Energieförderung Kanton Aargau, Photovoltaik, Heizungsersatz, Wärme, Gebäudeprogramm, Energieberatung.
14.9.2025
Der Kanton Aargau fördert den Ausbau der Photovoltaik mit einer Solaroffensive und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele (Netto-Null bis 2050). Die Abteilung Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ist die zuständige Stelle.
Wärmepumpen:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie CHF 3'000.- plus 60.- pro kWth (bis 70 kW).
- Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie CHF 6'000.- plus 180.- pro kWth (bis 70 kW).
Ersatz dezentraler elektrischer Widerstandsheizungen:
Sie erhalten pauschal CHF 15'000.- (bis 250 m² Energiebezugsfläche, EBF).
Wärmenetzprojekte:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch den Anschluss an ein Wärmenetz erhalten Sie:
- Bei einer Anschlussleistung bis 70 kW: CHF 6'000.- plus 20.- pro kWth.
- Bei einer Anschlussleistung ab 70 kW: CHF 16'000.- plus 80.- pro kWth.
- Neubau/Erweiterung eines Wärme-/Energienetzes: Sie erhalten CHF 40.- pro MWh pro Jahr.
- Neubau/Erweiterung einer Wärmeerzeugungsanlage: Sie erhalten CHF 130.- pro MWh pro Jahr.
- Das Fördergesuch muss vor Bau- bzw. Installationsbeginn vollständig und unterzeichnet per Post eingereicht werden.
Holzheizungen:
Der Kanton fördert moderne, effiziente und umweltfreundliche Holzheizungen. Details zu den Massnahmen finden sich in der Förderübersicht Holzheizungen.
Solarkollektoren:
- Für die Installation einer Solarkollektoranlage auf einem bestehenden Gebäude oder einer neuen Anlage erhalten Sie CHF 1'200.- sowie CHF 500.- pro kWth.
- Solarkollektoren nutzen die Sonnenenergie zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung.
Förderung von Solarenergieanlagen.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen):
- Grossflächige Photovoltaikanlagen (ab ca. 100 Kilowatt-Peak):
- Der Kanton Aargau hat für den Zeitraum 2022 bis 2025 einen Verpflichtungskredit von 700'000 Franken für den Ausbau grossflächiger PV-Anlagen beschlossen.
- Diese Gelder sollen die Differenz der Anlagekosten bis zur Wirtschaftlichkeit übernehmen, um PV-Anlagen zu fördern, die Strom ins Netz einspeisen (nicht auf Eigenverbrauch optimiert) und zur Winterstromproduktion beitragen.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Förderbeitrag. Die Kosten der PV-Anlage müssen transparent dargelegt (mindestens zwei Offerten) und die Differenz zur Wirtschaftlichkeit aufgezeigt werden. Beiträge werden nach Einreichung der Projektabrechnung ausbezahlt.
- Dies fällt unter die finanzielle (Zusatz-)Förderung von PV-Grossanlagen im Rahmen der Solaroffensive.
- Kantonale Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen.
- Kantonale Förderung bei Dachsanierung und PV-Installation: Der Kanton Aargau fördert die Installation einer PV-Anlage, wenn diese gleichzeitig mit einer Dachsanierung durchgeführt wird.
Gebäudeprogramm.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt bauliche Massnahmen finanziell, die den Energieverbrauch senken.
Gefördert werden:
- Modernisierungen mit wärmegedämmten Gebäudeteilen (Dach, Wand, Boden).
- Gesamtmodernisierungen mit Minergie-Zertifikat.
- Ersatzneubauten, die den Minergie-P-Standard erreichen.
- Ersatz fossiler Heizungen.
Förderbeiträge Kanton Aargau:
- Für die Sanierung der Gebäudehülle erhalten Sie je nach Massnahme 20 – 40 CHF / m².
- Bei der Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat sind es 40 – 155 CHF / m² EBF.
- Ein Ersatzneubau mit Minergie-P wird mit 30 – 75 CHF / m² EBF gefördert.
Es ist erforderlich, das Gesuch vor Baubeginn im Gesuchsportal unter www.dasgebaeudeprogramm.ch einzureichen.
Beachten Sie die spezifischen und allgemeinen Förderbedingungen.
Energieberatung AARGAU.
Die energieberatungAARGAU ist eine Dienstleistung des Kantons Aargau und bietet neutrale Beratung zu Themen wie Wärmedämmung, Heizungsersatz, Solaranlagen und Förderprogrammen.
GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone):
Kosten für die Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz von Gebäuden.
Förderbeitrag Kanton: 1000 CHF für Einfamilienhäuser, 1500 CHF für Mehrfamilienhäuser.
Grobberatung:
Oberflächliche Analyse von Fragen zur Haustechnik und/oder Gebäudehülle.
