Neues Stromgesetz 2025 - Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.
Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 % haben die Schweizer Stimmberechtigten am
9. Juni 2024 das neue Stromgesetz deutlich gutgeheissen. Es geht im
Wesentlichen um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Die
Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen sollen sich deutlich verbessern. Die Ausführungsbestimmungen
sind jedoch noch nicht beschlossen.
Es ist folgender Zeitplan vorgesehen:
1. Januar 2025: Änderungen des Energiegesetzes (ohne Abnahmevergütung)
1. Quartal 2025: Beschluss der Verordnungen
1. Juli 2025: Änderungen des Raumplanungsgesetzes
1. Januar 2026: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (sowie
Abnahmevergütung)
Was bringt das neue Stromgesetz 2025?
Mehr gemeinschaftliche Nutzung von Strom
Das neue Stromgesetz der Schweiz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt bedeutende Änderungen mit sich, insbesondere im Bereich der gemeinschaftlichen Nutzung von Strom. Diese Änderungen fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und ermöglichen es mehr Haushalten und Betrieben, von günstigem Solarstrom zu profitieren. Sie bieten auch einfache Möglichkeiten für Bürgerbeteiligungsprojekte.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Ab 2025 können mehrere Haushalte oder Betriebe ihre Stromzähler virtuell zusammenfassen, um den Eigenverbrauch zu optimieren. Dies ermöglicht die Nutzung der Anschlussleitungen zum Verteilnetz für den Eigenverbrauch, ohne dass vorhandene Stromzähler ausgetauscht oder Netzanschlüsse umgebaut werden müssen. Anders als beim physischen ZEV können beim vZEV die Anschlussleitungen des Verteilnetzbetreibers genutzt werden, um den selbst erzeugten Strom zu verteilen. Die Messdaten mehrerer Zähler können virtuell zusammengefasst werden, sodass kein Austausch der vorhandenen Stromzähler notwendig ist. Der vZEV ist besonders vorteilhaft für bestehende Gebäude, da keine neuen Leitungen verlegt werden müssen. Diese Neuerung erleichtert die gemeinschaftliche Nutzung von selbst erzeugtem Strom und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien in der Schweiz.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Ab 2026 können Teilnehmer von LEG das öffentliche
Stromnetz zu einem reduzierten Tarif nutzen, um sich untereinander mit selbst
erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Die Teilnehmer müssen
sich in derselben Gemeinde und im gleichen Netzgebiet befinden und mit Smart
Metern ausgestattet sein. Teilnehmer von LEG können das öffentliche Stromnetz
zu einem reduzierten Tarif nutzen, um sich gegenseitig mit selbst erzeugtem
Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Die Teilnehmer müssen sich in
derselben Gemeinde, im gleichen Netzgebiet und auf der gleichen Netzebene
befinden. Zudem müssen sie mit Smart Metern ausgestattet sein. Grössere Anlagen
werden wirtschaftlicher durch höheren Eigenverbrauch, dies ist eine einfache
Möglichkeit für Bürgerbeteiligungsprojekte und das fördert den Ausbau
erneuerbarer Energien. Diese Neuerung erleichtert die gemeinschaftliche Nutzung
von selbst erzeugtem Strom und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien in
der Schweiz.
Mehr zu ZEV, vZEV und LEG.
Mehr Klarheit bei der (Minimal-)Vergütung (ab 2026).
Verteilnetzbetreiber müssen den Strom, der von Produktionsanlagen ins Netz eingespeist wird, abnehmen und angemessen vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dies schützt die Produzenten vor kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Um die Produzenten zusätzlich vor sehr tiefen Marktpreisen zu schützen, gibt es neu Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW. Diese sollen auch bei längerfristig sehr tiefen Quartals-Marktpreisen eine Amortisation über die Lebensdauer der Anlagen sicherstellen.Diese Regelungen bieten mehr Sicherheit und Stabilität für die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen.
Bessere Rahmenbedingungen für Batteriespeicher.
