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Energieförderung Kanton Basel, Stadt Basel, Photovoltaik, Gebäudehülle, Heizungsersatz, Neubauten und Ersatzneubauten.

Im Kanton Basel-Stadt und der Stadt Basel wird eine umfassende «Solaroffensive» vorangetrieben.

Energieförderung Kanton Basel, Stadt Basel, Photovoltaik, Gebäudehülle, Heizungsersatz, Neubauten und Ersatzneubauten.

 

17.9.2025 

Einleitung und Allgemeine Fördergrundsätze des Kantons Basel-Stadt.

 

Finanzierungsgrundlagen:

Der Kanton Basel-Stadt erhebt seit 1984 eine Förderabgabe von 9 % der Netzkosten, die über die Stromrechnung eingezogen wird. Diese Mittel fliessen in den Fonds Energie-Förderabgabe, aus dem Massnahmen in den Bereichen erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Energiebewusstsein und Zukunftsideen finanziert werden.

Zusätzlich erhält der Kanton Fördermittel vom Bund über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.

Eine seit 1998 bestehende Lenkungsabgabe auf elektrische Energie soll Anreize zum Stromsparen oder zur Eigenproduktion schaffen, indem ein "Bonus" an Bezüger mit geringem Netzstromverbrauch ausgezahlt wird.

Antragsstellung und allgemeine Bedingungen:

  • Alle Anträge für Förderbeiträge müssen vor Baubeginn im Online-Gesuchsportal eingereicht werden; nachträglich eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
  • Der minimale Förderbeitrag beträgt 1'000 Franken (Ausnahmen: spezifische Aktionen und GEAK Plus-Empfehlungen unter diesem Betrag).
  • Die obere Limite für Förderbeiträge beträgt maximal 40 % der gesamten Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen.
  • Bei Förderbeiträgen über 10'000 Franken für Bauteile der Gebäudehülle (inkl. Photovoltaik-Anlagen) ist ein GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse gemäss Pflichtenheft BFE einzureichen.
  • Beiträge für die energetische Sanierung der Gebäudehülle werden nur für Gebäude mit Baujahr vor 2000 ausgerichtet.
  • Die kantonale Energieberatung des Amts für Umwelt und Energie (AUE) bietet kostenlose Beratung an.


Förderung der Photovoltaik (PV).


Aktuelle kantonale PV-Förderung (bis zur Ablösung durch die Solaroffensive).

Aktion «Solarkraftwerk Basel»:

Zusätzlicher Förderbeitrag für Liegenschaftseigentümer, die eine energetische Dach- oder Fassadensanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage kombinieren.

Fördersatz:
  • 100 Franken pro m² PV-Modulfläche auf sanierten Dächern (Verdoppelung des Grundbeitrags von 50 Fr./m² für Dachsanierung).
  • 140 Franken pro m² PV-Modulfläche an sanierten Fassaden (Verdoppelung des Grundbeitrags von 70 Fr./m² für Fassadensanierung).
Bedingungen:
  • Bei Dachanlagen muss 90 % der Fläche mit guter oder bester Eignung gemäss Solarkataster bzw. das technisch machbare Potenzial belegt werden.
  • Bei Fassadenanlagen gilt die Förderung für jeden Quadratmeter mit guter Eignung gemäss Solarkataster.
Status: 

Das Budget war Ende 2022 ausgeschöpft. Der Regierungsrat bewilligte im Juni 2023 und Januar 2025 je 1,5 Mio. Franken zur Überbrückung, bis umfassendere Fördermassnahmen der «Solaroffensive» greifen. Die Aktion läuft, solange das bewilligte Budget reicht. Sie wird durch die zukünftige Förderung im Rahmen der Solaroffensive abgelöst.

Zukünftige kantonale PV-Förderung (im Rahmen der «Solaroffensive» ab voraussichtlich 2025/2026).

Die Förderung wird als eigenständiger Fördergegenstand in der Energieverordnung verankert und unabhängig von einer gleichzeitigen thermischen Sanierung gewährt. Sie ist degressiv gestaltet, um frühzeitige Installationen zu motivieren, und wird bis voraussichtlich 2040 fortgeführt.

