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Windpark Grenchenberg, 16 MW, 32 GWh Jahresproduktion, 7'000 Haushalte, BirdScan, Baubeginn 2027.

Zentrales Projekt und signifikanter Beitrag zur sicheren und erneuerbaren Energieversorgung der Schweiz
10. August 2026 durch
stromzeit.ch

Windpark Grenchenberg, 16 MW, 32 GWh Jahresproduktion, 7'000 Haushalte, BirdScan, Baubeginn 2027.

 10.08.2026


Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Windpark Grenchenberg - jetzt geht es vor Bundesgericht.


Das Solothurner Verwaltungsgericht hat im Mai das vermeintliche Schluss-Urteil gefällt und dem geplanten Windpark die Baubewilligung für 2027 erteilt. Helvetia Nostra hat jedoch vor Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung erreicht. Nun muss sich doch wieder das Bundesgericht mit der Angelegenheit beschäftigen. 

Bundesgerichtsverfahren.

Baubeginn ungewiss.

Bis das Bundesgericht definitiv entscheidet hat, darf nicht gebaut werden. Der Zeitpunkt des Baustarts des Windparks Grenchenberg ist deshalb erneut unklar. Die Organisation Helvetia Nostra hat einen Zwischenerfolg vor Bundesgericht erzielt.


25.07.2026

Windpark Grenchenberg.

Der Windpark Grenchenberg stellt ein zentrales Projekt für die regionale und nationale Energiewende in der Schweiz dar. Dieser ausführliche Artikel beleuchtet die Geschichte, die technischen Spezifikationen, die rechtlichen Hürden sowie die ökologischen und ökonomischen Aspekte dieses Vorhabens. Zusammen würden die vier Anlagen des Parks über eine Leistung von 16 MW verfügen und pro Jahr rund 30 GWh Strom erzeugen. Die Investitionskosten gab die SWG im Mai mit circa 34 Mio. Franken an.

1. Einleitung und Vision: Strom vom Hausberg.

Das Projekt Windkraft Grenchen, getragen von den Städtischen Werken Grenchen (SWG), zielt darauf ab, die Kraft des Windes auf dem Grenchenberg zu nutzen, um einen signifikanten Beitrag zur sicheren und erneuerbaren Energieversorgung der Schweiz zu leisten. Mit einer geplanten Jahresproduktion von rund 30 Gigawattstunden (GWh) soll der Windpark den Strombedarf von etwa 7'000 Haushalten decken – dies entspricht rund zwei Dritteln des Bedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe.

Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung als Winterstromquelle. Da zwei Drittel der Windenergie im Winterhalbjahr anfallen, ergänzt sie die Wasserkraft und Solarenergie optimal, wenn der Bedarf am höchsten ist.

2. Chronik und Projektentwicklung.

Der Weg zum Windpark war langwierig und von zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt:

  • 2008–2011 (Machbarkeitsphase): Erste Windmessungen und Studien bestätigten die Eignung des Standorts.
  • 2012–2026 (Projektentwicklungsphase): Diese Phase umfasste die Projektierung, Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Anpassung der Nutzungsplanung durch die Stadt Grenchen.
  • November 2021 (Urteil des Bundesgerichts): Ein entscheidender Wendepunkt. Das Gericht bestätigte das Projekt grundsätzlich, ordnete jedoch die Reduktion von ursprünglich sechs auf vier Windenergieanlagen (WEA) an, primär zum Schutz des Wanderfalken.
  • Mai 2026 (Urteil des Verwaltungsgerichts): Das Solothurner Verwaltungsgericht wies die letzten Beschwerden (u. a. von Helvetia Nostra) ab und bestätigte die Baubewilligung.
  • Geplanter Baubeginn: 2027.
  • Geplante Inbetriebnahme: 2029.

Bereits 1994 wurde auf dem Grenchenberg eine Pionieranlage errichtet, die bis Ende 2020 in Betrieb war und 2021 rückgebaut wurde, um Platz für das neue Projekt zu schaffen.

3. Technische Daten und Wirtschaftlichkeit.

Trotz der Reduktion der Anlagenanzahl von sechs auf vier bleibt die erwartete Produktion nahezu stabil, was auf den enormen technologischen Fortschritt zurückzuführen ist. Während man zu Planungsbeginn mit 2,7-MW-Anlagen rechnete, verfügen heutige Modelle über eine Leistung von 4 MW pro Turbine.

Eckdaten des Windparks:

  • Anzahl Anlagen: 4.
  • Gesamtleistung: 16 MW.
  • Investitionsvolumen: ca. 34 Millionen CHF.
  • Anlagenhöhe: maximal 160 Meter (Nabenhöhe max. 99 m).
  • Windverhältnisse: Mit 24–26 km/h auf Nabenhöhe überdurchschnittlich gut im nationalen Vergleich.

