Energieförderung Kanton und Stadt Glarus, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.
18.10.2025
Das Förderprogramm des Kantons Glarus im Bereich Energie und Klimaschutz bietet eine umfassende Übersicht über die verfügbaren energetischen Massnahmen und Dienstleistungen, wie etwa Energie-Coaching und Baustandards sowie verschiedene Formulare für das Gebäudeprogramm und andere kantonale Förderungen, inklusive spezifischer Förderungen für das Jahr 2025. Es listet eine Vielzahl von finanziellen Anreizen für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf. Die Förderungen umfassen Massnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung und Fenstertausch) und der Gebäudetechnik, einschliesslich des Ersatzes alter Heizsysteme durch moderne Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder den Anschluss an Wärmenetze. Zusätzlich werden Minergie-Sanierungen und -Neubauten sowie die Installation von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen unterstützt. Die Höhe der Beiträge variiert je nach Art des Gebäudes (EFH/MFH) und der spezifischen Massnahme, wobei für einige Förderungen ein Energie-Coaching oder ein GEAK plus Energieausweis erforderlich ist.
Auch nationale Förderprogramme sowie eine Reihe von nützlichen externen Links und Kontaktdaten werden zur Verfügung gestellt, um Interessenten weiterführende Informationen und Unterstützung anzubieten.
Die folgende strukturierte und detaillierte Liste umfasst die Energieförderungen des Kantons Glarus (durch das kantonale Förderprogramm) sowie die spezifischen Anreize und Vergütungen der lokalen Energieversorger Technische Betriebe Glarus Nord (TBGN) und Technische Betriebe Glarus (tb.glarus).
I. Kantonale Energieförderungen (Kanton Glarus).
Das kantonale Förderprogramm 2025 basiert auf dem Gebäudeprogramm und muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Die Gesuchseingabe erfolgt online über das Portal dasgebaeudeprogramm.ch/gl.
Förderbereich |
Massnahme (Code) |
Details zur Förderung |
Beitrag |
Beratung |
Energie-Coaching (IM-10) |
Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren in Begleitung eines Energie-Coaches (inkl. Standortbestimmung und Massnahmenkatalog) |
2'000.- (EFH/DEFH/MFH) |
Beratung |
GEAK plus (IM-07) |
Energieausweis für das Gebäude inklusive Beratungsbericht mit möglichen Sanierungsmassnahmen |
1'200.- (EFH/DEFH/MFH) |
Gebäudehülle |
Wärmedämmung Gebäudehülle (M-01) |
Förderung von Dämmmassnahmen an beheizten Bauteilen (Baujahr vor 2000). (Förderung ab 1'000.-; Max. 100'000.- pro Objekt) |
90.-/m² (Dach, Wand, Boden gegen aussen/Erdreich bis 2m, Fenster). 35.-/m² (Decke, Wand, Boden gegen unbeheizt). |
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Besonderheit Glarus Süd |
Die Ansätze für Objekte in Glarus Süd werden um 25% erhöht. |
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Gesamtsanierungsbonus (IP-14) |
Bonus bei einer Gesamtsanierung (≥ 90% der Aussenhüllfläche) zusätzlich zu den Flächenbeiträgen von M-01 |
30.-/m² |
Gebäudetechnik |
Heizungsersatz (< 70 kW) (M-02, M-03, M-05, M-06) |
Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen. |
Stückholz/Pellets (M-02): 4'000.-. Autom. Holzheizung (M-03): 6'000.- Pauschale + 200.-/kWth. Luft-/Wasser WP (M-05): 4'000.- Pauschale. Wasser-/Sole-/Wasser WP (M-06): 6'000.- Pauschale + 250.-/kWth. |
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Zusatz Wärme-/Stromzählung |
Einmalige Förderung für den Einbau einer Wärme- und Stromzählung zur Effizienzüberwachung von Wärmepumpenanlagen. |
