Energieförderung Kanton und Stadt St. Gallen, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
19.12.2025
Die Energieförderungen im Kanton St. Gallen und in der Stadt St. Gallen stammen aus verschiedenen Programmen und Fonds, darunter das kantonale Förderungsprogramm Energie (2025–2030) und der städtische Energiefonds.
I. Kanton St. Gallen: Förderungsprogramm Energie (Auszug relevanter Massnahmen 2025–2030).
Das kantonale Förderungsprogramm unterstützt Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Netze, Mobilität sowie Information und Beratung. Es beinhaltet sowohl kantonale Massnahmen (M-Nummern) als auch Massnahmen aus dem Impulsprogramm des Bundes (IP-Nummern), welche ab 2025 integriert wurden.

1. Beratung und Konzepte (M4, M13, M24).
Massnahme |
Ziel, Beschreibung |
Beitragshöhe |
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Impulsberatung (M24) |
Einzelne Impulsberatung des Programms «erneuerbar heizen» für fossil beheizte Wohngebäude. |
CHF 500.– (Pauschale für Impulsberater oder Gebäudeeigentümer, je nach Gebäudekategorie). |
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Gebäudemodernisierung mit Konzept (M13) |
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden, etappenweisen Modernisierung von Gebäuden (älter als 10 Jahre). |
EFH/ZFH: CHF 4'500.–. MFH: CHF 5'500.–. Dienstleistungsbauten, Schulen, Nichtwohnbauten: CHF 8'000.–. |
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Umsetzungsanreiz (Zusatzbeitrag zu M13) |
Einmaliger Anreiz für die Umsetzung von Massnahmen aus dem kantonalen Förderprogramm innerhalb von zwei Jahren nach Konzepterstellung. |
EFH/ZFH: CHF 2'500.–. MFH: CHF 3'500.–. Dienstleistungsbauten, Schulen, Nichtwohnbauten: CHF 5'000.–. |
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Information und Beratung (M4) |
Organisation oder Besuch von Kursen/Veranstaltungen; Beratungsaktionen (Grob-/Feinanalysen, Machbarkeitsstudien, SNBS-Zertifizierung); PR-Massnahmen. |
Individuell bestimmt auf Basis der Kostenrechnung. Erstzertifizierung Energiestadt: CHF 6'000.–. Jahresgespräch Energiestadt: CHF 1'500.–. Machbarkeitsstudie: 50% der Kosten (min. CHF 2'000.–). |
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Schaffung von Netzwerken (Fokusgruppen) (M12) |
Konzipierung, Durchführung und Ergebnissicherung von thematischen Fokusgruppen (mind. 8 Teilnehmende aus mind. 3 Organisationen). |
Drei Sitzungen: Bis 100% der Kosten, max. CHF 35'000.–. Verlängerung: Max. 80% der Kosten, max. CHF 28'000.–. |
