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Energieförderung Kanton und Stadt Freiburg, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Integration von PV-Anlagen in Gebäude und Infrastrukturen, gefolgt von PV auf Freiflächen in Bauzonen.

Energieförderung Kanton und Stadt Freiburg, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

 

13.10.2025

Die Energie-Strategie der Stadt und des Kantons Freiburg legt ehrgeizige quantitative Ziele fest, um die jährliche Solarstromproduktion bis 2035 auf 0,6 TWh und bis 2050 auf 1,3 TWh zu steigern. Die Strategie priorisiert die Integration von PV-Anlagen in Gebäude und Infrastrukturen als die wichtigsten Anwendungsbereiche, gefolgt von PV auf Freiflächen in Bauzonen. Um diese Ziele zu erreichen, definiert der Kanton Freiburg einen umfassenden Massnahmenkatalog, der fünf Handlungsfelder umfasst: die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen, Kommunikations- und Bildungsinitiativen, rechtliche Anpassungen, finanzielle Unterstützung sowie die Förderung technologischer Entwicklungen. Die Maßnahmen, die schrittweise ab 2023 umgesetzt werden sollen, beinhalten unter anderem die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen und die finanzielle Förderung von PV-Projekten, insbesondere bei Sanierungen und Fassadenanlagen.

I. Förderprogramm Energiewende der Stadt Freiburg (Ville de Fribourg)

Die Angebote der Stadt Freiburg richten sich an Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Freiburg sowie an Eigentümer von Gebäuden, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden. Förderanträge werden über eine eigene Antragsplattform gestellt. Die verfügbaren Beträge werden nach dem Prinzip „first come, first served“ und im Rahmen der verfügbaren Mittel verteilt.

1. Beratungsleistungen (100 % Kostenübernahme).

Förderziel

Beschreibung

Betrag (Stadt Freiburg)

Kostenlose energetische Sanierungsberatung

Besichtigung des Gebäudes durch eine beauftragte Fachperson zur Beurteilung der Energieeffizienz (Isolation, Wärmeerzeugung, Belüftung). Das Gutachten enthält Empfehlungen zu möglichen energetischen Verbesserungen, deren Priorität und finanzieller Grössenordnung.

Die Stadt Freiburg übernimmt 100 % der Kosten.

Kostenlose Solarberatung

Besichtigung des Gebäudes durch eine beauftragte Fachperson zur Beurteilung des Solarstrompotenzials und möglicher Alternativen. Das Gutachten dient als Grundlage für Offerten und kann zur Unterstützung bei der Offertenbeurteilung genutzt werden.

Die Stadt Freiburg übernimmt 100 % der Kosten.


2. Förderung Photovoltaik (PV).

Förderziel

Beschreibung

Betrag (Stadt Freiburg)

Photovoltaikmodule

Förderbeitrag für alle Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Kumulierbar mit dem Bundesbeitrag Pronovo.

25 % des Bundesbeitrags, aber höchstens 4000 Franken. Bei Projekten mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird der Betrag verdoppelt.


3. Förderung Heizsysteme und Divestment.

Förderziel

Beschreibung

Betrag (Stadt Freiburg)

Übergangsmassnahme Fernwärme

Beitrag für eine Übergangslösung zur Wärmeerzeugung, wenn der Heizkessel sofort erneuert werden muss und das Gebäude in einem Gebiet liegt, in dem in nächster Zeit ein Fernwärmenetz gebaut wird.

Höchstens 6000 Franken, abhängig von der thermischen Heizleistung und der Wartefrist bis zur Anbindung. Kann nicht mit dem Divestment-Beitrag kumuliert werden.

Divestment aus fossilen Energieträgern

Beitrag für den frühzeitigen Ersatz eines fossilen Heizkessels (der weniger als 20 Jahre, aber älter als 5 Jahre ist) durch eine Wärmeproduktion mit erneuerbarer Energie (Holz, Wärmepumpe, Fernwärme).

Mindestens 1000 Franken und höchstens 6000 Franken, abhängig vom Alter des Heizkessels. Kann nicht mit der Übergangsmassnahme Fernwärme kumuliert werden.

Optimierung Heizsystem

Beitrag für Leistungen zur Optimierung der Heizsysteme von Mehrfamilienhäusern, erbracht durch von der Stadt anerkannte Anbieter (z. B. hydraulischer Abgleich).

1000 Franken.


4. Zusätzliche Beiträge zu den kantonalen Förderungen.

Die Gemeindebeiträge ergänzen die bereits vom Bund und vom Staat Freiburg bereitgestellten Förderbeiträge. Der Gemeindebeitrag entspricht 25 % des vom Kanton gewährten Betrags zuzüglich Aufschlägen, beträgt jedoch höchstens 6000 Franken. Diese zusätzlichen Beiträge beziehen sich auf folgende Massnahmen, deren Förderbedingungen den kantonalen Anforderungen entsprechen: 

Förderziel (Kantonale Massnahme)

Beschreibung

Wärmedämmung (M-01)

Förderbeitrag für die Wärmedämmung der Gebäudehülle.