Grundbeitrag für alle PV-Anlagen pro kW PV-Leistung:
  • 2025: 250 Fr./kW
  • 2028: 200 Fr./kW
  • 2031: 150 Fr./kW
  • 2034: 100 Fr./kW
  • 2037: 50 Fr./kW
  • 2040: 0 Fr./kW
Zusatzbeitrag für PV-Anlagen an Fassaden:

100 Fr. pro kW PV-Leistung (konstant bis 2037, danach 0 Fr. in 2040).

Zusatzbeitrag für PV-Anlagen an schutzwürdigen Objekten:

100 Fr. pro kW PV-Leistung (konstant bis 2037, danach 0 Fr. in 2040).

Möglicher Höchstbeitrag (2025): 450 Fr./kW PV-Leistung.

Finanzierung: Fonds Energie-Förderabgabe. Der Regierungsrat kann Tarife und Förderaktionen bei Bedarf anpassen.

Spezifische Förderaktionen für PV (in Planung im Rahmen der «Solaroffensive»).

Kostenbeiträge «Balkonkraftwerke»:

  • Förderung von steckerfertigen Solaranlagen für Personen ohne Immobilieneigentum.
  • Fördersatz: 200 Franken pro Modul.
  • Limit: Maximal 2'000 Solarmodule.
  • Status: Befristet bis 2030.
Kostenbeiträge «Beteiligung an PV-Anlagen».
  • Unterstützung von Beteiligungs- oder Crowdfunding-Modellen für grössere PV-Anlagen.
  • Fördersatz: 30 Franken pro 100 kWh jährlich garantiertem Ertrag.
  • Status: Befristet bis 2030, Verlängerung möglich.
Förderung von Verbrauchsgemeinschaften (ZEV, vZEV, LEG)

Gezielte Förderung der Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV), virtuellen ZEV (vZEV) und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), um die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zu steigern.

Status: Die gesetzliche Grundlage (§ 20 EnG) wird geschaffen. Eine konkrete, zeitlich begrenzte Förderung wird nach dem Sammeln erster Erfahrungen mit den neuen Modellen (vZEV ab 2025, LEG ab 2026) beschlossen.

Präventionsbeiträge der Gebäudeversicherung Basel-Stadt (GVBS) für PV.
  • Beiträge für Solar-Dachanlagen mit zertifiziertem Hagelwiderstand auf Gebäuden mit überwiegendem Wohnanteil.
  • Seit: 1. Januar 2025.
  • Beitragshöhe (pro m²):
    • Hagelwiderstandsklasse 3 (HW 3): 5 Franken.
    • Hagelwiderstandsklasse 4 (HW 4): 25 Franken.
    • Hagelwiderstandsklasse 5 (HW 5): 35 Franken.
  • Finanzierung: Aus dem Feuerschutzfonds der GVBS, unabhängig von anderen Förderbeiträgen.
  • Bedingung: Ab 1. Januar 2026 müssen neu zur Versicherung gemeldete Solaranlagen einen Hagelwiderstand von mindestens HW 3 aufweisen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten.
Einspeisevergütung für PV-Strom (durch IWB im Auftrag des Kantons).
  • Vergütung für überschüssigen, von dezentralen PV-Anlagen in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom.
  • Tarife (aktuell):
    • 14 Rp./kWh für Anlagen bis 100 kW PV-Leistung.
    • 11 Rp./kWh für Anlagen ab 100 kW PV-Leistung.
  • Bedingungen: Die Einspeisetarife sind für eine Dauer von zwölf Jahren garantiert, um Investitionssicherheit zu bieten.

 

Förderbeiträge für die Gebäudehülle.

 

Einzelbauteilsanierung (Wärmedämmung).

Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand, Boden gegen Erdreich und Fenster.

Fördersätze pro m² sanierter Fläche (U-Werte beachten):

  • Dach: 50 Fr./m².
  • Wand gegen aussen (Fassade): 70 Fr./m².
  • Boden gegen aussen (Untersicht): 50 Fr./m².
  • Wand/Boden im Erdreich (bis 2 m): 40 Fr./m².
  • Wand/Boden im Erdreich (mehr als 2 m): 20 Fr./m².
  • Fenster: 50 Fr./m².
  • Decke gegen unbeheizt (Estrichboden) / Boden gegen unbeheizt (Kellerdecke): 20 Fr./m².

