Energieförderung Kanton Obwalden und Sarnen, Photovoltaik, Ladestationen, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
30.11.2025
Die Energieförderung im Kanton Obwalden wird durch, regionale und Bundesprogramme ergänzt. Die Gemeinde Sarnen selbst bietet im Gegensatz zum Kanton primär strategische Planung und regionale Mobilitätsinitiativen an, während sie für die finanzielle Gebäudeförderung auf die kantonalen und nationalen Programme verweist.

I. Kanton Obwalden: Energieförderprogramm 2025.
Das kantonale Programm deckt die Hauptbereiche energetische Sanierung der Gebäudehülle, Energieeffizienz und erneuerbare Energien ab. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt rund 2,46 Millionen Franken aus kantonalen und Bundesmitteln (CO₂-Abgabe) zur Verfügung.
Wichtige Rahmenbedingungen:
- Der maximale Förderbeitrag beträgt Fr. 100'000 pro Gesuch (Kumulationen sind möglich).
- Die Gesuchsunterlagen müssen vollständig vor Baubeginn bei der Bearbeitungsstelle eingereicht werden.
- Öffentliche Bauten und Anlagen von Bund und Kanton sind nicht förderberechtigt.
- Die Förderung von MINERGIE-P Neubauten entfällt, da Neubauten bereits strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen.
1. Förderung der Gebäudehülle (Sanierung von Bestandesbauten).
Massnahme |
Detail |
Förderbeitrag (Kanton) |
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Gesamtsanierungen |
Mindestens 90 % der Fassade und des Dachs werden gemäss Anforderungen der Einzelbauteilsanierungen wärmegedämmt. |
Fr. 30 pro m² wärmegedämmte Bauteilfläche. |
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Einzelbauteilsanierungen |
Fassade, Steildach, Wand und Boden gegen Erdreich. |
Fr. 60 pro m² wärmegedämmtes Bauteil. |
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Einzelbauteilsanierungen (Flachdächer) |
Gilt bei einer verschärften Vorgabe (U-Wert mind. 0.15 W/m²K). |
Fr. 40 pro m² wärmegedämmtes Bauteil. |
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Mindestförderung |
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Fr. 3'000 pro Gesuch. |
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Bonus |
Bonus zur Einzelbauteilsanierung der Gebäudehülle ist verfügbar. |
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GEAK Plus Pflicht |
Ab Fr. 10'000 Fördersumme muss ein GEAK Plus erstellt werden. |
Der GEAK Plus ist selbst nicht förderberechtigt. |
2. Förderung des Heizungsersatzes und Wärmeerzeugung.
Massnahme |
Detail |
Förderbeitrag (Kanton) |
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Grundwasser- oder Erdsonde-Wärmepumpe |
Bei Ersatz zentraler Elektro- und fossiler Heizungen. |
Bis 20 kW: Pauschal Fr. 6'000. Ab 20 kW: fallweise. |
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Automatische Holzfeuerung |
Bei Ersatz zentraler Elektro- und fossiler Heizungen. |
Bis 30 kW: Pauschal Fr. 6'000. Ab 30 kW: fallweise. |
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Anschluss an ein Wärmenetz |
Bei Ersatz zentraler Elektro- und fossiler Heizungen (bis 70 kW). |
Fr. 4'800 + 360 Fr./kW. |
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Sonnenkollektoren |
Neu oder Erweiterung auf bestehenden Gebäuden (für Heizung und/oder Warmwasser). |
Bis 70 kW thermische Nennleistung: Fr. 1'200 + Fr. 500/kW. Ab 70 kW thermische Nennleistung: Fr. 2'400 + Fr. 1'000/kW. |
3. Förderung im Rahmen des Impulsprogramms (Abwrackprämie).
Der Kanton unterstützt den Ersatz dezentraler elektrischer Widerstandsheizungen oder dezentraler fossiler Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung (mit hydraulischem Wärmeverteilsystem).