Ab 2025 wird das Netzentgelt für den Strom, den
eine Batterie an das Netz abgibt, rückerstattet. Dies gilt für stationäre
Speicher, wobei nur die Menge rückerstattet wird, die vorher aus dem Netz
geladen wurde. Mobile Speicher, wie Elektrofahrzeuge mit bidirektionaler
Ladefunktion, profitieren ebenfalls von der Rückerstattung des Netzentgelts.
Dies fördert die Nutzung von Elektrofahrzeugen als flexible Energiespeicher. Batteriespeicher
können in LEG integriert werden, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der
gemeinschaftlichen Nutzung von selbst erzeugtem Strom zu erhöhen. Diese
Regelungen bieten Anreize für die Nutzung von Batteriespeichern in der Schweiz.
Mehr zu Batteriespeicher.
Flexibilitäten nutzen (ab 2026).
Verteilnetzbetreiber können die Flexibilität von Produzenten und Speicherbetreibern nutzen, um Engpässe im Netz zu vermeiden. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt und/oder das Ausmass des Stromverbrauchs oder der Stromerzeugung angepasst werden kann. Durch die Nutzung von Flexibilitäten können Netzbetreiber den Betrieb des Stromnetzes effizienter gestalten und die Integration erneuerbarer Energien verbessern. Diese Regelungen unterstützen die Einführung und Nutzung von Technologien wie Smart Grids und bidirektionalen Speichern, die eine flexible Stromnutzung ermöglichen. Diese Neuerungen tragen dazu bei, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Ausbau erneuerbarer Energien in der Schweiz zu fördern.
Unterstützung für Anschlussleitungen (ab 2026).
Ab 2026 werden Unterstützungsbeiträge für Solaranlagen geleistet, die eine Anschlussleistung von über 50 kW haben. Diese Beiträge sollen helfen, die Kosten für die Verstärkung der vorhandenen Anschlussleitungen zu decken, um die Anlagen ans Netz anschliessen zu können. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen zu fördern, indem die finanziellen Hürden für den Netzanschluss gesenkt werden.
Mehr Erneuerbare im Standard-Strommix (ab 2026).
Ab 2026 müssen mindestens 20 % des Stroms in der Grundversorgung aus erneuerbaren Energien stammen und inländischer Herkunft sein. Dies bedeutet, dass ein grösserer Anteil des Stroms, den die Verbraucher erhalten, aus nachhaltigen Quellen wie Solar-, Wind- und Wasserkraft stammt. Mindestens 75 % der Herkunftsnachweise für das Standardstromprodukt der Netzbetreiber müssen ebenfalls aus erneuerbaren Energien stammen. Herkunftsnachweise sind Zertifikate, die belegen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Umweltbelastung durch die Stromerzeugung zu reduzieren.
Gleitende Marktprämie (voraussichtlich ab 2025).
Ab 2025 können Betreiber von Anlagen ohne Eigenverbrauch ab einer installierten Leistung von 150 kW an Auktionen für die GMP teilnehmen. Diese Prämie bietet eine garantierte Mindestvergütung für den produzierten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die GMP ist für unterschiedliche Technologien wie Photovoltaik, Biomasse, Windenergie und Wasserkraft verfügbar. Diese Regelung bietet mehr finanzielle Sicherheit für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen.
Neuer Schub für Fassaden-PV (ab 2025).
Ab 2025 werden genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden bewilligungsfrei, beziehungsweise im Meldeverfahren gehandhabt. Dies bedeutet, dass eine einfache Meldung innerhalb der Meldefrist (in der Regel 30 Tage) genügt und kein aufwändiges Baubewilligungsverfahren mehr notwendig ist. Fassaden-PV-Anlagen bieten ein enormes Potenzial, insbesondere weil sie zu Randzeiten und im Winter mehr produzieren als Dachanlagen. Dies trägt zur besseren Nutzung der Sonnenenergie bei und unterstützt die Versorgungssicherheit. Trotz des vereinfachten Meldeverfahrens müssen weiterhin alle geltenden Vorschriften und Normen, insbesondere im Bereich Brandschutz, eingehalten werden. Dies stellt sicher, dass die Anlagen sicher und zuverlässig betrieben werden können. Diese Regelungen fördern den Ausbau von Photovoltaikanlagen an Fassaden.
Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine
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Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Stromgesetz 2025.