750.- pauschal |
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Wärmeverteilsystem (IP-19) |
Installation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems beim Ersatz einer dezentralen fossilen oder elektrischen (Haupt-)Heizung. (Max. 100'000 Fr.) |
15'000.- (Bis 250 m² EBF) oder 60.-/m² EBF (Ab 250 m² EBF) |
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Thermische Solaranlagen (M-08, M-19; IP-08) |
Förderung von Neuanlagen bei Neubauten (<70kW) und bei bestehenden Gebäuden. |
Bis 70 kW: Pauschal 4'000.- + 500.-/kW Nennleistung. |
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Anschluss an ein Wärmenetz (M-07; IP-07) |
Förderung von Wärmenetzanschlüssen als Hauptheizung (als Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung). (Max. 200'000 Fr.) |
Bestehende Gebäude (<70 kWth): 6'000.- + 20.-/kWth. Neubauten: 6'000.- + 20.-/kWth. |
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Neubau/Erweiterung Wärmenetze (M-18) |
Förderung von Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen und Erzeugungsanlagen. (Max. 250'000 Fr.) |
150.-/MWh/a (Netz) oder 130.-/MWh/a (Wärmeerzeuger) |
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MakeHeatSimple (M-30) |
Förderung für die Installation einer Heizungsfernsteuerung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. |
200.- |
Minergie |
Minergie-Sanierung (M-12) |
Förderung modernisierter Altbauten mit tiefem Heizenergiebedarf. (Maximalbeitrag pro Objekt 64'000.-) |
60.-/m² bis 150.-/m² (je nach Standard) |
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Minergie-Neubau (M-16) |
Förderung von Neubauten mit tiefem Heizenergiebedarf. (Maximalbeitrag pro Objekt 64'000.-) |
60.-/m² bis 150.-/m² (je nach Standard) |
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Ersatzneubauten (M-21) (Nur Glarus Süd) |
Pauschal- und Flächenbeitrag für Ersatzneubauten, wenn der Neubau Minergie-zertifiziert ist. (Max. 30'000.-) |
Pauschal 10'000.- + 100.-/m² EBF |
Kombinationen |
Kombi Fenster + Heizung |
Bei gleichzeitigem Ersatz von Fenstern (Ug-Wert ≤ 0.7 W/m²K) und Heizung. |
4’000.- |
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Kombi Fotovoltaik + Thermische Solaranlage |
Nur bei gleichzeitiger Realisierung (Mindestleistung PV 2 kWp). |
2’000.- |
Weitere |
Fotovoltaik Neigungswinkelbonus (M-31) |
Für Fotovoltaikanlagen mit einer Neigung von 75° und grösser. Auszahlung nach Förderentscheid von Pronovo. (Max. 15'000 Fr.) |
250 Fr/kWp |
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Ersatz Beleuchtungsanlagen (M-24) |
Förderung energieeffizienter Beleuchtungsmittel in Gewerbe-, Industrie-, Büro- und Verkaufslokalen. (Max. 15'000 Fr.) |
30% der Investitionskosten |
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Gebäudeautomation (M-25) |
Förderung von Massnahmen nach Norm SIA 386.110 (EN 15232). (Max. 20'000 Fr.) |
3.-/m² EBF bis 6.-/m² EBF (je nach Klasse) |
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Einzelfallweise Förderung (M-27) |
Für spezielle Vorhaben, Massnahmen in Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung gemäss BFE-Positivliste. |
Antrag auf Einzelfall Förderung möglich |
II. Lokale Förderungen und Anreize (Gemeinden Glarus Nord und Glarus).
Lokale Förderungen und Vergütungen werden von den Technischen Betrieben der jeweiligen Gemeinde angeboten.
1. Technische Betriebe Glarus Nord (TBGN).
Die TBGN, ein Unternehmen der Gemeinde Glarus Nord, bietet Anreize primär im Bereich Photovoltaik und Fernwärme.
