Zum Inhalt springen

Energieförderung Kanton und Stadt Bern, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

Kanton Bern und Stadt Bern bieten Förderprogramme zur Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien an.

Energieförderung Kanton und Stadt Bern, Photovoltaik, Gebäude, Heizungsersatz, Anlagen, Beratung.

 

8.10.2025


I. Förderungen des Kantons Bern.

Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz richtet sich an Personen mit Wohneigentum, an Unternehmen, die ihre Liegenschaften zeitgemäss bauen oder sanieren wollen, sowie an Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich. Es wird aus kantonalen Fördermitteln sowie aus Einnahmen der CO2-Abgabe des Bundes finanziert. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen, die ebenfalls Beiträge aus der CO2-Abgabe erhalten (z.B. myclimate, Klik, Renera AG), ist nicht zulässig. Die Wirkung der CO2-Einsparung aus der geförderten Massnahme gehört dem Kanton Bern und kann nicht abgetreten werden. Für vom Bund oder Kanton mehrheitlich besessene Gebäude oder Anlagen sowie für von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen besteht kein Anspruch auf Förderbeiträge. Gemeinden sind nur für Beiträge an Wärmenetze mit erneuerbarer Energie (inkl. Machbarkeitsstudien) und Informationsanlässe förderberechtigt. Fördergesuche müssen vor Baubeginn oder Durchführung der Massnahme eingereicht werden.

Das kantonale Förderprogramm ist in folgende Kategorien unterteilt:


1. Beratung


GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht).

Förderbeitrag:

  • Doppel- und Einfamilienhaus: CHF 1'000.–.
  • Mehrfamilienhaus, Verwaltung, Schule, Verkauf, Restaurant: CHF 1'500.–.

Bedingungen:

  • Gebäude mit Baujahr vor 2012.
  • Der GEAK® Plus muss die Anforderungen des Produktreglements erfüllen, einschliesslich einer Gesamterneuerungsvariante, die das energetische Sanierungspotenzial ausschöpft (mind. Effizienzklassen B/B/B für Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO2-Emissionen):
  • Bei fossiler Heizung muss zusätzlich eine Variante den Ersatz durch erneuerbare Energien aufzeigen.
  • Gesuche sind vor Erstellung des GEAK® Plus einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.

 

Grobanalyse für komplexe Gebäude.

Förderbeitrag: CHF 3'000.–.

Bedingungen:

  • Nur für Gebäude der SIA-Gebäudekategorien 7-12 und Mischnutzungen, für die kein GEAK® Plus erstellt werden kann.
  • Gebäude mit Baujahr vor 2012.
  • Die Grobanalyse muss die Anforderungen des Produktreglements erfüllen und eine SIA380/1-Berechnung enthalten.
  • Gesuche sind vor Erstellung der Grobanalyse einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.


Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude.

Förderbeitrag: 50% der anrechenbaren Kosten, maximal CHF 3'000.–.

Bedingungen:

  • Für Nicht-Wohngebäude mit Jahresenergieverbrauch ab 100'000 kWh Strom oder 500'000 kWh Wärme.
  • Grossverbraucher sind ausgenommen.
  • Beiträge unter CHF 500.– werden nicht ausbezahlt.
  • Muss von einer Energiefachperson ausgeführt werden.
  • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.

 

Machbarkeitsstudie.

Förderbeitrag: Maximal 50% der anrechenbaren Kosten, bis zu CHF 30'000.–.

Bedingungen:

  • Für grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, Potenzialanalysen für Abwasserwärmenutzung, Biomasse sowie Wärmenetze.
  • Schwerpunkt auf Nutzung erneuerbarer Energien und technische Umsetzbarkeit.
  • Reine Planungsaufgaben oder Variantenstudien für Wärmeerzeugungsersatz sind ausgeschlossen.
  • Gesuche sind vor Erstellung der Studie einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.

 

Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz).

Förderbeitrag: 100% der Zertifizierungsgebühr.

Bedingungen:

  • Zertifizierungen ab dem 01.01.2019 förderberechtigt.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.

 

eMobility Check-up (Projektspezifische Beratung zur Ladeinfrastruktur).

Förderbeitrag: CHF 500.–.

