Energieförderung Kanton Appenzell Ausserrhoden, Photovoltaik, Heizungsersatz, Gebäude, Beratungsleistungen.
16.9.2025
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden bietet verschiedene Energieförderungen an. Herisau ist Standort des kantonalen Amtes für Umwelt, welches für die Bearbeitung einiger Fördergesuche zuständig ist.
Energieförderungen des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden verfolgt eine aktive und innovative Energiepolitik, die auf Anreize statt Vorschriften setzt, um eine rationelle Energienutzung und eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Ziel ist es, den CO2-Ausstoss zu reduzieren und Wertschöpfung für das lokale Gewerbe zu schaffen. Gemäss kantonalem Energiegesetz sollen bis 2035 mindestens 40 Prozent des in Ausserrhoden verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien im Kanton erzeugt werden.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Kantonale Förderung (kM-21 Photovoltaikanlage):
- Bis 31. August 2025: Der Kanton verdoppelt die Einmalvergütung (EIV) des Bundes für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von zwei Kilowatt-Peak (kWp).
- Ab 1. September 2025: Die Bundesbeiträge werden nur noch um 50 Prozent durch Kantonsmittel erhöht. Diese Kürzung wurde vom Kantonsrat im Februar 2025 beschlossen, da die hohen Kantonsbeiträge aufgrund des Erfolgs des Programms und gestiegener Strompreise sowie Rückliefertarife nicht mehr als gerechtfertigt angesehen werden.
- Ausschluss von der Förderung (ab 1. September 2025): PV-Anlagen mit hoher Einmalvergütung, also Anlagen ohne Eigenverbrauch gemäss Art. 25 Abs. 3 EnG, sind von der kantonalen Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren für PV-Fördergesuche:
Gesuche müssen nach der Inbetriebnahme der Anlage und nach Vorliegen der rechtskräftigen Auszahlungsverfügung des Bundes beim Amt für Umwelt eingereicht werden.
Die Antragsstellung erfolgt online über das Förderportal portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar. Das ausgedruckte und unterschriebene Gesuchsformular ist dem Amt für Umwelt per Post zuzustellen.
Förderung von Heizungssystemen und Gebäudehüllensanierungen (GEBÄUDEPROGRAMM).
Der Kanton fördert verstärkt die Gebäudehülleneffizienz und die Nutzung erneuerbarer Wärme.
Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder fossilen Heizungen (IP-19):
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit mindestens 15'000 Franken pro Gebäude unterstützt.
Die Beitragssätze für den Ersatz grösserer Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizungen durch erneuerbare Heizsysteme mit einer Leistung über 70 kW wurden massiv erhöht. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Förderbeitragssätze für den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch umweltverträgliche Heizsysteme wie Holzfeuerungen, Wärmepumpenheizungen oder den Anschluss an Wärmenetze mit erneuerbaren Energien erhöht.
Umfassende Gebäudehüllensanierungen (IP-14):
Werden mit einem zusätzlichen Bonus unterstützt.
Spezifische Fördermassnahmen (Liste aus dem Förderprogramm Energie):
- Wärmedämmung (M-01)
- Stückholz-Feuerung (M-02)
- Autom. Holz-Feuerung bis 70 kW (M-03)
- Autom. Holz-Feuerung ab 70 kW (IP-04)
- Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW (M-05)
- Luft/Wasser-Wärmepumpe ab 70 kW (IP-05)
- Sole/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW (M-06)
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe ab 70 kW (IP-06)
- Anschluss Wärmenetz bis 70 kW (M-07)
- Anschluss an ein Wärmenetz ab 70 kW (IP-07)
- Thermische Solaranlage bis 70 kW (M-08)
- Thermische Solaranlage ab 70 kW (IP-08)
Minergie-Gebäude.
- Sanierungen mit Minergie-Zertifikat (M-12)
- Neubau Minergie-P (M-16)
- Minergie-Nachweis (IM-13)
Ladeinfrastruktur E-Mobilität.
Basis-Ladeinfrastruktur E-Mobilität (kM-22)
Beratungsleistungen.
Beratung zur aktiven Solarenergienutzung (ikM-20): Der Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstützt die Beratung zur aktiven Solarenergienutzung (thermische oder elektrische Solaranlagen) finanziell. Diese Beratung erfolgt ausschliesslich durch den Verein Energie AR/AI.