Förderbeitrag Kanton: 350 CHF.
Planungsberatung:
Prüfung von Vorhaben auf energetische Optimierungen vor der Detailbearbeitung.
Förderbeitrag Kanton: 400 CHF.
Impulsberatung erneuerbar heizen:
Zeigt auf, wie Heizungen durch nachhaltige und ökologische Systeme ersetzt werden können.
Kundenbeteiligung: Keine, das Angebot ist kostenlos.
Weitere Beratungsangebote sind für Industrie/Gewerbe/Dienstleistungen, Schutzobjekte/kirchliche Gebäude oder die Landwirtschaft verfügbar.
Zusätzliche kantonale Massnahmen und Projekte.
AEW naturemade Ökofonds: Mit jeder verkauften Kilowattstunde naturemade zertifiziertem Strom aus Photovoltaik und Wind fliessen 0,7 Rappen in den AEW naturemade Ökofonds, der Projekte finanziert.
Finanzierung von Übungsdächern für Fachkräfteausbildung: Der Kanton Aargau hat die Übungsdächer für das Projekt Informasolar finanziert, bei dem Fachkräfte in der Solarbranche ausgebildet werden.
Energieförderungen der Stadt Aarau
Die Stadt Aarau unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien und das Energiesparen finanziell. Bis Ende 2025 stehen 3,95 Millionen Franken zur Verfügung. Die neuen Förderrichtlinien gelten seit dem 1. Januar 2023.
Solaranlagen.
- Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren):
- Förderbeiträge: 200.- CHF/m², maximal CHF 15'000.- pro Anlage.
- Bedingungen:
- Einfamilienhaus: max. 10 m²; Zweifamilienhaus: max. 12 m².
- Die Anlage deckt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert für erneuerbare Energien ab.
- Es handelt sich um eine Neuinstallation (Solarersatz wird nicht gefördert).
- Der Kollektor besitzt das Label «Solar Keymark».
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
- Die Eniwa unterstützt thermische Solaranlagen zusätzlich finanziell.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen):
- Förderbeiträge: Maximal CHF 15'000.- pro Anlage.
- PV-Anlagen: CHF 500.- Grundbeitrag plus 100.- CHF/kWp Leistungsbeitrag.
- Integrierte PV-Anlagen: CHF 600.- Grundbeitrag und 110.- CHF/kWp Leistungsbeitrag.
- PV-Anlagen an Fassaden: CHF 600.- Grundbeitrag plus 120 CHF/kWp Leistungsbeitrag.
- Bedingungen:
- Die Anlage muss mindestens 2 kWp Leistung aufweisen (keine Plug-and-Play-Anlagen).
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
- Solaranlagen sind meldepflichtig; Ausnahmen (Schutzzonen, Kulturdenkmäler) sind bewilligungspflichtig.
Gebäudeprogramm.
- Förderbeiträge Stadt Aarau: Die Stadt Aarau bezahlt zusätzlich 50 % der Förderbeiträge des Kantons Aargau.
- Bedingungen:
- Maximal 30'000 CHF pro Gebäude über die Laufzeit des Förderprogramms der Stadt Aarau.
- Maximal 50 % der energetischen Investitionssumme.
- Um Fördergelder zu erhalten, müssen Sie zunächst die kantonalen Förderbeiträge beantragen und die Förderzusage des Kantons bei der Stadt Aarau einreichen.
Heizungsersatz (Wärmepumpe, Holzheizung, Fernwärme).
- Von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung zu Wärmepumpe:
- Gefördert werden: Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- und Luft/Wasser-Wärmepumpen.
- Förderbeiträge:
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe (bis 500 kW Nennheizleistung): 2000.– CHF Grundbeitrag + 60.– CHF / kWp Leistungsbeitrag. Ab 500 kW erfolgt eine Einzelfallprüfung.
- Luft/Wasser-Wärmepumpe (bis 50 kW Nennheizleistung): 2000.– CHF Grundbeitrag + 30.– CHF / kW Leistungsbeitrag. Ab 50 kW Nennheizleistung erfolgt keine Förderung.
- Bedingungen: Hauptheizung, kein Anschluss an Fernwärmenetz bis Ende 2028 möglich, Ersatz einer fossilen/elektrischen Heizung, Förderbeitrag bemessen mit max. 50 W Anschlussleistung pro m² EBF.
Von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung zur Pelletfeuerung:
- Gefördert werden: Pelletfeuerung mit Tagesbehälter und automatische Holzfeuerung.
- Förderbeiträge:
- Pelletfeuerung mit Tagesbehälter: 2000.– CHF /Anlage.
- Automatische Pelletfeuerung (bis 70 kW Heizleistung): 2000.– CHF Grundbeitrag + 30.– CHF / kW Leistungsbeitrag. Ab 70 kW erfolgt eine Einzelfallprüfung.
