Energieförderung Kanton und Stadt Luzern, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
22.10.2025
Das Energie-Förderprogramm 2025 des Kantons Luzern zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Für 2025 stehen voraussichtlich 20,5 Millionen Franken zur Verfügung, wobei 6 Millionen Franken aus dem kantonalen Budget und zusätzliche Mittel aus dem Bundes-Klima- und Innovationsgesetz (KIG) stammen. Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Massnahmen, darunter die Gebäudehüllendämmung, den Ersatz fossiler Heizungen und die Installation von Wärmepumpen und Solarstromanlagen. Es werden auch wichtige Anforderungen für die Antragstellung dargelegt, wie die obligatorische Einreichung des Gesuchs vor Baubeginn und die Notwendigkeit eines GEAK Plus bei höheren Förderbeiträgen. Abschliessend werden Kontaktinformationen für die Energieberatung sowie Links zu einem Gesuchsportal und einem Fördergeldrechner bereitgestellt.
I. Förderprogramm Energie des Kantons Luzern (Förderprogramm 2025).
Das kantonale Förderprogramm dient der Steigerung der Energieeffizienz und dem vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Im Jahr 2025 stehen voraussichtlich 20,5 Millionen Franken zur Verfügung, einschliesslich 6 Millionen Franken aus dem Gebäudeprogramm des Bundes und zusätzlichen Mitteln aus dem Klima- und Innovationsgesetz (KIG) (Impulsprogramm).
Wichtiger Hinweis: Gesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden, mit Ausnahmen für die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und den GEAK Plus. Der Kanton Luzern vergibt keine direkten Fördergelder für Photovoltaikanlagen.
1. Gebäudehülle (Einzelbauteilförderung).
Massnahme |
Details |
Förderbeitrag (Kanton LU) |
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Wärmedämmung |
Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Gilt für Bauteile, die an beheizte Gebäudeteile grenzen. |
CHF 60 pro m² wärmegedämmtes Bauteil. |
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Bonus für umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle |
Mindestens 90 % aller Hauptflächen müssen gedämmt werden. |
CHF 60 pro m² wärmegedämmtes Bauteil. |
(Hinweis: Fenster und Bauteile gegen unbeheizte Räume (z.B. Kellerdecke) sind nicht förderberechtigt).
2. Haustechnik (Ersatz fossiler/elektrischer Heizungen).
Massnahme |
Leistungsklasse |
Förderbeitrag (Kanton LU) |
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Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter |
Unabhängig der Leistung |
CHF 5’000 pro Anlage. |
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Automatische Holzfeuerung |
Bis 15 kWFL |
Pauschal CHF 8’000 pro Anlage. |
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Automatische Holzfeuerung |
15 bis 70 kWFL |
CHF 5’000 pro Anlage + CHF 200 pro kWth. |
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Automatische Holzfeuerung |
70 bis 500 kWFL |
CHF 360 pro kWth. |
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Luft/Wasser-Wärmepumpe |
Bis 15 kWth |
Pauschal CHF 4’000 pro Anlage. |
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Luft/Wasser-Wärmepumpe |
15 bis 70 kWth |
CHF 2’500 pro Anlage + CHF 100 pro kWth. |
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Luft/Wasser-Wärmepumpe |
Ab 70 kWth |
CHF 3’200 pro Anlage + CHF 120 pro kWth. |
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Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe |
Bis 15 kWth |
Pauschal CHF 8’500 pro Anlage. |
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Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe |
15 bis 70 kWth |
CHF 4’000 pro Anlage + CHF 300 pro kWth. |
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Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe |
Ab 70 kWth |
CHF 4’800 pro Anlage + CHF 360 pro kWth. |
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Thermische Solaranlagen |
Grundbeitrag |
CHF 4’000 pro Anlage + CHF 1’000 pro kW Nennleistung. (Voraussetzung: Baubewilligungsjahr vor 2009 und beheiztes Gebäude). |
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Anschluss an ein Wärmenetz |
Bis 15 kW |
Pauschal CHF 8’200 pro Anlage. |
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Anschluss an ein Wärmenetz |
15 bis 500 kW |
CHF 7’000 pro Anlage + CHF 80 pro kW. |
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Anschluss an ein Wärmenetz |
Ab 500 kW |
CHF 27’000 pro Anlage + CHF 40 pro kW. |
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Bonus: Ersatz von dezentralen Heizungen (ohne hydr. Verteilsystem) |
Bis 250 m² EBF |
CHF 15’000. |
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Bonus: Ersatz von dezentralen Heizungen (ohne hydr. Verteilsystem) |
Ab 250 m² EBF |
CHF 60 pro m² EBF. |
(Hinweis: Eine Doppelförderung (Kanton und Klimaprämie) für Holzheizungen und Wärmepumpen ist ausgeschlossen).
