Energieförderung Kanton Uri, Photovoltaik, Elektromobilität, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
26.12.2025
Förderprogramm Energie Uri 2025.
Das Förderprogramm Energie Uri 2025 ist das zentrale Instrument zur Unterstützung energetischer Massnahmen im Kanton. Es umfasst ein Budget von rund 2,5 Millionen Franken und gliedert sich in die Bereiche Haustechnik, Mobilität, Gebäudehülle, Solarenergie und Energie-Beratung.

Strukturierte und detaillierte Liste der verfügbaren Förderungen:
1. Bereich Gebäudehülle & Neubau.
Diese Massnahmen zielen auf die Verbesserung der Wärmedämmung und die Zertifizierung nach nachhaltigen Standards ab.
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden (M-01):
- Förderung: 60 Fr. pro m² sanierte Fläche.
- Spezialfall: 400 Fr. pro m² für fassadenintegrierte Photovoltaik (Neigungswinkel 60° bis 90°).
- Bedingung: Baubewilligung vor dem Jahr 2000; U-Werte müssen bestimmte Grenzwerte (z. B. ≤ 0.20 W/m²K für Fassaden) erreichen.
Bonus Gebäudehülleneffizienz (IP-14):
- Förderung: 30 Fr. pro m² Energiebezugsfläche (EBF).
- Bedingung: Erreichen der GEAK-Effizienzklasse C oder besser nach der Sanierung.
Bonus Gesamtenergieeffizienz (M-15):
- Förderung: Pauschal 40'000 Fr.; ab 200 m² EBF zusätzlich 100 Fr. pro m².
- Bedingung: Zertifizierung nach einem Minergie-Modernisierungs-Standard.
Minergie-Neubau (M-16 & UR-05):
- Neubau Minergie-P: EFH: 100 Fr./m² EBF; MFH: 40 Fr./m²; Übrige: 30 Fr./m².
- Zertifizierung Minergie oder Minergie-A: Pauschal 10'000 Franken.
2. Bereich Haustechnik (Heizungsersatz)
Gefördert wird der Ersatz von fossilen Heizungen (Öl/Gas) oder elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Systeme.
Holzheizungen:
- Stückholz oder Pellets mit Tagesbehälter (M-02): Pauschal 4'000 Fr..
- Automatische Holzheizungen bis 70 kW (M-03): 6'000 Fr., ab 30 kW plus 100 Fr. pro kW.
- Automatische Holzheizungen über 70 kW (IP-04): Bis 500 kW: 360 Fr. pro kW; ab 500 kW: 80'000 Fr. plus 200 Fr. pro kW.
Wärmepumpen (WP):
- Luft/Wasser-WP < 70 kW (M-05): 3'000 Fr., ab 20 kW plus 60 Fr. pro kW (nur bei Ersatz einer Elektroheizung).
- Luft/Wasser-WP > 70 kW (IP-05): 3'200 Fr. plus 120 Fr. pro kW.
- Erdsonde oder Grundwasser-WP < 70 kW (M-06): 8'000 Fr., ab 30 kW plus 180 Fr. pro kW.
- Erdsonde oder Grundwasser-WP > 70 kW (IP-06): Bis 500 kW: 4'800 Fr. plus 360 Fr. pro kW; ab 500 kW: 84'800 Fr. plus 200 Fr. pro kW.
Fernwärmeanschluss:
- Anschluss < 70 kW (M-07): 4'000 Fr. plus 20 Fr. pro kW.
- Anschluss > 70 kW (IP-07): Bis 500 kW: 8'000 Fr. plus 40 Fr. pro kW; ab 500 kW: 18'000 Fr. plus 20 Fr. pro kW.
Ersatz dezentraler Heizungen (IP-19):
- Förderung: Bis 250 m² EBF: 15'000 Fr.; darüber: 60 Fr. pro m² EBF.
- Gegenstand: Ersatz von Elektro-Einzelspeicherheizungen oder dezentralen Ölheizungen durch ein zentrales System.
3. Bereich Solarenergie.
Photovoltaik für Winterstrom (UR-06):
- Förderung: 1'000 Fr. pauschal, plus 250 Fr. pro kWp (ab 2 kWp).
- Bedingung: Auf bestehenden Bauten, Neigungswinkel zwischen 60° und 90° zur Optimierung des Winterertrags.
Thermische Solaranlagen:
- Anlagen bis 70 kW (M-08): 8'000 Fr. (bei 2–4 kW), ab 4 kW plus 600 Fr. pro kW.
- Anlagen über 70 kW (IP-08): 2'400 Fr. plus 1'000 Fr. pro kW.
4. Bereich Mobilität.
Ladeinfrastruktur in Wohnbauten (UR-10):
- Förderung: Pauschal 2'000 Fr..
- Bedingung: Ausrüstung von mindestens 10 Parkplätzen mit Basisinfrastruktur (Lastmanagement) in bestehenden Wohnbauten (Baujahr 2020 oder älter).
5. Energieberatungen und Checks.
- Impulsberatung "erneuerbar heizen": Kostenlose Beratung für Eigenheimbesitzer mit Heizungen, die älter als 10 Jahre sind.
- Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri (UR-08): Pauschalbeitrag von 700 Fr. (wird direkt an den Experten ausgezahlt).
- Heizungs-Check-up (UR-09): Kostenlose Optimierung des Heizbetriebs im Herbst (Wert ca. 400 Fr. für EFH, 600 Fr. für MFH).
- Betriebsoptimierung (UR-01): Kostenübernahme für das erste Vertragsjahr.
- Wichtige Rahmenbedingungen
- Gesuchstellung: Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Maximalbetrag: Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 % der energetischen Gesamtinvestitionen.
- GEAK Plus: Ab einer Fördersumme von 10'000 Fr. ist ein GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) obligatorisch.