Bedingungen: Gebäude Baujahr vor 2000, nur bereits beheizte Gebäudeteile, minimale U-Wert-Verbesserung von 0.07 W/m²K.

Sonderregelungen für "geschützte" Bauten: Lockerere U-Werte möglich (z.B. Fenster Umax 1.1 statt 0.7 W/m²K, Dach/Wand Umax 0.25 statt 0.2 W/m²K) mit Bestätigung der Denkmalpflege.

Achtung: Haustüren nur förderberechtigt bei Glasanteil von mind. 75 %; neue Auf-/Anbauten oder Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht).

Erstellung eines GEAK Plus.

  • Pauschale Förderbeiträge:
    • GEAK Plus für Einfamilienhäuser (EFH): 1’000 Fr. / Gebäude.
    • GEAK Plus für Mehrfamilienhäuser (MFH), Verwaltung, Schulen: 1’500 Fr. / Gebäude.
  • Bedingung: Erhalt der Pauschale bei Umsetzung mindestens einer im GEAK Plus vorgeschlagenen Sanierungsmassnahme.
  • Aktion GEAK Plus: Unabhängig von der Umsetzung von Massnahmen erhalten Sie 500 Franken für die Erstellung eines GEAK Plus.
Gesamtsanierungsbonus (Bonus Gebäudehülleneffizienz).

Bonus, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren mehrere Einzelbauteile saniert werden und das Gebäude dadurch eine verbesserte GEAK-Effizienzklasse (C, B oder A) erreicht. 

Fördersätze pro m² Energiebezugsfläche (EBF):

  • GEAK Stufe C erreicht (neu ab 1. Januar 2025): 30 Fr./m² EBF.
  • GEAK Stufe B erreicht: 40 Fr./m² EBF.
  • GEAK Stufe A erreicht: 50 Fr./m² EBF.
Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat.

Umfassende Gesamtsanierung eines Gebäudes, die ohne Etappierung in einem Zug erfolgt und mit dem Minergie-Standard zertifiziert wird.

Fördersätze pro m² EBF (abhängig vom Gebäudetyp):

Minergie (-A) Standard:

  • EFH: 100 Fr./m² EBF.
  • MFH: 60 Fr./m² EBF.
  • Nicht-Wohnbau: 40 Fr./m² EBF.

Minergie-P (-A) Standard:

  • EFH: 155 Fr./m² EBF.
  • MFH: 90 Fr./m² EBF.
  • Nicht-Wohnbau: 65 Fr./m² EBF.
  • Zusatzbeitrag ECO: 5 Fr./m² EBF (für alle Gebäudetypen).

Achtung: Keine Kombination mit anderen Förderbeiträgen (z.B. für Einzelbauteile oder Heizungsanlagen) möglich.

 

Förderbeiträge für erneuerbar betriebene Heizungen.

 

Wärmepumpen (Luft-/Wasser, Sole-/Wasser, Wasser-/Wasser).

Ersatz einer bestehenden Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe.

Fördersätze (ab 1. Januar 2025 angepasst, differenziert nach Lage):

Ausserhalb des Fernwärmegebiets:

  • Luft-/Wasser-Wärmepumpe: 8’000 Fr. plus 250 Fr./kWth.
  • Sole-/Wasser- & Wasser-/Wasser-Wärmepumpe: bis 10 kWth max. 30’000 Fr.; ab 10 kWth 25’500 Fr./Anlage plus 450 Fr./kWth.

Innerhalb des Fernwärmegebiets (Zonen F01, F02, F03 und V41):

  • Anlagen bis 70 kWth: Beiträge sind halbiert.
  • Anlagen ab 70 kWth: Keine Beiträge.

Übergangsfrist: Bis 31. Mai 2025 konnten Anträge für Wärmepumpen im Fernwärmegebiet noch nach alten Konditionen eingereicht werden.

Ausnahmen im Fernwärmegebiet: Beiträge sind möglich, wenn ein Anschluss aus technischen Gründen nicht möglich ist oder ausserordentlich hohe Kosten verursacht.