2. Gebäudehülle und Neubau (M20, M21, M23, IP-14).
Massnahme |
Ziel, Beschreibung |
Beitragshöhe |
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Ersatz von Elektro-/fossilen Heizungen durch WP (bis 70 kW) (M10/M14) |
Ersatz durch geräuscharme Sole-Wasser/Wasser-Wasser oder Luft-Wasser-Wärmepumpen. |
Sole-Wasser/Wasser-Wasser (bis 20 kWth): CHF 6'000.–. Sole-Wasser/Wasser-Wasser (20–70 kWth): CHF 2'400.– + CHF 180.– je kWth. Luft-Wasser (bis 20 kWth): CHF 2'800.–. Luft-Wasser (ab 20 kWth): CHF 1'600.– + CHF 60.– je kWth. |
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Erstinstallation einer Wärmeverteilung (IP-19) |
Installation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen fossilen oder elektrischen Heizungen ohne solches System. |
Pauschal: CHF 15'000.– (bis 250 m² EBF). Ab 250 m² EBF: CHF 60.– je m² EBF. |
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Messgeräte WP-Cockpit (M10/M14 Zusatz) |
Installation eines Messsystems zur Bestimmung der Effizienz von Wärmepumpen. |
Maximal CHF 1'500.–. |
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Anlagenzertifikat WPSM (M25) |
Übernahme der Kosten für das Anlagenzertifikat Wärmepumpen-System-Modul. |
Maximal CHF 350.–. |
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Automatische Holzfeuerung (Grossanlagen > 70 kW) (IP-04) |
Ersatz von fossilen oder Elektroheizungen durch automatische Holzfeuerungen über 70 kW Nennleistung. |
Bis 500 kWth: CHF 360.– je kWth. Ab 500 kWth: CHF 80'000.– zzgl. CHF 200.– je kWth. Bonus 2025/2026: 30% Umsetzungsanreiz zusätzlich. |
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Wärmepumpen Grossanlagen (> 70 kW) (IP-05/IP-06) |
Ersatz fossiler/elektrischer Heizungen durch Luft/Wasser (IP-05) oder Sole/Wasser, Wasser/Wasser (IP-06) Wärmepumpen über 70 kW. |
Luft/Wasser (IP-05): CHF 3'200.– zzgl. CHF 120.– je kWth. Sole/Wasser, Wasser/Wasser (IP-06, bis 500 kWth): CHF 4'800.– zzgl. CHF 360.– je kWth. Bonus 2025/2026: 30% Umsetzungsanreiz zusätzlich. |
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Gross-Solarkollektoranlagen (> 70 kW) (IP-08) |
Installation oder Erweiterung als Teil einer Anlage zur Ersetzung fossiler/elektrischer Heizungen. |
CHF 2'400.– zzgl. CHF 1'000.– je kW. Bonus 2025/2026: 30% Umsetzungsanreiz zusätzlich. |
4. Netze und Betriebsoptimierung (M2, M16).
Massnahme |
Ziel, Beschreibung |
Beitragshöhe |
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Wärmenetze (M2) |
Neubau/Ausbau von Netzen zur Verteilung von Heizwärme (> 60°C) aus erneuerbaren Energien oder Abwärme. |
Wärmenetze: CHF 150.– je gelieferte MWh/Jahr. Heizzentralen: CHF 130.– je erzeugte MWh/Jahr. |
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Anergienetze (M2) |
Neubau/Ausbau von Netzen zur Verteilung von Niedertemperaturwärme (8°C–22°C). |
CHF 220.– je gelieferte MWh/Jahr. |
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Anschluss an ein Wärmenetz (> 70 kW) (IP-07) |
Anschluss an ein Wärmenetz als Ersatz für fossile oder elektrische Heizungen über 70 kW. |
Bis 500 kWth: CHF 8'000.– zzgl. CHF 40.– je kWth. Ab 500 kWth: CHF 18'000.– zzgl. CHF 20.– je kWth. Bonus 2025/2026: 30% Umsetzungsanreiz zusätzlich. |
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Betriebsoptimierung (M16) |
Energetische Betriebsoptimierung in MFH und Dienstleistungsbauten (mit Monitoring, z.B. energo-advanced). |
CHF 3'000.– je Gebäude. |
5. Mobilität (M26, M27).
Massnahme |
Ziel, Beschreibung |
Beitragshöhe |
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Mobilitätskonzepte (M26) |
Erstellung von Mobilitätskonzepten für Betriebe/Areale (ab 20 Vollzeitäquivalenten) zur Förderung des Umstiegs auf ÖV/Velo. |
Sockelbeitrag (gestaffelt nach VZÄ): CHF 3'000.– bis CHF 8'000.–. Ergänzungsbeitrag: 30% der externen Begleitung (max. CHF 20'000.– insgesamt). |
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Ladeinfrastruktur in Einstellhallen (M27) |
Installation von Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement in nicht-öffentlichen Einstellhallen bestehender Bauten. |
Anschlussleitung (C1): CHF 300.– je Parkplatz (max. CHF 25'000.– oder 35% der Kosten). Betriebsbereite Ladestationen (D): CHF 800.– je Parkplatz (Mind. 4 Ladestationen, max. 50% der Kosten). Installation PV-Anlage (Kompensation): Pauschal CHF 5'000.–. |
II. Stadt St. Gallen: Förderungen aus dem städtischen Energiefonds.
Die Stadt St. Gallen fördert Massnahmen zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Stadt über den städtischen Energiefonds und den Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen. Für die meisten Massnahmen ist eine kostenlose Energieberatung durch die Stadt erforderlich, um Auskunft über die genauen Beträge zu erhalten.