Förderart |
Details zur Förderung, Vergütung |
Beitrag, Anreiz |
Einspeisevergütung Photovoltaik (PV) |
Vergütung für den ins Netz der TBGN eingespeisten, überschüssigen Solarstrom. |
Aktuelle Tarife 2025: Anlagen ≤ 30 kW erhalten 11 Rp./kWh (Hoch- und Niedertarif). |
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Vergütung ab 2026 |
Die Vergütung richtet sich ab dem 1. Januar 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Für Anlagen unter 30 kW gilt ein gesetzlich garantierter Mindestpreis von 6 Rp./kWh. |
Herkunftsnachweise (HKN) |
Produzenten können die Zertifikate, welche die Produktion von erneuerbarem Strom belegen, an TBGN verkaufen, zusätzlich zur Einspeisevergütung. |
Der Preis lag 2023 für kleine PV-Anlagen bei 2.4 Rp/kWh. |
Sponsoring & Fördermöglichkeiten |
TBGN weist unter der Rubrik Nachhaltigkeit und Verantwortung explizit auf Sponsoring und Fördermöglichkeiten hin. |
Details sind den Quellen nicht direkt zu entnehmen. |
Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) |
TBGN unterstützt die Planung und Umsetzung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) zur cleveren Steigerung des Eigenverbrauchs. |
Spezifische finanzielle Beiträge sind den Quellen nicht direkt zu entnehmen, aber die Unterstützung bei der Realisierung wird angeboten. |
Ganzheitliche Energielösungen |
TBGN bietet Unterstützung und Beratung bei der Realisierung von Projekten wie Photovoltaik, Speicherlösungen, Elektromobilität oder effizienten Heizsystemen. |
Unverbindliche Beratung zur Erzielung von Energie-, Kosten- und CO₂-Einsparungen. |
2. Technische Betriebe Glarus (tb.glarus) (Gemeinde Glarus).
Die tb.glarus bedient die Gemeinde Glarus und legt den Fokus ab 2026 auf die Förderung des Eigenverbrauchs.
Förderart |
Details zur Förderung, Vergütung |
Beitrag, Anreiz |
Förderung Eigenproduktion und innovative Modelle |
Die neue Preisstruktur soll Eigenproduktion und innovative Zusammenschluss-Modelle wie Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) oder virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) aktiv fördern. |
Vereinfachte Tarifgestaltung zur gemeinsamen Nutzung und Abrechnung von lokal erzeugtem Strom. |
Rückliefervergütung (Einspeisung) |
Ab 2026 wird die Rückliefervergütung quartalsweise nach Marktpreis berechnet. Für kleinere Anlagen gelten gesetzliche Mindestvergütungen. |
Details richten sich nach Marktpreisen und gesetzlichen Vorgaben. |
3. Verein KlimaGlarus.ch (Kanton Glarus)
Der Verein veranstaltet Aktionen im Kanton Glarus zur Förderung der Solarenergie.
Förderart |
Massnahme |
Details zur Förderung |
Mini-PV-Aktion |
Geplante Neuauflage der erfolgreichen Aktion im Sommer 2025. |
Förderung von 20 weiteren Mini-PV-Anlagen (maximal 600 Watt) für die Montage am Balkongeländer. |
Zusammenfassung der Quellenangaben.
Die bereitgestellten Quellen decken ein breites Spektrum der Energiepolitik und -förderung im Kanton Glarus ab und lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern: die kantonalen Förderprogramme, die Vergütungs- und Dienstleistungsangebote der lokalen Energieversorger (TBGN und tb.glarus) sowie allgemeine energiepolitische Entwicklungen.
1. Kantonales Förderprogramm Glarus 2025.
Das kantonale Förderprogramm 2025 basiert auf dem Gebäudeprogramm. Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Die Fördermassnahmen sind detailliert und umfassen:
Beratung und Minergie: Gefördert werden Energie-Coachings (2'000.-) und der GEAK plus (1'200.-). Minergie-Sanierungen (M-12) und Minergie-Neubauten (M-16) erhalten Beiträge von 60.-/m² bis 150.-/m².
Gebäudehülle und Heizungen: Es gibt hohe Flächenbeiträge für die Wärmedämmung der Gebäudehülle (M-01), wobei die Ansätze in Glarus Süd um 25% erhöht werden. Der Ersatz von fossilen oder Elektroheizungen durch Holzheizungen oder Wärmepumpen wird pauschal und pro Kilowatt (kWth) gefördert.
