Windparks und Windkraftprojekte, Windenergiekonzept 2020, kantonaler Richtplan Kanton Luzern: 22 Eignungsgebiete.
06.01.2026, Update
Aus für das Windpark-Projekt Lindenberg.
Nach dem Aus für das Windpark-Projekt Lindenberg in Beinwil fordert die Politik nun Antworten vom Aargauer Regierungsrat bezüglich der kantonalen Energiestrategie. Das Projekt, welches über 15 Jahre hinweg geplant und diskutiert worden war, wurde Ende Oktober von der Stimmbevölkerung in Beinwil mit 315 zu 197 Stimmen abgelehnt. Durch diesen Entscheid entfällt eine jährliche Stromproduktion von rund 25 Gigawattstunden, die insbesondere im Winterhalbjahr einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet hätte.
Die Mitte-Grossrätin Franziska Stenico hat eine Interpellation eingereicht, um die Konsequenzen dieses Neins für die Energiezukunft des Kantons zu klären. Sie stellt unter anderem folgende Fragen an die Regierung:
- Wie soll der Wegfall der geplanten Energiemenge kompensiert werden und werden hierfür alternative Standorte oder Energieträger geprüft?
- Erfordert das Scheitern dieses zentralen Projekts eine strategische Neuausrichtung des kantonalen Massnahmenplans, um die Dekarbonisierungsziele bis 2050 dennoch zu erreichen?
- Wie kann die Bevölkerung künftig früher und aktiver in solche Vorhaben eingebunden werden, um die komplexe Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene zu verbessern?
Zusätzlich thematisiert eine weitere Interpellation von Vertretern der SVP, Mitte und FDP den Mindestabstand von Windturbinen zu bewohnten Gebäuden. Dies geschieht vor dem Hintergrund geplanter Windparks in Nachbarkantonen, wie etwa durch den Kanton Zürich direkt an der Grenze zum Aargau (bei Arni und Islisberg), wo Windräder mit einer Höhe von über 200 Metern vorgesehen sind. Die Grossratsmitglieder erkundigen sich nach dem aktuellen Stand der gesetzlichen Abstände und wie sichergestellt wird, dass Anwohner auch über die Kantonsgrenzen hinweg vor Emissionen geschützt werden.
22.12.2025
Welche Windkraftprojekte treibt der Kanton Luzern voran?
Der Kanton Luzern treibt den Ausbau der Windenergie aktiv voran, indem er im Rahmen seines überarbeiteten Windenergiekonzepts 2020 insgesamt 22 Eignungsgebiete für Windenergieanlagen im kantonalen Richtplan festgelegt hat. Das kantonale Ziel ist es, die jährliche Stromproduktion aus Windenergie bis 2035 auf 100 GWh und bis 2050 auf 250 GWh zu steigern.
Die 22 kantonalen Windenergiegebiete (WEG) umfassen unter anderem:
Nr. |
Bezeichnung |
Gemeinden |
|
1 |
Lindenberg |
Hitzkirch, Hohenrain |
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2 |
Beromünster / Erlose |
Beromünster, Ermensee, Hitzkirch, Römerswil |
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3 |
Stierenberg |
Rickenbach |
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4 |
Diegenstal |
Beromünster, Geuensee, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach |
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5 |
Leidenberg / Tannenfels / Bluemeberg |
Buttisholz, Grosswangen, Nottwil, Oberkirch |
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6 |
Ruswilerberg |
Ruswil |
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7 |
Riedwald / Buechwald |
Reiden, Wikon |
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8 |
Äberdingerhöchi / Burgwald / Langnauerwald |
Pfaffnau, Reiden, Roggliswil |
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9 |
Äsch / Altishoferwald |
Altishofen, Nebikon, Schötz |
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10 |
Schönetüel / Schwandmatt |
Fischbach, Grossdietwil, Zell |
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12 |
Birchbühl / Fluegütsch |
Hergiswil b.W., Luthern, Willisau |
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13 |
Salbrig / Olisrüti / Willbrig |
Gettnau, Willisau, Zell |
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14 |
Vorberg / Mörisegg |
Hergiswil b.W., Willisau |
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15 |
Alpetli / Twerenegg / Treie |
Hergiswil b.W., Menznau, Willisau, Wolhusen |
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16 |
Gober / Oberhüsere |
Hasle, Doppelschwand |
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17 |
Bramegg / Rengg |
Entlebuch, Werthenstein |
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18 |
Hinderberg |
Schwarzenberg |
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19 |
Alpiliegg / Lutersarni |
Entlebuch |
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20 |
Feldmoos / Brunnen |
Entlebuch |
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21 |
Höch / Turner / Bock |
Eschholzmatt-Marbach |
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24 |
Wellbrig / Höhenwald |
Ettiswil, Grosswangen, Willisau |
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25 |
Bodeberg |
Fischbach, Gettnau, Zell |
Bereits in Betrieb .
Bereits in Betrieb befindliche Anlagen im Kanton Luzern sind unter anderem zwei Anlagen im Feldmoos/Brunnen (Nr. 20) und das Windrad Lutersarni (Nr. 19) in Entlebuch, das seit 2013 in Betrieb ist und jährlich etwa 2,9 Millionen kWh Naturstrom produziert.
Um eine solide Grundlage für die Nutzung der Windkraft zu schaffen und die gesetzlich vorgeschriebene „geeignete Mitwirkung“ zu gewährleisten, hat der Kanton in neun dieser Windenergiegebiete sogenannte Startsitzungen mit den Standortgemeinden und Projektentwicklern durchgeführt.

Aktuell besonders hervorgehobene und in Planung befindliche Projekte sind:
1. Windpark Äberdingerhöchi (Nr. 8).
- CKW plant einen Park mit vier Turbinen (zwei in Reiden, zwei in Pfaffnau).
