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Energieförderung Kanton Zürich, Stadt Zürich, Photovoltaik, Gebäude, Heizung, Plug & Play Solaranlagen, Ladeinfrastruktur.

Gebäudeerneuerung, Heizungsersatz und Solarenergie im Kanton Zürich, der Stadt Zürich und spezifischen Gemeinden.

Energieförderung Kanton Zürich, Stadt Zürich, Photovoltaik, Gebäude, Heizung, Plug & Play Solaranlagen, Ladeinfrastruktur.


3.10.2025

 

I. Förderprogramme des Kantons Zürich.

Die kantonalen Förderbeiträge werden hauptsächlich über «Das Gebäudeprogramm» und das Förderprogramm Energie des Kantons Zürich geleistet. Die Gesuchstellung erfolgt in der Regel über das Online-Portal des Gebäudeprogramms.

Förderbereich
Massnahme
Beitrag (Stand 2025, falls verfügbar)
Wichtige Bedingungen,
Details

Beratung & Analyse

Gebäudeanalyse (GEAK Plus) für Ein- und Zweifamilienhäuser

CHF 1'000.– pro Beratungsbericht

Der Bericht darf bei Gesuchstellung maximal ein Jahr alt sein. Gültigkeit 10 Jahre pro EGID. Muss vor dem Gesuch für Wärmedämmung eingereicht werden, wenn dieses ≥ CHF 10'000.– beträgt.

Beratung & Analyse

Gebäudeanalyse (GEAK Plus/BFE-Pflichtenheft) für Mehrfamilienhäuser und andere Gebäudekategorien

CHF 1'500.– pro Beratungsbericht

Siehe oben..

Gebäudehülle (Dämmen)

Wärmedämmung Dach, Wand und Boden (gegen Aussenklima oder Erdreich)

CHF 40.–/m² wärmegedämmtes Bauteil

Gilt für beheizte Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. U-Wert muss ≤ 0.20 W/m²K sein (Ausnahme: gegen Erdreich > 2m, dann U ≤ 0.25 W/m²K).

Gebäudehülle (Bonus)

Zusatzbeitrag Photovoltaik-Anlage (gleichzeitige Installation)

CHF 20.–/m² Modulfläche

Fördert Modulflächen auf sanierten Dach- und Fassadenflächen.

Gebäudehülle (Bonus)

Bonus Gebäudehülleneffizienz (Dämmung von mind. 90% der Bauteilflächen gegen Aussenklima)

CHF 60.–/m² gedämmtem Bauteil (zusätzlich zur Basisdämmung)

Mind. 90% aller Bauteilflächen (exkl. Fenster/Türen) müssen gemäss Basisanforderungen gedämmt werden.

Gesamterneuerung

Minergie-ECO-Modernisierung (EFH)

CHF 110.–/m² EBF alt

Gebäude vor 2000, nur beheizte Flächen, mit Zusatzzertifizierung «ECO».

Gesamterneuerung

Minergie-P-ECO-Modernisierung (EFH)

CHF 165.–/m² EBF alt

Mit oder ohne Minergie-A.

Gesamterneuerung

Minergie-ECO-Modernisierung (MFH)

CHF 70.–/m² EBF alt

Mit oder ohne Minergie-A.

Gesamterneuerung

Minergie-P-ECO-Modernisierung (MFH)

CHF 100.–/m² EBF alt

Mit oder ohne Minergie-A.

Heizungsersatz

Luft-Wasser-Wärmepumpe (L/W WP) (≤ 15 kWth)

CHF 2'900.–

Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung in bestehendem Gebäude; WP als Hauptheizung (min. 50% der Wärme).

Heizungsersatz

L/W WP (> 15 kWth)

CHF 2'900.– + 160.–/zusätzlichem kWth

Siehe oben.

Heizungsersatz

Sole-Wasser/Wasser-Wasser Wärmepumpe (≤ 15 kWth)

CHF 6'800.–

Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung.

Heizungsersatz

Sole-Wasser/Wasser-Wasser Wärmepumpe (> 15 kWth)

CHF 6'800.– + 420.–/zusätzlichem kWth

Siehe oben.

Heizungsersatz (Bonus)

Zusatzbeitrag WP für vollständige, fossilfreie Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel

CHF 3'000.– + 100.–/zusätzlichem kWth

Gilt nur für Sole-Wasser Wärmepumpen.

Heizungsersatz

Anschluss an ein Wärmenetz (≤ 15 kWth)

CHF 5'200.–

Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung; bezogene Wärme max. 30% fossil.

