Windanlage Nr. 31 «Boxloo», Gemeinde Wil, KT St. Gallen, 3 WEA, bis 6 MW, 25 GWh pro Jahr.
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26.10.2026
„Forum Windenergie 2026“
Am Freitag, den 28. August 2026, fand in der TraumBoxloo das „Forum Windenergie 2026“ statt. Die Veranstaltung, die unter anderem von den Grünliberalen Wil organisiert wurde, bot ein breites Spektrum an Perspektiven zur zukünftigen Rolle der Windenergie im Kanton St. Gallen. Mit hochkarätigen Beiträgen des Kantons St. Gallen, des Energiekonzerns AXPO sowie der Naturschutzorganisation Pro Natura wurden die klimatischen Notwendigkeiten, die konkreten planerischen und technischen Herausforderungen am Beispiel des Pilotprojekts „Boxloo“ sowie die sensiblen Fragen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes umfassend beleuchtet.
1. Die klimapolitische und energetische Ausgangslage.
1.1 Klimaerwärmung und nationale Gesetzgebung.
Die Schweiz ist im globalen Vergleich überdurchschnittlich stark von der Klimaerwärmung betroffen. Während sich die globale Mitteltemperatur seit der vorindustriellen Zeit um +1,3 °C erhöht hat, verzeichnet die Schweiz im gleichen Zeitraum einen massiven Anstieg von +3,0 °C.
Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die Schweizer Bevölkerung in den letzten Jahren wegweisende gesetzliche Grundlagen beschlossen:
- Klima- und Innovationsgesetz (KIG) 2023: Dieses Gesetz verankert das Netto-Null-Ziel bis 2050. Bis zu diesem Jahr darf die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre ausstossen, die nicht durch natürliche oder technische Speicher kompensiert werden. Dies erfordert eine fast vollständige Vermeidung fossiler Energieträger und macht Strom zum zentralen Energieträger für die Bereiche Wärme, Mobilität und Produktion.
- Stromgesetz 2024: Mit einer deutlichen Mehrheit hat das Stimmvolk die Stärkung der inländischen Stromversorgungssicherheit, insbesondere während der kritischen Wintermonate, beschlossen. Zudem soll das Energiesystem konsequent auf das Netto-Null-Klimaziel ausgerichtet und die Systemeffizienz durch Innovationen verbessert werden.
1.2 Der aktuelle Energiemix und das Potenzial der Elektrifizierung.
Heute basiert die schweizerische Energieversorgung zu 59 % auf fossilen Energieträgern (Öl und Gas), während Strom lediglich 26 % und andere Energieträger 15 % ausmachen. Dieser hohe Importanteil fossiler Brennstoffe führt zu einem enormen Geldabfluss ins Ausland von jährlich 8,1 Milliarden CHF – was umgerechnet rund 900 Franken pro Person und Jahr entspricht.
Die anstehende Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Produktion wird zwar zu einer signifikanten Primärenergie-Einsparung von 40 % führen, gleichzeitig jedoch die reine Stromnachfrage im Winter drastisch erhöhen. Bis 2050 müssen in der Schweiz rund 25 TWh Strom zugebaut werden, um den Wegfall der Kernenergie und den steigenden Bedarf zu decken.
1.3 Die energetische Situation im Kanton St. Gallen.
Im Kanton St. Gallen liegt der durchschnittliche Stromverbrauch bei rund 3’400 GWh pro Jahr. Im Jahr 2024 wurden auf Kantonsgebiet rund 1’305 GWh Strom selbst erzeugt, aufgeteilt in:
- Wasserkraft: 649 GWh
- Photovoltaik: 453 GWh
- Kehrichtverbrennung: 142 GWh
- Andere Quellen: 61 GWh
Dies bedeutet, dass der Kanton St. Gallen derzeit nur etwa 38 % seines Strombedarfs im eigenen Kanton produziert und stark auf Importe angewiesen ist.
1.4 Die strategische Rolle der Windenergie als Winterstrom-Ergänzung.
Hier setzt das Potenzial der Windenergie an. Die im kantonalen Richtplan vorgeschlagenen Windeignungsgebiete ermöglichen eine jährliche Stromproduktion von rund 300 GWh (Pro Natura schätzt das absolute Potenzial der Gebiete sogar auf bis zu 600 GWh/Jahr). Mit der Nutzung von 300 GWh könnten weitere 10 % des gesamten St. Galler Strombedarfs gedeckt werden.