- Die erwartete Jahresproduktion liegt bei 35 Millionen kWh, was den Bedarf von etwa 7.500 Haushalten decken soll.
- Die Windmessungen begannen Mitte Mai 2023, und aufgrund positiver Ergebnisse startete die umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Detailinformationen zum Projekt Windpark Äberdingerhöchi (Nr. 8).
Das Windenergiegebiet Nr. 8, bekannt als Windpark Äberdingerhöchi (oder vollständig Äberdingerhöchi / Burgwald / Langnauerwald), ist eines der aktivsten Projekte im Kanton Luzern und befindet sich in der Planungsphase.
Das Projekt wird von der CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG) vorangetrieben, die hier einen Windpark mit vier (4) Turbinen plant. Die Standortgemeinden sind Pfaffnau und Reiden, wobei je zwei Turbinen auf das Gebiet der jeweiligen Gemeinde fallen.
Technische und Produktionsdaten.
Kennzahl |
Detail |
|
Anzahl Turbinen |
4 |
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Gesamthöhe |
240 Meter |
|
Nabenhöhe |
160 Meter |
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Erwartete Jahresproduktion |
35 Millionen kWh |
|
Versorgung |
7.500 Haushalte pro Jahr |
Projektstatus und Abklärungen.
Das Gebiet Äberdingerhöchi ist eines von neun Windenergiegebieten, in denen der Kanton Luzern bereits Startsitzungen zur Organisation der Mitwirkungsprozesse durchgeführt hat.
1. Windmessungen: Die Windmessungen begannen Mitte Mai 2023.
2. Ergebnisse der Messungen: Die erste Datenauswertung bestätigte gute Windverhältnisse, die eine wirtschaftliche Energieproduktion ermöglichen.
3. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Aufgrund der positiven Windmessungen wurde die umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch das Axpo Wind Team Schweiz, AEW Energie AG und CKW gestartet und befindet sich derzeit in der Durchführung,.
Raumplanerische und ökologische Konflikte (Steckbrief Nr. 8)
Das Gebiet liegt auf einem Hügelzug (Äberdingerhöchi) zwischen Richtenthal und Pfaffnau und weist eine Höhe von rund 650 bis 710 Metern über dem Meeresspiegel auf. Bei der Planung müssen verschiedene Vorbehalts- und Ausschlusskriterien berücksichtigt werden, die im kantonalen Windenergiekonzept definiert wurden:
- Flugsicherheit (CNS): Das Gebiet liegt im Kategorie Orange-Bereich der zivilen Flugsicherungsanlagen (CNS) in Bezug auf das Drehfunkfeuer Grossdietwil. Kategorie Orange bedeutet ein Gebiet mit grossen erwarteten Konflikten, was intensive Abklärungen erfordert. Der südliche Rand des Perimeters wird sogar durch die Kategorie Rot (Ausschlussgebiet) der zivilen Flugsicherung begrenzt.
- Fledermausschutz: Das Gebiet Nr. 8 gehört zu einer Gruppe von Windenergiegebieten, die ein spezielles Augenmerk des Luzerner Fledermausschutzes erfordern, da besonders sensible Fledermausquartiere in der Nähe vorhanden sind. Dies erfordert umfangreiche Abklärungen, die möglicherweise zu Einschränkungen des Betriebes führen können (Kategorie Orange "Go").
- Brutvögel: Im südwestlichsten Teil des Perimeters besteht ein sehr hohes Konfliktpotenzial für Brutvögel.
- Grundwasserschutz: Das Gebiet enthält Grundwasserschutzzonen S1 und S2 (Burg, Altetal, Elbachwald), deren Schutzziele bei der Planung nicht beeinträchtigt werden dürfen.
- Wildtierschutz: Die Windparkplanung muss die kantonalen Wildlebensräume und die Verbundachsen gemäss Vernetzungssystem Wildtiere (BAFU) berücksichtigen.
- Archäologie: Es sind zahlreiche archäologische Verdachtsfälle vorhanden, weshalb die Kantonsarchäologie frühzeitig in die Planung einzubeziehen ist.
2. Windpark Salbrig/Olisrüti (Nr. 13).
- CKW plant hier einen Windpark mit sechs Turbinen.
- Die prognostizierte Jahresproduktion beträgt 46 Millionen kWh, ausreichend für 10.000 Haushalte.
- Windmessungen starteten Anfang Mai 2023, und die UVP ist angelaufen.
Detailinformationen zum Projekt Windpark Salbrig/Olisrüti (Nr. 13).
Dieses Projekt wird von der CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG) geplant und befindet sich auf dem Hügelzug im Dreieck der Gemeinden Willisau, Zell und Gettnau.
Projektdetails und Status.
Kennzahl |
Detail |
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Name |
Windpark Salbrig/Olisrüti |
|
Standortgemeinden |
Gettnau, Willisau, Zell |
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Objektnummer (WEG) |
13 |
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Anzahl Turbinen (geplant) |
6 |
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Gesamthöhe (geplant) |
240 Meter |
|
Nabenhöhe (geplant) |
160 Meter |
|
Erwartete Jahresproduktion |
46 Millionen kWh (46 GWh) |
|
Versorgung |
10.000 Haushalte pro Jahr |
|
Aktueller Status |
In Planung; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) läuft |
Projektentwicklung.
- Windmessungen: Die Windmessungen im Gebiet Salbrig begannen Anfang Mai 2023. An einem 125 Meter hohen Messmasten werden wichtige Daten wie Windstärke, Windrichtung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Aktivität von Fledermäusen erfasst.
- Datenauswertung: Die erste Datenauswertung hat ein gutes Windaufkommen bestätigt, was eine wirtschaftliche Energieproduktion ermöglicht.