3. Gesamtsanierungen und Neubauten.
Massnahme |
Gebäudeart, Standard |
Förderbeitrag (Kanton LU) |
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Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat |
Minergie und Minergie A (EFH) |
CHF 100 pro m² EBF. |
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Minergie und Minergie A (MFH) |
CHF 60 pro m² EBF. |
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Minergie P (EFH) |
CHF 155 pro m² EBF. |
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Minergie P (MFH) |
CHF 90 pro m² EBF. |
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Minergie ECO Zusatz |
Zusätzlich CHF 5 pro m² EBF. |
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Neubauten: Zertifizierung SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) |
Zertifizierungskosten |
60 % der Zertifizierungskosten. |
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Neubauten: Treibhausgasarme Baumaterialien |
Minergie-(A)-(P) mit Zusatz ECO (Basisbeitrag) |
CHF 3’000. |
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Nachweis THGE in der Erstellung (Nicht-Minergie, 90% Minergie-Grenzwert) (Basisbeitrag) |
CHF 500. |
4. Beratung, Studien und Ladeinfrastruktur.
Massnahme |
Details |
Förderbeitrag (Kanton LU) |
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Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) |
EFH (Gesuch nach Erstellung). |
CHF 1’000. |
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Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus) |
MFH (inkl. Hotels, Verwaltungs- u.a. Bauten). |
CHF 1’500. |
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Grobanalyse |
Nach Vorgehensempfehlung BFE. |
CHF 1’500. |
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Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze |
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1/3 der Gesamtkosten, maximal CHF 20’000. |
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Energieberatung Landwirtschaft |
AgriPEIK-Beratung zur Reduktion des Energieverbrauchs. |
Gefördert. |
|
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität |
Bis max. 30 % der Investitionskosten. |
Maximal CHF 400 pro Parkplatz. |
5. Steuerliche Abzüge und Planungsbonus.
Massnahme |
Art der Förderung |
Details |
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Steuerliche Abzüge |
Kantonale Steuerabzüge (seit 1.1.2023). |
Investitionen in Erd-/Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser- und Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicherkapazitäten im Zusammenhang mit PV-Anlagen sind abzugsfähig. |
|
Energiebonus (PBV) |
Überbauungsziffer-Erhöhung (ab 1.6.2025). |
Zusätzliche 5 Prozent Erhöhung der zonengemässen Überbauungsziffer bei Neu- oder Umbauten, wenn die Zertifizierung nach SNBS oder Minergie mit Zusatz ECO erreicht wird. |
II. Förderprogramm Energie der Stadt Luzern.
Die Stadt Luzern unterstützt Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Produktion von erneuerbarem Strom oder Wärme auf Stadtgebiet, oftmals zusätzlich zu kantonalen oder eidgenössischen Beiträgen. Gesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

1. Solarstrom (Photovoltaikanlagen).
Die Stadt Luzern fördert PV-Anlagen zusätzlich zu den Bundesbeiträgen.