Der entscheidende Vorteil der Windenergie liegt in ihrer Saisonalität: Rund 65 % der Windstromproduktion entfallen auf die Wintermonate. Am Beispiel des realen Betriebs der Windkraftanlage Lutersarni zeigt sich, dass im langjährigen Durchschnitt (2014–2025) sogar 67 % des Ertrags im Winterhalbjahr generiert werden. Zudem erfolgt 60 % dieser Produktion in der Nacht (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang). Damit ergänzt die Windkraft die Photovoltaik (die primär im Sommer liefert) und die Wasserkraft (deren Produktion im Winter sinkt) optimal.
2. Das gesetzliche Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Das Verfahren zur Realisierung von Windkraftanlagen in der Schweiz ist hochgradig strukturiert und erfordert eine enge Koordination zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und Projektträgern.
2.1 Zuständigkeiten und rechtliche Grundlagen.
- Bundesebene: Der Bund setzt den Rahmen durch die Gesetzgebung (Energiegesetz EnG, Raumplanungsgesetz RPG), die Energiestrategie 2050 sowie das nationale Konzept Windenergie.
- Kantonale Ebene: Der Kanton regelt das kantonale Energiegesetz und das Energiekonzept 2030. Die Ermittlung der Windeignungsgebiete erfolgt im kantonalen Richtplan.
- Rechtliche Instrumente: Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (Art. 32 / 33 PBG) kommen zur Wahrung „kantonaler oder wesentlicher regionaler Interessen“ kantonale Sondernutzungspläne (kSNP) zur Anwendung. Dies gilt insbesondere für Windparks von nationalem Interesse, welche ein Produktionspotenzial von mehr als 20 GWh pro Jahr aufweisen. Die Regierung des Kantons St. Gallen fungiert dabei als Baubewilligungsbehörde (Art. 9 PBV).
2.2 Formelle Rollen und der Ablauf des Sondernutzungsplans.
Das kantonale Sondernutzungsplanverfahren teilt den Beteiligten klare Rollen zu:
- Formelle Rollen: Der Gesuchsteller (Projektträger), die Regierung sowie das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG).
- Keine formellen Rollen, aber zwingend einzubeziehen: Die betroffenen Gemeinden (frühzeitige Einbindung in die Planung) sowie die Bevölkerung im Rahmen der gesetzlich verankerten Mitwirkung.
Das formelle Verfahren gliedert sich in drei Hauptschritte:
- Einleitung und Entwurf
- Anhörung, Mitwirkung und öffentliche Auflage
- Genehmigungsverfahren
3. Das konkrete Projektbeispiel: Windprojekt „Boxloo“ (Wil SG).
Das von der Axpo entwickelte Projekt „Boxloo“ befindet sich im Windeignungsgebiet Nr. 31 des kantonalen Richtplans.

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3.1 Technische Spezifikationen und Dimensionen.
Auf dem Areal, das eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,8 m/s aufweist, ist der Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) geplant. Die technischen Eckdaten der geplanten Turbinen (in der engeren Auswahl steht der Typ Vestas V150 6 MW) umfassen:
- Nennleistung: 5 bis 6 MW pro Anlage
- Nabenhöhe: 140–150 m
- Flügellänge: 70–80 m
- Gesamthöhe: 220–230 m (die maximal zulässige Bauhöhe im Gebiet beträgt 231 m)
- Produktionserwartung: ca. 8 GWh/a pro Anlage, insgesamt ca. 25 GWh/a. Dies reicht aus, um mehr als 5’000 Haushalte mit CO₂-neutralem Strom zu versorgen.
3.2 Windgeschwindigkeiten und Betriebsverhalten.
Der geplante Turbinentyp arbeitet in definierten Geschwindigkeitsbereichen:
- Einschaltgeschwindigkeit: ca. 3 m/s (ca. 11 km/h)
- Beginn relevanter Erzeugung: ca. 4–5 m/s (ca. 14–18 km/h)
- Abschaltgeschwindigkeit (Sturmsicherung): ca. 25 m/s (ca. 90 km/h)
3.3 Phasen der Projektentwicklung und aktuelle Messungen.
Die Projektentwicklung durch Axpo durchläuft mehrere Phasen:
- Projektidee: GIS-Analysen, Evaluation der Eignungsgebiete, Definition potenzieller Standorte sowie erste Kontakte mit Grundeigentümern zwecks Absichtserklärungen oder Vorverträgen für Baurechte.