- UVP: Aufgrund dieser positiven Resultate starteten das Axpo Wind Team Schweiz, AEW Energie AG und CKW die umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Das Gebiet Salbrig/Olisrüti (Nr. 13) war zudem eines von neun Windenergiegebieten (WEG), in denen der Kanton Luzern Startsitzungen zur Organisation der Mitwirkungsprozesse abgehalten hat.
Raumplanerische und ökologische Aspekte (Konzept Windenergie 2020).
Das kantonale Windenergiegebiet Nr. 13 befindet sich auf einem Hügelgebiet zwischen Zell und Gettnau, liegt auf einer Höhe von rund 650 bis 780 Metern über Meer und ist teilweise bewaldet. Der Koordinationsstand im kantonalen Richtplan wird als "Festsetzung" empfohlen.
Bei der Projektplanung mussten verschiedene Schutzinteressen und potenzielle Konflikte berücksichtigt werden (als Vorbehaltsgebiete identifiziert):
- Zivile Flugsicherungsanlagen (CNS): Das Gebiet liegt in der Kategorie Orange, was grosse erwartete Konflikte hinsichtlich des Drehfunkfeuers Grossdietwil bedeutet. Die Berechnung erfolgte für eine Gesamthöhe der Anlage von 240 Metern.
- Brutvögel: Es besteht ein sehr grosses Konfliktpotenzial für Brutvögel im westlichen Teil des Perimeters.
- Wildtierschutz: Kantonale Wildlebensräume müssen beachtet werden, ebenso die Verbundachsen gemäss Vernetzungssystem Wildtiere (BAFU).
- Geologie und Topografie: Im Gebiet sind geologisch-geomorphologische Objekte von kantonaler Bedeutung und eine Hangneigung (Geländeneigung) vorhanden.
- Archäologie: Es liegen zahlreiche archäologische Verdachtsfälle vor, weshalb die Kantonsarchäologie frühzeitig einzubeziehen ist.
- Weiteres: Das Gebiet enthält ausserdem seltene Waldgesellschaften, Wald mit Schutzwald- oder Naturvorrangfunktion und es sind bewaldete Gebäude vorhanden.
3. Windpark Hinterberg (Nr. 18).
- Ewl energie wasser luzern prüft hier ein eigenes, lokales Windkraftprojekt.
- Eine Machbarkeitsstudie zeigt Potenzial für bis zu fünf Anlagen, wobei das Verteidigungsdepartement (VBS) frühere Vorbehalte aufgegeben hat.
- Windmessungen zur Überprüfung der Machbarkeitsstudie sollen im Laufe des Jahres 2026 beginnen.
Detailinformationen zum Projekt Windpark Hinterberg (Nr. 18).
Das Projekt Windpark Hinterberg (Nr. 18) befindet sich in der Gemeinde Schwarzenberg und wird von ewl energie wasser luzern vorangetrieben, die hier erstmals ein eigenes, lokales Windkraftprojekt prüft.
Projektübersicht und Status.
- Standort und Status: Das Gebiet Hinterberg ist eines der 22 vom Kanton Luzern im Richtplan als potenzielles Windenergiegebiet festgelegten Areale und wird zur Festsetzung empfohlen. Es liegt auf einem Streusiedlungsgebiet, das sich auf einer Höhe von rund 830 bis 980 Metern über dem Meeresspiegel erstreckt.
- Machbarkeitsstudie: Eine von ewl in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie bestätigt die guten Windverhältnisse und günstigen technischen sowie ökologischen Voraussetzungen des Standorts. Die Studie ergab, dass keine Hinweise gegen eine Nutzung sprechen und dass das Gebiet vielversprechend ist.
- Geplante Anlagen: Gemäss Machbarkeitsstudie sind innerhalb des Perimeters bis zu fünf Windkraftanlagen realistisch.
- Nächste Schritte: Das Projekt befindet sich in einer frühen Phase. Ewl führt Gespräche mit Grundeigentümern und plant ab 2026 den Start der Windmessungen, um die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu verifizieren. Erst danach wird über die konkrete Weiterverfolgung entschieden.
Ertrag und Dimensionierung.
- Jahresproduktion: Bei einer angenommenen Rotordurchmesser von 160 Metern wird pro Anlage ein Jahresertrag von rund 10 Gigawattstunden (GWh) erwartet.
- Versorgung: Eine solche Anlage könnte jährlich etwa 2.500 Schweizer Durchschnittshaushalte versorgen.
- Dimensionen (angenommen): Die geplante Gesamthöhe der Anlagen würde bis zu 220 Meter bei einem Rotordurchmesser von 160 Metern betragen, da mehr Höhe mehr Wind und mehr Ertrag bedeutet.
Raumplanerische und ökologische Aspekte.
Der Windpark Hinterberg (Nr. 18) wurde im kantonalen Windenergiekonzept einer detaillierten Prüfung unterzogen:
- Militär und Flugsicherheit: Das Gebiet liegt in der Kategorie Gelb bezüglich der militärischen Flugkorridore (Vorbehaltsgebiet VBS). Ein wichtiger Erfolg der Machbarkeitsstudie war, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) frühere Vorbehalte inzwischen aufgegeben hat. Die Messdaten und Freigaben von MeteoSchweiz und dem VBS sind grundsätzlich für Windenergieprojekte bis 230 Meter Gesamthöhe relevant.
- Fledermausschutz: Das Gebiet Hinterberg erfordert ein spezielles Augenmerk des Luzerner Fledermausschutzes, da besonders sensible Fledermausquartiere in der Nähe sind. Das Gebiet wurde in der Kategorie Orange eingestuft, was bedeutet, dass umfangreiche Abklärungen erforderlich sind und eventuell Einschränkungen des Betriebs (Abschaltpläne) zur Folge haben könnten.