Massnahme |
Detail |
Förderbeitrag (Kanton, Bund) |
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Abwrackprämie |
Ersatz dezentraler Elektro- oder fossiler Heizungen. |
Bis 250 m² Energiebezugsfläche (EBF): Pauschal Fr. 15'000. Ab 250 m² EBF: Fr. 60 pro m² EBF. |
4. Neue Förderbereiche (ab 2025).
Massnahme |
Detail |
Förderbeitrag (Kanton) |
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Winteroptimierte Photovoltaik (Neu) |
Gefördert werden Anlagen mit Neigung 75° - 90° (insbesondere Fassadenanlagen), um die Winterstromlücke zu schliessen. |
Ab 2 kWp: Pauschal Fr. 1'000 + Fr. 250/kWp. Deckelung bei Fr. 8'000. |
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Ladeinfrastruktur E-Mobilität (Neu) |
Förderung des Baus von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamiliengebäuden. |
Pauschal Fr. 2'000 pro Hausanschluss. |
II. Ergänzende Förderungen und Vergütungen (Bund und EWO).
Diese Angebote stehen im Kanton Obwalden, einschliesslich Sarnen, zur Verfügung:
1. Bundesweite Förderungen (über Pronovo, EnergieSchweiz und BFE).
Programm |
Fokus |
Art der Unterstützung |
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Einmalvergütung PV (KLEIV, GREIV, HEIV) |
Investitionsbeiträge des Bundes für Photovoltaikanlagen. |
Einmalige Investitionsbeiträge, abgewickelt durch Pronovo AG. |
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Impulsberatungen «erneuerbar heizen» |
Beratung zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungen. |
Pauschal Fr. 450 (EFH/MFH bis 6 WE / Nichtwohnbauten bis 30 kW) oder Fr. 1'800 (STWEG / MFH über 6 WE / Nichtwohnbauten über 30 kW). |
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Klimaprämie |
Förderung des Ersatzes fossiler Heizungen durch Holzheizung oder Wärmepumpe, basierend auf CO₂-Einsparung. |
Finanzielle Beiträge von Energie Zukunft Schweiz. Hinweis: Eine Doppelförderung mit kantonalen Programmen ist ausgeschlossen. |
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ProKilowatt |
Förderung der Stromeffizienz in Unternehmen, öffentlicher Hand und bei Privaten. |
Finanzielle Unterstützung als Instrument des BFE. |
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Andere Drittförderungen |
Förderung nachhaltigen Bauens durch Banken und Versicherungen. |
Vorteilhafte Zinsvergünstigungen und attraktive Zusatzleistungen. |
2. Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) Vergütungen und Dienstleistungen.
Das EWO, das sich im Besitz des Kantons und seiner Gemeinden (inkl. Sarnen) befindet, bietet spezifische Anreize für PV-Anlagenbetreiber:
Massnahme |
Detail |
Vergütungssatz |
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Rückspeisevergütung Photovoltaik |
Kauf von überschüssigem Solarstrom, der ins EWO Netz eingespeist wird. Die Vergütung orientiert sich konsequent am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE). |
Der Preis wird quartalsweise festgelegt. (Bsp. HKN 2024/2025: 1.50 Rp./kWh exkl. MwSt.). |
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Vergütung Herkunftsnachweis (HKN) |
Das EWO entschädigt Produzenten zusätzlich für die Abtretung des HKN, der die nachhaltige Produktion bescheinigt. |
Zusätzlich 1.50 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). |
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PV-Contracting-Modell |
EWO baut und betreibt PV-Anlagen auf Dächern von Unternehmen; das Unternehmen bezieht den Strom zum Vorzugspreis, ohne selbst investieren zu müssen. |
Attraktive und langfristige Konditionen. |
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Energieberatung EWO |
Dienstleistung zur Steigerung der Energieeffizienz durch Optimierung von Gebäuden, Arbeits- und Produktionsprozessen. |
Beratung und Dienstleistungen. |
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Betriebsoptimierung |
Das EWO bietet die Zustandsanalyse «energo Premium» für grosse Gebäude zu vergünstigten Konditionen an. |
Vergünstigte Konditionen. |
III. Gemeinde Sarnen und Energieregion Obwalden.
Die Gemeinde Sarnen ist als Energiestadt aktiv und fördert die Energiewende hauptsächlich durch Planung, Regulierung und die Bereitstellung von Infrastruktur, anstatt durch direkte finanzielle Subventionen für private Liegenschaften (welche primär über den Kanton laufen). Etliche Gemeinden im Kanton verfügen jedoch über eigene Förderaktionen, die über Energiefranken.ch abrufbar sind.