- Vorprojekt (aktuelle Phase seit April 2026): Strukturierung der Projektorganisation, Stakeholderanalyse (Gemeinden, Kanton, lokale Abnehmer) und Beginn der Windmessung. Auf dem Boxloo-Areal steht seit April 2026 ein 125 m hoher Windmessmast, der über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten Daten zu Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck sowie zu Fledermaus-Aktivitäten sammelt.
- Logistik- und Transportstudien: Erste Abklärungen zeigen, dass die schweren Beton- und Stahlelemente per Schiff nach Basel geliefert und die riesigen Rotorblätter auf der Strasse aus Dänemark transportiert werden müssen. Die Transportroute ist über Oberbüren und Zuzwil und in Wil über die Fürstenlandstrasse geplant.
- Projektierung und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): In dieser Phase werden 21 umweltrelevante Fachbereiche detailliert untersucht. Dazu gehören verbindliche Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (in Wohnzonen: tagsüber max. 55 dBA, nachts max. 45 dBA) sowie strenge Vorgaben zum Schattenwurf (maximal 30 Minuten pro Tag und insgesamt höchstens 8 Stunden pro Jahr pro betroffenes Haus).

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4. Windenergie und Naturschutz: Der ökologische Interessenkonflikt.
Ein zentraler Bestandteil des Forums war die von Pro Natura präsentierte Perspektive, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien dringend notwendig ist, dies jedoch nicht zu einer Aufhebung des Natur- und Landschaftsschutzes führen darf. Eine zielgerichtete Energiewende muss sowohl die Klimakrise als auch die Biodiversitätskrise gleichzeitig entschärfen.
4.1 Biodiversitätsverträglichkeit der Energieträger.
Die verschiedenen Technologien müssen im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit der biologischen Vielfalt differenziert betrachtet werden. Während für den langfristigen Umbau der Schweizer Stromversorgung ehrgeizige Zubauziele bestehen (z.B. Erhöhung der Photovoltaik von 2,6 TWh auf 30 TWh und der Windkraft von 0,15 TWh auf 3,1 TWh bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie), birgt insbesondere die Windkraft erhebliche lokale Konfliktpotenziale.
4.2 Die drei zentralen Konfliktfelder der Windkraft.
A. Landschaft und subjektives Empfinden.
Landschaften besitzen einen hohen Schutzstatus und sind oft durch emotionale und subjektive Wahrnehmungen geprägt. In gesetzlich deklarierten Landschaftsschutzgebieten müssen die spezifischen Schutzziele zwingend gewahrt bleiben, weshalb sich neue Infrastrukturanlagen gut in die Umgebung einfügen müssen.
B. Beeinträchtigung der Vogelwelt (Kollision und Störung).
Windkraftanlagen können Vögel sowohl durch den Verlust von Lebensräumen (Meidung von Gebieten) als auch durch das Risiko direkter Kollisionen gefährden.
- Brutvögel: In der Schweiz sind 46 windkraftsensible Arten (vor allem Thermiksegler wie Uhu, Weissstorch, Kiebitz oder Lachmöwe) als besonders gefährdet eingestuft. Für Brutvögel gibt es an den Anlagen selbst kaum wirksame technische Schutzmassnahmen. Daher gilt hier: Die Standortevaluation steht an erster Stelle, um Brutgebiete von vornherein zu meiden. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach erstellt hierzu die massgeblichen Gutachten.
- Zugvögel: Während des saisonalen Vogelzugs besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Im Gegensatz zu Brutvögeln können bei Zugvögeln technische Schutzmassnahmen wie die Ausrichtung der Anlagen, die Regulierung der Betriebszeiten nach Wetterlage oder der Einsatz von Radarsystemen zur automatischen Abschaltung der Turbinen wirksam eingesetzt werden.
C. Fledermäuse.
Fledermäuse sind besonders bei geringen Windgeschwindigkeiten, milden Temperaturen und trockenem Wetter aktiv. Während des herbstlichen Fledermauszugs (vor allem in klaren Nächten mit hohem Luftdruck in der Abenddämmerung) ist das Kollisionsrisiko extrem hoch. Als Schutzmassnahmen dienen neben der vorsorglichen Standortmeidung vor allem Abschaltalgorithmen, die die Rotoren bei kritischen Wetterbedingungen und hoher Aktivität automatisch stoppen.