- Grundwasserschutz: Das Gebiet enthält Grundwasserschutzzonen S1 und S2 (Arnen, Hinterbach, Pumpenhausquelle, Kirchgemeindequelle).
- Vogelschutz: Das Konfliktpotenzial für den Kleinvogelzug wird als mittel oder gross eingestuft.
- Wildtierschutz: Kantonale Wildlebensräume sind betroffen, und die Verbundachsen gemäss Vernetzungssystem Wildtiere (BAFU) müssen beachtet werden.
Beteiligung und Verfahren.
Da das Projekt voraussichtlich eine Jahresproduktion von über 10 GWh erreichen wird, unterliegt es dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren (kPGV), welches seit Anfang 2025 in Kraft ist:
- Mitwirkung: Der Kanton Luzern hat in diesem Gebiet bereits eine Startsitzung abgehalten, um den Grundstein für die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung zu legen. Ewl und der Gemeinderat Schwarzenberg beabsichtigen, die Bevölkerung und Interessengruppen frühzeitig einzubinden und planen dafür ab 2026 verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten wie Workshops oder Runde Tische.
- Finanzielle Beteiligung: Im Falle einer Realisierung sind Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde Schwarzenberg, umliegende Gemeinden im Umkreis von 1.500 Metern und die Bevölkerung von Schwarzenberg vorgesehen, wie es das kantonale Planungs- und Baugesetz vorsieht. Geplant ist die Gründung einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Schwarzenberg.
4. Windpark Ruswilerberg (Nr. 6).
- CKW plant einen Windpark mit vier Turbinen und einer erwarteten Produktion von 30 Millionen kWh pro Jahr (6.800 Haushalte).
- Die Windmessungen begannen im Juni 2024 und sind für 15 bis 18 Monate angesetzt.
Detailinformationen zum Projekt Windpark Ruswilerberg (Nr. 6).
Projektdaten und Status.
Das Windenergiegebiet Nr. 6, bezeichnet als Ruswilerberg (ursprünglich: Ruswilerberg / Nottelerberg / Windblose), liegt in der Gemeinde Ruswil und wird von der CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG) geplant.
Kennzahl |
Detail |
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Standortgemeinde |
Ruswil |
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Objektnummer (WEG) |
6 |
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Projektentwickler |
CKW |
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Anzahl Turbinen (geplant) |
4 |
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Gesamthöhe (geplant) |
240 Meter |
|
Nabenhöhe (geplant) |
160 Meter |
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Erwartete Jahresproduktion |
30 Millionen kWh (30 GWh) |
|
Versorgung |
6.800 Haushalte pro Jahr |
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Aktueller Status |
In Planung; Windmessungen gestartet |
Aktueller Planungsstand.
- Windmessungen: Die Windmessungen im Gebiet Ruswilerberg begannen im Juni 2024.
- Messanlage: Die Messungen erfolgen an einem 100 Meter hohen Messmasten und erfassen die Windstärke, Windrichtung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie die Aktivität von Fledermäusen.
- Dauer: Die Windmessungen sind für eine Dauer von rund 15 bis 18 Monate angesetzt und werden anschliessend ausgewertet, aber weitergeführt.
- Mitwirkung: Das Gebiet Ruswilerberg war eines von neun Windenergiegebieten, in denen der Kanton Luzern eine Startsitzung abgehalten hat, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung zu organisieren.
Raumplanerische und ökologische Aspekte (Konzept Windenergie 2020).
Das Gebiet Ruswilerberg (Nr. 6) ist ein grossflächiges, hügeliges Streusiedlungsgebiet oberhalb von Ruswil mit einer Höhenlage von rund 650 bis 850 Metern über dem Meeresspiegel. Die Empfehlung für den Koordinationsstand im kantonalen Richtplan lautet «Zwischenergebnis».
Folgende Vorbehalts- und Ausschlusskriterien sind bei der Planung zu beachten:
- Flugsicherung (CNS): Das Gebiet enthält keine Ausschlussgebiete (Kategorie Rot), ist aber ein Vorbehaltsgebiet der Kategorie Gelb (Nr. 44) bezüglich der zivilen Flugsicherungsanlagen (CNS). Dies bedeutet, es besteht das Potenzial für mögliche, voraussichtlich nicht erhebliche Konflikte (berechnet für 240 Meter Höhe).
- Fledermausschutz: Das Gebiet Nr. 6 gehört zu jenen Windenergiegebieten, die ein spezielles Augenmerk und spezifische Abklärungen erfordern, da besonders sensible Fledermausquartiere in der Nähe vorhanden sind (Kategorie Orange "Go"). Dies kann zu Einschränkungen des Betriebs führen.
- Vogelschutz: Es besteht ein grosses Konfliktpotenzial für den Kleinvogelzug (Nr. 35) im Gebiet Ruswilerberg, während die übrigen Gebiete des Perimeters ein mittleres Konfliktpotenzial aufweisen.
- Grundwasserschutz: Das Gebiet umfasst Grundwasserschutzzonen S1 und S2 (Sparrewald, Schwerzi) sowie provisorische Schutzzonen, die bei der Windparkplanung nicht beeinträchtigt werden dürfen.
- Wildtierschutz: Es sind kantonale Wildtierkorridore (Nr. 29) und Wildlebensräume (Nr. 30) enthalten. Im Rahmen der Planung sind Wildtierkorridore und Wildtierwechsel-Bereiche sowie die Verbundachsen des Vernetzungssystems Wildtiere (BAFU) zu berücksichtigen.
- Heimatschutz (ISOS): Das Ortsbild von Ruswil ist direkt betroffen (Umgebungsrichtung I). Dies bedeutet aus Sicht der Denkmalpflege eine grosse Beeinträchtigung. Falls eine Entwicklung angestrebt wird, ist die Einholung eines Gutachtens der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (ENHK) erforderlich.