Die SWG betont, dass die Investition keine Tariferhöhungen zur Folge haben wird, da der Betrieb dank des Einspeisevergütungssystems des Bundes wirtschaftlich ist. Zudem profitiert die Region direkt durch Aufträge an lokale Firmen und die Gewinnausschüttung der SWG an die Stadt Grenchen.

4. Natur- und Umweltschutz: Ein adaptiver Ansatz.

Dem Schutz von Fauna und Flora wird höchste Priorität eingeräumt. Der Windpark wurde so geplant, dass er keine Naturschutzgebiete beeinträchtigt.

Schutz von Vögeln und Fledermäusen.

Um das Kollisionsrisiko zu minimieren, kommen hochmoderne Systeme zum Einsatz:

  • BirdScan: Ein radarbasiertes Überwachungssystem registriert den Vogelzug in Echtzeit und schaltet die Anlagen bei hohem Aufkommen automatisch ab.
  • Fledermausschutz: In Nächten mit hoher Aktivität werden die Anlagen abgeschaltet. Das Bundesgericht verlangte hierfür ein ergänzendes bioakustisches Monitoring mit Mikrofonen an der Gondel und am Mast.
  • Wanderfalke: Zum Schutz des in der Wandfluh brütenden Paares wurde ein Mindestabstand von ca. einem Kilometer zu den Turbinen festgelegt, was zum Verzicht auf zwei Standorte führte.
  • Heidelerche: Für diese gefährdete Art werden 20 Hektar extensive Sömmerungsweiden als Ersatzlebensraum geschaffen.
Landschaft und Rückbau.

Windenergieanlagen haben eine hervorragende Ökobilanz und amortisieren sich energetisch bereits nach etwa einem halben Jahr. Nach Ende der rund 30-jährigen Nutzungsdauer lassen sich die Anlagen vollständig rückbauen und rezyklieren, ohne dauerhafte Spuren in der Landschaft zu hinterlassen.

5. Rechtlicher Rahmen: Der „Windexpress“.

Das Projekt profitierte von neuen gesetzlichen Regelungen wie dem sogenannten Windexpress. Dieses Gesetz soll Verfahren für Windparks von nationalem Interesse (Produktion > 20 GWh/Jahr) beschleunigen, indem kantonale Instanzen abschliessend entscheiden und ein Weiterzug ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist. Dies war entscheidend für das Urteil im Mai 2026, das den Weg für die Realisierung ebnete.

6. Gesellschaftliche Aspekte und Akzeptanz.

Fragen zu Lärm und Schattenwurf wurden in der Planung detailliert adressiert:

  • Lärm: Moderne Flügel mit „Kämmen“ vermindern Geräusche; in der Stadt Grenchen werden die Anlagen nicht zu hören sein.
  • Schattenwurf: Die Anlagen halten sich an strenge Grenzwerte und werden bei Bedarf abgeschaltet.
  • Trinkwasser: Ein umfassendes Grundwasserschutzkonzept überwacht die Quellen während der Bauphase.

Obwohl Organisationen wie Helvetia Nostra das Projekt wegen des Landschaftsbildes kritisierten, zeigt die breite Unterstützung durch die Bürgergemeinden Grenchen und Lengnau sowie den Kanton Solothurn die starke lokale Verankerung.

7. Fazit.

Der Windpark Grenchenberg ist ein Vorzeigeprojekt für die Energiestrategie 2050 der Schweiz. Durch die Kombination aus technologischer Effizienz, strengen ökologischen Auflagen und regionaler Wertschöpfung markiert er einen wichtigen Schritt in Richtung einer CO2-freien und unabhängigen Energieversorgung. Nach fast zwei Jahrzehnten Planung steht das Projekt nun kurz vor der Umsetzung und wird ab 2029 ein sichtbares Zeichen für nachhaltiges Handeln in der Region Grenchen sein.


Illustration © stromzeit.ch* 

Rechtlicher Rahmen: Der „Windexpress“.

Der sogenannte „Windexpress“ ist eine gesetzliche Regelung des Bundes, die darauf abzielt, die Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Hier sind die detaillierten Aspekte dieses rechtlichen Rahmens:

1. Definition und Zielsetzung.
  • Beschleunigung: Der Windexpress soll sicherstellen, dass Windparks, deren Planung oft 20 bis 25 Jahre in Anspruch nimmt, schneller realisiert werden können.
  • Nationales Interesse: Die Regelung gilt für Anlagen, die eine mittlere erwartete Jahresproduktion von mindestens 20 Gigawattstunden (GWh) aufweisen. Der Windpark Grenchenberg fällt mit einer geplanten Produktion von rund 30 GWh unter diese Kategorie.
  • Anwendungsbereich: Das Gesetz konzentriert sich auf bereits fortgeschrittene Projekte, die bereits über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen.
2. Wesentliche verfahrensrechtliche Änderungen.
  • Zuständigkeit der Kantone: Unter dem Windexpress liegt die Kompetenz für die Erteilung der Baubewilligung neu beim Kanton und nicht mehr bei der Gemeinde. Im Falle des Windparks Grenchenberg wurde die Baubewilligung dementsprechend im Dezember 2024 vom Kanton Solothurn erteilt.
  • Einschränkung des Rechtswegs: Die wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Instanzenwege. Über Beschwerden gegen die Baubewilligung entscheidet das kantonale Verwaltungsgericht in der Regel abschliessend.
  • Hürden für das Bundesgericht: Ein Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Er ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig, wenn sich eine „Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“ stellt. Dies erschwert es Gegnern, Projekte durch jahrelange Beschwerdeverfahren zu blockieren.
3. Bedeutung für den Windpark Grenchenberg.
  • Rechtssicherheit: Das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts vom Mai 2026, welches die Beschwerden gegen den Windpark abwies, wurde im Rahmen des Windexpress als grundsätzlich abschliessend gewertet.
  • Aktuelle Situation: Obwohl die SWG den Entscheid als „endgültig“ bezeichnet, prüfen Organisationen wie Helvetia Nostra, ob sie durch das Aufwerfen „grundsätzlicher Rechtsfragen“ dennoch vor das Bundesgericht gelangen können. Sie stellen unter anderem infrage, ob das Projekt nach der Reduktion von sechs auf vier Anlagen überhaupt noch die Kriterien für das nationale Interesse erfüllt.
4. Einordnung und Ausblick.
  • Begrenzte Wirkung: Branchenexperten weisen darauf hin, dass der Windexpress keine „Revolution“ darstellt, da er nur für bereits weit fortgeschrittene Projekte eine Zeitersparnis von etwa ein bis zwei Jahren bringt. Neue Projekte werden durch ihn allein nicht schneller entstehen.
  • Beschleunigungserlass: Für eine umfassende Beschleunigung (Halbierung der Planungszeit) setzt die Branche auf den sogenannten Beschleunigungserlass, der zusätzliche Vereinfachungen im Planungsverfahren und Einschränkungen beim Verbandsbeschwerderecht vorsieht.

 

Technische Daten und Wirtschaftlichkeit.

Der Windpark Grenchenberg ist technologisch auf dem neuesten Stand und so konzipiert, dass er trotz einer reduzierten Anzahl an Anlagen eine hohe Energieausbeute erzielt. Die Wirtschaftlichkeit ist durch staatliche Fördersysteme und den technologischen Fortschritt der Anlagen sichergestellt.


Illustration © stromzeit.ch* 


Technische Spezifikationen.

Obwohl die Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) aufgrund von Bestimmungen zum Vogelschutz (insbesondere zum Schutz des Wanderfalken) von ursprünglich sechs auf vier Anlagen reduziert wurde, bleibt die erwartete Produktionsmenge nahezu stabil. Dies ist auf die enorme technologische Entwicklung zurückzuführen: Während zu Planungsbeginn Anlagen mit 2,7 MW Leistung vorgesehen waren, verfügen die nun geplanten Modelle über eine Nennleistung von 4 MW pro Turbine.

  • Leistung und Ertrag: Die Gesamtleistung des Windparks beträgt 16 MW. Damit wird eine jährliche Netto-Stromproduktion von rund 30 bis 32 Gigawattstunden (GWh) erwartet. Dies reicht aus, um etwa 7'000 Haushalte zu versorgen, was rund zwei Dritteln des Bedarfs aller Grenchner Haushalte und Gewerbebetriebe entspricht.
  • Dimensionen: Die Anlagen erreichen eine maximale Gesamthöhe von 160 Metern. Die Nabenhöhe liegt bei maximal 99 Metern, während die Rotorblätter eine Länge von bis zu 61 Metern aufweisen.
  • Windverhältnisse: Der Standort zeichnet sich durch überdurchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 24–26 km/h (6,5–7,1 m/s) auf Nabenhöhe aus.
Wirtschaftlichkeit und Finanzierung.

Das Projekt wird von den Städtischen Werken Grenchen (SWG) getragen und stellt eine Investition in der Höhe von ca. 34 Millionen CHF dar.

  • Rentabilität: Der Windpark lässt sich wirtschaftlich betreiben, da das Einspeisevergütungssystem des Bundes (KEV) sicherstellt, dass die Energie mindestens kostendeckend verkauft werden kann. Kalkulationen zeigen, dass selbst in einem „Worst-Case-Szenario“ mit vermehrten Abschaltungen zum Naturschutz eine positive Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
  • Keine Tarifbelastung: Die Investition führt nicht zu einer Verteuerung der Stromtarife für die Endkunden der SWG.
  • Regionale Wertschöpfung: Ein Grossteil des Auftragsvolumens für Planung, Bau und Unterhalt wird an regionale Firmen vergeben. Zudem fliesst der finanzielle Ertrag über die Gewinnausschüttung der SWG direkt an die Stadt Grenchen zurück.
  • Winterstrom-Bonus: Besonders wertvoll ist der Windpark, da rund zwei Drittel des Stroms im Winterhalbjahr produziert werden – genau dann, wenn die Schweiz am meisten Energie benötigt und Wasserkraft sowie Solarstrom weniger liefern.