Bedingungen:

  • Gefördert werden Check-ups für Parkplätze, die vor dem 01.01.2023 rechtskräftig bewilligt wurden.
  • Mindestens 10 Parkplätze betroffen.
  • Muss von einem im Swiss eMobility-Verzeichnis qualifizierten Anbieter durchgeführt werden.
  • Ein Gesuch pro Liegenschaft möglich.
  • Gesuche sind spätestens 2 Monate nach Durchführung einzureichen.


2. Gebäude.

 

Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten.

Förderbeitrag:

  • Minergie-A®: CHF 75.–/m² EBF* (Energiebezugsfläche).
  • Hinweis: Seit Januar 2025 wird bei Neubauten/Ersatzneubauten nur noch Minergie-A gefördert.

Bedingungen:

  • Keine Förderung für Gebäude mit Elektro-, Öl- oder Gasheizung.
  • Beiträge über CHF 200'000.– werden nicht linear berechnet; Maximalbeitrag CHF 250'000.– pro Gebäude.
  • Reduzierter Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude bei Überbauungen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Anlagen" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.


von Gebäuden über GEAK®-Klassen (Gebäudekategorien 1-6):

Förderbeitrag (pro m² EBF*): Gestaffelt nach Anzahl der erreichten Effizienzklassen (Gebäudehülle und

Gesamtenergieeffizienz):

  • 2 Effizienzklassen: CHF 70.– (EFH), CHF 50.– (MFH), CHF 40.– (Nicht-Wohnbau).
  • 3 Effizienzklassen: CHF 90.– (EFH), CHF 60.– (MFH), CHF 50.– (Nicht-Wohnbau).
  • 4 Effizienzklassen: CHF 110.– (EFH), CHF 70.– (MFH), CHF 60.– (Nicht-Wohnbau).
  • 5 Effizienzklassen: CHF 130.– (EFH), CHF 80.– (MFH), CHF 70.– (Nicht-Wohnbau).
  • 6 Effizienzklassen: CHF 160.– (EFH), CHF 90.– (MFH), CHF 80.– (Nicht-Wohnbau).

Bonus Gebäudehülleneffizienz (pro m² EBF*): (ersetzt seit Januar 2025 den Effizienzbonus).

  • GEAK A: CHF 70.–
  • GEAK B: CHF 50.–
  • GEAK C: CHF 30.–

Bedingungen:

  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Klassenaufstieg muss bei der Skala "Effizienz Gebäudehülle" und "Effizienz Gesamtenergie" erreicht werden.
  • Keine Förderung, wenn das Gebäude nach der Sanierung mit Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt wird.
  • Beiträge über CHF 200'000.– werden nicht linear berechnet; Maximalbeitrag CHF 250'000.– pro Förderbeitrag und Bonus (total max. CHF 500'000.– pro Gebäude).
  • Reduzierter Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude bei Überbauungen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig.
  • Umfasst alle Massnahmen an Gebäudehülle und -technik; kein gleichzeitiges Gesuch "Anlagen" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.

 

Sanierungen von Gebäuden über Minergie (Gebäudekategorien 1-12).

Förderbeitrag (pro m² EBF*):

  • Minergie-A®: CHF 200.– (EFH), CHF 130.– (MFH), CHF 120.– (Nicht-Wohnbau).
  • Minergie-P®: CHF 180.– (EFH), CHF 110.– (MFH), CHF 100.– (Nicht-Wohnbau).
  • Minergie®: CHF 160.– (EFH), CHF 90.– (MFH), CHF 80.– (Nicht-Wohnbau).

Hinweis: Seit Januar 2025 für alle Gebäudekategorien 1-12 möglich.

Bedingungen:

  • Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Keine Förderung, wenn das Gebäude nach der Sanierung mit Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt wird.
  • Beiträge über CHF 200'000.– werden nicht linear berechnet; Maximalbeitrag CHF 250'000.– pro Gebäude.
  • Reduzierter Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude bei Überbauungen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig.
  • Umfasst alle Massnahmen an Gebäudehülle und -technik; kein gleichzeitiges Gesuch "Anlagen" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.

 

3. Anlagen.


Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Wärmepumpe (WP).

Förderbeitrag: (massgebend ist die Leistung der neuen Heizung, max. 50 W/m² EBF und max. 35% der Anlagekosten).

  • Wärmepumpe Luft/Wasser: ≤ 15 kW: CHF 6'000.–.
  • Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser: ≤ 15 kW: CHF 10'000.–.
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: (nur bei gleichzeitigem Heizungsersatz).
    • EBF* < 250m²: CHF 15'000.–.
    • EBF* ≥ 250m²: CHF 60.–/m² EBF*.