Heizungsersatz

Anschluss an ein Wärmenetz (> 15 kWth)

CHF 5'200.– + 100.–/zusätzlichem kWth

Siehe oben.

Heizungsersatz (Bonus)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem (≤ 250 m² EBF)

CHF 15'000.–

Ersatz einer dezentralen Elektro-/fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem.

Heizungsersatz (Bonus)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem (> 250 m² EBF)

CHF 60.– pro m² EBF

Siehe oben.

Sonne nutzen

Thermische Solaranlagen

CHF 2'400.– + 1'000.–/kWth (thermische Kollektornennleistung)

Neuanlagen oder Erweiterungen auf bestehenden, nicht fossil/direktelektrisch beheizten Gebäuden (Mindestleistung 2 kWth).

E-Mobilität (LIS-Programm)

Basisinfrastruktur Ladeinfrastruktur (bestehende Gebäude, bis 15 Parkplätze)

CHF 500.– pro Parkplatz

Förderung der Basisinfrastruktur (gemäss SIA Merkblatt 2060). Programm befristet bis max. Ende 2026.

E-Mobilität (LIS-Programm)

Basisinfrastruktur Ladeinfrastruktur (ab dem 16. Parkplatz)

CHF 300.– pro zusätzlichem Parkplatz

Siehe oben.

E-Mobilität (LIS-Programm)

Bidirektionale DC-Ladestation (Elektroauto als Speicher)

CHF 2'000.– pro Ladestation

Wird ab 2025 gefördert.

E-Mobilität (LIS-Programm)

Anschluss Firmenfahrzeuge

30% der Investitionskosten, max. CHF 60'000.–

Weitere Förderungen

Pilotprojekte Energie

Variabel

Für Versuchsprojekte zur Erprobung neuer, aus der Forschung hervorgegangener Verfahren.

Weitere Förderungen

Biogasanlagen

Variabel

Unterstützung von Machbarkeitsstudien und Bau neuer landwirtschaftlicher Biogasanlagen.

Weitere Förderungen

Wohnqualität Flughafenregion

Variabel

Unterstützt energetische Modernisierungen und Schallschutzmassnahmen sowie Beratungen in der Flughafenregion.


II. Förderprogramme der Stadt Zürich.

Die Stadt Zürich fördert Massnahmen über ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) als subsidiäre Ergänzung zu kantonalen und nationalen Programmen.

Förderbereich
Massnahme
Beitrag
Wichtige Bedingungen Details

Photovoltaik (PV)

Grundbeitrag PV-Anlagen

CHF 4'400.–

Gilt seit 1. Februar 2023. Förderung aus klima- und energiepolitischen Zielen (ehemals 2000-Watt-Beiträge). Muss VOR Baubeginn eingereicht werden.

Photovoltaik (PV)

Leistungsbezogene Komponente

CHF 300.– bis 420.–/kWp

Abgestuft nach Leistung der Anlage.

Photovoltaik (Zusatz)

Zusätzliche ewz-Förderbeiträge (u.a.)

Variabel (ergänzend)

Für die statische Verstärkung von Dächern, Asbestsanierung, Verstärkung von Hausanschlüssen, denkmalpflegerische Abklärungen (ISOS-A), Kombination mit Dachbegrünung, spezielle Ausrichtung zur Winterstromproduktion.

PV (Klein)

Plug & Play Solaranlagen (für Mieter/ewz-Kunden)

Bis zu CHF 400.–

Für energieeffiziente Anlagen zum Kauf über Topten.

Heizungsersatz

Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse

Subsidiäre Beiträge

Die ewz-Förderung ergänzt die Beiträge des Kantons und des Bundes. Zuerst muss zwingend ein Basisgesuch beim Kanton gestellt werden.

E-Mobilität

Ladeinfrastruktur

Subsidiäre Beiträge

ewz fördert Basisinfrastrukturen (wenn auch eine Ladestation installiert wird). Dort, wo der Kanton Zürich keine Basisinfrastruktur mehr fördert, übernimmt ewz die Förderung.

Energieeffizienz

Haushaltsgeräte

Förderbeitrag

Für den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte.

Weitere Massnahmen

Forschungs- und Entwicklungsarbeiten

Variabel

Zur rationellen Erzeugung und Verwendung von Elektrizität sowie zum Ersatz fossiler Energieträger.