Fernwärmeanschluss.

Anschluss an ein Wärmenetz als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.

Fördersätze:

  • Bis 500 kW: 4’000 Fr. plus 200 Fr./kW.
  • Über 500 kW: 54’000 Fr. plus 100 Fr./kW.

Bedingung: Mindestens 20 % (ab 70 kW: 50 %) der bezogenen Fernwärme muss aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen. Kein Förderbeitrag für den Anschluss an rein fossil betriebene Wärmenetze.

Erstinstallation eines zentralen Wärmeverteilsystems.

Ersatz von dezentralen Elektro- oder fossilen Heizungen (Einzelöfen) durch ein zentrales hydraulisches Wärmeverteilsystem, kombiniert mit einem erneuerbaren Heizsystem.

Fördersätze:

  • Bis 250 m² EBF: Pauschal 15’000 Fr.
  • Ab 250 m² EBF: 60 Fr./m² EBF.

Neubau/Erweiterung Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage.
Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen und Wärmeerzeugungsanlagen.

Fördersätze:

  • Wärme-/Anergienetz: 40 Fr./(MWh/Jahr).
  • Sole-/Wasser-, Wasser-/Wasser-Wärmepumpe (> 70 kW): 245 Fr./(MWh/Jahr).
  • Automatische Holzfeuerung (> 300 kW): 80 Fr./(MWh/Jahr).

Bedingungen: Es muss zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien verteilt und an bestehende Bauten geliefert werden (nicht für Neubauten).

Automatische Holzheizungen.

Ersatz einer bestehenden Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine automatische Holzfeuerung (als Hauptheizung).

Fördersätze (differenziert nach Lage):

Ausserhalb des Fernwärmegebiets:

  • Dezentrale Einzelpelletfeuerungen: Pauschal 1’000 Fr.
  • Neuanlagen bis 70 kW: 10’000 Fr. plus 200 Fr./kWth.
  • Neuanlagen 70 bis 500 kW: 15’000 Fr. plus 130 Fr./kWth.

Innerhalb des Fernwärmegebiets:

  • Dezentrale Einzelpelletfeuerungen: Pauschal 500 Fr.
  • Neuanlagen bis 70 kW: 5’000 Fr. plus 100 Fr./kWth.
  • Neuanlagen 70 bis 500 kW: Keine Beiträge.

Übergangsfrist: Bis 31. Mai 2025 konnten Anträge für Holzheizungen im Fernwärmegebiet noch nach alten Konditionen eingereicht werden.

Solaranlagen (thermisch).

Installation einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage auf einem bestehenden Gebäude.

Fördersätze:

  • Grundbeitrag pro Neuanlage: 2’400 Fr.
  • Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag: 1’000 Fr./kW.

Bedingungen: Anlage muss Anforderungen gemäss Kollektorliste erfüllen.

Hinweis: Thermische Solaranlagen werden vom Kanton gefördert, Photovoltaik-Anlagen (zur Stromproduktion) zusätzlich vom Bund und gesondert vom Kanton (siehe Punkt 2).

Nanoverbund.

Zusammenschluss bestehender Heizsysteme zu einem Nanoverbund.

Details zu Fördersätzen sind in den Quellen nicht spezifiziert, aber als Fördergegenstand aufgeführt.

 

Weitere kantonale Förderbeiträge und Aktionen.


Neubau/Ersatzneubau Minergie-P.

Neubauten und Ersatzneubauten, die energetisch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und mindestens den Minergie-P- oder Minergie-A-Standard einhalten.

Fördersätze pro m² EBF:

  • Für die ersten 1’000 m² EBF: 100 Fr./m².
  • Ab 1’000 m² EBF: 25 Fr./m².
  • Zusatz ECO: 5 Fr./m².

Achtung: Keine Förderbeiträge für Massnahmen, die gemäss Energiegesetz für Neubauten vorgegeben sind (z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen).

Kontrollierte Wohnungslüftung (mit Wärmerückgewinnung).

Installation einer neuen Lüftungsanlage mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung in einem bestehenden Gebäude (nicht für Neubauten).

  • Pauschaler Fördersatz: Maximal 2’400 Fr. pro Wohneinheit.