Zusammenfassung der Daten.

Merkmal
Detail / Wert

Anzahl Windenergieanlagen

4

Gesamtleistung (Nennleistung)

16 MW (4 MW pro Anlage)

Erwartete Jahresproduktion (netto)

ca. 30 – 32 GWh

Versorgte Haushalte

ca. 7'000

Max. Gesamthöhe

160 m

Nabenhöhe

max. 99 m

Rotorblattlänge

max. 61 m

Mittlere Windgeschwindigkeit

24–26 km/h (auf Nabenhöhe)

Investitionsvolumen

ca. 34 Mio. CHF

Energetische Amortisation

ca. 0,5 Jahre

Betriebsdauer

ca. 30 Jahre

Der Baubeginn ist für das Jahr 2027 und die vollständige Inbetriebnahme für 2029 geplant.

 

Natur- und Umweltschutz: Ein adaptiver Ansatz.

Der Windpark Grenchenberg verfolgt beim Natur- und Umweltschutz einen adaptiven Ansatz. Das bedeutet, dass Schutzmassnahmen nicht starr vorgegeben sind, sondern während des Betriebs kontinuierlich durch Monitoring überprüft und bei Bedarf – etwa durch angepasste Abschaltalgorithmen – optimiert werden.

Hier sind die detaillierten Informationen zu den verschiedenen Schutzbereichen:

1. Schutz von Vögeln: Radar-Technologie und Abstandsregeln.

Der Schutz der Avifauna ist eine zentrale Säule des Projekts. Um das Kollisionsrisiko zu minimieren, kommen sowohl technische Systeme als auch planerische Anpassungen zum Einsatz:

  • BirdScan (Radarsystem): Dieses System überwacht den Vogelzug in Echtzeit mittels Radartechnologie. Ab einem definierten Schwellenwert (z. B. 150 Vögel pro Stunde und Kilometer) werden die Anlagen automatisch abgeschaltet. Dies senkt das Kollisionsrisiko um ca. 80 %.
  • Schutz des Wanderfalken: Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils wurde die Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) von sechs auf vier reduziert, um einen Mindestabstand von rund 1000 Metern zum Brutplatz in der Wandfluh einzuhalten. Zudem sind spezifische Ersatzmassnahmen für den Wanderfalken vorgesehen.
  • Heidelerche und Bodenbrüter: Für die gefährdete Heidelerche werden 20 Hektar extensive Sömmerungsweiden als Ersatzlebensraum geschaffen. Diese Massnahmen müssen bereits vor oder spätestens mit der Inbetriebnahme in hoher Qualität vorliegen.
  • Anpassung des Mahdregimes: In einem Umkreis von 150 Metern um die WEA darf erst gemäht werden, wenn die umliegenden Flächen bereits gemäht sind, um Greifvögel nicht unnötig in den Gefahrenbereich zu locken.
2. Schutz von Fledermäusen: Akustik-Monitoring und Abschaltpläne.

Da der Grenchenberg eine hohe Fledermausaktivität aufweist, wurden die Auflagen durch das Bundesgericht verschärft.

  • Bioakustisches Monitoring: Zur Überwachung werden zwei Mikrofone pro Anlage installiert – eines an der Gondel und eines am Mast auf Höhe der unteren Rotorspitzen. Dies dient dazu, auch leise rufende oder tief fliegende Arten sicher zu erfassen.
  • Temperatur- und Wind-gesteuerte Abschaltung: Die Anlagen werden in Nächten mit hoher Aktivität (insbesondere während der Migrationsphase im Spätsommer/Herbst) abgeschaltet. Die Abschaltkriterien basieren auf Parametern wie Windgeschwindigkeit (z. B. unter 5,6 m/s) und Temperatur (z. B. über 6,3 °C).
  • Schlagopfermonitoring: In den ersten Betriebsjahren muss ein intensives Monitoring (ggf. unter Einsatz von Spürhunden) durchgeführt werden, um die tatsächlichen Kollisionszahlen zu validieren und den Abschaltplan zu verfeinern.
3. Trinkwasser- und Bodenschutz.
  • Grundwasserschutz: Da sich zwei Anlagen in einer Gewässerschutzzone befinden, wurde ein umfassendes Grundwasserschutzkonzept erstellt. Während der Bauphase findet ein Quellenmonitoring statt, um bei Schadensfällen sofort reagieren zu können.
  • Flächenverbrauch: Windenergieanlagen beanspruchen nur wenig Boden. Die Fundamentbereiche können weiterhin landwirtschaftlich oder touristisch genutzt werden. Alle neuen Strom- und Telefonleitungen werden unterirdisch verlegt.
4. Rückbau und Ökobilanz.