Weitere Massnahmen

Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen

Variabel

Weitere Massnahmen

Entschädigung von Gasgeräten

Variabel

Bei Standorten in den Stilllegungsgebieten Altstetten-Nord, Altstetten-Ost und Tiefenbrunnen nach Ende der Gaslieferung.

Weitere Massnahmen

Förderprogramm Stadtgrün

Variabel

Für hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte (z.B. Vertikal- und Dachbegrünungen).

 

III. Förderprogramme der Gemeinden (Beispiele).

Die nachfolgenden Information sind nur ein Auszug einiger Gemeinden des Kantons Zürich.

A. Meilen (Energiestadt Meilen / Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA/EWM AG)).

Die Gemeinde Meilen und die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA, ehemals EWM AG) bieten eigene Förderprogramme an.

Förderbereich
Massnahme
Beitrag
Wichtige Bedingungen Details

Gebäudesanierung

MINERGIE® bei Altbausanierung

CHF 4'000.– pro Baugesuch

Gilt für Bauten innerhalb der Meilemer Ortsgrenzen.

Gebäudesanierung

MINERGIE-P® und A® bei Altbausanierung

CHF 6'000.– pro Baugesuch

Gilt für Bauten innerhalb der Meilemer Ortsgrenzen.

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Thermische Solaranlagen (Warmwasser/Heizungsunterstützung)

10% der Investitionskosten, max. CHF 300.–/m² Kollektorfläche

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Wärmepumpenboiler

10% der Investitionskosten, max. CHF 500.–

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Luft-Wasser-Wärmepumpe (bis 20 kW)

CHF 1'000.–

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Erdsonden-Wärmepumpe (bis 20 kW)

CHF 2'000.–

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Pellets-/Holzheizungen (bis 20 kW)

CHF 2'000.–

Haustechnik (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Anschluss an Wärmeverbund (mit erneuerbaren Energien, bis 20 kW)

CHF 2'000.–

PV-Anlagen (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Photovoltaik-Anlagen (Zusätzliche Förderung zu EIV, 2–15 kWp)

CHF 400.–/kWp

Die Beiträge staffeln sich bis CHF 100.–/kWp (>100 kWp).

PV-Anlagen (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Batteriespeicher für PV-Anlagen (2–10 kWh)

CHF 200.–/kWh

Die Beiträge staffeln sich bis CHF 50.–/kWh (>50 kWh).

Mobilität (iNFRA/EWM AG Ökologiefonds)

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Max. 25% der Installationskosten, bzw. CHF 150.–/kW max. Ausgangsleistung, max. CHF 10'000.–/Ladeinfrastruktur

Drittprogramm (Energie 360° AG)

Solarprämie (Kombination Gas mit Solar)

CHF 1'500.–

Drittprogramm (myclimate)

Ersatz Öl-/Erdgasheizung durch WP

CHF 2'000.–

Setzt WPSM-Standard voraus.

Drittprogramm (Energie Zukunft Schweiz)

Wärmepumpenboiler (EFFIBOILER)

CHF 450.–

Ersatz des alten Elektroboilers.

Beratung

Energieberatung

Teil der Kosten wird von der Energiestadt Meilen bezahlt.


B. Pfäffikon (Gemeinde Pfäffikon / Gemeindewerke Pfäffikon (GWP)).

Pfäffikon ist seit 2024 Energiestadt. Die Gemeinde selbst bietet ein gebührenfreies Bewilligungsverfahren für PV-Anlagen an. Die übrigen in den Quellen für Pfäffikon aufgeführten Programme sind kantonale, nationale oder Programme von Drittanbietern.


Förderbereich
Massnahme
Beitrag/Vergünstigung
Wichtige Bedingungen Details

Solaranlagen

PV-Anlagen

Gebührenfreies Bewilligungsverfahren

Solaranlagen

Rückliefertarif (RE-Tarif)

Jährlich durch die GWP Werkkommission festgesetzt

Drittprogramm (Energie Zukunft Schweiz)

Klimaprämie bei Heizungsersatz

Variabel (für WP > 50 kW und Holzheizungen)

Sparmassnahmen

Vergünstigte wassersparende Duschbrausen

CHF 10.00 bzw. CHF 24.00 (abhängig von Warmwasseraufbereitung)

Stiftung myclimate.

Sparmassnahmen

Ersatz Halogen-Stehleuchten mit LED-Leuchten

25% des Preises (max. CHF 100.00)

ProKilowatt.

Sparmassnahmen

Entfeuchtungsgeräte

CHF 100.00

Ersatz eines alten Entfeuchters (Mindestkosten CHF 350.00) ProKilowatt.


