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Energieförderung Kanton und Stadt Schaffhausen, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Energieförderprogramm 2025 des Kantons Schaffhausen und Förderbeiträgen der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Thayngen.

Energieförderung Kanton und Stadt Schaffhausen, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

9.12.2025

Das Energieförderprogramm 2025 des Kantons Schaffhausen und die ergänzenden Förderbeiträgen der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Thayngen werden nachfolgend beschrieben. Die kantonalen Mittel stammen unter anderem aus Einnahmen aus der CO2-Abgabe, kantonalen Fördermitteln und dem Impulsprogramm, das seit dem 1. Januar 2025 durch das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) finanziert wird.

Die Förderung der erneuerbaren Energien erfolgt im Kanton Schaffhausen auch über umfangreiche Rahmenkredite der Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER), die grosse Projekte im Bereich Stromproduktion, Wärmeversorgung und Energieeffizienz ermöglichen.

I. Förderungen des Kantons Schaffhausen (Stand 1. Januar 2025).

Die Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn bzw. Installationsbeginn online über das Energieförderportal einzureichen. Der maximale Förderbeitrag des Kantons beträgt in der Regel 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.

1. Beratung und Analyse.

Massnahme
Detail und Fördersatz
Bedingungen

GEAK mit Beratungsbericht (GEAK Plus)

Einmaliger Beitrag (Max. 50% der Kosten): Fr. 1'000 (EFH/ZFH), Fr. 1'500 (MFH, Hotel), Fr. 2'000 (Büro/Verwaltung, Schule, Verkauf, Restaurant).

Für Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000; GEAK Plus oder Gebäudeanalyse gemäss Pflichtenheft BFE erforderlich.

Machbarkeitsstudien

Max. Fr. 20'000 (50% der Studienkosten).

Unterstützt werden Studien zu Wärmenetz, Biogasanlage, Windenergie, Gesamtenergieversorgungskonzepte u.a..

Energieanalysen in Unternehmen

Max. Fr. 10'000 (40% der Gesamtkosten).

Dient als Grundlage für eine Energieverbrauchsanalyse (EVA) oder Universalzielvereinbarung (UZV).

 

2. Gebäudesanierung (Bestand).

Massnahme
Detail und Fördersatz
Bedingungen

Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile)

Fr. 50 pro m² Dämmmaterial (Dach, Wand, Boden gegen aussen/Erdreich). Mindestbeitrag pro Projekt Fr. 2'000.

Gebäude müssen vor 2000 bewilligt worden sein; spezifische Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind einzuhalten.

Zusatzbeitrag Solarstromanlage (Hülle)

Fr. 30 pro m² Dämmmaterial (opake Bauteile, Max. Fr. 50'000).

Solarstromanlage mit mind. 30 Watt pro m² Energiebezugsfläche (EBF) muss installiert werden.

Bonus Gebäudehülleneffizienz

Zusätzliche Beiträge (Fr. 30–50 pro m² EBF oder Dämmmaterial) bei Erreichung hoher Effizienzklassen (z.B. GEAK B).


Gebäudemodernisierung nach Minergie

Minergie-P: Grundbeitrag (ab Fr. 10'000) und Zusatzbeitrag pro m² EBF (Fr. 155/m² für EFH/ZFH). Minergie/Minergie-A: Grundbeitrag und Zusatzbeitrag pro m² EBF (Fr. 100/m² für EFH/ZFH). Zusatzbeitrag ECO: Fr. 6'000 plus Fr. 10 pro m² EBF.

Zertifizierung gemäss Minergie-Reglement. Max. 40% der Gesamtinvestitionen.

 

3. Neubauten.

Massnahme
Detail und Fördersatz
Bedingungen

Minergie-Neubauten (P, SNBS 2.1, SIA-Effizienzpfad 2040)

Kanton übernimmt die Zertifizierungskosten für Minergie-Basisstandard, Minergie-A und MQS Bau. Minergie-P: Grundbeitrag (ab Fr. 5'000) und Zusatzbeitrag pro m² EBF (Fr. 75/m² für EFH/ZFH). Zusatzbeitrag ECO: Fr. 6'000 plus Fr. 10 pro m² EBF.

Zertifizierung gemäss Minergie-Reglement. Max. 40% der Gesamtinvestitionen.