Ein wesentlicher Aspekt des Umweltschutzes ist die vollständige Rezyklierbarkeit:

  • Energetische Amortisation: Die Anlagen produzieren bereits nach etwa sechs Monaten so viel Energie, wie für ihre Herstellung, den Bau und die Entsorgung aufgewendet wurde.
  • Spurloser Rückbau: Nach der geplanten Betriebsdauer von rund 30 Jahren können die Anlagen vollständig zurückgebaut werden, ohne dauerhafte Abfälle oder Spuren in der Landschaft zu hinterlassen.

Zusammenfassung der Schutzmassnahmen.

Bereich
Massnahme
Ziel / Zweck

Vogelschutz

BirdScan Radar

Echtzeit-Abschaltung bei Vogelzug

Artenschutz

1000m-Abstand

Schutz des Wanderfalken-Brutplatzes

Biodiversität

20 ha Ersatzweiden

Lebensraum für Heidelerche und Bodenbrüter

Fledermausschutz

Gondel- & Mastmikrofone

Präzise Erfassung der Flugaktivität

Wasserschutz

Quellenmonitoring

Sicherung der Trinkwasserversorgung

Landschaft

Erdkabel

Vermeidung von sichtbaren Leitungen

Dieser adaptive Ansatz stellt sicher, dass der Windpark das nationale Interesse an erneuerbarer Energie erfüllt, während gleichzeitig der Schutz gefährdeter Arten auf einem für den Biotopschutz verträglichen Mass gehalten wird.

Gesellschaftliche Aspekte und Akzeptanz.

Die gesellschaftliche Akzeptanz und die Einbettung in das lokale Umfeld sind zentrale Pfeiler des Windparkprojekts Grenchenberg. Die Städtischen Werke Grenchen (SWG) betonen, dass der Windpark nicht nur ein technisches Bauwerk, sondern ein Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort und zur regionalen Identität ist.

Hier sind die detaillierten Aspekte zur gesellschaftlichen Akzeptanz und den Auswirkungen auf die Bevölkerung:

1. Regionale Wertschöpfung und Eigentumsverhältnisse.

Ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz ist die lokale Trägerschaft:

  • Städtisches Eigentum: Die SWG ist ein Unternehmen der Stadt Grenchen. Der finanzielle Ertrag des Windparks wirkt sich positiv auf die Gewinnausschüttung an die Stadt aus, wovon die gesamte Bevölkerung direkt profitiert.
  • Regionale Aufträge: Ein Grossteil des Volumens für Planung, Bau und Unterhalt wird gezielt an regionale Firmen vergeben.
  • Stabile Strompreise: Die Investition von rund 34 Millionen CHF führt laut SWG nicht zu einer Erhöhung der Stromtarife für die Endkunden, da der Windpark durch das Einspeisevergütungssystem des Bundes wirtschaftlich betrieben werden kann.
2. Breite politische und lokale Abstützung.

Trotz juristischer Auseinandersetzungen kann das Projekt auf ein solides Fundament zählen:

  • Partner: Die Bürgergemeinde Grenchen und die Burgergemeinde Lengnau stehen als Grundeigentümerinnen hinter dem Projekt.
  • Politische Unterstützung: Sowohl die Stadt Grenchen als auch der Kanton Solothurn unterstützen das Vorhaben aktiv.
  • Demokratische Legitimation: Die Windenergie ist Teil der vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Energiestrategie 2050. Dennoch gibt es oft ein „Paradoxon“: Während die Energiewende national befürwortet wird, regt sich auf lokaler Ebene oft Widerstand gegen konkrete Projekte.
3. Umgang mit Anwohnerinteressen und Lebensqualität.

Die Planung adressiert typische Bedenken wie Lärm und optische Beeinträchtigungen:

  • Lärmschutz: Moderne Windenergieanlagen sind leiser als frühere Modelle. Durch technologische Neuerungen wie „Kämme“ an den Flügeln und gebogene Blattenden werden Luftwirbel und Geräusche minimiert. In der Stadt Grenchen selbst werden die Anlagen laut SWG nicht zu hören sein.
  • Schattenwurf: Die SWG orientiert sich an strengen Grenzwerten (basierend auf deutschen Richtlinien). Bei drohender Überschreitung an benachbarten Gebäuden wird die betreffende Anlage automatisch abgestellt oder gedrosselt.
  • Landschaftsbild: Obwohl die bis zu 160 Meter hohen Anlagen aus der Ferne sichtbar sind, nimmt ihre optische Wirkung mit der Distanz stark ab. Es wird eine bestmögliche Integration in die Juraschutzzone angestrebt.
  • Tourismus und Landwirtschaft: Die Flächen unter den Anlagen bleiben für die Landwirtschaft und den Tourismus weiterhin nutzbar.
4. Kritische Stimmen und rechtlicher Widerstand.

