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Energieförderung Kanton und Stadt Zug, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Förderprogramm im Rahmen von „Das Gebäudeprogramm“ und dem „Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude“.

Energieförderung Kanton und Stadt Zug, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

31.12.2025

Die Energieförderprogramme im Kanton Zug und seinen Gemeinden umfassen Massnahmen in den Bereichen Gebäudehülle, Heizungsersatz, Nutzung erneuerbarer Energien, Elektrizität, Mobilität sowie Beratung und umfassende Sanierungen.

I. Kanton Zug – Förderprogramm Energie 2025.

Das Förderprogramm des Kantons Zug wird im Rahmen von „Das Gebäudeprogramm“ und dem „Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude“ durchgeführt und richtet attraktive Beiträge an verschiedene Massnahmen aus.


1. Beratung und Gebäudeanalyse.

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

GEAK Plus / Gebäudeanalyse

1'500.– Fr.

Beitrag für Gebäudeenergieausweise der Kantone (GEAK Plus) oder eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensberatung für Wohn- und Nicht-Wohnbauten. Die maximale Förderung beträgt 100 % der Gesamtkosten.


2. Gebäudehülle (Wärmedämmung).

Der Kanton fördert die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich pro Quadratmeter wärmegedämmtes Bauteil.

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

Wärmedämmung

60.– Fr./m²

Beitrag pro wärmegedämmtes Bauteil.

Bonus Photovoltaik

+ 60.– Fr./m²

Zusätzlicher Bonus auf wärmegedämmte Flächen bei gleichzeitiger Installation einer neuen, vollflächigen PV-Anlage auf Dach oder Fassade. Eine Anlage gilt als vollflächig, wenn bei einer Fassade 20 % oder bei einem Dach 50 % der wärmegedämmten Flächen mit Solarmodulen belegt werden.

Bonus Gesamtsanierung

+ 30.– Fr./m²

Zusätzlicher Beitrag pro m² wärmegedämmtes Bauteil, wenn eine umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle erreicht wird.


3. Heizungsersatz und Solarenergie (Thermisch).

Der Ersatz von fossilen oder elektrischen Heizungen durch Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern wird gefördert. 

Fördergegenstand
Leistungsklasse
Förderhöhe

Automatische Holzfeuerung

bis 70 kWth

4’000.– Fr. + 75.–/kWth

Automatische Holzfeuerung

über 70 kWth (bis 500 kWth)

360.– Fr./kWth

Automatische Holzfeuerung

über 500 kWth

80’000.– Fr. + 200.–/kWth

Luft/Wasser-Wärmepumpe

bis 30 kWth

8’500.– Fr.

Luft/Wasser-Wärmepumpe

über 30 kWth

4’000.– Fr. + 150.–/kWth

Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

bis 500 kWth

20’000.– Fr. + 400.–/kWth

Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

über 500 kWth

120’000.– Fr. + 200.–/kWth

Anschluss an ein Wärmenetz

bis 500 kWth

4’000.– Fr. + 200.–/kWth

Anschluss an ein Wärmenetz

über 500 kWth

54’000.– Fr. + 100.–/kWth

Thermische Solaranlagen

bis 70 kWth

1’200.– Fr. + 500.–/kWth

Thermische Solaranlagen

über 70 kWth

2’400.– Fr. + 1'000.–/kWth

Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem

bis 250 m² EBF

+ 15’000.– Fr. (Pauschalbeitrag)

Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem

über 250 m² EBF

+ 60.– Fr./m² EBF


4. Umfassende Gesamtsanierung (Minergie-Zertifikat).

Gefördert werden umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat basierend auf der Energiebezugsfläche (EBF). Die maximale Fördersumme beträgt 300'000.– Fr. pro Gesuch.

Erreichter Standard
Einfamilienhaus (Fr./m² EBF)
Mehrfamilienhaus (Fr./m² EBF)
Sonstige (Fr./m² EBF)

Minergie(-A)

150.–

90.–

60.–

Minergie-P(-A)

235.–

135.–

100.–

Zusatzbeitrag «Eco»

+ 5.–

+ 5.–

+ 5.–


II. Stadt Zug – Energie-Förderprogramm 2025.

Die Stadt Zug unterstützt Massnahmen in den Bereichen Beratung, Bildung, Wärme, Elektrizität, Mobilität und Energiegenossenschaften.