Bedingungen:

  • Ersetzt fest installierte, bewilligte Elektro-, Öl- oder Gasheizungen.
  • Seit 2025: Ein separates Fördergesuch pro neuer Heizungsanlage.
  • Bestehende Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
  • Neue Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs decken; 100% des Heizwärmebedarfs durch erneuerbare Energie.
  • Fossile Spitzenlastabdeckung max. 0% bei ≤ 100 kW Nennleistung, max. 10% bei > 100 kW.
  • GEAK® nach Abschluss der Arbeiten für Gebäudekategorien 1-6 erforderlich.
  • Für Anlagen ≤ 15 kWth: Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat (Kanton übernimmt Kosten ab 2024).
  • Für Anlagen ≥ 16 kWth: gültiges WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Gebäude" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.


Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Holzheizung.

Förderbeitrag: (massgebend ist die Leistung der neuen Heizung, max. 50 W/m² EBF und max. 35% der Anlagekosten).

  • ≤ 15 kW: CHF 6'000.–.
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: (nur bei gleichzeitigem Heizungsersatz).
    • EBF* < 250m²: CHF 15'000.–.
    • EBF* ≥ 250m²: CHF 60.–/m² EBF*.

Bedingungen:

  • Ersetzt fest installierte, bewilligte Elektro-, Öl- oder Gasheizungen.
  • Seit 2025: Ein separates Fördergesuch pro neuer Heizungsanlage.
  • Bestehende Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
  • Neue Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs decken; 100% des Heizwärmebedarfs durch erneuerbare Energie.
  • Wärmespeicher mind. 25 L/kW Nennleistung der Heizung.
  • Fossile Spitzenlastabdeckung max. 0% bei ≤ 100 kW, max. 10% bei > 100 kW.
  • GEAK® nach Abschluss der Arbeiten für Gebäudekategorien 1-6 erforderlich.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Gebäude" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.

 

Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Anschluss Wärmenetz.

Förderbeitrag: (massgebend ist die Leistung der neuen Heizung, max. 50 W/m² EBF und max. 35% der Anlagekosten).

  • ≤ 15 kW: CHF 4'500.–.
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: (nur bei gleichzeitigem Heizungsersatz).
    • EBF* < 250m²: CHF 15'000.–.
    • EBF* ≥ 250m²: CHF 60.–/m² EBF*.

Bedingungen:

  • Ersetzt fest installierte, bewilligte Elektro-, Öl- oder Gasheizungen.
  • Seit 2025: Ein separates Fördergesuch pro neuer Heizungsanlage.
  • Bestehende Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
  • Neue Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs decken; 100% des Heizwärmebedarfs durch erneuerbare Energie.
  • Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.
  • GEAK® nach Abschluss der Arbeiten für Gebäudekategorien 1-6 erforderlich.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Gebäude" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.

 

Ersatz Holzheizung durch Holzheizung.

Förderbeitrag: (massgebend ist die Leistung der neuen Heizung, max. 50 W/m² EBF und max. 35% der Anlagekosten).

  • ≤ 30 kW: CHF 3'000.–.
  • Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: (nur bei gleichzeitigem Heizungsersatz).
    • EBF* < 250m²: CHF 15'000.–.
    • EBF* ≥ 250m²: CHF 60.–/m² EBF*.

Bedingungen:

  • Ersetzt fest installierte, bewilligte Holzheizungen.
  • Seit 2025: Ein separates Fördergesuch pro neuer Heizungsanlage.
  • Bestehende Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
  • Neue Heizung muss mind. 50% des Heizwärmebedarfs decken; 100% des Heizwärmebedarfs durch erneuerbare Energie.
  • Wärmespeicher mind. 25 L/kW Nennleistung der Heizung.
  • GEAK® nach Abschluss der Arbeiten für Gebäudekategorien 1-6 erforderlich.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Gebäude" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.


Thermische Solaranlagen.

Förderbeitrag: CHF 2'400.– + CHF 1'000.–/kWth (thermische Nennleistung).

