Zum Inhalt springen

Energieförderung Kanton Thurgau und Stadt Frauenfeld, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Der Kanton Thurgau gilt als einer der fortschrittlichsten Kantone der Schweiz im Bereich der Energieförderung.

Energieförderung Kanton Thurgau und Stadt Frauenfeld, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

 

23.12.2025

Die strategische Ausrichtung des Kantons zielt auf die Sicherstellung einer optimalen Energieversorgung, die Reduktion des CO2-Ausstosses, die Minderung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Stadt Frauenfeld ergänzt das kantonale Förderprogramm mit eigenen finanziellen Beiträgen für Projekte auf ihrem Gemeindegebiet. Dieser Artikel bietet einen strukturierten und detaillierten Überblick über die Energieförderungen des Kantons Thurgau und die ergänzenden Förderungen der Stadt Frauenfeld, basierend hauptsächlich auf den Programmen 2024 und 2025.


I. Förderprogramm Energie Kanton Thurgau.

(Gültig ab 1. Januar 2025 / Stand Juli 2024).

Das kantonale Förderprogramm wird durch Einnahmen aus der CO2-Abgabe des Bundes und kantonalen Mitteln finanziert. Die Finanzierung erfolgt teilweise auch über das Impulsprogramm aufgrund des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG).

1. Beratung.

Fördermassnahme
Detail

GEAK mit Beratungsbericht (GEAK Plus)

Förderung von Gebäudeenergieausweisen der Kantone mit Beratungsbericht für bestehende Gebäude. Die Beratung beinhaltet eine Begehung vor Ort und eine Erläuterung des Berichts.

Fördersätze:

Ein-/Zweifamilienhäuser: 

CHF 1'000; MFH ab 3 Wohnungen/Hotel: CHF 1'500; Büro/Verwaltung/Schule/Verkauf/Restaurant: CHF 2'000. Der Beitrag beträgt maximal 50 % der Kosten.


2. Gebäudesanierungen. 

Fördermassnahme
Detail

Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile)

Förderung der verbesserten Wärmedämmung von Einzelbauteilen (Dach, Wand, Boden gegen Aussenklima/Erdreich) bei Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

Flächenbeitrag:

CHF 40 pro m² Dämmmaterial.

Zusatzbeitrag Opake Bauteile mit Solarstromanlage

CHF 20 pro m² Dämmmaterial, wenn eine Solarstromanlage mit mindestens 30 W/m² Energiebezugsfläche installiert wird (maximal CHF 50'000).

Bonus Gebäudehülleneffizienz

Zusätzliche Beiträge bei Sanierung auf mindestens GEAK Effizienzklasse C oder B, oder bei Dämmung von mindestens 90% der Hauptflächen.

Gebäudemodernisierungen nach Minergie

Förderung von Modernisierungen nach Minergie-Basisstandard, Minergie-A oder Minergie-P (Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000).

Zusatzbeitrag ECO:

CHF 3'000 plus CHF 10 pro m² EBF.


3. Neubauten. 

Fördermassnahme
Detail

Minergie-Neubauten

Förderung von Neubauten und Ersatzneubauten nach Minergie-P, SNBS 2.1 oder SIA-Effizienzpfad 2040 (zukünftig SIA 390/1 Klimapfad),.

Zertifizierungsbeiträge:

Übernahme der Zertifizierungskosten für Minergie-Basisstandard, Minergie-A und Minergie Qualitätssicherung Bau (MQS Bau). Bei SNBS 2.1/SIA-Effizienzpfad 2040: zusätzliche Übernahme der Zertifizierungskosten für Minergie-P.


4. Ersatz Wärmeerzeugung (Fossile oder Elektro-Heizungen ersetzen). 


Fördermassnahme
Detail

Holzfeuerungen

Förderung automatischer Holzfeuerungen (bis 70 kW) mit einem Investitionsbeitrag pro Anlage von CHF 6'000 (EFH/ZFH) bis CHF 10'000 (MFH/Nichtwohnbauten). Anlagen über 70 kWFL werden mit CHF 360 pro kWth gefördert.

Wärmepumpenanlagen Sole/Wasser, Wasser/Wasser

Investitionsbeitrag pro Anlage von CHF 9'000 (EFH/ZFH) bis CHF 16'000 (MFH/Nichtwohnbauten). Ab 20 kWth kommen CHF 300 pro weiteres kWth hinzu.

Zusatzbeitrag Solarstromanlage für Wärmepumpen (Sole/Wasser)

CHF 3'000 plus CHF 10 pro m² EBF (mindestens 30 W/m² EBF neu installiert/erweitert).

Wärmepumpenanlagen Luft/Wasser (über 70 kWth)

Einmaliger Investitionsbeitrag von CHF 3'200 plus CHF 120 pro weiteres kWth.