Beratung Solarenergie: Eine einmalige Beratung wird angeboten, um Hauseigentümer dabei zu unterstützen, das Solarenergiepotenzial an ihrem Standort optimal auszuschöpfen.
Beratung Heizsystemwechsel erneuerbar heizen: Für Hauseigentümer, deren Heizung etwa 15 Jahre alt ist, wird eine Beratung angeboten, um ein passendes erneuerbares Heizsystem zu finden und sich unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen.
Förderung von Solarkursen und Weiterbildungen.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden fördert die Teilnahme an ausgewählten Solarkursen von Swissolar durch einen direkten Abzug vom Kursbetrag für Teilnehmer aus dem Kanton. Beispiele für geförderte Kurse und Förderbeträge sind:
- Basiskurs Solarstrom: CHF 200
- Vertiefungskurs Solarstrom: CHF 200
- Optimaler Betrieb von PV-Anlagen: CHF 100
- Grundwissen PV-Fassade: CHF 100
- Umgang mit Blendwirkung: CHF 100
- Batteriespeicher für PV-Anlagen: CHF 100
- Backup-Systeme für PV-Anlagen: CHF 100
- Solarstrom für die Haustechnik: CHF 100
- E-Mobilität mit PV-Anlagen: CHF 100
- Wärmepumpen & PV-Anlagen: CHF 100
- Praxis & Messmethodik: CHF 100
- Brandschutz & PV-Anlagen: CHF 100
- Systemintegration: Energie-Mobilität-Gebäude: CHF 200
- Administrative, wirtschaftliche & rechtliche Anforderungen bei der Verwaltung von PV-Anlagen: CHF 100 (Kurs in Erarbeitung)
- Planung von PV-Fassaden (Vertiefung): CHF 100
- LEG/ZEV/virtuelles ZEV: CHF 100
- Gewerbespeicher: CHF 100
Allgemeine Informationen zum Antragsverfahren für das Gebäudeprogramm (nicht PV).
Online-Antragsstellung: Förderbeiträge können online unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar beantragt werden.
Fristen: Gesuche müssen vor Inangriffnahme eines Vorhabens zusammen mit den notwendigen Unterlagen beim Verein Energie AR/AI eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Beitragszusicherung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragsteller eine Beitragszusicherung per Post vom Verein Energie AR/AI. Die Gültigkeit dieser Zusicherung ist auf zwei Jahre befristet und kann auf begründeten schriftlichen Antrag einmalig verlängert werden.
Auszahlung: Erfolgt nach Abschluss des Vorhabens und erfolgreicher Abschlusskontrolle.
Kürzung bei Drittbeiträgen: Der kantonale Beitrag wird entsprechend gekürzt, wenn auch Förderbeiträge von Dritten (ausgenommen Gemeinden) ausgerichtet werden. Antragsteller sind verpflichtet, auf solche Beiträge hinzuweisen.
Rückzahlungsverpflichtung: Falls Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung wegfallen oder die Anlage zweckentfremdet wird, kann der Beitrag zurückgefordert werden. Dies gilt auch bei falschen Angaben oder dem Verschweigen von Drittbeiträgen.
Weitere Förderungen.
Bundesprogramm Photovoltaikanlagen: Das Bundesprogramm umfasst die Einmalvergütung (EIV) und das Einspeisevergütungssystem (EVS). Die EIV ist das Hauptfördersystem und unterscheidet zwischen kleinen (KLEIV, unter 100 kW) und grossen (GREIV, ab 100 kW) Anlagen. Das EVS (ehemals KEV) läuft Ende 2022 aus und Neuanmeldungen haben kaum noch eine Chance aufgenommen zu werden.
Investitionshilfe Photovoltaikanlagen (Agrarfondsdarlehen Landwirtschaftszone).
Steuerliche Abzüge für energetische Investitionen.
Energieförderung Schweiz, Bund, Kantone: Photovoltaik, Boni, gleitende Marktprämie, Investitions- und Projektierungsbeiträge.
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Hinweis zu den Quellenangaben.
Die Informationen in der detaillierten Liste der Energieförderungen basieren ausschliesslich auf den Anfang September 2025 zur Verfügung gestellten Quellen.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
Energieförderung Bund und Kantone.
Disclaimer / Abgrenzung
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