1. Gebäude und Wärmeversorgung.
- Solarstrom (Photovoltaikanlagen): Förderung von kleinen und mittleren PV-Anlagen (2 kW bis < 100 kW) ergänzend zum Beitrag des Bundes (KLEIV).
- Förderbetrag bis 31. Dezember 2024: Entspricht dem Leistungsbeitrag der KLEIV des Bundes.
- Förderbetrag ab 1. Januar 2025: Reduziert auf 50 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags.
- Zusatzbeitrag: 20 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags für PV-Anlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung.
- Ausschluss: Ab 2025 werden eigenverbrauchsoptimierte Anlagen (die nur einen Teil der möglichen Dachfläche belegen) nicht mehr gefördert.
- Sonnenwärme: Förderung von Warmwasser-Solaranlagen.
- Wärmedämmung: Förderung der Wärmedämmung von Häusern.
- Erdwärme: Förderung von Erdsonden-Wärmepumpen.
- Fernwärme: Förderung des Anschlusses von Häusern an das städtische Fernwärmenetz.
- Abwärme nutzen: Förderung für Komfortlüftungsanlagen.
- Blockheizkraftwerk: Unterstützung für Blockheizkraftwerke.
- Elektroheizung ersetzen: Förderung für den Ersatz von Elektroheizungen.
2. Weitere ökologische und nachhaltige Massnahmen.
- Dachbegrünung: Unterstützung zur Förderung der Artenvielfalt und Vernetzung isolierter Biotope. (Finanzierung über den Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen der Deponie Tüfentobel).
- Regenwassernutzung (Schwammstadtfonds): Förderung von Massnahmen, die den Wasserkreislauf verbessern oder das öffentliche Kanalnetz entlasten (z.B. Biotope, Versickerungsflächen, Verwendung von Regenwasser im Haushalt).
- Ökologische Massnahmen: Konkrete, nachhaltige und ökologische Massnahmen zur Förderung von Lebensräumen schützenswerter Tiere und Pflanzen (z.B. Erwerb/Neuanlage ökologisch wertvoller Flächen, Renaturierung von Gewässern).
- St.Galler Solar Community: Ermöglicht den Bezug von lokal produziertem Solarstrom von PV-Anlagen auf städtischen Dächern (z.B. Olma Halle, Oberstufenschulhaus Zil) gegen einen einmaligen Betrag (CHF 300.– pro Einheit/100 kWh jährlich für bis zu 20 Jahre).
Zusammenfassung der Quellenangaben.
Die vorliegenden Quellen beschreiben die Energiepolitik und die spezifischen Förderprogramme des Kantons St. Gallen sowie der Stadt St. Gallen, wobei ein Schwerpunkt auf den aktuellen Anpassungen der Förderbedingungen liegt.
Hauptthemen der Quellen.
1. Kantonales Energiekonzept und Strategie (Hintergrund).
Die Dokumente des Amts für Wasser und Energie legen die Anforderungen an kommunale Energiekonzepte fest, die das kantonale Energiekonzept berücksichtigen müssen. Diese Konzepte müssen neu die Bereiche Wärme, Strom und Mobilität umfassen und zur Erreichung der kantonalen Netto-Null-Ziele bis 2050 beitragen. Konkrete Ziele bis 2030 sind unter anderem der Ausbau der neuen erneuerbaren Energien um insgesamt 1'100 GWh und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 40 Prozent.
2. Kantonales Förderungsprogramm Energie (2025–2030).
Das kantonale Programm wurde per 1. Januar 2025 revidiert, um das Impulsprogramm des Bundes zu integrieren, wodurch deutlich höhere Beiträge für den Ersatz fossiler Heizungen in Mehrfamilienhäusern, Dienstleistungs- und Industriegebäuden (Anlagen > 70 kW) gewährt werden.
