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Energieförderung Kanton Nidwalden, Gebäude, Sanierung, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Kanton Nidwalden bietet ein umfassendes Förderprogramm für energetische Massnahmen an Gebäuden.

Energieförderung Kanton Nidwalden, Gebäude, Sanierung, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.


7.11.2025

Der Kanton Nidwalden bietet ein umfassendes Förderprogramm für energetische Massnahmen an Gebäuden, das dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM15) entspricht. Für das Energie-Förderprogramm 2025 wurden rund 2,8 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, eine Steigerung gegenüber den 2 Millionen Franken des Vorjahres.

Förderbeiträge des Kantons Nidwalden.

Die nachfolgende detaillierte Liste umfasst die finanziellen Förderbeiträge (Förderprogramm 2025), Beratungsangebote sowie steuerliche Anreize des Kantons Nidwalden.


I. Finanzielle Beiträge für Sanierungsmassnahmen (Gebäudeprogramm).

Fördergesuche müssen grundsätzlich vor Baubeginn eingereicht werden. Der Förderbeitrag ist auf maximal CHF 100.000 pro Massnahme und maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten begrenzt.

1. Gebäudehülle (Wärmedämmung) (M-01, IP-14).

Diese Massnahmen zielen auf die Dämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich ab.

Massnahme

Detailanforderungen

Beitrag

Wärmegedämmtes Bauteil (Standard)

Baubewilligungsjahr vor 2000. U-Wert nach Dämmung ≤ 0,20 W/m²K (Flachdach ≤ 0,15 W/m²K). U-Wert-Verbesserung muss mind. 0,07 W/m²K betragen.

CHF 60.–/m²

Kombination mit PV

Wie Standard, jedoch in Kombination mit vollflächiger PV-Anlage (Fassade: 20 %, Dach: 50 % der Fläche belegt).

CHF 120.–/m²

Bonus Gebäudehülleneffizienz

Gebäude erreicht nach der Sanierung die GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle 

B oder C.

CHF 30.–/m² EBF

GEAK Plus Pflicht

Zwingend erforderlich, wenn der Förderbeitrag 

CHF 10.000 übersteigt.

Kleinprojekte

Projekte mit einem resultierenden Förderbeitrag 

< CHF 3.000 werden nicht gefördert.


2. Heizungsersatz (Ersatz fossiler/elektrischer Heizungen).

Gefördert wird der Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme. Die Kombination der kantonalen Förderung mit der Klimaprämie für Holzheizungen und Wärmepumpen ist ausgeschlossen.

Massnahme

Detailanforderungen

Beitrag (Fix + kWth)

Automatische Holzfeuerung (M-03, IP-04)

Einbau einer automatischen Holzheizung.

CHF 3.000 plus CHF 360.–/kWth

Luft/Wasser Wärmepumpe (M-05, IP-05)

Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe.

CHF 3.200 plus CHF 120.–/kWth

Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe (M-06, IP-06)

Einbau einer Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe.

CHF 4.800 plus CHF 360.–/kWth

Anschluss an ein Wärmenetz (M-07, IP-07)

Anschluss an ein Wärmeheiznetz.

CHF 4.800 plus CHF 360.–/kW

Solarkollektoren (M-08, IP-08)

Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen (ab 2 kW).

CHF 3.000 plus CHF 1.000.–/kW

Ersatz dezentrale elektrische oder fossile Heizungen (IP-19)

Ersatz durch erneuerbare Hauptheizung mit hydraulischem Wärmeverteilsystem.

Bis 250 m² EBF: 

CHF 15.000. Ab 250 m² EBF: CHF 60.–/m² EBF.


II. Finanzielle Beiträge für Neubauten und Ersatzneubauten.

Ab 2025 werden Neubauten und Ersatzbauten mit der höchsten Energieeffizienz stärker gefördert.

Fördergegenstand

Detailanforderungen

Beitrag pro m² EBF

MINERGIE-P (M-16)

Zertifizierte Gebäude, die den MINERGIE-P Standard erreichen.

EFH: 

CHF 75.–/m² EBF. MFH: CHF 40.–/m² EBF. Nicht-Wohnbau: CHF 30.–/m² EBF.

Zusatzbeitrag ECO

Zusatz für MINERGIE-P ECO.

CHF 5.–/m² EBF

GEAK A/A (M-17)

Gebäude, welche die GEAK-Effizienzklasse 

A bei Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz erreichen.