Massnahme |
Details |
Förderbeitrag (Stadt LU) |
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Photovoltaikanlagen |
Standardbeitrag, zusätzlich zur Bundes-Einmalvergütung (EIV). |
20 Prozent der Einmalvergütung des Bundes. |
|
Zuschlag: Kombination mit Dachbegrünung |
Bei V-förmiger Unterkonstruktion auf begrünten Dächern. |
CHF 200 pro kWp. |
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Zuschlag: Steile Anlagen |
Neigung von 75° oder mehr. |
CHF 100 pro m². |
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Zuschlag: Nordorientierte Dächer |
Bei Abweichung von Nord von +/- 45° und Ausführung mit satinierten Modulen. |
CHF 625 pro kWp. |
|
Zuschlag: Denkmalpflegerische Anforderungen |
Für Mehrkosten aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen. |
50 Prozent der Mehrkosten (gegenüber Referenzkosten). |
2. Beratung & Studien.
Massnahme |
Details |
Förderung (Stadt LU) |
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Solar-Impuls |
Kostenloses Beratungsangebot zur Planung und dem Bau einer PV-Anlage. |
Kostenlose Beratung. |
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Energie-Coaching |
Kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und/oder Haustechnik. |
Kostenlose Beratung. |
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E-Auto-Ladelösungen |
Unterstützung bei der Planung von E-Auto-Ladelösungen. |
Kostenlose Beratung. |
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GEAK Plus |
Zustandsanalyse eines Gebäudes mit Energieetikette. |
Gefördert. |
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Effizient heizen |
Effizienzsteigerung im Betrieb der Heizungsanlage (ab 6 Wohneinheiten). |
Gefördert. |
|
Studien, Konzepte, Pilotanlagen |
Zur effizienten Energienutzung. |
Gefördert. |
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Impuls Umwelt |
Beratung von Unternehmen zur Energie- und Ressourceneinsparung. |
Gefördert. |
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Luzern grünt |
Beratung und finanzielle Unterstützung zur Förderung ökologischer Vielfalt (Fassadenbegrünung, Entsiegelung). |
Kostenlose Beratung und finanzielle Unterstützung. |
3. Gebäudehülle und Heizungsersatz.
Massnahme |
Details |
Förderung (Stadt LU) |
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Gebäudehüllensanierung |
Energetische Verbesserung der Gebäudehülle. |
Gefördert (Einzelbauteilförderung, siehe auch Bonus für denkmalpflegerische Anforderungen). |
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Anschluss an ein Wärmenetz |
Ersatz fossiler Heizungen (Fernwärme, See-Energie). |
Gefördert. |
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Wärmepumpen |
Ersatz fossiler Heizungen. |
Gefördert. |
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Desinvestitionsbeitrag |
Vorzeitiger Ersatz von Öl- und Gasheizungen. |
Gefördert. |
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Thermische Solaranlagen |
Solarwärme mit aktiver Anlagenüberwachung (Monitoring). |
Gefördert. |
4. Weitere Projekte.
Die Stadt Luzern unterstützt spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich wie:
- Abwärmenutzung & Wärmerückgewinnung.
- Beratungs-, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen im Energiebereich.
- Spezielle Projekte für Klimaschutz und das 2000-Watt-Ziel.
III. Förderprogramme der Gemeinden des Kantons Luzern.

1. Zusätzliche Förderungen durch Gemeinden.
Eigene Förderprogramme: Etliche Gemeinden im Kanton Luzern verfügen über eigene Förderaktionen.
Kumulierbarkeit: Diese Beiträge können dem kantonalen Beitrag hinzugefügt werden. Einzelne Gemeinden fördern beispielsweise den GEAK Plus zusätzlich. Die Stadt Luzern ist ein Beispiel für eine Gemeinde, die zusätzliche Förderungen anbietet.
Informationsquelle: Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auf der Webseite www.energiefranken.ch aufgelistet. Private und Unternehmen können dort ihre Postleitzahl eingeben, um die aktuelle Förderübersicht auf ihrem Gemeindegebiet zu erhalten.
2. Einspeisevergütung für Solarstrom (Beispiel ewl Energie Wasser Luzern, für Stadt Luzern und umliegende Gebiete).
Unabhängige Produzenten, die ihren überschüssigen Solarstrom in das Netz von ewl einspeisen, profitieren von Einspeisevergütungen.