Bedingungen:

  • Nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden (nicht bei Neubauten ab 01.01.2012).
  • Neue Anlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen sind förderberechtigt.
  • Anlagen müssen auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sein.
  • Maximal 35% der Anlagekosten.
  • Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz erforderlich.
  • Aktive Anlagenüberwachung gemäss Swissolar bei Anlagen ab 20 kWth.
  • Fossile Spitzenlastabdeckung max. 0% bei ≤ 100 kW, max. 10% bei > 100 kW (wenn Teil einer Gesamtanlage).
  • GEAK® nach Abschluss der Arbeiten für Gebäudekategorien 1-6 erforderlich.
  • Kein gleichzeitiges Gesuch "Gebäude" innerhalb von 3 Jahren nach Auszahlung.

 

Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie (≥ 70 kW Wärmeleistungsbedarf).

Förderbeitrag: CHF 130.–/MWh Wärmebedarf pro Jahr.

Bedingungen:

  • Nur für bestehende Gebäude (nicht für Neubauten ab 01.01.2012).
  • Wärmeerzeugung muss 100% des Heizwärmebedarfs decken können.
  • Maximal anrechenbarer Heizwärmebedarf 50 W/m² EBF.
  • Nachweis der vollständigen Anwendung von «QM Holzheizwerke®» bei Holzheizungen.
  • Automatische Holzfeuerung muss fachgerechte Strom- und Wärmemessung aufweisen.
  • Maximal 35% der Anlagekosten.

 

Wärmenetze mit erneuerbarer Energie.

Förderbeitrag: CHF 40.–/MWh Wärmetransport pro Jahr.

Bedingungen:

  • Förderberechtigt ist der Betreiber des Wärmenetzes.
  • Für neue Wärmenetze und Erweiterungen; keine Verdichtung bestehender Netze oder Wärmelieferung an Neubauten/Prozesswärme.
  • Nur Wärmelieferungen an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (kein Eigenbedarf).
  • Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
  • Nachweis der vollständigen Anwendung von «QM Holzheizwerke®».
  • Fossile Spitzenlastabdeckung max. 0% bei ≤ 100 kW, max. 10% bei > 100 kW.
  • Maximal 35% der Anlagekosten.
  • Gemeinden sind für diese Beiträge förderberechtigt.

 

Ladeinfrastruktur (Basisinstallation) in Einstellhallen bei nicht-öffentlichen Parkplätzen.

Förderbeitrag: CHF 250.– pro erschlossenem Parkplatz (gemäss Ausbaustufe C nach SIA2060).

Bedingungen:

  • Für Basisinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen in bestehenden, vor dem 01.01.2023 bewilligten, nicht-öffentlichen Einstellhallen.
  • Mindestens 10 Parkplätze sind auszurüsten.
  • Basisinfrastruktur muss ein Lastmanagementsystem aufweisen.
  • Ein Gesuch pro Einstellhalle.
  • Maximal 35% der Anlagekosten.


Bidirektionale DC-Ladestationen.

Förderbeitrag: CHF 3'000.– pro installierter Ladestation.

Bedingungen:

  • Förderung für bidirektionale Gleichstrom (DC)-Ladestationen zur Nutzung von V2X-Anwendungen.
  • Ab zwei angeschlossenen Parkplätzen: lokales Lastmanagementsystem und Kommunikationsanbindung.
  • Ladestation und Lastmanagementsystem müssen eine Open Charge Point Protocol-Schnittstelle aufweisen.
  • Definition der Bidirektionalität und DC-Ladung gemäss SIA2060 (Stand 2020) muss erfüllt sein.
  • Maximal 35% der Anlagekosten.

 

4. Information.

 

Informationsanlässe und Weiterbildung:

Förderbeitrag: Maximal 50% der anrechenbaren Kosten.

Bedingungen:

  • Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie Information und Beratung im Energiebereich, abgestimmt auf Bundesprogramme.
  • Schwerpunkte: Professionalisierung von Fachleuten und Bauherreninformation.
  • Anbieter von Weiterbildungskursen und Informationsveranstaltungen sind antragsberechtigt; reine Firmenveranstaltungen werden nicht unterstützt.
  • Projekte/Veranstaltungen müssen im Kanton Bern stattfinden oder sich an die Berner Bevölkerung richten.
  • Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig.
  • Gemeinden sind für diese Beiträge förderberechtigt.

 

II. Förderungen der Stadt Bern.

Die Stadt Bern fördert zusammen mit Energie Wasser Bern (ewb) und dem Ökofonds für erneuerbare Energien den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien auf Stadtboden. Zehn Prozent der Gewinnabgaben von ewb an die Stadt fliessen in den Ökofonds. Ziel der Energie- und Klimastrategie der Stadt Bern ist es, die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2035 um 594% gegenüber 2021 zu steigern.