5. Fallbeispiele im Vergleich: Boxloo (Nr. 31) versus Rheinau (Nr. 9).
Wie unterschiedlich die ökologische Verträglichkeit von Windeignungsgebieten ausfällt, zeigt der direkte Vergleich zweier Standorte im Kanton St. Gallen anhand der Kriterien von Pro Natura:
Bewertungskriterium |
Eignungsgebiet Nr. 31 „Boxloo“ (Wil) |
Eignungsgebiet Nr. 9 „Rheinau“ |
|
Landschaftsschutz |
Betrifft das kommunale Landschaftsschutzgebiet „Langegg – Gärtensberg“. |
Kein Landschaftsschutzgebiet betroffen. |
|
Naturschutzgebiete |
Angrenzend an nationale Biotope: Flachmoor Gärtensberg/Oberholz und Amphibienlaichgebiet (ALG) Hasenlooweiher. |
Nahe der Steilwand Ellhorn. |
|
Vogelwelt (Brutvögel) |
Konfliktpotenzial vorhanden; detailliertes Gutachten der Vogelwarte Sempach ist erforderlich. |
Extrem hohes Kollisionsrisiko für national prioritäre, langlebige und sensible Arten (Brutplätze von Steinadler, Wanderfalke und Uhu an der Steilwand Ellhorn). |
|
Flächenkonflikte |
Konflikte vorhanden, jedoch punktuell und voraussichtlich durch technische Planung lösbar. |
Konflikte auf 89 % der gesamten Planungsfläche. |
|
Einschätzung Pro Natura / Vogelwarte |
Interessenabwägung positiv: Die Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz sind vorhanden, gelten jedoch als wahrscheinlich lösbar. |
Vollständiges K.o.-Kriterium: Da eine Minderung oder Kompensation bei den sensiblen Brutvögeln nicht möglich ist, empfiehlt die Vogelwarte einen Verzicht. Pro Natura stuft das Gebiet als ungeeignet ein. |
Die Diskussionen auf dem „Forum Windenergie 2026“ machten deutlich, dass der Kanton St. Gallen mit seinen 15 Windeignungsgebieten über ein realisierbares Potenzial von bis zu 300 GWh Strom pro Jahr verfügt, um einen wesentlichen Beitrag zur inländischen Winterstromversorgung und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Am Beispiel des Projekts Boxloo zeigt sich, dass durch sorgfältige, wissenschaftlich begleitete Planungen und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen ein tragfähiger Kompromiss zwischen der dringend notwendigen Dekarbonisierung und den berechtigten Anliegen des lokalen Natur- und Artenschutzes gefunden werden kann.

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Eckdaten des Winparks Boxloo.
Hier ist die Übersicht mit den wichtigsten Eckdaten für das geplante Windprojekt Boxloo:
Parameter / Eckdaten |
Wert / Beschreibung |
|
Eignungsgebiet im Richtplan |
Nr. 31 «Boxloo» (Gemeinde Wil SG, evtl. TG) |
|
Fläche des Eignungsgebiets |
211 Hektaren (ha) |
|
Anzahl geplanter Anlagen (WEA) |
3 Windenergieanlagen |
|
Nennleistung pro Anlage |
5 bis 6 Megawatt (MW) |
|
Erwartete Produktion pro Anlage |
ca. 8 GWh pro Jahr (GWh/a) |
|
Erwartete Gesamtproduktion |
ca. 25 GWh pro Jahr (GWh/a) (versorgt mehr als 5’000 Haushalte) |
|
Mittlere Windgeschwindigkeit |
5,8 m/s |
|
Nabenhöhe |
140 bis 150 Meter (m) |
|
Flügellänge |
70 bis 80 Meter (m) |
|
Gesamthöhe |
220 bis 230 Meter (m) |
|
Maximal zulässige Bauhöhe |
231 Meter (m) (gemäss den Ausschlusskriterien des Richtplans) |
|
Evaluierter Turbinentyp |
Vestas V150 6 MW (Nabenhöhe: 148 m, Gesamthöhe: 223 m) |

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Welche Windparkprojekte gibt es im Kanton St. Gallen?