Massnahme |
Details |
Vergütung (ewl, Stand 1. Januar 2024) |
|
Einspeisevergütung Strom |
Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr). Gilt für Anlagen bis 3 MW oder bis zu 5'000 MWh Netto-Jahresproduktion, sofern keine KEV in Anspruch genommen wird. |
14.05 Rappen (inkl. MWST). |
|
Vergütung ökologischer Mehrwert |
Abgabe der Herkunftsnachweise (HKN) an ewl. Voraussetzung ist die Registrierung der Anlage bei Pronovo AG. |
4.32 Rappen (inkl. MWST) pro kWh. |
(Hinweis: ewl verwendet einen kostenbasierten und konstanten Ansatz zur Festlegung der Vergütung, um Stabilität zu gewährleisten, anstatt des quartalsweise veröffentlichten BFE-Referenz-Marktpreises).
IV. Gesetzliche Anforderungen und Boni im Kanton Luzern (Ab 2025).
Obwohl keine direkte Förderung, sind die folgenden gesetzlichen Punkte relevant für die energetische Planung:
Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG): Tritt per 1. März 2025 in Kraft.
- Neubauten: Geeignete Dachflächen müssen für die Stromerzeugung genutzt oder eine Ersatzabgabe entrichtet werden. Es müssen mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche belegt werden.
- Bestehende Bauten: Die Pflicht gilt bei Dachsanierungen (wenn mehr als bloss Befestigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden). Es müssen mindestens 25 Prozent der nutzbaren Dachfläche belegt werden.
- Ersatzabgabe: Wenn die Mindestanforderung an die Solarmodul-Fläche nicht erreicht wird, ist eine einmalige Ersatzabgabe von 1000 Franken pro fehlendem Kilowatt Leistung zu zahlen.
- Baubewilligungsfreie Sanierungen: Das kantonale Recht kann künftig festlegen, dass energetische Sanierungen in bestimmten, ästhetisch wenig empfindlichen Bauzonen ohne Baubewilligung zulässig sind.
- Stadt Luzern Solarpflicht: Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen des Daches (ab 25 m²) wird eine Energienutzung vorgeschrieben. Flachdächer sind zudem zu begrünen (mind. 30 % der Fläche muss energetisch genutzt und mit Retentionsfläche belegt werden).
Zusammenfassung der Quellenangaben.
Die Energiepolitik und die Förderinstrumente des Kantons Luzern und der Stadt Luzern, insbesondere im Hinblick auf die Energiewende und die Nutzung von Solarenergie (Stand 2025):
I. Kanton Luzern: Förderungen und Gesetzespflichten.
Förderprogramm Energie 2025: Der Kanton Luzern stellt für das Förderprogramm 2025 voraussichtlich 20,5 Millionen Franken zur Verfügung, einschliesslich Mitteln aus dem nationalen Klima- und Innovationsgesetz (KIG) (Impulsprogramm). Die Förderungen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:
Gebäudehülle und Gesamtsanierungen:
- Förderung der Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (CHF 60 pro m²) sowie Boni für umfassende Sanierungen und Minergie-Zertifizierungen (z.B. Minergie ECO oder SNBS).
- Heizungsersatz: Attraktive Beiträge für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen (Sole/Wasser und Luft/Wasser), Holzfeuerungen, Thermische Solaranlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Wichtig: Eine Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen durch kantonale Beiträge und die Klimaprämie ist ausgeschlossen.
- Beratung: Finanzielle Unterstützung für den GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht), Machbarkeitsstudien für Wärmenetze und Energieberatung Landwirtschaft.
- E-Mobilität: Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (bis maximal CHF 400 pro Parkplatz).
Photovoltaik (PV) und Solarpflicht:
Der Kanton Luzern gewährt keine direkten Fördergelder für Photovoltaikanlagen; diese werden primär vom Bund (Einmalvergütung EIV) unterstützt.
- Das revidierte Kantonale Energiegesetz (KEnG) trat am 1. März 2025 in Kraft und schreibt die Nutzung des Stromerzeugungspotenzials vor.
- Neubauten: Es müssen mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche für die Stromerzeugung genutzt werden.