Solarkollektoranlage (M-08)

Förderbeitrag für neue Solarkollektoranlagen auf bestehenden Gebäuden im Gemeindegebiet.

Verbesserung der GEAK®-Klasse (M-10)

Verbesserung der GEAK®-Klasse infolge einer energetischen Sanierung.

Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie®-Zertifikat (M-12)

Gebäudesanierung gemäss Minergie®-Standard.


5. Mobilität und Sonstiges. 

Förderziel

Beschreibung

Betrag (Stadt Freiburg)

Elektrovelo / Ersatzbatterie

Beitrag für den Kauf eines neuen E-Citybikes, einschliesslich Cargobikes und Longtails, oder einer neuen Batterie. Gültig für Käufe in der Schweiz (bevorzugt regional).

20 % des Kaufpreises. Höchstens 300 Franken für klassische Velos und höchstens 600 Franken für Cargobikes und Longtails.

Kompost

Beitrag für den Kauf einer neuen Einzelkompostanlage für zuhause (Wurmkompost, Fass, Bokashi, Silo). Gültig für Käufe in der Schweiz (bevorzugt regional).

25 % des Kaufpreises, aber höchstens 100 Franken.


II. Förderprogramme des Kantons Freiburg (Staat Freiburg).

Der Kanton Freiburg bietet verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsarbeiten und zur Senkung des Energieverbrauchs an.

1. Das Gebäudeprogramm.

Das Gebäudeprogramm ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsarbeiten zur Senkung des Energieverbrauchs. Es ist seit 2017 in Kraft und wird seit dem 1. Januar 2025 durch neue Massnahmen ergänzt, die hauptsächlich für Heizungen mit einer Leistung von über 70 KWth bestimmt sind.

Fördermassnahmen im Rahmen des Gebäudeprogramms und anderer kantonaler Programme: 

Förderziel/Massnahme

Beschreibung/Anwendungsbereich

Zuständigkeit/Hinweis

Gebäudehülle

Eine der "Weiteren Fördermassnahmen" im Energiebereich.

Kanton Freiburg

Technische Anlagen

Eine der "Weiteren Fördermassnahmen" im Energiebereich.

Kanton Freiburg

Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV)

Eine der "Weiteren Fördermassnahmen" im Energiebereich.

Kanton Freiburg

GEAK®Plus

Finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).

Kanton Freiburg

PEIK-Energieberatung

Finanzielle Unterstützung für eine PEIK-Energieberatung mit Modul Mangellage und AgriPEIK.

Kanton Freiburg

Förderbeiträge für energetische Optimierung

Speziell für Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen.

Kanton Freiburg

Beiträge an die Gemeinden

Finanzielle Beiträge für Aktionen der Gemeinden im Energiebereich.

Kanton Freiburg

Solaranlagen (Thermisch)

Finanzhilfen für thermische Solaranlagen.

Der Kanton ist zuständig.

2. Unabhängige und Bundesprogramme.

Der Kanton weist auf ergänzende Programme hin:

Programm

Beschreibung/Anwendungsbereich

Pronovo

Zentrale Gewährung der Finanzhilfen für Photovoltaikanlagen (Bundesprogramm).

ProKilowatt

Finanzielle Unterstützung für die Optimierung von technischen Anlagen in Häusern sowie in Landwirtschafts- und Industriebetrieben.

3. Geplante Massnahmen zur finanziellen Unterstützung (PV-Strategie, M4).

Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie des Staates Freiburg (seit 2023 schrittweise Umsetzung) sind spezifische Massnahmen zur finanziellen Unterstützung vorgesehen (Massnahmen M4), insbesondere zur Förderung der Solarstromproduktion:

Geplante Massnahme

Umsetzungsperiode

Beschreibung/Zweck

Geschätzte Finanzielle Ressourcen (2 Jahre)

M4.1 Bonus Renovation + PV

2024–2030

Unterstützung der gleichzeitigen Realisierung von Renovationsarbeiten an der Gebäudehülle und von PV-Anlagen durch einen Bonus. Ziel ist die Förderung der Integration der PV, gegebenenfalls mit einem Bonus pro m² sanierter Fläche.

400.000 CHF

M4.2 Unterstützung Fassade + PV

2024–2027

Unterstützung von Projekten für PV-Fassaden, um die Entwicklung der fassadenintegrierten PV im Kanton Freiburg anzustossen. Diese zeitlich begrenzte kantonale Unterstützung soll Anreize für Investitionen in PV-Fassaden schaffen.