Bereich |
Massnahme der Gemeinde Sarnen (Aktivitätenprogramm 2024-2027) |
Art der Förderung, Aktivität |
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Entwicklungsplanung |
Erarbeitung eines Energie- und Klimaleitbildes (Weiterentwicklung des Energieleitbildes 2019). |
Strategie und Zielsetzung. |
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Räumliche Energieplanung |
Erstellung einer räumlichen Energierichtplanung mit Aussagen zu Wärme-/Kältebedarf, Potenzial erneuerbarer Energiequellen und Gebietsausscheidungen (inkl. koordinierter Kommunikation zu Wärmeverbünden). |
Planung und Koordination. |
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Regulierung/Bauordnung |
Integration energie- und klimarelevanter Anforderungen in die Bau- und Zonenordnung (BZO). |
Anforderungen an Baustandards (Neubauten/Sanierungen), Regelung Anschlussverpflichtung Wärmeverbund, (vorbereitende) Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, Dachbegrünung. |
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Kommunale Energieproduktion |
Potenzialabklärungen und Bau von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Umsetzung des Baus weiterer Trinkwasserkraftwerke. |
Vorbildfunktion und lokale Stromproduktion. |
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Klimawandelanpassung/Biodiversität |
Erarbeitung eines Grünraumkonzeptes und Massnahmen zur Förderung der Biodiversität/ökologischer Gärten (z.B. Schulungen und Abgabe von einheimischen Pflanzen/Sträuchern). |
Schulung, Sensibilisierung und Unterstützung privater Massnahmen. |
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Mobilität (Regional) |
Förderung nachhaltiger Mobilität durch den Verein Energieregion Obwalden. |
Bike-Sharing in der Gemeinde Sarnen. Bedarfsabklärung und Förderung der Ladeinfrastruktur an touristischen Standorten. |

Die gesamte Förderlandschaft – vom kantonseigenen Programm bis zu den Rückvergütungen des EWO – wirkt somit wie ein mehrschichtiges Netz, das sicherstellt, dass Bauherren und Investoren in Sarnen und ganz Obwalden für energetische Verbesserungen und den Ausbau erneuerbarer Energien finanzielle Anreize erhalten.
Zusammenfassung der Quellenangaben.
1. Kantonale Energiepolitik und Strategie.
Die Quellen beleuchten hauptsächlich die Energie- und Klimapolitik des Kantons Obwalden.
Energie- und Klimakonzept 2035:
Dieses Konzept ist die Grundlage der kantonalen Politik. Die Hauptziele sind die Steigerung der Stromproduktion aus neuer erneuerbarer Energie um mindestens den Faktor 10 bis 2035 und die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Kantonsgebiet um mindestens Netto 55 Prozent bis 2035.
Potenzialstudie: Der Kanton erarbeitet eine Potenzialstudie für Wasser-, Wind- und Solarenergie, um geeignete Gebiete und Gewässerstrecken unter Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen in den Richtplan aufzunehmen. Die Ergebnisse sollen der Bevölkerung im Herbst 2025 zur Rückmeldung vorgelegt werden.
2. Kantonales Energieförderprogramm 2025.
Das Programm 2025 ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der Energieziele und wird mit rund 2,46 Millionen Franken aus kantonalen und Bundesmitteln (CO₂-Abgabe) finanziert. Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt Fr. 100'000.
Gebäudesanierung:
Gefördert werden Gesamtsanierungen (z.B. Fr. 30 pro m²) und Einzelbauteilsanierungen der Gebäudehülle (Fr. 60 pro m² Fassade, Dach, Wand/Boden). Ab einer Fördersumme von Fr. 10'000 muss ein GEAK Plus erstellt werden.
Heizungsersatz:
Der Ersatz fossiler oder zentraler Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme (Holz, Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetz) wird unterstützt. Dies umfasst die Abwrackprämie (bis zu Fr. 15’000 pauschal bei einer EBF bis 250 m²) für den Ersatz dezentraler Elektro- oder fossiler Heizungen.