In den vorliegenden Unterlagen des Forums Windenergie werden zwar 15 Windeignungsgebiete (gemäss Kanton) bzw. 17 vorgeschlagene Standorte (gemäss Pro Natura) im Kanton St. Gallen erwähnt, konkret benannt und im Detail beschrieben werden im Text jedoch nur zwei konkrete Projekte bzw. Standorte.
Hier sind die in den Quellen genannten Windpark-Projekte im Kanton St. Gallen, alphabetisch von A–Z gegliedert:
Projekt / Eignungsgebiet |
Standort / Gemeinde |
Beschreibung & Status gemäss den Quellen |
|
Boxloo (Nr. 31) |
Wil SG (evtl. im Grenzbereich zu TG) |
In Planung / Vorprojekt: Geplant sind 3 Windenergieanlagen mit einer erwarteten Gesamtproduktion von ca. 25 GWh/a. Seit April 2026 läuft eine 12- bis 18-monatige Windmessung mit einem 125 m hohen Mast. Die Konflikte mit dem Natur- und Landschaftsschutz (nahegelegene nationale Biotope und kommunale Schutzgebiete) gelten als vorhanden, aber wahrscheinlich lösbar. |
|
Rheinau (Nr. 9) |
Rheinau (nahe der Steilwand Ellhorn) |
Vorgeschlagen (vom Naturschutz abgelehnt): Dieses Eignungsgebiet weist extreme Konflikte mit dem Artenschutz auf, da an der angrenzenden Steilwand Ellhorn sensible Brutvögel wie Steinadler, Wanderfalke und Uhu nisten. Auf 89 % der Planungsfläche bestehen schwerwiegende Konflikte. Die Vogelwarte Sempach empfiehlt einen Verzicht, und Pro Natura stuft den Standort als ungeeignet ein. |
(Hinweis: Das ebenfalls erwähnte Windrad „Lutersarni“ dient im Forum lediglich als realer Betriebsvergleich und liegt im Kanton Luzern. Das erwähnte Windkraftwerk „Mont-Crosin“ befindet sich im Berner Jura.)
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
In den Präsentationsfolien der Axpo zum Windprojekt Boxloo wird einleitend erwähnt, dass 21 Gebiete im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu prüfen sind. Auf der detaillierten Übersichtskarte (Folie 19) sind im entsprechenden Prüfungsraster jedoch 24 spezifische Fachbereiche dargestellt (aufgeteilt in 3 Zeilen à 8 Kärtchen), da neben den klassischen Umweltmedien auch technische, ökonomische und sicherheitsrelevante Aspekte untersucht werden.
Die detaillierten Fachbereiche und deren Untersuchungsinhalte gliedern sich wie folgt:
Geologie, Boden, Wasser & Energie.
- Abfall: Umgang mit Aushub (Zuständigkeit: Geologe).
- Altlasten: Kataster der belasteten Standorte (Zuständigkeit: falls nötig extern).
- Abwasser und Entwässerung: Gewässerschutzthemen (Zuständigkeit: Geologe).
- Boden: Erfassen der Böden und deren Geologie (Zuständigkeit: Geologe).
- Energie: Erstellung von Ertragsgutachten für den Windpark.
- Erschütterungen: Gefährdung durch Erschütterungen sowie das Thema Nachverdichtungen (Zuständigkeit: falls nötig extern).
- Grundwasser: Schutz des Grundwassers (Zuständigkeit: Geologe).
- Jagd: Einfluss der Anlagen auf Wildtiere (Zuständigkeit: Wildtierforscher).
Fauna, Schutzgebiete, Ortsbild & Lärm.
- Brutvögel: Abklärung vorhandener und kritischer Brutplätze (Zuständigkeit: Vogelexperte).
- Zugvögel: Untersuchung vorhandener und kritischer Zugrouten (Zuständigkeit: Vogelexperte).
- Fledermäuse: Erfassung vorhandener und kritischer Fledermaus-Aktivitäten (Zuständigkeit: Experte/Gutachter).