 

1. Photovoltaikanlagen

 

Förderbeitrag (ewb und Ökofonds, ab 01.01.2025).
  • Bis 30 kWp installierte Leistung: CHF 80.– pro kW.
  • Ab 31 kWp installierte Leistung: CHF 2'400.– pauschal.

Bedingungen:

  • Gültig in der Stadt Bern.
  • Plug-&-Play-Anlagen werden nicht unterstützt.
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Die Förderzusage ist ein Jahr ab Datum der Bestätigung gültig.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig von Förderbeiträgen Dritter.

 

2. Energetische Gebäudesanierungen.

GEAK Plus der Stadt Bern: Die Stadt Bern vergünstigt die Erstellung eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Dies bietet eine umfassende Analyse und Beratung für die Liegenschaft und ermöglicht den Zugang zu Fördermitteln.

3. Weitere Vorhaben (durch Ökofonds).

Der Ökofonds unterstützt weitere Vorhaben durch Zuschüsse und/oder Beratungsleistungen, einschliesslich:

Installation von Wärmepumpen.

Anschluss an Nah- oder Fernwärme (z.B. Ersatz einer Ölheizung durch Fernwärme).

  • Bau einer Ladestation für E-Fahrzeuge.

4. Energieberatung Stadt Bern

Die Energieberatung Stadt Bern hilft dabei, den Überblick über die Fördertöpfe zu behalten und die passende Kombination von Förderprogrammen zu finden.


Kontakt: Energiefachstelle der Stadt Bern, Telefon +41 31 321 67 78.

 

III. Zusätzliche Förderungen und Informationen

 

1. Förderungen des Bundes.

 

Photovoltaik:.
  • Installierte Leistung ≤ 30 kWp:
  • Angebaut und Freistehend: CHF 380.–/kWp.
  • Integriert: CHF 420.–/kWp.
  • Fassade: +CHF 250.–/kWp.


  • Installierte Leistung ≤ 100 kWp:
  • Angebaut und Freistehend: CHF 300.–/kWp.
  • Integriert: CHF 330.–/kWp.
  • Fassade: +CHF 250.–/kWp.

 

  • Installierte Leistung > 100 kWp:
  • Angebaut und Freistehend: CHF 270.–/kWp.
  • Integriert: CHF 330.–/kWp.
  • Fassade: +CHF 250.–/kWp.


Gültig ab 1. April 2024 gemäss Energieförderungsverordnung (EnFV).

  • Vergütung Netzeinspeisung: Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz eingespeist und vergütet werden. Die Tarife sind beim lokalen Energieversorger zu erfragen und werden jährlich angepasst; bei der BKW vierteljährlich rückwirkend bekannt gegeben.
  • Vergütung Herkunftsnachweis (HKN): Die Vergütung von Herkunftsnachweisen kann beim lokalen Energieversorger erfragt werden, die Tarife werden jährlich angepasst.
  • Direktvermarktung: Für Anlagen ab 150 kWp ist der direkte Stromverkauf möglich.

 

2. Förderungen in anderen Gemeinden des Kantons Bern.

Einige Gemeinden im Kanton Bern bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaik, Solarthermie und stationäre Speicher an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bargen: Grundbeitrag CHF 1'000.– für Solarthermie bei bestehenden Bauten.
  • Biel/Bienne: CHF 250.–/m² für Solarthermie (max. CHF 2'500.–).
Quellenangaben.

Der Kanton Bern war am 9. Februar 2025 Schauplatz einer wichtigen Abstimmung zur "Berner Solar-Initiative" und einem Gegenvorschlag des Grossen Rates. Die Solarinitiative der Grünen, welche die Ausrüstung sämtlicher geeigneter Dächer und Fassaden mit Solaranlagen bis 2040 verlangte, wurde von der Berner Kantonsbevölkerung mit deutlichen 71,2 % abgelehnt (199'478 Nein-Stimmen). Im Gegensatz dazu wurde der Gegenvorschlag mit 66,7 % angenommen (185'337 Ja-Stimmen). Die endgültigen Resultate mussten nachträglich korrigiert werden, da die Stadt Bern zunächst unvollständige Abstimmungsergebnisse gemeldet hatte.

