an Wärmenetz (bestehend, > 70 kW) |
Bis 250 m² EBF: Pauschal CHF 5‘000; Ab 250 m² EBF: CHF 20/m² EBF. |
Pauschal CHF 5‘000 (bis 250 m² EBF) oder CHF 20/m² EBF (ab 250 m² EBF). |
CHF 100‘000 (inkl. Zusatzbeitrag). |
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Wärmeverbund (Neubau/Erweiterung, ab 70 kW) |
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage: CHF 20/m² EBF. Neubau/Erweiterung Wärmenetze: CHF 20/m² EBF. |
Nicht anwendbar. |
Maximal CHF 200‘000 je für Wärmeerzeugungsanlage und Wärmenetze. |
C. Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (MINERGIE-P).
Gefördert werden Neubauten und Ersatzneubauten, die dem MINERGIE-P Standard entsprechen. Die Förderung erfolgt nach Energiebezugsfläche (EBF).
Gebäudetyp |
Förderbeitrag pro EBF |
Maximalbeitrag |
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MINERGIE-P Einfamilienhaus |
CHF 75/m² EBF |
CHF 100‘000 |
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Mehrfamilienhaus |
CHF 40/m² EBF |
CHF 100‘000 |
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Nicht Wohnbau |
CHF 30/m² EBF |
CHF 100‘000 |
D. Photovoltaikanlagen für Winterstrom.
Der Kanton Graubünden fördert PV-Anlagen auf Bauten und Infrastrukturanlagen, die speziell für eine erhöhte Winterstromproduktion ausgelegt sind. Die Beiträge basierend auf diesem Leitfaden werden im Rahmen des Aktionsplans Green Deal um 100 Prozent erhöht, was ab dem 1. Dezember 2021 berücksichtigt wird.
Förderparameter |
Details und Beiträge |
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Förderbeitrag (Leistung) |
Regulär: CHF 300/kWp. Mit Green Deal Bonus: CHF 600/kWp. |
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Beitragsrahmen |
Minimalbeitrag: CHF 900. Maximalbeitrag: CHF 200‘000. (Im Rahmen des Green Deals werden maximal CHF 400'000 genannt). |
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Mindestleistung |
Mindestanlagengrösse von 3 kWp. |
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Neigungswinkel |
Zwischen 60° und 90°. |
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Exposition |
Zwischen Ost-Süd-West (O–S–W). Bifaciale Anlagen sind von dieser Anforderung befreit. |
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Standortbedingungen |
Globalstrahlung am Standort muss grösser als 1250 kWh/m²*a sein. |
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Ausschlüsse |
Explizit ausgenommen sind Freiflächenanlagen sowie aufgeständerte Anlagen auf Steildächern. Der Ersatz einer bestehenden Anlage ist nicht förderberechtigt. |
E. Nutzungsgradverbesserung gewerblicher oder industrieller Prozesse.
Der Kanton Graubünden kann finanzielle Beiträge an energetische Verbesserungen gewerblicher und industrieller Prozesse gewähren.
Massnahme |
Anforderung |
Maximalbeitrag |
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Nutzungsgradverbesserung |
Nachweis, dass mit den geplanten Massnahmen ein Nutzungsgrad erzielt wird, der nach der Sanierung mindestens 25 Prozent über dem bisherigen Wert liegt. |
CHF 100‘000. |
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Ausschluss |
Optimierungen für Raumwärme und Brauchwarmwasser sind nicht förderberechtigt. |
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F. Ergänzende kantonale Förderungen (Green Deal II).
Im Rahmen der zweiten Etappe des "Aktionsplans Green Deal" (Gesamtinvestition von 200 Millionen Franken zur Erreichung der Klimaziele) wurden weitere Förderungen beschlossen, teilweise als Green-Deal-Bonus zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen:
- Förderung für flächenoptimierte PV-Anlagen: Subventionen für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden, deren Leistung den Eigenverbrauch übersteigt. Dies soll die optimale Ausnutzung geeigneter Flächen fördern.
- E-Ladestationen: Subventionen für Ladestationen in bestehenden Mehrfamilienhäusern zur Förderung der Elektromobilität.
- Weitere geförderte Technologien: Zusätzlich werden Wärme-/Kältenetze, Kreislaufwirtschaft, Negativemissionstechnologien und innovative Klimatechnologien finanziell unterstützt.
- Öffentlicher Verkehr: Auch der öffentliche Verkehr wird zusätzlich gefördert.
- Energieberatung: Die Abteilung Energieeffizienz des Amtes für Energie und Verkehr erteilt telefonische Auskünfte und bietet nach Voranmeldung kostenlose und produktneutrale persönliche Beratungen an.
II. Förderungen der Gemeinden des Kantons Graubünden.
Die verwendeten Quellen enthalten keine spezifischen Förderprogramme der Stadt Chur. Allgemein wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unterstützungsmöglichkeiten durch die Wohngemeinden oder lokale Elektrizitätswerke geprüft werden sollen.

Als explizites Beispiel wird das Förderprogramm der Gemeinde Landquart für Solaranlagen genannt, das zusätzlich zu den kantonalen und nationalen Programmen gilt.