4. Ersatz Wärmeerzeugung (Ersatz fossiler/elektrischer Heizungen).

Massnahme
Detail und Fördersatz
Bedingungen

Anschlüsse an Wärmenetze

Einmaliger Investitionsbeitrag pro Anschluss (Übergabestation), z.B. Fr. 7'000 (EFH/ZFH) oder Fr. 12'000 (MFH/Nichtwohnbauten).

Die bezogene Wärme muss zu mindestens 75% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.

Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser)

Einmaliger Investitionsbeitrag, z.B. Fr. 10'000 (EFH/ZFH) oder Fr. 18'000 (MFH/Nichtwohnbauten). Zusätzlicher Beitrag ab 20 kWth.

Einsatz als Hauptheizung. Bis 15 kWth ist ein zertifiziertes Wärmepumpen-System-Modul erforderlich.

Wärmepumpen (Luft/Wasser > 70 kW)

Einmaliger Investitionsbeitrag, z.B. Fr. 3'000 (EFH/ZFH) oder Fr. 7'000 (MFH/Nichtwohnbauten).

Anlagen bis 70 kWth in EFH/ZFH nur förderberechtigt bei Installation/Erweiterung einer Solarstromanlage mit mind. 30 W/m² EBF.

Zusatzbeitrag Solarstromanlage (WP)

Fr. 3'000 oder Fr. 10 pro m² EBF (Max. Fr. 20'000).

Bei Ersatz von Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-WP. Der Beitrag gilt auch für Luft/Wasser-WP in MFH/Nichtwohnbauten.

Holzfeuerungen (automatisch)

Einmaliger Investitionsbeitrag, z.B. Fr. 8'000 (EFH/ZFH) oder Fr. 14'000 (MFH/Nichtwohnbauten). Zusatzbeitrag Partikelabscheider: Fr. 1'000.

Einsatz als Hauptheizung; Leistungsgarantie von EnergieSchweiz erforderlich.

Ersatz dezentraler E- oder fossiler Heizungen (ohne hydr. Verteilsystem)

Fr. 15'000 (bis 250 m² EBF) oder Fr. 60 pro m² EBF (ab 250 m² EBF).

Alle dezentralen Elektro- oder fossilen Heizungen im Gebäude müssen ersetzt werden.

 

5. Spezialanlagen und Grosse Energieprojekte.

Massnahme
Detail und Fördersatz
Bedingungen

Wärmenetzprojekte

Neubau/Erweiterung von Wärmeerzeugungsanlagen mit Wärmenetz: Fr. 200 pro MWh/a. Neubau/Erweiterung von Wärmenetzen: Fr. 50 pro MWh/a.

Mindestbeitrag Fr. 5'000. Max. 40% der Gesamtinvestitionen.

Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK)

Fr. 500 pro kW elektrischer Leistung. Max. Fr. 250'000 (25% der Gesamtinvestitionen).

Muss ausschliesslich erneuerbare Energieträger (z.B. Holz, vor Ort produziertes Biogas) nutzen.

Landwirtschaftliche Biogasanlagen

Fr. 250'000 einmaliger Investitionsbeitrag (Max. 25% der Investitionen).

Hofdünger-Biogasanlagen mit max. 20% Co-Substraten.

Spezialprojekte

Max. 25% der Gesamtinvestitionen; individuelle Beurteilung.

Förderung für innovative Anlagenkonzepte (z.B. Agri-Photovoltaik, Kundenparkplätze mit Solardach).

 

6. Solaranlagen und Elektromobilität.

Massnahme
Detail und Fördersatz
Hinweise / Status

Solarstromanlagen (KLEIV/GREIV)

Förderung durch Einmalvergütung des Bundes (KLEIV: 2–100 kW; GREIV: ab 100 kW).

Zuständig ist die Pronovo AG des Bundes. Programme für thermische Solaranlagen und Batteriespeicher des Kantons sind eingestellt.

Erschliessung Ladeinfrastruktur

25% der Investitionskosten für die Elektroinfrastruktur (min. Fr. 1'000).

Für MFH, Industrie/Gewerbe und Bürogebäude. Gilt nur für Erschliessungskosten, nicht für die Ladestationen selbst.

Bidirektionale Ladestation

Fr. 2'000 pro Ladestation (Max. 25% der Gesamtinvestitionen).

Gilt für Gleichstrom-Ladestationen (DC) an Wohngebäuden, die mit einer Solarstromanlage im Eigenverbrauch gekoppelt sind.