Informationen zur Stadt Altdorf.
Das kantonale Programm gilt für das gesamte Kantonsgebiet, also auch für die Gemeinde Altdorf. Es wird darauf hingewiesen, dass etliche Gemeinden über eigene Förderaktionen verfügen können. Spezifische Details zu einem separaten Förderprogramm der Stadt Altdorf sind in den vorliegenden Dokumenten jedoch nicht explizit aufgelistet; Interessierte sollten sich laut den Quellen direkt bei ihrer Gemeinde erkundigen oder Plattformen wie energiefranken.ch nutzen.
Zusammenfassend lässt sich das Fördermodell wie ein Werkzeugkasten vorstellen, bei dem verschiedene Instrumente (Dämmung, Heizung, Solar) miteinander kombiniert werden können, um die Gesamteffizienz eines Gebäudes zu steigern, wobei die frühzeitige Planung und Gesuchstellung der Schlüssel zum Erfolg sind.
Zusammenfassung der Quellenangaben.
Die bereitgestellten Quellen bilden die rechtliche und administrative Grundlage für die Energieförderung im Kanton Uri für das Jahr 2025. Sie lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
1. Offizielle kantonale Richtlinien und Bestimmungen.
Diese Dokumente definieren den formalen Rahmen des Förderprogramms:
- Fördermodell 2025: Eine tabellarische Übersicht der Fördersätze für Heizungsersatz, Gebäudehülle, Photovoltaik, Mobilität und Beratungen.
- Verfügungsbestimmungen: Enthalten die rechtlichen Bedingungen, wie den Ausschluss rückwirkender Förderung, die Budgetabhängigkeit (kein Rechtsanspruch) und die Begrenzung der Beiträge auf maximal 50 % der Investitionskosten.
- Massnahmenspezifische Anforderungen: Ein detaillierter Katalog (Stand Januar 2025), der für jede Förderposition (z. B. M-01, IP-04) die exakten technischen Grenzwerte (wie U-Werte) und die einzureichenden Beilagen (Fotos, Berechnungen, Zertifikate) festlegt.
2. Programmstruktur und Finanzierung.
Die Quellen erläutern, dass das Programm aus drei Säulen besteht:
- Gebäudeprogramm: Finanziert durch Kanton und Bund (CO2-Abgabe).
- Impulsprogramm: Neu ab 2025, basierend auf dem Klima- und Innovationsgesetz des Bundes, primär für den Ersatz grosser Heizungen (> 70 kW) und Boni für Gesamtsanierungen.
- Kantonale Massnahmen: Eigenständig durch den Kanton Uri finanzierte Förderungen.
3. Nationale und ergänzende Beratungsangebote.
Zusätzlich zur direkten Finanzhilfe werden Beratungsleistungen beschrieben:
- Impulsberatung «erneuerbar heizen»: Ein nationales Programm des Bundesamts für Energie, das kostenlose Vor-Ort-Beratungen für Eigenheimbesitzer mit alten Heizungen ermöglicht.
- Spezifische Uri-Beratungen: Dazu gehören die geförderte Sanierungsberatung für die Gebäudehülle und der kostenlose Heizungs-Check-up im Herbst.
4. Dienstleistungs- und Projektinformationen.
Einige Quellen stammen von der EWA-energieUri und regionalen Plattformen:
- Sie informieren über praktische Umsetzungen wie energieeffiziente Beleuchtung oder das Sorglospaket für Photovoltaik («energieUri Care»).
- Ein aktueller News-Beitrag berichtet über die Realisierung der ersten alpinen Photovoltaikanlage der Zentralschweiz (APV Sidenplangg AG).
- Es wird auf die Plattform energiefranken.ch verwiesen, um gemeindespezifische Förderungen (z. B. für Altdorf) zu finden.
- Zusammenfassend dokumentieren die Quellen den Prozess von der ersten Beratung über die detaillierten technischen Voraussetzungen bis hin zur formellen Gesuchstellung über das Online-Portal des Gebäudeprogramms.

Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs November 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
Zurück zu Energieförderung Bund und Kantone.
Energieförderung Bund und Kantone.
Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Quellenverzeichnis (November 2025)
https://www.ur.ch/dienstleistungen/7594
https://www.ur.ch/energie/1522
https://www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/uri.html
https://www.energieuri.ch/foerderprogramme/
https://www.energieuri.ch/die-erste-alpine-photovoltaikanlage-der-zentralschweiz-wird-realisiert/
https://www.ur.ch/_docn/404311/2024-10-30_Fördermodell_2025.pdf
https://www.energie-zentralschweiz.ch/media/754/download?attachment