- Bedingungen: Hauptheizung, kein Anschluss an Fernwärmenetz bis Ende 2028 möglich, Ersatz einer fossilen/elektrischen Heizung, Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig, Förderbeitrag bemessen mit max. 50 W Anschlussleistung pro m² EBF.
Alternative Wärmelösungen (auch bei Installation in Neubauten):
- Gefördert werden: Alternative Lösungen für die Erzeugung von Wärme und/oder Energie aus erneuerbaren Quellen.
- Förderbeiträge:
- Bis 500 kW: 5000.– CHF Grundbeitrag + 60.– CHF / kW Leistungsbeitrag.
- Ab 500 kW: Prüfung im Einzelfall.
- Bedingungen: Ersatz einer fossilen/elektrischen Heizung in Bestandesgebäuden oder Neuinstallation in Neubauten, kein Anschluss an Fernwärmenetz bis 2028 möglich, hohe Gesamtenergieeffizienz (mindestens 60 % bei BHKW).
Fernwärmenetz-Anschluss:
- Gefördert werden: Anschluss an das Fernwärmenetz und Reparaturmassnahmen zur Überbrückung bis zum Fernwärmeanschluss.
- Förderbeiträge:
- Bis 500 kW: 500.– CHF Grundbeitrag + 180.– CHF / kW Leistungsbeitrag. Ab 500 kW: Prüfung im Einzelfall.
- Zusatz bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600.– CHF Grundbeitrag + 40.– CHF / kW Leistungsbeitrag.
- Reparaturmassnahmen (bestehende Heizungsanlage): 1500.– CHF (bis 25 kW), 2500.– CHF (26-50 kW), 3500.– CHF (51-100 kW), 5000.– CHF (101-200 kW).
- Bedingungen: Ersatz einer fossilen/elektrischen Heizung, bezogene Wärme hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, Liegenschaft im Fernwärmegebiet, Förderbeitrag bemessen mit max. 50 W Anschlussleistung pro m² EBF.
Beratung von Elektroheizungsersatz:
- Gefördert werden: Beratungskosten für die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Ersatz einer Elektroheizung durch ein erneuerbares System.
- Förderbeiträge: 1/3 der Erstellungskosten des Planungskonzeptes, maximal 2500 CHF.
Energieeffizienzprogramm (für KMU).
- FEEZ (Freiwillige Zielvereinbarungen):
- Förderbeitrag: 40 % der Gebühr für die Erstellung der FEEZ.
Umsetzung von Massnahmen:
- Förderbeiträge: 8 Rp. pro eingesparte kWh Strom und 4 Rp. pro eingesparte kWh Brennstoff oder Wärme auf die Einsparung über die Lebensdauer (max. 10 Jahre).
Elektromobilität Ausbaukonzept Ladeinfrastruktur.
- Gefördert wird: Ausbaukonzept für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften (Bestandsbauten) mit mindestens 6 Ladepunkten.
- Förderbeiträge: Maximal 50 % der Kosten zur Konzepterstellung und maximal 2000.– CHF pro Gesuch.
Hinweis zu den Quellen:
Die Informationen stammen aus den bereitgestellten Quellen, insbesondere aus dem "Energieförderprogramm Kanton Aargau", "Energiegewinnung aus Solarenergie - Kanton Aargau", "Förderprogramm Energie – Stadt Aarau", "Förderung von Massnahmen - Kanton Aargau" und "Solaroffensive im Aargau - Kanton Aargau", sowie dem Merkblatt "3563-2-17685_Beilage_Solaranlagen.pdf" und der "Solarbrosch_re_2025_web.pdf". Es ist zu beachten, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.
Merkblatt des Kantons Zug zum Thema Solaranlagen, das Bauherren, Planer und Behörden
Diese Quelle ist ein Merkblatt des Kantons Zug zum Thema Solaranlagen, das Bauherren, Planer und Behörden informieren soll. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erläutert, einschliesslich der Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten seit 2023. Das Dokument bietet Gestaltungshinweise für Solaranlagen auf Dächern, an Fassaden und als freistehende Anlagen, wobei Aspekte wie Kompaktheit, Reflexionsarmut und die Wahl dunkler, matter Module betont werden. Es differenziert auch zwischen bewilligungsfreien und bewilligungspflichtigen Vorhaben, insbesondere in Bezug auf Dach- und Fassadeninstallationen sowie Anlagen in schützenswerten Zonen oder auf Baudenkmälern, und beschreibt die jeweiligen Bewilligungsverfahren samt einzureichenden Unterlagen.
Energieförderung Schweiz, Bund, Kantone: Photovoltaik, Boni, gleitende Marktprämie, Investitions- und Projektierungsbeiträge.
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Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.