7. Kantonale Rahmenkredite und Gesetzesanreize.

  • Rahmenkredit Erneuerbare Energien (SH POWER): SH POWER verfügt über einen von der Bevölkerung bewilligten Rahmenkredit über CHF 25 Millionen für Massnahmen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen (PV, Windkraft, Wasserkraftwerke). Bis Ende 2023 wurden CHF 18.9 Millionen investiert.
  • Rahmenkredit Wärme- und Kälteversorgung (SH POWER): Ein Rahmenkredit von CHF 30 Millionen wurde für die Wärmeversorgung der Stadt Schaffhausen bewilligt, um den Handlungsspielraum für die Realisierung von Wärmeverbünden zu schaffen. Ein neuer Rahmenkredit zum Ausbau der Wärmeverbünde wurde vom Stadtrat beantragt.
  • Energiesteuerung: Das neue Energiegesetz des Kantons Schaffhausen (angenommen am 18. Mai 2025) sieht vor, dass Solaranlagen einfacher gebaut werden können. Zudem wird festgelegt, dass Grossverbraucher (z.B. ein geplantes Datencenter in Beringen) die entstehende Abwärme nutzbar machen müssen.


II. Ergänzende Förderungen Stadt Schaffhausen

Die Beiträge der Stadt Schaffhausen werden automatisch zusammen mit dem Gesuch an den Kanton beantragt.

Massnahme
Detail und Fördersatz (Zusätzlich zum Kanton)
Maximalbeitrag der Stadt

Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile)

50% der Flächenbeiträge, die der Kanton ausrichtet (ohne Bonus oder Zusatzbeiträge).

Fr. 50'000 pro Gesuch.

Gebäudemodernisierung nach Minergie

50% des kantonalen Beitrags.

Fr. 50'000 pro Gesuch.

Anschlüsse an Wärmenetze

50% des kantonalen Beitrags bei Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung.

Fr. 50'000 pro Gesuch.


III. Ergänzende Förderungen Gemeinde Thayngen.

Die Gemeinde Thayngen gewährt ebenfalls Förderbeiträge, die automatisch über das kantonale Gesuch mitbeantragt werden.

Massnahme

Detail und Fördersatz (Zusätzlich zum Kanton)

Maximalbeitrag der Gemeinde

Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile)

25% der Flächenbeiträge des Kantons.

Fr. 10'000 pro Gesuch.

 


Kurze Zusammenfassung der Quellenangaben.

Die vorliegenden Informationen gliedern sich hauptsächlich in drei thematische Bereiche: die politische und regulatorische Neuausrichtung des Kantons Schaffhausen, das konkrete Energieförderprogramm 2025 und die finanziellen Rahmenbedingungen der Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) sowie strategische Empfehlungen für den Ausbau der Photovoltaik (PV).

1. Politische und Regulatorische Entwicklungen.

Die Annahme des neuen Energiegesetzes und der Teilrevision des Baugesetzes durch die Schaffhauser Stimmbevölkerung am 18. Mai 2025 war massgeblich. Das Energiegesetz wurde mit 60,1 % und die Revision des Baugesetzes mit 55,4 % angenommen:

  • Baugesetzrevision: Ziel der Revision ist die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie ermöglicht es dem Regierungsrat, Zonen für Anlagen zur Produktion, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie (z.B. für Windräder oder Biogasanlagen) zu erlassen und Planungs- und Bewilligungsverfahren zu straffen. Kritiker sahen darin eine Gefährdung der Gemeindeautonomie.
  • Energiegesetz: Dieses neue Gesetz fasst energietechnische Fragen zusammen und ergänzt diese punktuell. Es soll unter anderem den Bau von Solaranlagen vereinfachen und Spielregeln für grosse Stromverbraucher definieren, indem beispielsweise ein geplantes Datencenter in Beringen die entstehende Abwärme nutzbar machen muss.
  • Weiteres: Die Annahme der Gesetze wird als wichtiger Schritt zur Umsetzung der Klimaziele der Stadt Schaffhausen (Klimaneutralität bis 2050) betrachtet.
2. Kantonales Förderprogramm und PV-Strategie.