Weitere Anreize: Es existieren Kombinationsförderungen (z.B. Fenster + Heizung für 4’000.-), ein Gesamtsanierungsbonus (IP-14) von 30.-/m², sowie ein Neigungswinkelbonus für Photovoltaikanlagen mit einer Neigung von 75 Grad und grösser (M-31).
2. Lokale Energieversorger (TBGN und tb.glarus).
Die Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN) und die Technischen Betriebe Glarus (tb.glarus) legen den Fokus auf Photovoltaik-Einspeisung und Eigenverbrauchslösungen:
Technische Betriebe Glarus Nord (TBGN).
Die TBGN, ein Unternehmen der Gemeinde Glarus Nord, vergüten ins Netz eingespeisten Solarstrom:
- Vergütung 2025: Anlagen ≤30 kW erhalten 11 Rp./kWh im Hoch- und Niedertarif. Produzenten können zusätzlich die Herkunftsnachweise (HKN) an die TBGN verkaufen.
- Änderung ab 2026: Die Vergütungspraxis ändert sich per 1. Januar 2026. Die Vergütung richtet sich dann nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Für Anlagen unter 30 kW gilt ein gesetzlich garantierter Mindestpreis von 6 Rp./kWh.
- Dienstleistungen: TBGN bietet ganzheitliche Energielösungen (PV, Speicher, E-Mobilität, effiziente Heizsysteme) und unterstützt Kunden bei der Realisierung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV).
Technische Betriebe Glarus (tb.glarus).
Die tb.glarus senkt die Strompreise für 2026 im Durchschnitt um weitere 5%.
- Fokus Eigenverbrauch: Ab 2026 werden Eigenproduktion und innovative Modelle wie Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) oder virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) aktiv gefördert.
- Rückliefervergütung: Die Rückliefervergütung wird ab 2026 quartalsweise nach Marktpreis berechnet, wobei gesetzliche Mindestvergütungen für kleinere Anlagen gelten.
3. Nationale Rahmenbedingungen und Vereinsaktionen.
Minimalvergütungen und Marktpreis: Ab 2026 gilt schweizweit eine harmonisierte Abnahmevergütung. Der Preis soll sich nach dem Markt richten. Für kleinere Anlagen (≤150 kW) werden Minimalvergütungen eingeführt, die Investitionssicherheit schaffen sollen.
Nationale PV-Förderung (Pronovo): Die Bundesförderungen werden durch Pronovo abgewickelt (KLEIV für Kleinanlagen bis 100 kW, GREIV für Grossanlagen, HEIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch).
KlimaGlarus.ch: Der Verein KlimaGlarus.ch informiert über die neuen Vermarktungsmöglichkeiten (LEG/vZEV) und plant die Neuauflage der Mini-PV-Aktion im Sommer 2025, um 20 weitere Kleinanlagen zu fördern.
Solarinitiative: Die Grüne Partei im Kanton Glarus unterstützt die Solar-Initiative, die Solaranlagen auf allen geeigneten Dächern und Fassaden bei Neubauten und Umbauten vorschreibt, zur Stärkung von Klimaschutz und Versorgungssicherheit.
Aktueller Stand der Informationen.
Die Recherche wurde anfangs Oktober 2025 durchgeführt.
In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.
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Quellenverzeichnis (Oktober 2025).
https://www.glarus24.ch/artikel/neue-chancen-fuer-pv-anlagenbesitzerinnen-im-kanton-glarus-2442151
https://www.tbglarus.ch/energie-news-artikel.html?news=3293
https://www.tbgn.ch/energie/strom/stromtarife-und-produkte
https://www.tbglarus.ch/energie-news-artikel.html?news=3279
https://www.tbgn.ch/energie/strom/einspeisevergutungen-photovoltaik
https://gruene-gl.ch/solarinitiative/
https://www.gl.ch/public/upload/assets/58628/Flyer2025Jan.pdf?fp=1
https://www.tbglarus.ch/userdata/News/Medienmitteilung%20tb.glarus%20Strompreise%202026.pdf
Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
Energieförderung Bund und Kantone.
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