- Kulturdenkmäler / archäologische Stätten: Schutz historischer Verkehrswege, archäologischer Stätten und Denkmalschutzobjekte (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Landschaft und Natur: Schutz von BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) sowie kantonalen Schutzgebieten (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Ortsbild: Durchführung einer Sichtbarkeitsanalyse für visuelle Wirkzonen und Prüfung von ISOS-Ortsbildern (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Landwirtschaft: Untersuchung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen (FFF) (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Lärm: Erstellung einer detaillierten Schallstudie. Es gelten die strengen Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (in Wohnzonen: tagsüber 07:00–19:00 Uhr max. 55 dB(A), nachts 19:00–07:00 Uhr max. 45 dB(A)).
Emissionen, Sicherheit, Wald & Gewässer.
- Befeuerung und Glanz: Regelung der Sicherheitsbeleuchtung der Windenergieanlagen (Zuständigkeit: falls nötig extern).
- Luft: Überprüfung der lokalen Luftqualität (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Schattenwurf: Erstellung einer Schattenwurfstudie. Es gilt der Richtwert von maximal 30 Minuten Schattenwurf pro Tag und insgesamt höchstens 8 Stunden im Jahr pro betroffenes Wohnhaus.
- NIS (Nichtionisierende Strahlung): Untersuchung des Einflusses elektrischer Leitungen (Zuständigkeit: Intern / Kooperation mit Axpo Grid).
- Oberflächengewässer und Fischerei: Schutz von Gewässerräumen und Fischen (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Störfallvorsorge / Katastrophenschutz: Erfassung potenzieller Unfälle und Risiken (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
- Eisfall: Erstellung einer Eiswurfstudie zur Sicherheit bei Frost.
- Wald: Untersuchung notwendiger Rodungen und forstlicher Ersatzmassnahmen (Zuständigkeit: Ingenieurbüro).
Vögel und Windkraftanlagen.
Um die Konflikte zwischen Windkraftanlagen und der Vogelwelt zu minimieren, hat die Schweizerische Vogelwarte Sempach detaillierte Empfehlungen für Untersuchungsradien (Prüfbereiche) und Mindestabstände erarbeitet. Diese dienen bei der Standortevaluation und Projektplanung als fachliche Grundlage, um sensible Arten vor Kollisionen und Lebensraumstörungen zu schützen.
Die Abstandsregelungen unterscheiden sich grundlegend zwischen Brutvogelarten (Vögel, die in der Region nisten) und Gastvogelarten (Zug- oder Rastvögel, die Gebiete saisonal nutzen).
1. Mindestabstände für WEA-sensible Brutvogelarten.
Der Prüfbereich definiert den Radius um eine geplante Windenergieanlage (WEA), in dem zwingend nach Brutvorkommen gesucht werden muss. Der Mindestabstand beschreibt die Zone um die Brutplätze, die komplett von Windkraftanlagen freigehalten werden sollte:
Vogelart |
Red-List-Status (RL) |
Prüfbereich |
Empfohlener Mindestabstand |
Bemerkungen / Details |
|
Bartgeier |
CR |
20 km |
15 km |
Gilt auch um Aussetzungsorte und Aktivitätszentren. |
|
Schwarzstorch |
** |
10 km |
3 km |
Natürliche Ansiedlung ist zu erwarten. |
|
Schlangenadler |
* |
10 km |
3 km |
Niststandorte sind meist weitgehend bekannt. |
|
Steinadler |
VU |
6 km |
3 km |
Niststandorte weitgehend bekannt (z. B. am Ellhorn). |
|
Uhu |
EN |
5 km |
3 km |
Niststandorte regional bekannt. |
|
Wanderfalke |
NT |
5 km |
3 km |
Niststandorte regional bekannt. |
|
Mornellregenpfeifer |
* |
5 km |
3 km |
Mögliche Niststandorte sind bekannt. |
|
Ziegenmelker |
EN |
5 km |
3 km |
Balzorte meist bekannt, Reviere müssen gesucht werden. |
|
Alpenkrähe |
EN |
5 km |
3 km |