EFH: 

CHF 75.–/m² EBF. MFH: CHF 40.–/m² EBF. Nicht-Wohnbau: CHF 30.–/m² EBF.

Ausschluss:
Wohneinheiten von mehr als 250 m² EBF und Kleinprojekte mit einem Förderbeitrag < CHF 3.000 werden nicht gefördert.

III. Förderungen für Energieberatung.

Der Kanton beteiligt sich mit einem substanziellen finanziellen Beitrag an Energieberatungen. Das Fördergesuch ist in diesem Bereich  erst nach Fertigstellung der Beratung zu stellen. Es werden maximal 50 % der Kosten entschädigt.

Beratungsleistung

Maximum des kantonalen Beitrags

Detail

Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht GEAK Plus

Max. CHF 1.500

Umfassende Beurteilung der Liegenschaft und Aufzeigen von Modernisierungsstrategien. Bedingung: Kein laufendes Fördergesuch für dieselbe Liegenschaft.

Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung

Max. CHF 1.500

Für Gebäudekategorien, die nicht im GEAK abgebildet werden können (gemäss Pflichtenheft BFE).

Beratung Solarenergie

Max. CHF 600

Spezifische Beratung zur Solarenergie.

Betriebsoptimierung Heizung

Max. CHF 300

Zusätzliche Beratungen zu diesem Thema werden ab 2025 angeboten.

Impulsberatung erneuerbar Heizen

(Wird national gefördert)

Beurteilung der Heizungsanlage vor Ort; die Beratung ist produktneutral und kostenlos. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt über EnergieSchweiz (CHF 450 bis CHF 1.800, je nach Gebäudeart), nicht mehr über den Kanton Nidwalden.


IV. Weitere Kantonale Unterstützungen und Anreize.


1. Steuerliche Anreize (Kantonales Steueramt).

Einspeisevergütungen für kleine private Solaranlagen: Entschädigungen für die Lieferung von Energie (Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens sind steuerfrei, solange die Produktion 10.000 kWh pro Jahr nicht übersteigt. Diese Regelung des Kantonalen Steueramtes Nidwalden gilt aus verwaltungsökonomischen Gründen (Bagatellprinzip) ab der Steuerperiode 2022.

2. Spezielle Massnahmen.

Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion kann folgende weitere Massnahmen unterstützen:

  • Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien.
  • Unterstützung von Spezialprojekten und Pilotversuchen.
  • Unterstützung von Veranstaltungen im Energiebereich (Kurse, ERFA-Tagungen, Infoveranstaltungen).
  • Beiträge an Energiestadtberatungen.


Merke:

Informationen über die Förderung von Photovoltaikanlagen (KLEIV, GREIV, HEIV) werden in den Quellen zwar erwähnt, dies sind jedoch Einmalvergütungen des Bundes (KLEIV, GREIV und HEIV), welche Investitionsbeiträge gewähren.

Diese Strukturierung des Förderprogramms des Kantons Nidwalden ähnelt einem  Baukasten:

Jeder Baustein (Dämmung, Heizungstyp, Neubau-Standard) hat spezifische Anforderungen und definierte Beiträge. Um Fördermittel erfolgreich zu erhalten, muss man die Massnahmen vor dem Setzen des ersten Steins (Baubeginn) im Baugesuchsportal anmelden, während der Bauplan (GEAK Plus) als detaillierte Bauanleitung vorher erstellt und gefördert werden kann.


Förderaktionen auf Gemeindeebene.

Zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm Energie gibt es auch eigene Förderaktionen auf Gemeindeebene im Kanton Nidwalden.


Die relevanten Informationen sind:
  • Existenz von Gemeindeförderprogrammen: Es wird darauf hingewiesen, dass etliche Gemeinden im Kanton Nidwalden über eigene Förderaktionen verfügen.
  • Auskunftsmöglichkeiten: Um sich über diese Programme zu erkundigen, wird empfohlen, sich direkt bei der jeweiligen Gemeinde zu informieren.
  • Externe Ressource: Die meisten Gemeindeförderprogramme seien auch unter der Website www.energiefranken.ch aufgelistet.