1. Wärme.

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

Fernkälte bei Sanierungen

20 % der Kosten, max. CHF 15'000.00

Für den Anschluss an einen Energieverbund zur Kälteerzeugung, wenn der Kältebedarf anteilsmässig durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird.

Sonderaktion Fernwärmeanschluss Altstadt (Ersatz)

CHF 5'000.00

Für Eigentümer, welche ihre bestehende Heizung durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz der Altstadt ersetzen.

Sonderaktion Fernwärmeanschluss Altstadt (Umbau)

CHF 2'500.00

Für Eigentümer, welche ihren bestehenden Fernwärmeanschluss nach Richtlinien der WWZ Energie AG umbauen.

Dämmmassnahmen mit GEAK Plus (Sonderaktion)

50 % des kantonalen Beitrags (M-01), max. CHF 10'000.00

Wird zusätzlich zu den kantonalen Beiträgen für Dämmmassnahmen gewährt, wenn gleichzeitig ein GEAK Plus erstellt wird.

Thermische Sonnenkollektoren

20 % der Kosten, max. CHF 10'000.00

Für Kollektoranlagen ab 3 m², wenn das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist.


2. Elektrizität. 

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

Photovoltaik (PV)

Analog EIV, max. CHF 10'000.00

Zusätzlicher Beitrag zur Einmalvergütung (EIV) des Bundes für Anlagen ab 2 kWpeak. PV-Anlagen auf Neubauten (bewilligt ab 1. Feb. 2024) erhalten 50 % der EIV-Unterstützung.

Elektrische Speichersysteme (Batterien)

20 % der Kosten, max. CHF 10'000.00

Für Speichersysteme ab 6 kWh in Kombination mit PV-Anlagen zur Optimierung der Eigenversorgung.

Thermische Speichersysteme

CHF 300.00

Für PV-Heater oder nach PV-Produktion gesteuerte Warmwassererzeugung zur Optimierung der Eigenversorgung.

Effiziente Haushaltsgeräte

CHF 100.00 / 200.00

CHF 100.00 für Kühl-/Gefriergeräte und Geschirrspüler; CHF 200.00 für Waschmaschinen und Tumbler (nur Best-Geräte von topten.ch).

Heizungspumpen (A, EEI ≤ 0.20)

20 % des Kaufpreises, max. CHF 1'000.00


Gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte

20 % des Kaufpreises

Maximalbeitrag gemäss Sonderliste auf www.topten.ch/business.


3. Mobilität 

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

Mobilitätsberatung für Unternehmen

Max. CHF 2'500.00 (Beratungskosten)

Für Unternehmen, die sich umfassend zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beraten lassen.

eMobilität: Systemlösungen (Infrastruktur)

20 % der Initialkosten, max. CHF 5'000.00

Für Infrastruktur (SIA 2060, Ausbaustufe C1) für mehrere Ladestationen mit Lastmanagement, vorausgesetzt 100 % erneuerbarer Strom.

eMobilität: Schnellladestationen (DC)

20 % der Anschaffungskosten, max. CHF 5'000.00 pro Ladepunkt oder max. CHF 20'000.00 pro Standort

Für öffentlich zugängliche DC-Schnellladestationen (auf öffentlichem oder privatem Grund), vorausgesetzt 100 % erneuerbarer Strom.

Zuger Job Abo (ZJA) (Einführung)

20 % der Einführungskosten, max. CHF 5'000.00

Pro Unternehmen bei Einführung des ZJA.

Carsharing-Lösungen (Einzel-Mitgliedschaften)

Einmaliger Beitrag von CHF 500.00

Für Neukunden von langfristigen Einzel-Mitgliedschaften (mindestens fünf Jahre).

Carsharing/Carpooling (Business-Lösungen)

20 % der Einführungskosten, max. CHF 5'000.00

Für langfristige Business-Carsharing- oder Carpooling-Lösungen.


4. Energiegenossenschaften.

Fördergegenstand
Förderhöhe
Details

Neugründungen

CHF 2'000.00


Erstes Projekt

Max. 20 % der Kosten, max. CHF 10'000.00

Unterstützung für Projekte zur Gewinnung oder Speicherung erneuerbarer Energien.