Der angenommene Gegenvorschlag setzt auf Freiwilligkeit und beschränkt die Solarpflicht auf Dächer von Neubauten, während bei Sanierungen lediglich eine Informationspflicht vorgesehen ist. Dies beinhaltet auch eine Solarpflicht für grössere öffentliche Parkplätze. Befürworter des Gegenvorschlags, wie Francesco Rappa (Mitte-Grossrat und Präsident des Bernischen Hauseigentümerverbandes), zeigten sich erleichtert und argumentierten, die Initiative sei "zu weit" gegangen und "unzumutbar", da die Bevölkerung realistisch vorgehen wolle und der Ausbau der Solarenergie bereits gut funktioniere. Gegner der Initiative, wie Beat Kohler (Grüne-Grossrat), äusserten sich enttäuscht und bemängelten, dass der Gegenvorschlag "zahnlos" sei und nicht ausreiche, um die Energieziele des Kantons zu erreichen, insbesondere da das grösste Potenzial für Solarstrom bei den vielen bestehenden Häusern und Dächern liege. Nur etwa ein Viertel des angestrebten Ziels des Kantons Bern könnte durch den Gegenvorschlag abgedeckt werden.

Der Kanton Bern strebt an, bis 2050 jährlich rund 5,6 Terawattstunden (TWh) Strom aus Solarenergie zu gewinnen. Aktuell werden im Kanton Bern nur auf etwa acht Prozent der geeigneten Dächer Solarstrom produziert, obwohl das Gesamtpotenzial weit über den Bedarf hinausgeht und Experten das Dachflächenpotenzial als ausreichend für die Energiewende erachten.

Zur Förderung der Solarenergie und Energieeffizienz bestehen sowohl auf kantonaler als auch auf städtischer Ebene diverse Förderprogramme.

Das kantonale Förderprogramm wird aus kantonalen Fördermitteln und Einnahmen der CO2-Abgabe des Bundes finanziert. Es unterstützt Massnahmen wie energetische Gebäudesanierungen, den Ersatz von Heizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen, thermische Solaranlagen und Ladeinfrastrukturen für eMobilität. Das Impulsprogramm wurde seit Januar 2025 in das bestehende kantonale Förderprogramm integriert.

Die Stadt Bern fördert über Energie Wasser Bern (ewb) und den Ökofonds für erneuerbare Energien den Bau von Photovoltaikanlagen, mit dem Ziel, die Stromproduktion bis 2035 um 594 % gegenüber 2021 zu steigern. Hierfür werden einmalige Beiträge an die installierte Leistung pro Kilowattpeak (kWp) gewährt.

Zusätzlich bieten mehrere Gemeinden im Seeland, darunter Biel/Bienne, Brügg, Lyss und Nidau, eigene Förderprogramme für Photovoltaik, Solarthermie oder stationäre Speicher an.

Die Energiedirektor*innen der Städte Bern, Biel, Thun und der Gemeinde Köniz haben sich für die "Berner Solar-Initiative" ausgesprochen, da sie bessere Rahmenbedingungen für den Solarausbau in urbanen Gebieten schaffen würde, wo der Ausbau bisher aufgrund komplexer Gegebenheiten zurückhinkt.

Investitionen in Solaranlagen im Kanton Bern können den Immobilienwert steigern und werden bei der Besteuerung berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen ist gegeben, mit Bruttorenditen von 3-8 % für Einfamilienhäuser und etwa 10 % für Mehrfamilienhäuser, und einer Amortisationszeit von 9-15 Jahren bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren. Für die Installation von Solaranlagen ist oft eine Baubewilligung erforderlich, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren vereinfacht wurden und bestimmte Anlagen nur einer Meldepflicht unterliegen. Der Kanton Bern profitiert von guten Sonnenstunden und hat ein enormes Potenzial für den weiteren Ausbau der Solarenergie auf Wohn- und Gewerbegebäuden.

 

Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs September 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.

 

Zurück zur Energieförderung Bund und Kantone.

Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.



Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen
Energieförderung Kanton Zürich, Stadt Zürich, Photovoltaik, Gebäude, Heizung, Plug & Play Solaranlagen, Ladeinfrastruktur.
Gebäudeerneuerung, Heizungsersatz und Solarenergie im Kanton Zürich, der Stadt Zürich und spezifischen Gemeinden.