Ersatz dezentraler E-Widerstandsheizungen/fossiler Heizungen

CHF 15'000 bis 250 m² EBF, oder CHF 60 pro m² EBF ab 250 m² EBF, wenn auf ein hydraulisches Wärmeverteilsystem mit erneuerbarer Hauptheizung umgestellt wird.

Anschlüsse an Wärmenetze

Einmaliger Investitionsbeitrag pro Anschluss von CHF 7'000 (EFH/ZFH) bis CHF 12'000 (MFH/Nichtwohnbauten). Die Wärme muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.

Wärmenetzprojekte

Neubau/Erweiterung von Wärmeerzeugungsanlagen mit Wärmenetz: 

CHF 150 pro MWh/a. Neubau/Erweiterung von Wärmenetzen: CHF 40 pro MWh/a.


5. Solaranlagen. 

Fördermassnahme
Detail

Solarstromanlagen (Einmalvergütung)

Die Förderung erfolgt durch den Bund (Pronovo AG) mit einmaligen Investitionsbeiträgen (KLEIV, GREIV).

Vermarktung von Solarstrom (HKN)

Vergütung für die Abtretung von Herkunftsnachweisen durch Organisationen wie den Solarstrom-Pool Thurgau oder Thurgauer Naturstrom.


6. Energieeffizienz in Unternehmen. 

Fördermassnahme
Detail

Energieeffizienzmassnahmen

Förderung von Massnahmen in Unternehmen in Bereichen wie Abwärmenutzung, Wärmeverteilung, Kälte-/Kühlwasseranlagen, Lüftungsanlagen, Druckluftanlagen, Pumpensysteme und Motoren.

Fördersatz:

CHF 30 pro MWh für eingesparte elektrische Energie und CHF 10 pro MWh für eingesparte thermische Energie (über 10 Jahre gerechnet). Der maximale Beitrag beträgt CHF 30'000 pro Projekt (Abwärmenutzung: CHF 200'000).


7. Elektromobilität. 


Fördermassnahme
Detail

Erschliessung Ladeinfrastruktur

Beitrag an Erschliessungskosten für Ladeinfrastruktur in MFH, Industrie/Gewerbe und Bürogebäuden: 

15 % der Investitionskosten (max. CHF 30'000 pro Projekt).

Bidirektionale Ladestationen

Förderung von stationären bidirektionalen DC-Ladestationen in Wohngebäuden, die mit einer Solarstromanlage im Eigenverbrauch gekoppelt sind: 

CHF 2'000 pro Ladestation.


8. Analysen und Studien. 

Fördermassnahme
Detail

Machbarkeitsstudien

Max. Fördersatz 40 % der Studienkosten (max. CHF 20'000). Unterstützte Bereiche umfassen Wärmenetz, Biogasanlage, Tiefengeothermie, Gesamtenergieversorgungskonzept etc.

Energieanalysen in Unternehmen

Max. Fördersatz 40 % der Gesamtkosten (max. CHF 20'000). Dient als Grundlage für Energieverbrauchsanalyse (EVA) oder Universalzielvereinbarung (UZV),.

Energiestadtlabel

Förderung der Zertifizierung (Erreichung Label Energiestadt oder Energiestadt GOLD): Max. Fördersatz 50 % der Zertifizierungskosten (max. CHF 7'000). Re-Zertifizierungen werden nicht gefördert.


9. Spezialanlagen. 

Fördermassnahme
Detail

Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK)

Förderung von Neuanlagen, die ausschliesslich erneuerbare Energieträger (z. B. Holz, Biogas) nutzen: 

CHF 500 pro kW elektrische Leistung (max. CHF 100'000 pro Projekt).

Spezialprojekte

Projekte, die erneuerbare Energien nutzen oder die Energieeffizienz steigern, wie Agri-Photovoltaik oder Solardächer auf Parkplätzen. Der Förderbeitrag beträgt maximal 

20 % der Gesamtinvestitionen (individuelle Beurteilung, Mindestinvestition CHF 15'000).

Zusätzliche Kantonale Förderung

Beiträge an Fenster in Schutzobjekten: Zusätzlich 10 % der Investitionskosten bei Fenstern mit 3-fach-Isolierverglasung (Eingabe über das Amt für Denkmalpflege).




II. Ergänzende Förderungen der Stadt Frauenfeld.

Die Stadt Frauenfeld gewährt zusätzliche Förderbeiträge für Objekte auf ihrem Gemeindegebiet. Die städtischen Förderbeiträge werden automatisch beantragt, wenn ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird.

  • Der gesamte Förderbeitrag (Kanton + Stadt) beträgt maximal 50 % der Gesamtinvestitionen.
  • Der minimale Beitrag pro Projekt muss CHF 500 erreichen.
  • Gebäude im Eigentum der Stadt Frauenfeld erhalten keine städtischen Förderbeiträge.