- Archäologie: Es sind zahlreiche archäologische Verdachtsfälle vorhanden, weshalb die Kantonsarchäologie frühzeitig einzubeziehen ist.
Der Kanton Luzern sah aufgrund der umfassenden Prüfung im Rahmen des Konzepts Windenergie keine zwingenden «No-Gos», die einen Ausschluss des Gebiets auf Richtplanstufe erforderlich machten.
5. Windpark Lindenberg (Nr. 1).
- Die Windpark Lindenberg AG (eine Partnerschaft, u. a. mit CKW) plant einen Park (der sich über die Kantone Luzern und Aargau erstreckt) mit drei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158.
- Die erwartete Jahresproduktion (P75) liegt bei 25,2 Millionen Kilowattstunden, was 5.600 durchschnittlichen Schweizer Haushalten entspricht.
Detailinformationen zum Projekt Windpark Lindenberg (Nr. 1).
Der Windpark Lindenberg (Windenergiegebiet Nr. 1) ist ein laufendes Planungsprojekt und liegt im Kanton Luzern in den Gemeinden Hitzkirch und Hohenrain und grenzt an den Kanton Aargau. Das Projekt wird von der Windpark Lindenberg AG entwickelt, einem 2017 gegründeten Zusammenschluss der AEW Energie AG, der CKW und der SIG.
Das Gebiet ist im kantonalen Richtplan Luzern zur Festsetzung (FS) empfohlen.
1. Technische Details und Produktion.
Nach Überarbeitung der ursprünglichen Pläne umfasst das aktuelle Layout drei Windenergieanlagen (WEA):
Kennzahl |
Detail |
|
Anlagetyp |
General Electric GE 5.5-158 |
|
Anzahl Turbinen |
3 |
|
Gesamthöhe |
229 Meter (maximal 230 m) |
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Nabenhöhe |
150 Meter |
|
Rotordurchmesser |
158 Meter |
|
Erwartete Jahresproduktion (P75) |
25,2 Millionen kWh (25,2 GWh) |
|
Versorgung |
5.600 durchschnittliche Schweizer Haushalte pro Jahr |
Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wurde basierend auf diesem konservativen Ertragswert (P75, der mit 75 % Wahrscheinlichkeit überschritten wird) und unter Nutzung des Discounted Cashflow (DCF) Verfahrens nachgewiesen. Die Windpark Lindenberg AG verfügt über eine zugesicherte Einspeisevergütung für vier WEA über 20 Jahre, finanziert über den nationalen Netzzuschlag.
2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Abklärungen.
Die Planung durchläuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die abschliessende Voruntersuchung wurde im August 2020 eingereicht, und das revidierte Projekt (mit 3 WEA) im Dezember 2022.
Konflikte und Massnahmen:
- Heimatschutz (ISOS): Aufgrund der Nähe zu national schützenswerten Objekten, insbesondere Schloss Horben und der Kapelle St. Wendelin, wurde das Layout auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) angepasst. Durch den Verzicht auf den südlichsten Standort wurde die Distanz zu Schloss Horben von etwa 410 m auf über 550 m vergrössert. Die kantonale Denkmalpflege sah eine grosse Beeinträchtigung der Wechselwirkung mit dem Ortsbild von Hitzkirch und forderte eine Abstimmung der Standortwahl.
- Grundwasser: Ein über ein Jahr durchgeführter Mehrfachmarkierversuch durch ein Geologiebüro zeigte, dass keine Wasserwegsamkeiten von den WEA-Standorten zu den öffentlichen Quell- und Grundwasserfassungen in Beinwil und Hitzkirch bestehen.
- Flugsicherung und Militär: Die Bundesinteressen, nämlich das Meteoradar Albis und der Radar des Militärflughafens Emmen, wurden geklärt. Beide Bundesstellen erteilten eine verbindliche Freigabe für die drei geplanten WEA bis zu 230 m Gesamthöhe. Ein kleinflächiger Konflikt mit den An- und Abflugrouten des Flugplatzes Buttwil am nördlichen Rand des Gebiets wurde durch Ausschluss dieses Teilbereichs gelöst.
- Lärm und Infraschall: Die Schallberechnungen halten die Planungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung ein (z.B. 50 dB(A) nachts für Höfe). Eine Studie des LUBW zeigte, dass der von den Anlagen in 300 m Entfernung erzeugte Infraschall leiser ist als der Infraschall von haushaltsüblichen Geräten wie Ölheizungen und Waschmaschinen.
- Artenschutz: Die Fledermausaktivität ist bei niedriger Windgeschwindigkeit (< 5 m/s) und in Bodennähe (25-mal häufiger als in 88 m Höhe) am grössten. Es sind Kompensationsmassnahmen wie die Anlage von gestuften Waldrändern und Hochstammobstgärten vorgesehen, und ein Abschaltplan kann zur Anwendung kommen. Als zentrale ökologische Kompensationsmassnahme ist die Erdverlegung von 3,3 km bestehender Mittelspannungsfreileitungen geplant, um Grossvogelkollisionen zu verhindern und das Landschaftsbild zu entlasten.
3. Mitwirkung und Regionaler Mehrwert.
Das Projekt wird von einem Interessengruppenprozess (IGP) begleitet, der seit 2018 läuft, mit einer Begleitgruppe zum Austausch über UVP-relevante Themen und einer Steuergruppe zur Überwachung der Prozesse:
- Öffentliche Mitwirkung: Die offizielle gesetzliche Mitwirkung fand vom 12. Oktober bis 13. November 2020 statt, um die Anliegen der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen.
- Finanzielle Vergütung: Die Standortgemeinde Beinwil (Freiamt, AG) erhält mindestens CHF 199.500 pro Jahr oder 4 % des Bruttoerlöses.