- Dachsanierungen (Bestand): Es müssen mindestens 25 Prozent der nutzbaren Dachfläche belegt werden.
- Ersatzabgabe: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung muss eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro fehlendem Kilowatt Leistung gezahlt werden.
- Planungs- und Bauverordnung (PBV): Ab dem 1. Juni 2025 wird der Energiebonus eingeführt, der eine zusätzliche Erhöhung der Überbauungsziffer um 5 Prozent bei Zertifizierung nach SNBS oder Minergie mit Zusatz ECO ermöglicht.
II. Stadt Luzern: Ergänzende Förderungen und Dienstleistungen.
Die Stadt Luzern bietet eigene Förderprogramme an, die zusätzlich zu kantonalen oder nationalen Beiträgen in Anspruch genommen werden können, wobei Gesuche grundsätzlich vor Baubeginn einzureichen sind.
- PV-Anlagen: Die Stadt fördert PV-Anlagen zusätzlich zur Bundes-Einmalvergütung mit 20 Prozent der Einmalvergütung des Bundes. Es werden zudem Zuschläge gewährt für die Kombination mit Dachbegrünung, steile Anlagen (ab 75° Neigung), nordorientierte Dächer und Mehrkosten aufgrund denkmalpflegerischer Anforderungen.
- Beratung: Es werden kostenlose Beratungsangebote bereitgestellt, darunter Solar-Impuls (PV-Planung), Energie-Coaching (energetische Sanierung) und Beratung zu E-Auto-Ladelösungen.
- Heizungsersatz/Hülle: Die Stadt fördert den Anschluss an Wärmenetze, Wärmepumpen und Gebäudehüllensanierungen.
- Solarnutzungspflicht (Art. 77): Bei Neubauten und wesentlichen Dachänderungen ab 25 m² wird eine Energienutzung vorgeschrieben, und Flachdächer müssen zu mindestens 30 Prozent begrünt und mit Retentionsfläche belegt werden.
III. Förderungen der Gemeinden und Dritter.
- Gemeindeförderungen: Einzelne Gemeinden im Kanton Luzern bieten zusätzlich zum kantonalen Programm eigene Fördergelder an, die mit den kantonalen Beiträgen kumulierbar sind. Eine Übersicht über diese lokalen Programme ist auf www.energiefranken.ch verfügbar.
- Einspeisevergütung (ewl): Unabhängige Produzenten, die ihren überschüssigen Solarstrom in das Netz von ewl einspeisen, erhalten eine Vergütung von 14.05 Rappen/kWh (inkl. MWST, Stand 1. Januar 2024), zuzüglich einer Vergütung für den ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweise) von 4.32 Rappen/kWh.
- Private Initiativen: Die Energiegenossenschaft Luzern realisiert und betreibt PV-Anlagen (Gesamtleistung von 705.5 kWp per 2024), die Bürger zur finanziellen Beteiligung an der Energiewende nutzen können.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs Oktober 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
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Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Quellen (September 2025):
Luzern
https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme
https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme/thermische_solaranlagen
https://umweltberatung-luzern.ch/themen/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik
https://www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern.html
https://solaranlagenkantonluzern.ch
https://uwe.lu.ch/themen/energie/erneuerbare_energien/Solar
https://umweltberatung-luzern.ch/themen/bauen-sanieren/umbau/foerderprogramme-energie
https://umweltberatung-luzern.ch/themen/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik
https://www.energie-zentralschweiz.ch/aktuell-kantone/luzern.html
https://www.sursee.ch/aktuellesinformationen/2377009
https://www.ewl-luzern.ch/energie/strom-produzieren/einspeiseverguetung-stromruecklieferung
https://www.ckw.ch/energie/photovoltaik
Stadt Luzern
https://www.stadtluzern.ch/dienstleistungeninformation/6253
https://www.stadtluzern.ch/dienstleistungeninformation/6241
Stadt Sursee
https://www.sursee.ch/aktuellesinformationen/2377009
Zentralschweiz
https://www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern.html

