Die Akzeptanz ist nicht ungeteilt, was zu einem langjährigen Verfahren führte:

  • Landschaftsschutz: Organisationen wie Helvetia Nostra bekämpften das Projekt primär wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Vogelschutzes. Sie kritisierten unter anderem, dass das Gericht auf einen Augenschein vor Ort verzichtete.
  • Vogelschutzverbände: BirdLife Schweiz und kantonale Verbände äusserten Bedenken hinsichtlich gefährdeter Arten wie der Heidelerche oder dem Wanderfalken. Dies führte letztlich zur Reduktion von sechs auf vier Anlagen, um den Schutzvorgaben des Bundesgerichts zu entsprechen.
  • Transparenz: Die SWG setzt auf offene Kommunikation durch Videos, Broschüren und eine detaillierte Projektwebsite, um Vorurteile abzubauen und die Funktionsweise zu erklären.

Die gesellschaftliche Akzeptanz wird durch die direkte finanzielle Beteiligung der Stadt und die umfassenden technischen Schutzmassnahmen gestärkt, während der Widerstand sich vor allem auf die ökologischen und landschaftsästhetischen Eingriffe konzentriert, die durch gerichtliche Urteile und Projektanpassungen adressiert wurden.

  

Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Schweizer Winterstromversorgung und Versorgungssicherheit? 

Das Projekt Windpark Grenchenberg leistet einen wesentlichen Beitrag zur Schweizer Energiepolitik, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung einer Winterstromlücke und die Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit.

Beitrag zur Winterstromversorgung.

Windenergie wird in den Quellen als „wertvoller Winterstrom“ bezeichnet, da ihre Produktionscharakteristik die Schweizer Stromversorgung genau dann stützt, wenn andere erneuerbare Quellen schwächeln.

  • Saisonale Verteilung: Rund zwei Drittel (2/3) der gesamten Stromproduktion des Windparks fallen im Winterhalbjahr an. Dies ist der Zeitraum, in dem der Bedarf an Heizenergie und Licht am höchsten ist, während die Erträge aus Wasserkraft und Photovoltaik saisonal bedingt deutlich niedriger ausfallen.
  • Ergänzungsfunktion: Die Windkraft ergänzt den Schweizer Energiemix optimal, da sie die Abhängigkeit von Importen in den kritischen Wintermonaten verringert.
  • Systemrelevanz: Aufgrund dieser Eigenschaften gilt die Windenergie als verlässliche und systemrelevante Energiequelle für die Schweiz.
Stärkung der Versorgungssicherheit.

Durch die Realisierung des Windparks auf dem Grenchenberg wird die Eigenversorgung sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene gestärkt:

  • Nationale Bedeutung: Da die erwartete Jahresproduktion über dem Schwellenwert von 20 GWh liegt, stuft der Bund das Projekt als Anlage von nationalem Interesse ein. Solche Anlagen sind essenziell, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen und den Ausstieg aus der Kernenergie zu ermöglichen.
  • Regionale Autonomie: Der produzierte Strom deckt etwa zwei Drittel des Bedarfs aller Haushalte und Gewerbebetriebe in der Stadt Grenchen. Das Projekt steigert die Eigenproduktion der Städtischen Werke Grenchen (SWG) massiv und macht die Region unabhängiger von internationalen Marktentwicklungen.
  • CO2-freie Produktion: Als einheimische, unerschöpfliche Quelle trägt der Windpark dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaziele der Schweiz („Netto-Null-Ziel“) zu erreichen.

Zusammenfassung der Kennzahlen zur Versorgung.

Merkmal
Beitrag / Wert

Erwartete Jahresproduktion (netto)

ca. 30 – 32 GWh

Winterstrom-Anteil

ca. 20 GWh (2/3 der Gesamtproduktion)

Versorgungsgrad Haushalte

Strom für ca. 7'000 Haushalte

Lokale Relevanz

Deckt 2/3 des Bedarfs von Grenchen (Haushalte/Gewerbe)

Status der Anlage

Anlage von nationalem Interesse (> 20 GWh/a)

Betriebsdauer

ca. 30 Jahre sichere Versorgung

Der Windpark ist somit ein strategisches Instrument, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig auf eine breitere, einheimische Basis zu stellen.

Wie funktioniert das Radarsystem BirdScan zum Schutz von Vögeln?

Das Radarsystem BirdScan und die spezifischen Artenschutzmassnahmen für die Heidelerche sowie den Wanderfalken sind zentrale Bestandteile des ökologischen Konzepts für den Windpark Grenchenberg.


Illustration © stromzeit.ch* 


Funktionsweise des Radarsystems BirdScan.