- Bürgerbeteiligung: Es ist vorgesehen, bis zu 4 % des Aktienkapitals der Windpark Lindenberg AG als Aktien zum Erwerb für Einwohner von Beinwil (Freiamt) anzubieten (Zeichnungsumfang CHF 1.000 bis 10.000 pro Einwohner). Bei Nichtausschöpfung kann die Beteiligung auf Anrainergemeinden ausgeweitet werden.
- Begleitprojekte: Die Gemeinde erhielt zusätzliche CHF 1,3 Millionen für Begleitmassnahmen. Die Windpark Lindenberg AG sagte zu, sich an den Kosten für eine geplante Trinkwasserleitung vom Reusstal auf den Lindenberg zu beteiligen, die die Wasserversorgung in Trockenperioden sichern soll.
Das Projekt Windpark Lindenberg ist am weitesten fortgeschritten.
Welches sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Windpark Lindenberg?
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Windpark Lindenberg (Windenergiegebiet Nr. 1) werden sowohl durch das kantonale Planungs- und Baurecht des Kantons Luzern als auch durch übergeordnete Bundesvorgaben bestimmt, wobei die Festsetzung im Richtplan des Nachbarkantons Aargau eine Schlüsselrolle spielte.
1. Zuständiges Verfahren (kPGV).
Das Projekt Windpark Lindenberg fällt als grosses Windenergieprojekt (mit einer mittleren erwarteten Produktion von mindestens 10 GWh jährlich) unter das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) des Kantons Luzern, welches seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist:
- Zuständige Behörde: Das kPGV konzentriert die Bewilligung auf die kantonale Ebene; die abschliessende Bewilligung wird durch den Regierungsrat erteilt.
- Wegfall der Gemeindeebene: Ein kommunales Nutzungsplanverfahren sowie eine kommunale Baubewilligung sind für solche Anlagen nicht mehr erforderlich.
- Das kPGV soll die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigen.
2. Raumplanerische Grundlagen.
Der Standort Lindenberg (Gebiet Nr. 1) ist im kantonalen Richtplan Luzern als Windenergiegebiet (WEG) ausgewiesen und hat den Koordinationsstand «Festsetzung».
Da das Gebiet an der Kantonsgrenze liegt, ist es von der Richtplanung beider Kantone betroffen:
- Richtplan Aargau: Die Windzone Lindenberg wurde mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat am 23. August 2017 rechtskräftig festgesetzt.
- Nachgeordnete Planung: Die Festsetzung im Richtplan ist die Voraussetzung dafür, dass die nachgeordnete Planung – die Nutzungsplanänderung und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – angegangen werden konnte. Das kPGV umfasst dabei auch die Genehmigung des projektbezogenen Nutzungsplans und der zugehörigen Zonenvorschriften.
3. Interessenabwägung und Spezialauflagen.
Im Rahmen des Konzepts Windenergie Luzern und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mussten für den Windpark Lindenberg spezifische Konflikte und Interessenabwägungen geprüft werden:
A. Bundesinteressen (Flugsicherung und Radar).
Im Gebiet Lindenberg bestanden zwei zu klärende Bundesinteressen bezüglich Radar und Flugsicherheit:
1. Meteoradar Albis: Die Auswirkungen auf das Radar von MeteoSchweiz wurden geprüft.
2. Militärflugplatz Emmen: Die Beeinträchtigung des Radars des Militärflughafens Emmen wurde untersucht.
Sowohl MeteoSchweiz als auch das Generalsekretariat des VBS erteilten eine verbindliche Freigabe für die nun geplanten drei Windenergieanlagen bis 230 Meter Gesamthöhe. Ein anfänglich identifizierter kleinflächiger Konflikt am nördlichen Rand des Gebiets mit den An- und Abflugrouten des Flugplatzes Buttwil führte jedoch dazu, dass dieser nördliche Teilbereich nicht weiterverfolgt wurde.
B. Natur- und Heimatschutz (ISOS und Gewässer).
1. ISOS und Ortsbilder: Das Gebiet Lindenberg ist von Inventaren der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) betroffen. Aufgrund der Wirkung auf das Schloss Horben und die Kapelle St. Wendelin empfahl die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) eine Überarbeitung des Layouts. Die Anlagenstandorte wurden daraufhin angepasst, und es wurde auf den südlichsten Standort verzichtet, um die Distanz zum Schloss Horben von 410 Metern auf über 550 Meter zu erhöhen. Die Standortwahl muss insbesondere auf die Umgebungsrichtungen des ISOS Hitzkirch abgestimmt werden.
2. Grundwasserschutz: Obwohl Grundwasserschutzzonen S1 und S2 im Perimeter enthalten sind, dürfen die Schutzziele nicht beeinträchtigt werden. Ein über ein Jahr durchgeführter Mehrfachmarkierversuch des Geologiebüros Jäckli zeigte, dass keine Wasserwegsamkeiten von den WEA-Standorten zu den öffentlichen Quell- und Grundwasserfassungen in Beinwil und Hitzkirch bestehen, sodass eine Beeinträchtigung des Grundwasserflusses unwahrscheinlich ist.
C. Bürgerbeteiligung und Mitwirkung.
Gemäss § 205g PBG muss den betroffenen Gemeinden (im Umkreis von 1500 Metern um den Anlagestandort) sowie deren Bevölkerung in geeigneter Weise die Möglichkeit einer Beteiligung an der Investition in die Stromproduktion aus Windenergie geboten werden. Das Angebot dieser Beteiligung ist jedoch keine Voraussetzung für die Erteilung der Plangenehmigung, muss aber vor der Inbetriebnahme vorliegen.
Die Windpark Lindenberg AG plant entsprechend, bis zu 4 % des Aktienkapitals für die direkte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner der Standortgemeinde Beinwil (Freiamt) zur Verfügung zu stellen, mit der Option, die Beteiligung auf Anrainergemeinden auszuweiten, falls das Volumen nicht ausgeschöpft wird. Zudem werden Entschädigungen für Grundeigentümer innerhalb des Perimeters und für Begleitmassnahmen bereitgestellt.