C. Uster (Ökofonds der Energie Uster AG).

Die Energie Uster AG verfügt über einen Ökofonds zur Förderung energieeffizienter und klimaschonender Vorhaben.

Förderbereich
Massnahme
Beitrag
Wichtige Bedingungen Details

Pilotprojekte

Energieeffiziente Projekte

Unterstützung

Projekte mit Pilot- oder Demonstrationscharakter.

Unternehmen

Firmenunterstützung

Unterstützung

KMU-Modell der EnAW, Öko-Kompass oder PEIK.

Gebäude/Haustechnik

Beiträge an Gebäudesanierung und Haustechnik

Beiträge

Umfasst Ersatz Elektroheizungen, thermische Solaranlagen, PV-Anlagen, Gebäudesanierungen, Minergie-P.

Beratung

Sanierungsberatung

Unterstützung

Über GEAKplus.

Mobilität

Ladestationen und Grundinfrastruktur

Unterstützung

Umfasst Lademanagement und Stromschienen.

 

IV. Allgemeine Nationale und Kantonale Fördermittel.

Zusätzlich zu den spezifischen kantonalen und kommunalen Programmen gelten weitere allgemeine Förderungen und finanzielle Anreize im Kanton Zürich:

Nationale Förderung (Bund/Pronovo):

Für Photovoltaikanlagen wird die finanzielle Unterstützung hauptsächlich über die Einmalvergütungen (EIV) des Bundes (Pronovo AG) abgewickelt. Es gibt die kleine Einmalvergütung (KLEIV) für Anlagen bis 100 kWp und die grosse Einmalvergütung (GREIV) für Anlagen über 100 kWp.

Nationale Förderung (Drittprogramme):

Programme wie «Ersatz der Umwälzpumpen» (pauschal CHF 200.– pro ersetzte Pumpe über Effiwatt) und die «Klimaprämie» von myclimate (CHF 2'000.– für Ersatz Öl/Gas durch Wärmepumpe) sind auch im Kanton Zürich relevant.

Steuerliche Abzüge:

Investitionen in energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden (wie Wärmedämmung, Fenstersanierung, Ersatz von Heizungen und Solaranlagen) können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden. Die erhaltenen Förderbeiträge müssen jedoch von den abzugsfähigen Investitionen reduziert werden.

Verkehrsabgabe:

Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrsabgabe befreit.



Zusammenfassung der Quellenangaben.

Die folgenden Quellenangaben liefern einen detaillierten Überblick über die Energieförderlandschaft im Kanton Zürich, der Stadt Zürich und spezifischen Gemeinden, wobei der Fokus auf Gebäudeerneuerung, Heizungsersatz und Solarenergie liegt.

Die Informationen gliedern sich hauptsächlich in: 

1) Kantonale Programme (primär Das Gebäudeprogramm)

2) Städtische Programme (Stadt Zürich/ewz)

3) Kommunale Programme (Meilen, Pfäffikon)

4) Nationale Programme 

5) Allgemeine Rahmenbedingungen (Beratung, Wirtschaftlichkeit, Rechtsgrundlagen).


I. Allgemeine Prinzipien, Beratung und Nationale Programme.


A. Information und Beratung:

Die Energieberatung wird von verschiedenen Stellen angeboten, darunter der Kanton Zürich, Gemeinden und lokale Energieversorger. Die Plattform energiefranken.ch bietet eine Übersicht aller aktuell geltenden Förderbeiträge (Bund, Kanton, Gemeinde, regionale Energieversorger) nach Postleitzahl.

Das kantonale Unterstützungsprogramm «starte!» bietet Informationsveranstaltungen und vergünstigte Energieberatung zur energetischen Modernisierung.

GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) dient zur ganzheitlichen Analyse und zur Erstellung eines Langfristplans für die Gebäudemodernisierung. Die Erstellung eines GEAK Plus wird vom Kanton finanziell unterstützt, Stand 2025).

Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird seit April 2022 direkt vom Bundesamt für Energie ausgerichtet und unterstützt bei der Entscheidung für einen Heizungsersatz.

B. Nationale Förderung (Bund):

Photovoltaik (PV) Anlagen erhalten die finanzielle Unterstützung für Neuanlagen primär über die Einmalvergütungen (EIV) des Bundes (Pronovo AG), unabhängig von ihrer Grösse.

Wärmepumpenboiler werden über Programme wie «EFFIBOILER» von Energie Zukunft Schweiz unterstützt (als Ersatz des alten Elektroboilers).