Das Kantonale Förderprogramm Nidwalden wird vom Amt für Umwelt und Energie verwaltet. Es werden umfassende kantonale Beiträge (rund 2,8 Millionen Franken für 2025) für Massnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle, den Ersatz von Heizungen und Energieberatungen gewährt. Die Gemeinden, die zusätzlich fördern, werden in den Quellen nicht namentlich aufgeführt.

Zusammenfassung der Quellenangaben.

Die Quellen umfassen Informationen zur Energiepolitik, den finanziellen Förderprogrammen und der Besteuerung von Solarenergie im Kanton Nidwalden, sowie die Aktivitäten der Grünen Nidwalden und des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN).

Steuern und Solarenergie.

Grundsätzlich stellen Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus Photovoltaikanlagen auf Privatvermögen steuerbares Einkommen dar. Aus verwaltungsökonomischen Gründen (Bagatellprinzip) sind diese Entschädigungen jedoch steuerfrei, solange die Produktion 10.000 kWh pro Jahr nicht übersteigt. Diese Regelung des Kantonalen Steueramtes Nidwalden gilt ab der Steuerperiode 2022.

Kantonale Energiepolitik und Förderprogramme 2025.

Der Kanton Nidwalden baut seine Unterstützung für energetische Massnahmen aus. Im Rahmen des Energie-Förderprogramms 2025 stellt der Kanton rund 2,8 Millionen Franken zur Verfügung, eine Steigerung gegenüber den 2 Millionen Franken des Vorjahres.

Kernziele und Massnahmen des Förderprogramms 2025:
  • Förderschwerpunkte: Stärkere Förderung des Ersatzes grosser fossiler Heizungen und dezentraler Elektroheizungen. Auch die Gesamtsanierung von Gebäudehüllen wird unterstützt.
  • Energieziele: Nidwalden hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2035 um mindestens 50 Prozent zu senken.
  • Neubau und Sanierung: Ab 2025 werden Neubauten und Ersatzbauten mit der höchsten Energieeffizienz (z.B. MINERGIE-P oder GEAK A/A) gefördert.
  • Beratung: Es werden zusätzliche Beratungen zur Betriebsoptimierung von Heizungen angeboten. Der Kanton beteiligt sich finanziell an Energieberatungen wie dem GEAK Plus Beratungsbericht (max. CHF 1'500) und der Impulsberatung erneuerbar Heizen. Der GEAK Plus ist zwingend, wenn der Förderbeitrag für die Gebäudehüllensanierung CHF 10'000 übersteigt.
  • Ausschluss Doppelförderung: Eine Kombination der kantonalen Förderbeiträge mit der Klimaprämie (Energie Zukunft Schweiz) für Holzheizungen und Wärmepumpen ist ausgeschlossen.

Das revidierte Energiegesetz des Kantons Nidwalden ist seit dem 1. November 2021 in Kraft.

EWN-Angebote und Solarinitiativen.

Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) bietet verschiedene Dienste in den Bereichen Strom, Wärme, Solar, Elektromobilität und Telekommunikation an:

  • SonnenDach: Das EWN ermöglicht es Nidwaldnern, Solarstrom zu produzieren, auch ohne ein eigenes geeignetes Dach. Kunden beteiligen sich mit einem fixen Betrag an einer Photovoltaik-Anlage (z.B. auf Turnhallen) und erhalten dafür 20 Jahre lang eine feste jährliche Vergütung.
  • Diese Lösung erfüllt auch die Anforderungen zur Eigenproduktion des Nidwaldner Energiegesetzes (Art. 19b) für Bauvorhaben.
  • Soziales Engagement: Das EWN spendet pro installiertem Solarpanel des SonnenDach-Projekts einen finanziellen Beitrag an das Hilfswerk Rafiki in Kenia.
Politische Aktivitäten der Grünen Nidwalden.

Die Grünen Nidwalden setzen sich für eine ökologisch konsequente und wirtschaftlich nachhaltige Politik ein.

Sie lancierten ein konstruktives Referendum zur Steuergesetzrevision unter dem Motto „Ja zu fairer und verantwortungsvoller Steuerpolitik“, für das sie am 31. Oktober 2025 rund 300 Unterschriften übergaben.

Sie äusserten grosse Freude über das klare Ja zum Stromgesetz am 11. Juni 2024, welches sie als Bekenntnis zur Energiewende und zum Klimaschutz sehen.

Die Partei forderte bereits im April 2023 mit einer Interpellation eine „Solaroffensive in Nidwalden“.


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Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.




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