Neue Massnahmen 2025:
Neu werden der Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamiliengebäuden (pauschal Fr. 2’000 pro Hausanschluss) und winteroptimierte Photovoltaikanlagen (Fassadenanlagen) gefördert, um die Winterstromlücke zu schliessen.
3. Rolle des EWO und Bundesprogramme.
EWO (Elektrizitätswerk Obwalden):
Das EWO, ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz des Kantons und seiner Gemeinden, kauft überschüssigen Solarstrom zurück und orientiert sich dabei konsequent am Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE). Zudem vergütet das EWO zusätzlich 1.50 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) für die Abtretung des Herkunftsnachweises (HKN). Das EWO bietet auch Energiedienstleistungen wie Energieberatung und ein PV-Contracting-Modell für Unternehmen an.
Bundesförderungen:
Der Bund unterstützt über die Pronovo AG die Einmalvergütungen für kleine (KLEIV) und grosse (GREIV) Photovoltaikanlagen. Des Weiteren fördert der Bund die Impulsberatung «erneuerbar heizen» national mit Pauschalbeiträgen (z.B. Fr. 450 oder Fr. 1'800). Die Klimaprämie von Energie Zukunft Schweiz leistet ebenfalls Beiträge an den Heizungsersatz, wobei eine Doppelförderung mit kantonalen Programmen ausgeschlossen ist.
4. Rolle der Gemeinde Sarnen.
Die Gemeinde Sarnen ist als Energiestadt aktiv und beteiligt sich an der Energieregion Obwalden.
Strategie: Das Aktivitätenprogramm
2024-2027 der Gemeinde Sarnen konzentriert sich auf strategische Massnahmen wie die Weiterentwicklung des Energieleitbildes zu einem Energie- und Klimaleitbild, die Erarbeitung einer räumlichen Energierichtplanung und die Integration energie- und klimarelevanter Anforderungen in die Bau- und Zonenordnung (BZO) (z.B. Anforderungen an Baustandards und vorbereitende Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge).
Aktivitäten:
Sarnen plant die Umsetzung des Baus weiterer Trinkwasserkraftwerke und die Potenzialabklärung für PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften. Im Bereich Mobilität wird auf Initiativen wie das Bike-Sharing in der Gemeinde hingewiesen.
Kommunale Förderungen:
Die Quellen geben den allgemeinen Hinweis, dass etliche Gemeinden im Kanton Obwalden eigene Förderaktionen haben, raten jedoch, sich direkt bei der Gemeinde zu erkundigen oder die Plattform www.energiefranken.ch zu nutzen.
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Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs Oktober 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
Energieförderung Bund und Kantone.
Alpine Solaranlagen im Bau und Ausbau.
Disclaimer / Abgrenzung
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Quellenangaben (Oktober 2025).
Kanton Obwalden und Sarnen
https://www.energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/obwalden.html
https://www.ow.ch/fachbereiche/1744
https://www.ow.ch/politikinformationen/122230
https://www.energie-zentralschweiz.ch/media/755/download?attachment
https://ewo.ch/energie/sonnenstrom/verguetung/
https://unterwalden24.ch/der-kanton-obwalden-erarbeitet-potenzialstudie-fuer-erneuerbare-energien/
https://ewo.ch/energie/sonnenstrom/verguetung/
https://www.sachseln.ch/solaranlageow
https://energieregion-obwalden.ch
https://energieregion-obwalden.ch/gebaeude/pv/
https://ewo-gbt.ch/photovoltaik/
https://www.ow.ch/fachbereiche/1744
https://www.ow.ch/publikationen/37264
https://www.ow.ch/exekutivgeschaefte/90782
https://www.ow.ch/politikinformationen/122230
PDF's
779_zf.pdf
230821_EGRA_Aktivittenprogramm_Sarnen_2024-2027.pdf
Broschuere-Energieproduktion-A5_Web.pdf
EN-OW-1.pdf
Energiefrderung_bersichtsflyer_OW.pdf
foerderbedingungen_2024.pdf
OW-#1686482-v1-Fördermodell_2025_Kanton_Obwalden.PDF