200.000 CHF

M4.3 Steuern (Prüfung)

Ab 2024

Prüfung der Möglichkeiten zur attraktiven Gestaltung des steuerlichen Rahmens für Investitionen in PV-Anlagen, z. B. bezüglich Netto-Besteuerung, Steuerbefreiung bis zu einer gewissen Grenze und Abzugsfähigkeit bei Neubauten.

5.000 CHF

4. Unterstützung technologischer Entwicklung (PV-Strategie, M5)

Geplante Massnahme

Umsetzungsperiode

Beschreibung/Zweck

Geschätzte Finanzielle Ressourcen (5 Jahre)

M5.2 Pilot- und Innovationsprojekte

Kontinuierlich

Unterstützung von Pilot-, Innovations- und Demonstrationsprojekten für neue Lösungsansätze, um Fachwissen zu erwerben und das regionale Gewerbe zu stärken. Dies umfasst beispielsweise 4 bis 5 Pilotprojekte für PV-Freiflächenanlagen.

Budget in Abhängigkeit der Projekte


Zusammenfassung der Quelleninhalte.

Die bereitgestellten Quellen umfassen zwei Hauptbereiche der Energieförderung und -strategie im Kanton Freiburg: die spezifischen Förderprogramme der Stadt Freiburg (Ville de Fribourg) und die übergeordneten Programme und die Photovoltaik-Strategie des Kantons Freiburg (Staat Freiburg).

1. Förderprogramm Energiewende der Stadt Freiburg: Diese Quellengruppe beschreibt die spezifischen, ergänzenden Förderbeiträge der Stadt Freiburg für Personen mit Wohnsitz oder Gebäudeeigentum im Gemeindegebiet. Schwerpunkte sind:

  • Kostenlose Beratungsleistungen (100 % Kostenübernahme) für energetische Sanierung und Solarstrompotenzial.
  • Direkte Investitionszuschüsse für Photovoltaik (PV) (25 % des Bundesbeitrags, max. 4000 CHF; Verdoppelung bei ZEV), den Divestment aus fossilen Heizsystemen und Übergangsmassnahmen zur Fernwärmeanbindung.
  • Zusätzliche Gemeindebeiträge (25 % des kantonalen Beitrags, max. 6000 CHF) für kantonale Massnahmen wie Wärmedämmung (M-01) und Minergie-Gesamtsanierungen (M-12).
  • Förderungen im Bereich Mobilität und Sonstiges wie E-Bikes/Ersatzbatterien und Kompostanlagen.

2. Förderprogramme im Energiebereich des Kantons Freiburg: Diese Quellen informieren über die zentralen kantonalen Förderinstrumente:

  • Das Gebäudeprogramm ist das Hauptinstrument zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsarbeiten zur Senkung des Energieverbrauchs, welches seit 2017 in Kraft ist und 2025 ergänzt wird.
  • Der Kanton fördert Massnahmen wie die Gebäudehülle, technische Anlagen, Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV), GEAK®Plus und stellt spezifische Beiträge für Gemeinden bereit.
  • Die Finanzhilfen für Photovoltaikanlagen werden hauptsächlich über das Bundesprogramm Pronovo gewährt, während der Kanton für thermische Solaranlagen zuständig ist.

3. Photovoltaik-Strategie des Staates Freiburg (August 2023): Dieses umfassende strategische Dokument legt die langfristigen Ziele und Massnahmen des Kantons zur massiven Steigerung der Solarstromproduktion fest (Ziele: 0,6 TWh bis 2035, 1,3 TWh bis 2050).

  • Prioritäten: Die höchste Priorität liegt auf gebäudeintegrierter PV (Dächer, Fassaden) und infrastrukturintegrierter PV.
  • Massnahmen zur finanziellen Unterstützung (M4): Geplant sind ein Bonus Renovation + PV zur Unterstützung der gleichzeitigen Sanierung von Gebäudehülle und PV-Installation (400.000 CHF Budget über 2 Jahre) und die Unterstützung von PV-Fassaden (200.000 CHF Budget über 2 Jahre), um dieses ungenutzte Potenzial zu erschliessen.
  • Rechtliche Massnahmen (M3): Es wird die Prüfung einer Solarpflicht für Neubauten, Parkplätze und bestehende Gebäude im Rahmen von Sanierungen angestrebt, um die Eigenstromerzeugung zu stärken.

4. Solaranlagen (Rechtlicher Rahmen): Diese Quelle ergänzt, dass der Bau von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen seit dem 1. Januar 2015 im Kanton Freiburg grundsätzlich bewilligungsfrei ist, sofern sie genügend auf dem Dach angepasst sind, und lediglich einem Meldeverfahren unterliegen.


Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.


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