Das System dient dazu, das Kollisionsrisiko für Zugvögel auf ein Minimum zu reduzieren, indem es folgende Mechanismen nutzt:

  • Echtzeit-Überwachung: BirdScan überwacht den Vogelzug mittels Radartechnologie in Echtzeit.
  • Automatischer Stopp: Sobald ein definierter Schwellenwert für die Vogelzugintensität erreicht wird, löst das System eine vorübergehende Abschaltung der Windenergieanlagen (WEA) aus.
  • Schwellenwerte: Ein vorgeschlagener Wert liegt beispielsweise bei 150 Vögeln pro Stunde und Kilometer (gemittelt über 30 Minuten). Bei Erreichen dieses Wertes werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht.
  • Effizienz: Durch diese Technik kann die Gefahr eines Zusammenstosses um rund 80 % gesenkt werden.
  • Optimierung: Zusätzlich werden meteorologische Parameter wie Temperatur, Wind und Nebel erfasst, um den Abschaltalgorithmus kontinuierlich zu verfeinern.
Ersatzmassnahmen für die Heidelerche.

Da die Heidelerche eine Art mit sehr hoher nationaler Priorität ist und im Projektgebiet Brutreviere besetzt, wurden spezifische Kompensationsmassnahmen festgelegt:

  • Flächenaufwertung: Es werden 20 Hektar extensive Sömmerungsweiden als Ersatzlebensraum geschaffen, primär auf dem Obergrenchenberg bzw. im östlichen Projektgebiet.
  • Qualität und Timing: Diese Flächen müssen durch Ausmagerung von Fettwiesen aufgewertet werden und rechtzeitig (spätestens zur Inbetriebnahme) in hoher Qualität zur Verfügung stehen.
  • Störungsschutz: Die neuen Habitate müssen vor menschlichen Störungen, insbesondere durch die Freizeitnutzung, geschützt werden.
  • Monitoring: Ein Erfolgskontroll-Monitoring ist vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Heidelerchen die Gebiete tatsächlich annehmen.
Ersatz- und Schutzmassnahmen für den Wanderfalken.

Für den Wanderfalken, der in der nahegelegenen Wandfluh brütet, wurden aufgrund eines Bundesgerichtsurteils drastische projekttechnische Anpassungen und Kompensationspflichten angeordnet:

  • Abstandsregel: Um das Kollisionsrisiko zu senken, muss ein Mindestabstand von rund 1'000 Metern zwischen dem Brutplatz und den Windenergieanlagen eingehalten werden.
  • Reduktion der Anlagen: Dies führte dazu, dass auf zwei der ursprünglich sechs geplanten Standorte (WEA 2 und 3) verzichtet wurde.
  • Externe Ersatzmassnahmen: Da der empfohlene Idealabstand von 3'000 m dennoch unterschritten wird, müssen Ersatzmassnahmen an anderen Standorten im Jurabogen festgesetzt werden, um die regionale Population zu stützen.
  • Spezifisches Monitoring: Ein begleitendes Monitoring (Massnahme AVI-7) überwacht die Auswirkungen auf die Falken während des Betriebs.

Das Projekt kombiniert technische Echtzeit-Abschaltungen (BirdScan) mit grossflächigen Lebensraumaufwertungen für Bodenbrüter und strikten baulichen Abständen zum Schutz von Felsbrütern.

Was ist der Unterschied zwischen dem Windexpress und dem geplanten Beschleunigungserlass?

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Windexpress und dem geplanten Beschleunigungserlass liegt in ihrer Reichweite und dem Zeitpunkt im Projektverlauf, an dem sie ansetzen. Während der Windexpress eine kurzfristige Erleichterung für bereits fortgeschrittene Projekte darstellt, zielt der Beschleunigungserlass auf eine grundlegende Reform der gesamten Planungs- und Bewilligungsverfahren ab.

1. Der Windexpress: Fokus auf den Endspurt.

Der Windexpress (rechtlich verankert im Energiegesetz) ist ein Instrument, das speziell für bereits weit fortgeschrittene Windparkprojekte von nationalem Interesse konzipiert wurde.

  • Anwendungsbereich: Er gilt nur für Projekte mit einer erwarteten Produktion von mindestens 20 GWh pro Jahr, die bereits über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen.
  • Verfahrensbeschleunigung: Die Zuständigkeit für die Baubewilligung wechselt von der Gemeinde zum Kanton. Zudem wird der Instanzenweg verkürzt: Das kantonale Verwaltungsgericht entscheidet in der Regel abschliessend.
  • Einschränkung des Bundesgerichts: Ein Weiterzug an das Bundesgericht ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn sich eine „Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“ stellt.
  • Wirkung: Experten bezeichnen ihn nicht als „Revolution“, da er bei bestehenden Projekten lediglich eine Zeitersparnis von etwa ein bis zwei Jahren bewirkt. Neue Projekte werden durch den Windexpress allein nicht angestossen.
2. Der geplante Beschleunigungserlass: Umfassende Reform.

Der Beschleunigungserlass ist ein breiter angelegtes Gesetzespaket, das sich zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch im parlamentarischen Prozess befand und weitreichendere Änderungen anstrebt.