Wie sieht die Projektplanung für das Windpark Lindenberg aus?
Der Windpark Lindenberg ist ein gemeinsames Projekt der Windpark Lindenberg AG, die 2017 von der AEW Energie AG, der CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG) und der SIG (Services industriels de Genève) gegründet wurde. Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Das Windenergiegebiet Nr. 1 (Lindenberg) liegt in den Gemeinden Hitzkirch und Hohenrain im Kanton Luzern und grenzt an den Kanton Aargau, wobei der Park selbst im Perimeter des Aargauer Richtplans liegt.
Details zur Projektplanung:
Projektstatus und Planungsprozess.
1. Richtplanung und Standortanpassung:
- Das Gebiet Lindenberg (Nr. 1) ist als Windenergiegebiet im kantonalen Richtplan Luzern aufgeführt.
- Die Richtplanung im Kanton Aargau ist seit dem 23. August 2017 rechtskräftig, was die weiteren Abklärungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP) ermöglichte.
- Aufgrund eines Konflikts mit den An- und Abflugrouten des Flugplatzes Buttwil wurde der nördliche Teilbereich des ursprünglichen Interessengebiets nicht weiterverfolgt.
- Die kantonalen Stellen (AG) forderten unter anderem die Klärung der Wechselwirkungen zwischen dem Windpark und dem Schloss Horben. Aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) wurde das anfängliche Layout überarbeitet.
2. Anlagendetails und Reduzierung:
- Anfänglich wurden vier Anlagenstandorte geprüft.
- Das aktuelle, revidierte Layout umfasst drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs General Electric GE 5.5-158.
- Die Anlage hat eine Gesamthöhe von 229 Metern und einen Rotordurchmesser von 158 Metern.
- Der Verzicht auf den südlichsten Standort diente dazu, die Distanz zum Schloss Horben und zur Kapelle St. Wendelin von ca. 410 Metern auf über 550 Meter zu erhöhen.
3. Energieertrag und Wirtschaftlichkeit:
- Die prognostizierte Jahresproduktion (P75, der konservativere Wert, der mit 75 % Wahrscheinlichkeit überschritten wird) beträgt 25,2 Millionen Kilowattstunden (25,2 GWh).
- Diese Energiemenge reicht aus, um 5.600 durchschnittliche Schweizer Haushalte pro Jahr zu versorgen.
- Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wurde für 3 WEA anhand der Discounted Cashflow (DCF) Methode nachgewiesen. Die Einspeisevergütung für vier Windenergieanlagen ist für 20 Jahre zugesichert, finanziert durch den nationalen Netzzuschlag.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Abklärungen.
Das Projekt durchläuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die abschliessende Voruntersuchung wurde bereits im August 2020 eingereicht, und das revidierte Projekt im Dezember 2022.
Wesentliche Umwelt- und Schutzthemen, die im Rahmen der Planung berücksichtigt wurden, umfassen:
- Flugsicherheit und Radar: Sowohl die MeteoSchweiz (Meteoradar Albis) als auch das VBS (Militärflughafen Emmen) erteilten eine verbindliche Freigabe zur Nutzung des Windparkgeländes für die nun geplanten drei WEA.
- Fledermausschutz: Fledermausaktivitäten wurden mittels Horchboxen am Boden und in 88 Metern Höhe gemessen. Die Aktivität ist bei niedrigen Windgeschwindigkeiten (< 5 m/s) und am Boden deutlich höher als in der Höhe. Als Massnahmen sind ein Abschaltplan sowie Kompensationsmassnahmen wie die Anlage von gestuften Waldrändern und Hochstammobstgärten vorgesehen.
- Grundwasser: Ein über ein Jahr durchgeführter Mehrfachmarkierversuch zeigte, dass keine Wasserwegsamkeiten von den WEA-Standorten zu den öffentlichen Quell- und Grundwasserfassungen in Beinwil und Hitzkirch bestehen.
- Lärm (Schall und Infraschall): Die Schallberechnungen für das gewählte Layout halten die Planungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung ein. Der Infraschall der WEA ist in 300 Metern Entfernung leiser als der Infraschall von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Ölheizungen.
Beteiligung und Regionaler Mehrwert.
Die Projektplanung beinhaltet einen umfassenden Interessengruppenprozess (IGP), der seit 2018 läuft.
- Begleitgruppe (BG): Eine Begleitgruppe tauscht sich regelmässig über alle UVP-relevanten Themen und weitere Anliegen aus.
- Steuergruppe: Überwacht den transparenten Ablauf des IGP und umfasst Behördenvertreter der Gemeinden Beinwil und Hitzkirch sowie der Kantone Aargau und Luzern.
- Öffentliche Mitwirkung: Die offizielle gesetzliche Mitwirkung zur Nutzungsplanung fand vom 12. Oktober bis zum 13. November 2020 statt.
Zur Schaffung eines regionalen Mehrwerts sind folgende Massnahmen geplant (Aktionsplan Lindenberg):
- Finanzielle Vergütungen: Die Standortgemeinde Beinwil (Freiamt, AG) erhält 4 % des Bruttoerlöses oder eine Fixvergütung von mindestens CHF 199.500 pro Jahr.
- Bürgerbeteiligung: Bis zu 4 % des Aktienkapitals der Windpark Lindenberg AG sollen in Form von Aktien für Einwohner von Beinwil (Freiamt) zum Kauf angeboten werden. Bei Nichtausschöpfung kann die Beteiligung auf Anrainergemeinden ausgeweitet werden.