III. Weitere Gemeinden.

1. Gemeinde Cham.

Die Gemeinde Cham fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Gemeinde hat ein eigenes Online-Gesuchsportal. 

Fördergegenstand
Details

Photovoltaikanlagen (PV)

Gefördert werden PV-Anlagen.

Batteriespeicher

Gefördert werden Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Dieses Angebot gilt seit dem 1. Januar 2023.

Thermische Sonnenkollektoren

Gefördert werden thermische Sonnenkollektoren.

Neubauten/Sanierungen

Förderung nach erhöhten Baustandards wie Minergie oder SIA-Effizienzpfad Energie oder gleichwertig.

Beleuchtungsberatungen

Beratung für die Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung (EFH/MFH im Stockwerkeigentum).

Energiecoaching

Begleitung der Bauherrschaft während der Planungs- und Ausführungsphase bei einer umfassenden Gebäudeerneuerung (z.B. durch energienetz-zug).

Spezialanlagen

Förderung von Energieversorgungsanlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder Anteil an erneuerbarer Energie sowie Anlagen zur C02-Abscheidung und Speicherung (Anlagen und Machbarkeitsstudien).

Mobilität

Förderung von Beratungen und Studien zur Reduktion des motorisierten Individualverkehres.


2. Gemeinde Oberägeri (Energie-Förderprogramm 2025). 

Die Gemeinde Oberägeri unterstützt Massnahmen in den Bereichen Beratung, Zertifizierung, Wärme, Elektrizität und Mobilität. Die Gemeindeförderbeiträge erfolgen zusätzlich zur kantonalen Förderung, dürfen jedoch zusammen 30 % der Investitionskosten nicht übersteigen. Beiträge unter CHF 300 werden nicht ausbezahlt. Der maximale Beitrag der Gemeinde beträgt CHF 5'000. 

Fördergegenstand
Förderhöhe

Energieberatung

Kostenlos durch den Verein energienetz-zug.

Zertifizierung (Minergie, SNBS, SIA Effizienzpfad Energie, etc.)

CHF 2'000 an die Zertifizierung (einmalig).

Solarthermische Anlagen (Selektiv verglaste Kollektoren)

CHF 1'000 Pauschalbeitrag + CHF 250 pro m² Kollektorfläche.

Solarthermische Anlagen (Vakuumröhren-Kollektoren)

CHF 1'000 Pauschalbeitrag + CHF 330 pro m² Kollektorfläche.

Holzheizungen (Holzschnitzel, Pellets, Stückgut)

CHF 20 pro m² Energiebezugsfläche.

Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

CHF 3'500 Pauschalbeitrag + CHF 10 pro m² Energiebezugsfläche.

Luft-Wasser-Wärmepumpen

CHF 500 Pauschalbeitrag + CHF 5 pro m² Energiebezugsfläche.

Anschluss Fernwärme (min. 70 % erneuerbar/Abwärme)

CHF 5'000 Pauschalbeitrag.

Photovoltaik (Aufgebaut/Freistehend)

CHF 250 pro kWp.

Photovoltaik (Integriert)

CHF 350 pro kWp.

Batteriespeicher

CHF 1'000 Grundbeitrag + CHF 100 pro kWh nutzbare Batteriekapazität.

Basisinstallationen für Ladestationen (in bestehenden MFH)

30 % der Initialkosten für das Lastmanagement, max. CHF 5'000.

Bidirektionales Laden (stationäre DC-Ladestationen mit PV-Kopplung)

Einmaliger Investitionsbeitrag von CHF 2'000 pro Ladestation.


Zusammenfassung der Quellenangaben.

Die Quellenmaterialien umfassen eine Sammlung von Dokumenten, die die Energieförderprogramme 2025 des Kantons Zug und seiner Gemeinden detailliert beschreiben, ergänzt durch strategische Pläne und rechtliche Hinweise zu Solaranlagen.