Bedingung: Investitionskosten pro Wohneinheit müssen mindestens 8’000 Fr. betragen.

Arealentwicklung mit Zertifikat (SNBS- und Minergie-Zertifikat).

Förderung von Arealentwicklungen, die bestimmte Nachhaltigkeits- und Energiestandards erfüllen.

Details zu Fördersätzen sind in den Quellen nicht spezifiziert, aber als Fördergegenstand aufgeführt.

Ihr Energieprojekt (für Privatpersonen und Organisationen).

Förderbeiträge für Energieprojekte von Privatpersonen und Organisationen.

Details zu Fördersätzen sind in den Quellen nicht spezifiziert, aber als Fördergegenstand aufgeführt.

Aktion Ladeinfrastruktur.

Investitionen in die Grundinstallation der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Parkhäusern und Parkierungsanlagen.

Maximale Fördersätze pro Ladepunkt:

  • Parkierungsanlage mit öffentlichem Zugang: 3’500 Fr.
  • Parkierungsanlage ohne öffentlichen Zugang: 1’300 Fr.
  • Öffentlicher Carsharing-Standort: 7’500 Fr.

Bedingungen: Maximal 60 % der zugelassenen Kosten. Gefördert wird die Grundinstallation ab Hausanschluss bis zur horizontalen Zuleitung.

Status: Aktion dauert bis Ende 2030.

Aktion Wirtschaft unter Strom.

Förderbeiträge für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt beim Kauf von Elektrofahrzeugen.

Details zu Fördersätzen sind in den Quellen nicht spezifiziert, aber als Fördergegenstand aufgeführt.

Restwertentschädigung Gas.

Vergütung bei Stilllegung des Gasnetzes für Gasheizungen, die jünger als 20 Jahre sind.

Wer: Eigentümer, die eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen.


Energieförderung Schweiz, Bund, Kantone: Photovoltaik, Boni, gleitende Marktprämie, Investitions- und Projektierungsbeiträge.


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Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.


Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.


Zusammenfassung der Quellen.

Ratschlag zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur im Kanton Basel-Stadt – «Solaroffensive» ("000000410355.pdf"): Dieses umfangreiche Dokument ist ein Ratschlag des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 25. Juni 2025. Es skizziert die «Solaroffensive» als zentrale Massnahme zur Erreichung des kantonalen Netto-Null-Ziels bis 2037 und zur Steigerung der Energieunabhängigkeit. Der Ratschlag schlägt eine Photovoltaik (PV)-Pflicht für bestehende Gebäude mit einer geeigneten Dachfläche von über 100 m² vor, mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren, die bei umfassenden Dachsanierungen früher greift. Für Neubauten wird die PV-Pflicht verschärft. Zudem werden Bewilligungsverfahren vereinfacht, indem das generelle Verbot von Solaranlagen in historischen Ortskernen aufgehoben und in vielen Fällen eine Meldepflicht statt einer Baubewilligung eingeführt wird. Das Dokument beschreibt detaillierte kantonale Förderbeiträge für PV-Anlagen (degressiv bis 2040, Zusatzbeiträge für Fassaden und schutzwürdige Objekte) und plant spezifische Förderaktionen für "Balkonkraftwerke" und Beteiligungsmodelle. Es beleuchtet auch die finanzielle Seite, einschliesslich Investitionskosten, Förderbeiträge von Bund und Kanton sowie die Auswirkungen auf Mietzinse. Ferner werden die Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zu Solardachpflicht, Baurecht, Förderung und Informationskampagnen dargelegt.