A. Beispiel Gemeinde Landquart (Photovoltaik-Anlagen).
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Anlage-Art |
Leistungsbeitrag |
Mindestleistung |
Maximalleistung |
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Aufdach |
CHF 150/kWp |
6 kWp |
400 kWp |
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Indach |
CHF 300/kWp (profitiert von einer Verdoppelung) |
3 kWp |
200 kWp |
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Fassaden |
CHF 150/kWp |
6 kWp |
400 kWp |
Hinweis: Bei Neubauten wird das gesetzliche Minimum (Eigenstromerzeugungspflicht) von der Anlagenleistung abgezogen. Sämtliche Fördergelder von Bund, Kanton und Gemeinden sind kumulierbar.
Zusammenfassung der Quellenangaben.
Die Quellen beschreiben detailliert die Energieförderprogramme des Kantons Graubünden, welche hauptsächlich vom Amt für Energie und Verkehr (AEV) in Chur verwaltet werden. Die Förderungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren und die Produktion erneuerbarer Energien zu steigern.
Die wichtigsten Förderbereiche des Kantons sind:
1. Gebäudehülle: Gefördert werden Teil- und Gesamtsanierungen von Bauteilen (Fenster, Dach, Wand, Boden) bestehender Gebäude, die vor dem Jahr 2000 bewilligt wurden. Es gibt einen Gesamtsanierungsbonus für die gleichzeitige Sanierung von mindestens 90 Prozent aller Hauptflächen. Die Maximalbeiträge betragen bis zu CHF 200'000.
2. Haustechnische Anlagen: Unterstützt wird der Ersatz fossiler (Öl, Erdgas) oder elektrischer Widerstandsheizungen durch erneuerbare Systeme wie Holzheizungen, Wärmepumpen (Sole/Wasser, Luft/Wasser) oder thermische Solaranlagen. Auch der Anschluss an Wärmenetze (Wärmeverbund ab 70 kW) wird subventioniert. Die Maximalbeiträge für monovalente Anlagen liegen bei CHF 200'000 (mit Zusatzbeiträgen für Wärmeverteilsysteme).
3. Neubauten: Es werden Neubauten und Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter gefördert, die dem MINERGIE-P Standard entsprechen. Die maximale Beitragshöhe liegt bei CHF 100'000.
4. Gewerbliche Prozesse: Es können finanzielle Beiträge an die Nutzungsgradverbesserung gewerblicher oder industrieller Prozesse gewährt werden, sofern eine Steigerung des Nutzungsgrades um mindestens 25 Prozent nachgewiesen wird. Der Maximalbeitrag beträgt CHF 100'000.
5. Photovoltaik (PV) für Winterstrom: Speziell gefördert werden PV-Anlagen auf Bauten oder Infrastrukturanlagen, die für eine erhöhte Winterstromproduktion ausgelegt sind (Neigungswinkel zwischen 60° und 90°, Exposition zwischen Ost-Süd-West). Der Leistungsbeitrag beträgt regulär CHF 300/kWp.
Erweiterung durch den Aktionsplan "Green Deal":
Der Bündner Grosse Rat hat der zweiten Etappe des "Aktionsplans Green Deal" zugestimmt, für dessen Umsetzung der Kanton insgesamt 200 Millionen Franken investieren will, um die Klimaziele zu erreichen.
Green Deal Bonus PV: Die Beiträge für die Winterstrom-optimierten PV-Anlagen (gemäss oben genannter Definition) wurden im Rahmen des Green Deals um 100 Prozent erhöht. Der effektive Förderbeitrag liegt damit bei CHF 600/kWp.
Neue Förderungen: Neu werden auch PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden subventioniert, deren Leistung den Eigenverbrauch übersteigt, um geeignete Flächen optimal auszunutzen.
E-Mobilität: Es wurden Subventionen für Ladestationen in bestehenden Mehrfamilienhäusern beschlossen, um die Verbreitung der Elektromobilität zu fördern.
Kommunale Förderungen:
Die Gesuchsteller werden allgemein darauf hingewiesen, dass sie prüfen sollen, ob zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten von ihrer Wohngemeinde oder ihrem lokalen Elektrizitätswerk angeboten werden. Die Gemeinde Landquart wird als Beispiel genannt, die zusätzliche Leistungsbeiträge für Aufdach-, Indach- und Fassaden-PV-Anlagen gewährt. Die Quellen enthalten jedoch keine spezifischen Förderprogramme der Stadt Chur.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
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Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Quellenverzeichnis.
https://www.repower.com/ch/solar/foerdergelder
https://gruene-gr.ch/der-green-deal-ii-jetzt-gehts-richtig-los/
https://www.ee-news.ch/de/article/56022/kanton-graubunden-kantonsparlament-beschliesst-green-deal
https://www.gewerbe-gr.ch/energie_strom.html
https://www.swissinfo.ch/ger/bündner-kantonsparlament-beschliesst-%22green-deal%22/89209671
https://lex.weblaw.ch/lex.php?norm_id=820.200&source=gr&lex_id=102262
PDF's
https://www.albula-alvra.ch/_docn/5617309/Energieverordnung_GR_820.210_de.pdf
Stadt Chur
https://www.chur.ch/energiekonzept/383
Energieförderung Bund und Kantone.