Die Stadt Frauenfeld gewährt 30 % des kantonalen Beitrags für die folgenden Massnahmen:

  1. Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile).
  2. Gebäudemodernisierung nach Minergie.
  3. Anmerkung: Die Förderung für "Gebäudemodernisierungen nach GEAK-Effizienzklassen" und "Thermische Solaranlagen" wurde in den aktuellen (2025) Förderrichtlinien der Stadt Frauenfeld nicht mehr aufgeführt, im Gegensatz zu früheren Programmen.

Zusammenfassung der Quellenangaben.

Die Quellen bestehen hauptsächlich aus offiziellen Dokumenten des Kantons Thurgau, insbesondere des Amts für Energie, und umfassen die "Förderprogramme Energie" für die Jahre 2024 und 2025. Diese Programme legen die Fördersätze und -bedingungen für eine breite Palette von Energiemassnahmen fest (z. B. Gebäudesanierungen, Ersatz von Heizungen, Elektromobilität) und bilden die Grundlage für die erste von Ihnen erfragte detaillierte Liste. Die Finanzierung dieser Programme erfolgt durch Einnahmen aus der CO2-Abgabe des Bundes, kantonale Mittel und seit 2025 zusätzlich über das Impulsprogramm des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG).

Zusätzlich enthalten die Quellen Informationen über: Kommunale Förderungen, insbesondere die der Stadt Frauenfeld, welche 30 % des kantonalen Beitrags für Massnahmen wie Gebäudehüllensanierungen und Minergie-Modernisierungen gewährt. Auch andere Gemeinden wie Kreuzlingen und Bischofszell (letztere bietet jedoch keine eigenen finanziellen Anreize an, sondern Beratung) verfügen über eigene Programme.

Regelungen und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Kanton Thurgau, die bei Neubauten und tiefgreifenden Umbauten die Einhaltung von Standards wie Minergie-A oder P, SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) oder SNBS 2.1 vorschreiben. Bestimmungen für Grossverbraucher (über 5 GWh Wärme oder 200 MWh Strom pro Jahr), die zur Optimierung ihres Energieverbrauchs verpflichtet sind und dies durch den Abschluss einer Universalzielvereinbarung (UZV) oder eine Energieverbrauchsanalyse (EVA) nachweisen müssen.

Informationen zur Geothermie-Strategie des Kantons Thurgau aus dem Jahr 2012, welche die verstärkte Nutzung der oberflächennahen Geothermie und die langfristige Stromproduktion mittels Tiefengeothermie (Vision bis 2022) anstrebt, obwohl hierfür noch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden mussten.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen), welche über die Pronovo AG (KLEIV, GREIV, Hohe EIV) abgewickelt werden und deren Vergütungen sich ab 2026 am Referenz-Marktpreis orientieren sollen.


Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs November 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.


Zurück zu Energieförderung Bund und Kantone.

 

 


Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.


Quellenverzeichnis (November 2025)

https://energie.tg.ch/erneuerbare-energien/sonnenenergie/waerme.html/795

https://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/energie-geldmangel-thurgau-streicht-das-energiefoerderprogramm-zusammen-ld.2639247

https://www.keest.ch/kmu-foerderung/kanton-thurgau.html

https://www.thurgauerzeitung.ch/ostschweiz/kanton-thurgau/foerderprogramm-zum-zweiten-mal-innert-monaten-der-kanton-thurgau-spart-bei-der-energiefoerderung-weiter-ld.2718106

https://gruene-tg.ch/vernehmlassungen/energieverordnung/

https://www.tbweinfelden.ch/de/strom/photovoltaik/

https://energie.tg.ch

https://energiekreuzlingen.ch/strom/foerderprogramm

https://www.kreuzlingen.ch/stadt-und-politik/stadtportrait/natur-und-klimaschutz/erneuerbare-energien

https://www.kreuzlingen.ch/stadt-und-politik/stadtportrait/natur-und-klimaschutz/energieberatung-und-energiefoerderung

https://www.tbweinfelden.ch/de/news/meldungen/22-11-2024.php

https://www.bischofszell.ch/dienstleistungen/27975

https://energie.tg.ch/public/upload/assets/171048/Förderprogramm_TG_2025_V1.0.pdf

https://www.thurgie.ch/userdata/dateien/Förderprogramm_TG_2023_V1-0.pdf

71_Regelungen_Kanton_Thurgau.pdf

Energieförderreglement neu ab 01.01.2025.pdf

foerderprogramm-tg-2020-v1-0.pdf

Förderprogramm_TG_2024_V1.1.pdf

Förderprogramm_TG_2025_V1.0.pdf

nutzungskonzept_geothermie_thurgau_12_we_2_28-2.pdf





Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen
Energieförderung Kanton und Stadt St. Gallen, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
Kantonales Förderungsprogramm: Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Netze, Mobilität sowie Information und Beratung.