"2407_VNL_Solaroffensive_SP.pdf" (Stellungnahme Vernehmlassung «Solaroffensive» der SP Basel-Stadt): Die Sozialdemokratische Partei (SP) begrüsst die «Solaroffensive» und die Ausweitung der PV-Pflicht. Sie fordert jedoch verbindliche, quantifizierte Zwischenziele mit regelmässigem Controlling und zusätzlichen Massnahmen bei Abweichungen. Die SP kritisiert die späte Einführung der Ersatzabgabe und schlägt ein degressives Abgabemodell vor. Sie befürwortet die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren, fordert aber eine klarere Unterscheidung zwischen Schutz- und Schonzone sowie eine explizite Verankerung des Meldeverfahrens für PV-Anlagen in der Schonzone im Gesetz. Die SP betont die Wichtigkeit von Speichermöglichkeiten und Lastoptimierung vor teuren Netzausbauten und schlägt eine Erhöhung der Förderung für Fassaden-PV vor, entkoppelt von energetischen Fassadensanierungen, sowie eine Verlängerung der Einspeisevergütungen. Sie fordert zudem die Entwicklung umfassender Finanzierungsmodelle für Eigentümer mit Liquiditätsproblemen und einen "One-Stop-Shop" für Hausbesitzer.

"Aktion Solarkraftwerk Basel | Kanton Basel-Stadt": Diese Quelle beschreibt eine spezifische kantonale Förderaktion, die einen zusätzlichen Förderbeitrag gewährt, wenn eine energetische Dach- oder Fassadensanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage kombiniert wird. Die Förderung beträgt 100 Franken pro Quadratmeter PV-Modulfläche auf sanierten Dächern (Verdoppelung des Grundbeitrags von 50 Fr./m²) und 140 Franken für Fassaden (Verdoppelung des Grundbeitrags von 70 Fr./m²). Sie gilt für grossflächige Anlagen (mind. 90 % der geeigneten Fläche) und dient als Überbrückung, bis die umfassenderen Massnahmen der «Solaroffensive» greifen. Auch werden Präventionsbeiträge der Gebäudeversicherung Basel-Stadt (GVBS) für hagelresistente Solaranlagen erwähnt.

"Basel verschärft Solarpflicht für Hausdächer - News - SRF": Dieser Nachrichtenartikel berichtet über die geplante Einführung einer der schärfsten Photovoltaik-Pflichten Europas in Basel. Die Solarpflicht gilt neu auch für Eigentümer bestehender Gebäude mit geeigneten Dachflächen von mehr als 100 m². Das Ziel ist, dass PV-Anlagen bis zu 40 % des Stromverbrauchs decken. Ausnahmen gibt es für kleine Dächer, denkmalgeschützte Bauten und Fassaden sind von der Pflicht ausgenommen. Das Bewilligungsverfahren wird vereinfacht, in vielen Fällen reicht eine Meldung. Die Förderbeiträge werden bis 2040 verlängert, sind aber degressiv. Bei Nichterfüllung der Pflicht ist eine Ersatzabgabe von 1500 Franken pro fehlendes Kilowatt Leistung, verteilt auf 10 Jahre, zu entrichten. Kritik kommt vom Hauseigentümerverband und Heimatschutz bezüglich Fristen, degressiver Förderung und Denkmalschutz.

"Basel-Stadt: Für Bestandsbauten soll Solarpflicht gelten - mit Ausnahmen | Baublatt": Dieser Artikel bestätigt die Einführung einer Solarpflicht für Bestandsgebäude in Basel-Stadt, mit dem Ziel, 40 % des Stromverbrauchs zu decken. Ausgenommen sind Dachflächen unter 100 m², Fassaden und Kulturdenkmäler. Das ursprüngliche Zubau-Ziel wurde von 790 auf 500 Gigawattstunden pro Jahr angepasst. Das Verbot von PV-Anlagen in historischen Ortskernen fällt, dort ist jedoch ein Baubewilligungsverfahren nötig. Für andere Zonen reicht eine Meldung. Es gibt eine Übergangsfrist von 15 Jahren für bestehende Gebäude.

