Energieförderung Kanton Basel-Landschaft, Photovoltaik, Baselbieter Energiepaket, Energieprämie, steuerliche Förderungen.
16.9.2025
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieeffizienz und erneuerbare Energien hauptsächlich über das Baselbieter Energiepaket und bietet zusätzlich steuerliche Anreize.
Baselbieter Energiepaket – Das zentrale Förderinstrument.
Das Baselbieter Energiepaket ist das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Es wird bis Ende 2030 weitergeführt und ausgebaut, mit einem neuen Förderrahmen von 51,25 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030. Das Programm ist unkompliziert und wirksam. Die Fördermittel stammen aus kantonalen Mitteln und Bundesmitteln, die als Globalbeiträge einfliessen.
Aktuelle Fördermöglichkeiten (Stand vor 2025/2026).
GEAK Plus: Unterstützung für den Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Vorgehensempfehlung als Grundlage für eine Gebäudesanierung.
Impulsberatung erneuerbar heizen: Diese Beratung für den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbarer Energie wird seit dem 1. April 2022 vom Bund schweizweit kostenlos angeboten. Die kantonale Förderung dieser spezifischen Impulsberatung ist seither entfallen, jedoch gibt es weiterhin kantonale Impulsberatungen für grosse Mehrfamilienhäuser.
Wärmedämmung Gebäudehülle: Verbesserung der Wärmedämmung von Einzelbauteilen wie Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.
Bonus Gebäudehülleneffizienz: Ein Bonus wird gewährt, wenn mindestens 90% der Fassaden- und Dachfläche gleichzeitig energetisch saniert werden.
Gesamterneuerung mit Minergie: Förderung für die Sanierung von Gebäuden nach den Standards Minergie oder Minergie-P.
Thermische Solaranlage: Unterstützung für die Nutzung der Sonnenwärme mittels thermischer Solaranlagen.
Wärmepumpe: Förderung für Wärmepumpen, die kostenlose Umgebungswärme nutzen, inklusive Übernahme der Kosten für WPSM-Zertifikate ab 1. März 2022.
Anschluss an ein Wärmenetz: Profitieren von umweltfreundlicher Wärme aus Wärmenetzen, die auf erneuerbare Energien setzen.
Holzfeuerung: Unterstützung für Heizsysteme, die Holz als beinahe CO2-neutralen Brennstoff nutzen.
Ersatz dezentraler Elektro- oder fossiler Heizungen: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der erstmaligen Installation eines Wärmeverteilsystems.
Neubau mit Minergie: Förderung für den Bau von Gebäuden nach den Standards Minergie-P oder Minergie-A.
Neubau/Erweiterung grosse Wärmeerzeugungsanlage mit Wärmenetz: Fördermassnahme für grosse Wärmezentralen mit Wärmenetzen.
Neu geförderte Massnahmen ab 2025/2026.
Ab 2025/2026 wird das Baselbieter Energiepaket mit folgenden neuen Angeboten ergänzt:
- 1:1-Ersatz alter Wärmepumpen (Baujahr 1976–2005): Gefördert mit 40% der regulären Beiträge.
- Energetische Betriebsoptimierungen von Wohngebäuden.
- Regeneration von Erdwärmesonden.
- Bonus für Photovoltaik: Ein spezieller Bonus, wenn die Photovoltaikanlage mit einer Dach- oder Fassadensanierung kombiniert wird.
- Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern.
Neue Fördergegenstände ab 1. März 2022
- Zusätzlich wurden bereits ab dem 1. März 2022 folgende Förderungen eingeführt:
- Impulsberatungen für grosse Mehrfamilienhäuser (mit mehr als sechs Wohneinheiten).
- Machbarkeitsstudien von Gemeinden für Wärmenetze.
- Energie- und klimapolitische Kommunikationsaktivitäten von Gemeinden.
Energieprämie (zusätzliche Förderung).
Ab 2024 entrichtet der Kanton Basel-Landschaft zusätzlich eine Energieprämie für selbstgenutztes Wohneigentum, wenn:
Die Liegenschaft von der Eigentümerschaft selbst genutzt wird.
Die Vermögenswerte der im Haushalt wohnenden Personen 350'000 Franken und die Einkünfte 150'000 Franken nicht übersteigen (massgebend sind die Steuerveranlagungen des Vor-Vorjahres). Die Energieprämie beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch 25'000 Franken. Das Gesuch für die Energieprämie ist im gleichen Fördergesuch wie für eine Massnahme des Baselbieter Energiepakets zu stellen.
Antragsverfahren für das Baselbieter Energiepaket.
