Strom erzeugen.
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1.
Eingabe der Stromkennzeichnung
Stromlieferanten müssen den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Anfang des folgenden Kalenderjahres zustellen.
Stromlieferanten müssen den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Mitte des folgenden Kalenderjahres zustellen.
Stromlieferanten müssen den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres zustellen.
2.
Die Stromkennzeichnung (HKSV) umfasst
Prozentualer Anteil der Herkunft der Elektrizität , Bezugsmonat und an Endverbraucher gelieferte Teilstrommenge je Energieart.
Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger, Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland), Bezugsjahr und an Endverbraucher gelieferte Gesamtstrommenge.
Herkunft der Elektrizität (nach Energieart), Bezugsjahr und an Endverbraucher gelieferte Strommenge nach Bezugsart (Inland / Ausland)..
3.
Konsumenteninfo
Als Endverbraucherin oder Endverbraucher kann ich die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten nicht einsehen.
Als Endverbraucherin oder Endverbraucher kann ich die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen aber nicht miteinander vergleichen.
Als Endverbraucherin oder Endverbraucher kann ich die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen und miteinander vergleichen.