  • Anwendungsbereich: Er soll die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke in den Bereichen Wasserkraft, Wind- und Solarenergie insgesamt verkürzen.
  • Zielsetzung: Die Branche erwartet von diesem Erlass einen deutlich grösseren Schub. Das Ziel ist es, die gesamten Planungs- und Bewilligungszeiten gegenüber dem heutigen Stand zu halbieren.
  • Streitpunkte: Der Erlass ist politisch umstritten, da er eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts vorsieht. Aufgrund dieser Kontroverse ist es möglich, dass das Volk in einer Referendumsabstimmung darüber entscheiden muss.

Vergleich der Kernpunkte.

Merkmal
Windexpress
Beschleunigungserlass

Projektstadium

Nur für fortgeschrittene Projekte (mit Nutzungsplan)

Gilt für den gesamten Prozess (auch neue Projekte)

Technologien

Fokus auf Windenergie

Wasser, Wind und Sonne

Zeitersparnis

ca. 1 bis 2 Jahre

Ziel: Halbierung der Verfahrensdauer

Hauptinstrument

Kantonale Zuständigkeit & begrenzter Weiterzug ans Bundesgericht

Straffung der Planung & Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Status

In Kraft (Anwendung z. B. beim Windpark Grenchenberg)

In parlamentarischer Beratung / Referendumsgefahr

Der Windexpress hilft Projekten wie dem Windpark Grenchenberg dabei, die letzte Hürde (die Baubewilligung) schneller zu nehmen. Der Beschleunigungserlass hingegen soll dafür sorgen, dass künftige Projekte nicht mehr 20 bis 25 Jahre bis zur Realisierung benötigen.

  

Welche Auswirkungen hat der Windexpress auf den Rechtsweg zum Bundesgericht?

Der Windexpress hat den Rechtsweg zum Bundesgericht für Windenergieprojekte von nationalem Interesse (Anlagen mit einer Produktion von mindestens 20 GWh pro Jahr) massiv eingeschränkt.

Die wesentlichen Auswirkungen auf den Rechtsweg sind:
  • Abschliessende kantonale Instanz: Im Rahmen des Windexpress entscheidet das kantonale Verwaltungsgericht über Beschwerden gegen die Baubewilligung grundsätzlich abschliessend. Das bedeutet, dass die kantonalen Gerichte bei diesen Bewilligungsverfahren faktisch das „letzte Wort“ haben.
  • Einschränkung der Beschwerdemöglichkeit: Ein Weiterzug eines Urteils an das Bundesgericht ist nicht mehr der Regelfall. Er ist nur noch dann zulässig, wenn sich eine „Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung“ stellt.
  • Verfahrensbeschleunigung: Ziel dieser Regelung ist es, die oft jahrzehntelangen Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen, indem die Einsprachemöglichkeiten vor der höchsten Instanz reduziert werden.
  • Zuständigkeit: Da der Kanton nun direkt für die Erteilung der Baubewilligung zuständig ist (statt der Gemeinde), wird der gesamte Instanzenweg gestrafft.

Trotz dieser Einschränkungen versuchen Organisationen wie Helvetia Nostra im Falle des Windparks Grenchenberg, den Weg ans Bundesgericht offen zu halten, indem sie eben solche „grundsätzlichen Rechtsfragen“ aufwerfen – etwa die Frage, ob das Projekt nach seiner Verkleinerung überhaupt noch die Kriterien für das nationale Interesse erfüllt.


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Quellenverzeichnis (Juli 2026).

Die verwendeten Quellen (Presseberichte) dokumentieren die umfassende Planung und rechtliche Auseinandersetzung um den Windpark Grenchenberg, ein bedeutendes Projekt der SWG zur Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz. Das Vorhaben sieht den Bau von vier Windenergieanlagen vor, die jährlich rund 30 GWh Strom produzieren und damit etwa 7000 Haushalte, insbesondere während der kritischen Wintermonate, versorgen sollen. Ein zentraler Aspekt der Dokumente ist das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Biodiversität, wobei detaillierte Schutzmassnahmen wie das Radarsystem „BirdScan“ und spezifische Abschaltpläne zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen erläutert werden. Nach jahrelangen juristischen Konflikten, die bis vor das Bundesgericht führten, wurde das Projekt von ursprünglich sechs auf vier Turbinen reduziert, um den Artenschutz, insbesondere für den Wanderfalken, zu gewährleisten. Aktuelle Berichte bestätigen, dass das Solothurner Verwaltungsgericht im Mai 2026 letzte Beschwerden abgewiesen hat, wodurch der Baustart für 2027 und die Inbetriebnahme für 2029 nun rechtlich abgesichert sind. Die Quellen ordnen das Projekt zudem in den nationalen Kontext des „Windexpress“ ein, einer Gesetzgebung zur Beschleunigung von Verfahren für ökologisch und systemrelevant eingestufte Energieanlagen.

 

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