Die Quellen enthalten das detaillierte Energieförderprogramm 2025 des Kantons Schaffhausen, das durch Einnahmen aus der CO2-Abgabe, kantonalen Mitteln und seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich durch das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) finanziert wird:

  • Förderkategorien: Das Programm bietet Beiträge für Beratung (z.B. GEAK Plus), Gebäudesanierung (Dämmung von Einzelbauteilen und Minergie-Modernisierungen), Ersatz von Wärmeerzeugungen (Holzfeuerungen, Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze), Elektromobilität (Erschliessung von Ladeinfrastruktur) und Spezialprojekte (z.B. Biogasanlagen, Wärmekraftkopplungsanlagen).
  • Kommunale Ergänzungen: Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Thayngen gewähren ergänzende Förderbeiträge, die automatisch über das kantonale Gesuchsverfahren beantragt werden.
  • Solarstrategie: Ein Bericht zur Aktivierung des PV-Potenzials im Kanton Schaffhausen beleuchtet Hemmnisse und empfiehlt prioritäre Massnahmen, um das Ziel von 100 GWh Solarstrom pro Jahr bis 2035 zu erreichen. Zu den Kernempfehlungen zählen die Einführung einer kantonalen Einmalvergütung (kEIV) für grosse PV-Anlagen (>100 kWp) und die gesetzliche Vorgabe eines Mindestanteils an lokal produziertem PV-Strom in der Grundversorgung der EVU.
3. SH POWER Investitionen.

Das Globalbudget 2025 der Städtischen Werke Schaffhausen (SH POWER) zeigt die finanzielle Planung der Werke Elektrizität (EWS), Gas (GSH) und Wasser/Abwasser (WSH):

  • Investitionen: Die Gesamtinvestitionen für 2025 sind auf CHF 27.278 Mio. budgetiert.
  • Wärmeverbünde: Ein neuer Rahmenkredit zum Ausbau der Wärmeverbünde wird vom Stadtrat beantragt, wobei ein Finanzierungsbedarf von CHF 75.1 Mio. für Wärmeverbünde (2024–2029) vorgesehen ist.
  • Erneuerbare Energien: SH POWER arbeitet mit einem Rahmenkredit von CHF 25 Millionen für Massnahmen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen (PV, Windkraft, Wasserkraftwerke). Bis Ende 2023 wurden davon CHF 18.9 Mio. investiert. Ein Teil der Mittel ist für Windenergieprojekte (z.B. Chroobach) und weitere PV-Anlagen reserviert.

 

Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.


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Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.


Quellenverzeichnis (November 2025).

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Baudepartement/Departementssekretariat-Baudepartement/Energiefachstelle/Energief-rderprogramm/F-rderung-Solaranlagen-1634696-DE.html

https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmung-kanton-schaffhausen-klares-ja-schaffhausen-foerdert-den-ausbau-erneuerbarer-energie

https://www.energiefranken.ch/de/8200-Schaffhausen/building/personal

https://www.eks.ch/nachrichten/kleiv-greiv-heiv-ein-ueberblick-ueber-die-pv-foerderung

https://energiefachleute-schaffhausen.ch/foederprogramme/

https://www.shn.ch/region/kanton/2025-01-06/kantonales-energiefoerderprogramm-erhaelt-zusaetzliche-foerdergelder-vom

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Baudepartement/Departementssekretariat-Baudepartement/Energiefachstelle/Erneuerbare-Energien/Sonnenenergie-1634826-DE.html

https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmung-kanton-schaffhausen-bekommen-erneuerbare-energien-in-schaffhausen-mehr-schub

https://www.stadt-schaffhausen.ch/medienmitteilungen/2423905

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Regierung/Staatskanzlei-16826158-DE.html

PDF

https://sh.ch/CMS/get/file/5d96b53c-bc5a-4ed3-98e0-57377deb1a3b

https://sh.ch/CMS/get/file/e2604cda-6e86-45dc-8ba5-be116d5b4b0a


Stadt Schaffhausen und Thayingen

https://smartcity.stsh.ch/solarstadt-schaffhausen/

https://www.ig-energie-sh.ch

https://thayngen.ch/CMS/Webseite/Home/Gemeinde-Thayngen-2265570-DE.html

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Baudepartement/Departementssekretariat-Baudepartement/Energiefachstelle/Energief-rderprogramm-1566144-DE.html

PDF

https://www.stadt-schaffhausen.ch/_docn/5407765/B1_SH_POWER_Globalbudget_2025_-_Novemberbrief_Stand_31.10.2024v2.pdf

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