Wichtige Anpassungen und Massnahmen im Kanton (M- und IP-Massnahmen):
- Gebäudemodernisierung (M20, M21): Die Anforderungen für kantonale Fördergelder wurden verschärft; Gebäude müssen nach einer umfassenden Modernisierung (M20) vollständig erneuerbar beheizt werden. Bei der Sanierung von Dächern (M21) ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage Voraussetzung für den Erhalt des Beitrags.
- Zusatzförderungen: Es gibt einen Bonus für die Erstellung eines Gebäudemodernisierungskonzepts (M13) sowie einen Umsetzungsanreiz für die nachfolgende Realisierung von Massnahmen. Ein Gebäudehüllen-Effizienz-Bonus (IP-14) wird ausgerichtet, wenn nach der Sanierung mindestens die GEAK Effizienzklasse C erreicht wird.
- Wärmepumpen/Heizsysteme (M10, M14): Gefördert wird der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen bis 70 kW sowie die Erstinstallation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems (IP-19) bei Ersatz einer dezentralen Heizung.
- Netzwerke und Beratung: Unterstützt werden die Schaffung von Netzwerken/Fokusgruppen (M12), und Beratungsaktionen sowie das Initiieren des Energiestadt-Prozesses (M4).
3. Stadt St. Gallen.
Förderungen und Kürzungen (Energiefonds) Die Stadt St. Gallen fördert im Rahmen ihres Energiekonzepts 2050 die Klimaneutralität durch den städtischen Energiefonds, wobei eine kostenlose Energieberatung zur Abklärung der genauen Förderbeträge erforderlich ist.
Wichtige städtische Förderbereiche:
- Wärme und Infrastruktur: Förderung von Fernwärmeanschlüssen, Erdwärmesonden, Blockheizkraftwerken, Wärmedämmung und der Nutzung von Abwärme.
- Solarstrom (PV): Die Stadt fördert kleine und mittlere PV-Anlagen (< 100 kW) ergänzend zum Bundesbeitrag (KLEIV-Leistungsbeitrag).
- Kürzung der PV-Förderung (ab 2025): Aufgrund der festgestellten Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen (Amortisationszeit 10–15 Jahre bei 25 Jahren Lebensdauer) wird die städtische PV-Förderung per 1. Januar 2025 halbiert. Die Förderung für eigenverbrauchsoptimierte Anlagen (die nur einen Teil der Dachfläche nutzen) wird komplett eingestellt. Es besteht eine Übergangslösung für Projekte, die bis Ende 2024 eingereicht werden.
- Zusatzförderungen und Community: Es wird ein Zusatzbeitrag von 20 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags für PV-Anlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung gewährt. Zudem ermöglicht die St.Galler Solar Community den Bezug von lokal produziertem Solarstrom von städtischen Dächern gegen einen einmaligen Betrag von CHF 300 pro 100 kWh-Einheit für bis zu 20 Jahre.
- Spezialfonds: Förderbeiträge existieren auch für Dachbegrünungen (Fonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen) und Massnahmen zur Regenwassernutzung (Schwammstadtfonds).
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs November 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
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Disclaimer / Abgrenzung
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Quellenverzeichnis (Datum, einzelne Links)
https://stgallen24.ch/articles/255948-weniger-foerderung-fuer-photovoltaik-anlagen-in-st-gallen
https://www.nau.ch/ort/st-gallen/stgallen-forderung-von-photovoltaik-anlagen-sinkt-per-2025-66782923
https://linth24.ch/articles/256171-weniger-geld-fuer-solaranlagen
https://www.sgsw.ch/home/strom/solar-community.html
https://www.stadt.sg.ch/home/raum-umwelt/bauen-sanieren/energiefonds-foerderbeitraege.html
https://wil24.ch/articles/332047-stadt-wil-regelt-die-abwicklung-der-energiefoerdergesuche-neu
Anforderung kommunale Energiekonzepte_220426.pdf
Energiefoerderung_Broschuere_2022.pdf
Foerderungsprogramm_Energie_2021-2025.pdf
Merkblatt EnF Solarstrom.pdf
RRB_2025_158_Beilage_Foerderungsprogramm_Energie_2025-2030.pdf
Wegleitung.pdf