Das Verfahren umfasst sechs Schritte:
1. Informieren und planen: Information über Fördermöglichkeiten und Planung mit Fachkräften.
2. Gesuch einreichen: Online-Registrierung und Ausfüllen des Gesuchsformulars über portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bl. Das unterschriebene Formular ist per Post oder elektronisch an energie@bl.ch zu senden.
3. Prüfung: Der Kanton prüft das Gesuch und erteilt bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Zusicherung.
4. Ausführung: Die Massnahmen müssen gemäss Gesuch umgesetzt werden.
5. Abschluss: Ausfüllen des Abschlussformulars online und Versand des unterschriebenen Formulars.
6. Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen zahlt der Kanton das Fördergeld aus.
Steuerliche Förderungen für Photovoltaikanlagen im Kanton Basel-Landschaft.
Neben direkten Förderbeiträgen bietet der Kanton Basel-Landschaft auch steuerliche Erleichterungen, um den Bau von Photovoltaikanlagen zu fördern.
Abzugsfähigkeit der Investitionskosten.
Für bestehende Gebäude: Investitionskosten für Massnahmen zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien (einschliesslich Photovoltaikanlagen und zugehöriger Planungs- und Vorrichtungsarbeiten) bei bestehenden Gebäuden gelten als Liegenschaftsunterhalt und sind steuerlich abzugsfähig. Auch Investitionen in Batteriespeicher sind seit der Steuerperiode 2021 im Kanton Basel-Landschaft abzugsfähig.
Abzugsfähigkeit von Förderbeiträgen: Werden energetische Investitionen durch das Gemeinwesen subventioniert (z.B. durch Einmalvergütungen), kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden, der von der steuerpflichtigen Person getragen wird. Die Förderbeiträge müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden.
Übertragbarkeit von Abzügen: Nicht vollumfänglich in einer Steuerperiode verrechnete Aufwendungen können auf die folgenden zwei Steuerperioden übertragen werden.
Für Neubauten/Erweiterungen: Bei Neubauten, neubauähnlichen Renovierungen und Gebäudeerweiterungen sind keine direkten Abzüge für diese Massnahmen von der Einkommenssteuer möglich. Die Investitionskosten werden jedoch bei der kantonalen Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt, indem sie die Gestehungskosten erhöhen und so einen allfälligen Grundstückgewinn schmälern.
B. Besteuerung von Einkünften aus Photovoltaikanlagen.
Eigenverbrauch ist steuerfrei: Selbst produzierter Strom für den Eigenbedarf ist im Kanton Basel-Landschaft steuerfrei.
Überschüssige Einspeisung: Nur der Ertrag, der aus der überschüssigen Einspeisung ins öffentliche Netz resultiert, stellt steuerbares Einkommen dar (Nettomethode). Die Kosten für den Strombezug (Lebenshaltungskosten) werden dabei von den Einspeisevergütungen abgezogen.
Vermögenssteuer.
Der Wert einer Photovoltaikanlage ist Teil des steuerbaren Vermögens und erhöht den Katasterwert einer Liegenschaft. Integrierte Anlagen gehören zum unbeweglichen Vermögen, während additive Anlagen im Kanton Basel-Landschaft ebenfalls als dem Gebäude zugehörig und damit als Teil des unbeweglichen Vermögens qualifiziert werden.
Im Kanton Basel-Landschaft werden Liegenschaften für Steuerzwecke sehr tief bewertet, was sich moderat auf die Vermögensbesteuerung von Photovoltaikanlagen auswirkt.
Abgrenzung zu Bundesförderungen.
Der Kanton Basel-Landschaft bietet keine direkten kantonalen Förderungen für Photovoltaikanlagen (Stromproduktion) an, da diese primär durch den Bund unterstützt werden. Die Bundesförderung umfasst Instrumente wie die Einmalvergütung (EIV), unterteilt in KLEIV (kleine Anlagen), GREIV (grosse Anlagen) und HEIV (hohe Einmalvergütung), die gleitende Marktprämie und verschiedene Boni für Photovoltaikanlagen. Diese Gesuche sind direkt bei Pronovo einzureichen.
Hinweis: Die hier gelisteten Informationen beziehen sich auf die vom Kanton Basel-Landschaft spezifisch geregelten Förderungen und steuerlichen Bestimmungen, ergänzt durch relevante Details zu deren Einbettung in das nationale Fördersystem.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
Energieförderung Schweiz, Bund, Kantone: Photovoltaik, Boni, gleitende Marktprämie, Investitions- und Projektierungsbeiträge.
Zurück zu Energieförderung Schweiz.
Energieförderung Bund und Kantone.
Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.