"Förderbeiträge Energie | Kanton Basel-Stadt": Diese Webseite des Kantons Basel-Stadt bietet einen Überblick über bestehende und per 1. Januar 2025 angepasste Energieförderbeiträge. Wichtige Neuerungen umfassen den Gesamtsanierungsbonus bereits ab GEAK C, hohe Pauschalbeiträge für die Erstinstallation eines zentralen hydraulischen Wärmeverteilsystems und eine Reduktion der Beiträge für Wärmepumpen und Holzheizungen im Fernwärmegebiet. Allgemeine Bedingungen für Förderbeiträge sind die Einreichung des Gesuchs vor Baubeginn, eine Untergrenze von 1'000 Franken (mit Ausnahmen), eine Obergrenze von 40 % der Investitionskosten und die Pflicht zur Einreichung eines GEAK Plus bei höheren Beiträgen für die Gebäudehülle. Es werden detaillierte Fördergegenstände für die Gebäudehülle (Einzelbauteilsanierung, GEAK Plus, Gesamtsanierungsbonus, Minergie), erneuerbar betriebene Heizungen (Wärmepumpen, Fernwärme, Holzheizungen, Solaranlagen) und weitere Aktionen (Ladeinfrastruktur, Wirtschaft unter Strom, Restwertentschädigung Gas) aufgeführt. Die Fördermittel stammen aus einer kantonalen Förderabgabe und Bundesmitteln aus der CO2-Abgabe.

"Photovoltaik, Wärmepumpe & Co.: Kosten und Förderung in Basel - Basler Kantonalbank": Die Basler Kantonalbank beleuchtet die Kosten und Fördermöglichkeiten für nachhaltige Immobilien in Basel-Stadt, einschliesslich PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmedämmung. Sie erwähnt das Netto-Null-Ziel bis 2037 und bietet Berechnungsbeispiele für die Dämmung von Fassade und Dach, die Installation einer PV-Anlage sowie den Heizungsersatz von Öl- zu Luft-Wasser-Wärmepumpe. Dabei werden die ungefähren Kosten, kantonale Förderungen (z.B. Verdoppelung des Betrags für Dach- und Fassadensanierung bei gleichzeitiger PV-Installation) und die 100%ige Abzugsfähigkeit bei den Steuern hervorgehoben. Die BKB weist auch auf ihre Nachhaltigkeitshypothek als Finanzierungsinstrument hin.

"Regierungsrat will Solaroffensive des Grossen Rats umsetzen - GRÜNE Basel Stadt": Diese Stellungnahme der Grünen Basel-Stadt befürwortet die Solaroffensive, unterstützt die Ausweitung der PV-Pflicht auf bestehende Gebäude und die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren. Sie fordern präzisere Zwischenziele für die Etappierung und ein Kataster für öffentliche Infrastrukturen. Sie schlagen zudem einen degressiven Bonus für die frühzeitige Errichtung von PV-Anlagen vor, um Fehlanreize der Ersatzabgabe zu vermeiden. Die Grünen kritisieren, dass die Förderung von Fassaden-PV nicht von einer gleichzeitigen Fassadensanierung abhängig sein sollte und fordern eine stärkere Berücksichtigung und Förderung von Speichermöglichkeiten (Strom, Wärme, E-Mobilität) sowie die Schaffung eines "One-Stop-Shops" für Hauseigentümer. Sie betonen die Notwendigkeit einer ausreichend ausgestatteten Fachstelle für die Umsetzung.

"foerderbeitraege-energie-kanton-basel-stadt-2025.pdf" (Detaillierte Übersicht der Förderbeiträge Energie 2025): Dieses PDF-Dokument ist eine detaillierte Zusammenstellung der kantonalen Förderbeiträge für das Jahr 2025. Es deckt umfassend die Rahmenbedingungen (Gesetzliche Grundlage, Eingabe vor Baubeginn, Limiten, GEAK Plus-Pflicht) und das Vorgehen bei der Gesuchstellung ab. Es listet spezifische Förderbeiträge für die Gebäudehülle (Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand, Boden, Fenster mit genauen Beitragssätzen pro m² und U-Werten, Gebäude Baujahr vor 2000), für GEAK Plus, Gesamtsanierungsbonus (ab GEAK Stufe C) und Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat. Des Weiteren werden Förderbeiträge für erneuerbar betriebene Heizungen (Wärmepumpen, Fernwärme, Erstinstallation Wärmeverteilsystem, Neubau/Erweiterung Wärmenetz, automatische Holzheizungen, Solarkollektoranlagen) detailliert nach Leistung und Standort (innerhalb/ausserhalb Fernwärmegebiet) aufgeführt, inklusive Melde- und Bewilligungspflichten. Spezielle Aktionen wie GEAK Plus, Solarkraftwerk Basel und Ladeinfrastruktur werden mit ihren Konditionen beschrieben.

 


 

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