Gilt auch für Winterzentren (Wechselflüge beachten). |
|
Fischadler |
RE** |
4 km |
1 km |
Wiederansiedlungsprogramm; Ansiedlung ist zu erwarten. |
|
Wespenbussard |
NT |
3 km |
1 km |
– |
|
Habicht |
LC |
3 km |
1 km |
– |
|
Rohrweihe |
VU |
3 km |
1 km |
Unstete Brutgebiete, meist in Wasser- und Zugvogelreservaten. |
|
Baumfalke |
NT |
3 km |
1 km |
– |
|
Purpurreiher |
CR |
3 km |
1 km |
Brutgebiete meist in Wasser- und Zugvogelreservaten. |
|
Lachmöwe |
EN |
3 km |
1 km |
Korridore zu den Nahrungsflächen sind zu beachten. |
|
Flussseeschwalbe |
NT |
3 km |
1 km |
Korridore zu den Nahrungsflächen sind zu beachten. |
|
Auerhuhn |
EN |
2 km |
1 km |
Um Gebiete 1. & 2. Priorität; Korridore sind freizuhalten. |
|
Birkhuhn |
NT |
2 km |
1 km |
Mindestabstand gilt insbesondere um die Balzplätze. |
|
Weissstorch |
VU |
2 km |
1 km |
Niststandorte weitgehend bekannt. |
|
Kiebitz |
CR |
2 km |
1 km |
Mindestabstand gilt um die Brutkolonien. |
|
Wachtelkönig |
CR |
2 km |
1 km |
Unstetes Vorkommen; potenzielle Brutgebiete meist bekannt. |
|
Zwergohreule |
EN |
2 km |
1 km |
Nördlich der Alpen sehr unregelmässiges Vorkommen. |
|
Wiedehopf |
VU |
2 km |
1 km |
Brutgebiete weitgehend bekannt. |
|
Zwergdommel |
EN |
1 km |
1 km |
Meist in Flachmooren oder Schutzgebieten nationaler Bedeutung. |
|
Wiesenpieper |
VU |
1 km |
0,5 km |
Hauptvorkommen in Moorlandschaften. |
|
Heidelerche |
VU |
1 km |
0,5 km |
Brutgebiete weitgehend bekannt. |
* = Neuerdings sehr seltene Brutvogelart | ** = Transitorisch / Ansiedlung zu erwarten | RL-Klassen: CR (Vom Aussterben bedroht), EN (Stark gefährdet), VU (Verletzlich), NT (Potenziell gefährdet), LC (Nicht gefährdet).
2. Mindestabstände für windkraftsensible Gastvogelarten.
Für Gastvögel (Rast-, Zug- und Wintergäste) gelten spezifische Schutzzonen um traditionelle Rastplätze, Schlafplätze oder Feuchtgebiete:
Rotmilan (Prüfbereich 10 km):
- 5 km Mindestabstand um Schlafplätze mit mehr als 100 Vögeln.
- 3 km Mindestabstand um Schlafplätze mit 20 bis 99 Vögeln.
- 1,5 km Mindestabstand um Schlafplätze mit 10 bis 19 Vögeln.
Gänsegeier (Prüfbereich 15 km):
- 10 km Mindestabstand um traditionelle Übersommerungsgebiete (die in mindestens 4 von 5 Jahren genutzt werden). An- und Abflugwege müssen zwingend berücksichtigt werden.
Mornellregenpfeifer (Prüfbereich 5 km):
- 3 km Mindestabstand um traditionelle Rastgebiete (die in 4 von 5 Jahren genutzt werden).
Grosser Brachvogel (Prüfbereich 5 km):
- 1,5 km Mindestabstand um traditionelle Rastgebiete. An- und Abflugwege zu den Nahrungsgründen sind freizuhalten.
Wasservogelansammlungen (Prüfbereich 5 km):
- Der Abstand muss mindestens die 10-fache Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen.
- Zusätzlich gilt ein Schutzabstand von mindestens 1,5 km um Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV-Gebiete) sowie Inventargebiete. Befindet sich ein solches Gebiet im 5-km-Radius, müssen nächtliche Flugbewegungsanalysen durchgeführt werden.
Relevanz für das Projekt Boxloo.
Für das geplante Windprojekt Boxloo (Wil) bedeutet dies, dass wegen der räumlichen Nähe zu nationalen Biotopen (wie dem Flachmoor Gärtensberg und dem Amphibienlaichgebiet Hasenlooweiher) eine sehr genaue Interessenabwägung und ein detailliertes ornithologisches Gutachten der Vogelwarte Sempach zwingend erforderlich sind, um Konflikte mit sensiblen Arten vor Ort auszuschliessen.
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Quellenverzeichnis (August 2029).
https://share.google/5mPUxHIRs8xCslJNf
https://wil.glp.swiss/rueckblick-auf-das-forum-windenergie/
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