- Infrastrukturprojekte: Es ist geplant, 1,3 Millionen CHF für Begleitmassnahmen zur Verfügung zu stellen, darunter Projekte des Aktionsprogramms und die Verbesserung der Trinkwasserversorgung. Zudem ist die Erdverlegung von 3,3 km bestehender Mittelspannungsleitungen vorgesehen, um Kollisionen von Grossvögeln zu kompensieren und das Landschaftsbild zu entlasten.
6. Windpark Leidenberg (Nr. 5).
- CKW plant drei Turbinen und erwartet 23 Millionen kWh Strom pro Jahr für 5.000 Haushalte.
- Windmessungen sind geplant, sobald das Gebiet definitiv im Richtplan festgelegt ist (aktuell: Zwischenergebnis).
Detailinformationen zum Projekt Windpark Leidenberg (Nr. 5).
Das Projekt Windpark Leidenberg (Nr. 5) befindet sich in der Planungsphase und wird von der CKW (Centralschweizerische Kraftwerke AG) auf dem Hügelzug zwischen Grosswangen und Sursee vorangetrieben,. Das Gebiet wird im kantonalen Richtplan unter der Bezeichnung Leidenberg / Tannenfels / Bluemeberg geführt.
Projektdaten und Status.
Kennzahl |
Detail |
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Standortgemeinden |
Buttisholz, Grosswangen, Nottwil, Oberkirch, |
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Anzahl Turbinen (geplant) |
3 Windturbinen |
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Erwartete Jahresproduktion |
23 Millionen kWh (23 GWh) Strom pro Jahr |
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Versorgung |
5.000 Haushalte mit Strom |
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Dimensionen (geplant) |
Gesamthöhe 240 Meter, Nabenhöhe 160 Meter |
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Aktueller Status |
In Planung; Windmessungen stehen aus. |
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Richtplan-Koordinationsstand |
Zwischenergebnis (ZE). |
Planungsstand und nächste Schritte.
Derzeit ist die Windzone Leidenberg im Windkonzept des Kantons Luzern noch als Zwischenergebnis festgelegt. Die nächsten Projektschritte, einschliesslich der Windmessungen, werden erst dann in Angriff genommen, wenn das Gebiet definitiv im Richtplan als Windzone festgelegt wurde.
Geografische und planerische Merkmale.
Das Windenergiegebiet Nr. 5 liegt auf einem grossflächigen, hügeligen Streusiedlungsgebiet südwestlich von Sursee, das eine Höhenlage von rund 600 bis 740 Metern über dem Meeresspiegel aufweist,. Das Gebiet besteht aus den Kerngebieten Leidenberg und Tannefels-Bluemeberg.
Die Modellierung des Windangebots auf 150 Metern über Grund zeigt hier sehr gute (5,0 m/s – 5,49 m/s) bis ausgezeichnete Windverhältnisse (> 5,5 m/s).
Wesentliche Konfliktpunkte (Vorbehaltsgebiete).
Das Gebiet Leidenberg weist verschiedene Vorbehaltskriterien auf, die im weiteren Planungsprozess (Nutzungsplanung/UVP) sorgfältig geprüft werden müssen:
- Heimatschutz (ISOS): Das Gebiet ist vom Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) betroffen, namentlich in Bezug auf die Umgebungsrichtungen der Ortsbilder von Buttisholz und Mauensee. Aus Sicht der Denkmalpflege wird eine grosse Beeinträchtigung befürchtet. Falls eine Weiterentwicklung des Windenergiegebiets angestrebt wird, ist das Einholen eines Gutachtens der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (ENHK) durch den Kanton als Grundlage für die Interessenabwägung erforderlich.
- Artenschutz/Fledermäuse: Das Gebiet erfordert ein spezielles Augenmerk des Luzerner Fledermausschutzes, da besonders sensible Fledermausquartiere in der Nähe liegen (Kategorie «Orange Go»). Dies macht umfangreiche Abklärungen erforderlich, die möglicherweise Einschränkungen des Betriebs (z. B. Abschaltpläne) zur Folge haben können.
- Wildtierschutz: Das Gebiet enthält kantonale Wildtierkorridore und Wildlebensräume. Die Verbundachsen und Wildtierwechsel-Bereiche im Südwesten des Perimeters müssen bei der Windparkplanung berücksichtigt werden.
- Archäologie: Es sind viele archäologische Verdachtsfälle bekannt, weshalb die Kantonsarchäologie frühzeitig in die Planung einzubeziehen ist.
- Flugsicherung: Das Gebiet liegt in der Kategorie Gelb der zivilen Flugsicherungsanlagen (CNS), was mögliche, jedoch voraussichtlich nicht erhebliche Konflikte bei Anlagen bis 240 m Gesamthöhe impliziert.
Zudem enthält der Perimeter Stillgewässer, Fliessgewässer und Teile von Grundwasserschutzzonen S1 und S2.
Siehe auch:
Grüner Strom aus Windkraft.
Windenergieprojekte, installierte Windenergieleistung, Energiemix, Netzausbau. Planungs-, Genehmigungs-, Realisierungs-, Inbetriebnahme, Zubau, Betriebsphase, Stilllegung und Repowering.
Zugvögel meiden Offshore-Windkraftanlagen.
KI-Forschung: Zugvögel meiden Offshore-Windkraftanlagen in Bewegung fast vollständig (Ausweichverhalten). 99,8 Prozent der tag- und nachtziehenden Vögel mieden die Anlagen, wenn sich die Rotoren drehen.
Zugvögel meiden Offshore-Windkraftanlagen.
Grüner Strom aus Windkraft.
Windenergieprojekte, installierte Windenergieleistung, Energiemix, Netzausbau. Planungs-, Genehmigungs-, Realisierungs-, Inbetriebnahme, Zubau, Betriebsphase, Stilllegung und Repowering.
Das Schweizer Stromnetz der Zukunft.
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