Die thematische Gliederung der Quellen ist wie folgt:

1. Kantonales Förderprogramm Energie 2025.

Dies ist der Hauptbestandteil der Quellen, bestehend aus Übersichten und detaillierten Förderbedingungen. Es werden attraktive Beiträge für die Wärmedämmung der Gebäudehülle (inkl. Boni für Photovoltaik oder Gesamtsanierung), den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch erneuerbare Systeme wie Holz, Wärmepumpen oder Fernwärme, sowie für umfassende Gesamtsanierungen nach Minergie-Standard oder GEAK Plus/Gebäudeanalyse gewährt. Allgemeine Bedingungen legen fest, dass Gesuche meist vor Baubeginn einzureichen sind und Beiträge in der Regel 50 % der Gesamtinvestition nicht überschreiten dürfen.

2. Förderprogramme der Stadt Zug.

Das Energie-Förderprogramm 2025 der Stadt Zug ergänzt die kantonalen Beiträge in den Bereichen Wärme (z.B. Fernkälte, thermische Solarkollektoren), Elektrizität (Photovoltaik, Batteriespeicher, effiziente Haushaltsgeräte) und Mobilität (Infrastruktur für eLadestationen, Schnellladestationen, Carsharing-Lösungen). Neu wird auch die gezielte Förderung von Energiegenossenschaften unterstützt.

3. Förderprogramme weiterer Gemeinden.

Es liegen Informationen zu Förderprogrammen der Gemeinden Cham und Oberägeri vor. Diese umfassen spezifische Massnahmen wie die Förderung von PV-Batteriespeichern, thermischen Solaranlagen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, sowie Beiträge an die Zertifizierung erhöhter Baustandards (z.B. Minergie).

4. Kantonale Energie- und Klimastrategie (EKS).

Strategische Dokumente beschreiben die geplante Umsetzung von 40 zusätzlichen Massnahmen ab 2025, um die kantonalen Netto-Null-Ziele bis 2050 zu erreichen. Diese Massnahmen erstrecken sich über neun Handlungsfelder, darunter Energieproduktion und -speicherung, Gebäude, Mobilität, Landwirtschaft und Klimaanpassung.

5. Merkblatt Solaranlagen.

Ein technisches Dokument klärt die Gestaltungs- und Bewilligungsanforderungen für Solaranlagen im Kanton Zug, insbesondere die Kriterien für bewilligungsfreie Anlagen auf Dächern und die besonderen Anforderungen im Umgang mit Baudenkmälern und Ortsbildschutzzonen.

 

Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs Dezember 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.

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Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.


Quellenverzeichnis (Dezember 2025)

https://zg.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/gebaeude-und-energie/foerderung

https://zg.ch/de/behoerden/baudirektion/energiefachstelle/gebaeudeprogramm/heizungsersatz#heizungsersatz

https://zg.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/gebaeude-und-energie/foerderung

https://www.nau.ch/ort/zug/klimafreundliche-energien-mehr-fordermoglichkeiten-in-zug-66890970

https://www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/zug.html

PDF

https://zg.ch/dam/jcr:a7b74b27-821e-4928-8d1a-5feeb0c66c8e/20240101_Förderprogramm%20Energie%202024_KtZG_Übersicht.pdf

https://zg.ch/dam/jcr:a7b74b27-821e-4928-8d1a-5feeb0c66c8e/20240101_Förderprogramm%20Energie%202024_KtZG_Übersicht.pdf

https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/12534/3563-2-17685_Beilage_Solaranlagen.pdf

3774b_massnahmen_eks_kanton_zug_ab_2025.pdf

20250127_Förderprogramm+Energie+2025_KtZG_Übersicht.pdf

20250822_Förderprogramm+Energie+2025_KtZG_Förderbedingungen_1.3.pdf

Energie_Förderprogramm.pdf

 

Stadt Zug

https://www.stadtzug.ch/energiefoerderprogramme/3424

https://www.stadtzug.ch/energiefoerderprogramme

https://zg.ch/de/behoerden/baudirektion/energiefachstelle

PDF

https://www.stadtzug.ch/_docn/5455756/Energie_Förderprogramm.pdf

Oberägeri Zug

https://www.oberaegeri.ch/_docn/5400922/Energiefoerderungsprogramm_2025_Broschuere_Webdate.pdf

Cham

https://www.cham.ch/foerderbeitraege


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