Das Stromeffizienzprogramm  «Ersatz der Umwälzpumpen» (Effiwatt) wird mit einem Pauschalbeitrag pro ersetzte Pumpe gefördert.

Die Stiftung Myclimate fördert den Ersatz einer Öl- oder Erdgasheizung durch eine energieeffiziente Wärmepumpe, wenn diese dem WPSM-Standard entspricht.

Klimaprämien bei Heizungsersatz für Wärmepumpen und Holzheizungen werden auch von Energie Zukunft Schweiz angeboten.

C. Steuerliche Vorteile und Finanzierung:

Investitionen in energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden (wie Wärmedämmung, Fenstersanierung, Heizungsersatz, Solaranlagen) sind bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abziehbar.

Die erhaltenen Förderbeiträge müssen von den abzugsfähigen Investitionen reduziert werden.

Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrsabgabe befreit.

Viele Finanzinstitute unterstützen energetische Sanierungen mit zinsvergünstigten Finanzierungen (z.B. ZKB Umweltdarlehen).


II. Kanton Zürich: Das Gebäudeprogramm und Impulsprogramm.

Der Kanton Zürich fördert Massnahmen über Das Gebäudeprogramm und das kantonale Förderprogramm Energie.

A. Gebäudesanierung (Dämmung):

Bei Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden (gegen Aussenklima oder Erdreich) wird das wärmegedämmte Bauteil gefördert. Fenster und Türen sind in der Regel nicht förderberechtigt, ausser im Rahmen des Programms «Wohnqualität Flughafenregion».

Zusatzbeitrag Photovoltaik-Anlage: Modulfläche, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage auf sanierten Dach- und Fassadenflächen installiert wird.

Bonus Gebäudehülleneffizienz:

Je gedämmtem Bauteil als Zusatzbeitrag, wenn mindestens 90% aller Bauteilflächen gegen Aussenklima gedämmt werden (ausgenommen Fenster und Türen). Voraussetzung: Bei einem voraussichtlichen Förderbeitrag ist eine Grobanalyse nach Pflichtenheft zwingend erforderlich.

B. Gesamtsanierung

(Minergie-Standard): Gefördert werden Gesamtmodernisierungen nach Minergie-ECO oder Minergie-P-ECO Standard (mit oder ohne Minergie-A) für beheizte Gebäude mit Baujahr < 2000:

  • Minergie-ECO Einfamilienhaus.
  • Minergie-P-ECO Einfamilienhaus.
  • Minergie-ECO Mehrfamilienhaus.

Ersatzneubauten im Minergie-P(-A)-Standard werden ebenfalls unterstützt.

C. Heizungsersatz (Ersatz fossiler/elektrischer Heizungen):

Der Kanton fördert den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch erneuerbare Systeme. Luft-Wasser-Wärmepumpen (L/W WP). Sole-Wasser/Wasser-Wasser Wärmepumpen (S/W WP, W/WWP).

Zusatzbeitrag bei vollständiger fossilfreier Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel.

Anschluss an ein Wärmenetz:

Die bezogene Wärme darf maximal 30% aus fossilen Energien stammen. Erstinstallation Wärmeverteilsystem: Bei Ersatz einer dezentralen Elektro-/fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem.

D. Solarenergie:

Thermische Solaranlagen (Wärmeproduktion) werden gefördert (als Neuanlagen oder Erweiterungen auf bestehenden, nicht fossil/direktelektrisch beheizten Gebäuden). PV-Anlagen (Stromproduktion) werden primär vom Bund (Pronovo) gefördert.


III. Stadt Zürich (ewz) Förderprogramme.

Die Stadt Zürich (über ewz) fördert Energieprojekte subsidiär zu kantonalen und nationalen Programmen. ewz ist für den gesamten Förderprozess im digitalen Portal Energieförderprogramm der Stadt Zürich verantwortlich.

A. Photovoltaik (PV) - Offensive und Spezifische Beiträge (Aktuell seit Feb 2023).

Grundförderung PV: Die städtische Förderung (aus klima- und energiepolitischen Zielen, ehemals 2000-Watt-Beiträge) besteht aus einem Grundbeitrag sowie einer leistungsbezogenen Komponente.

Zusätzliche ewz-Förderbeiträge werden für die Überwindung spezifischer Hindernisse bei bestehenden Liegenschaften gewährt:

  • Statische Verstärkung von Dächern.
  • Asbestsanierung.
  • Verstärkung von Hausanschlüssen.
  • Denkmalpflegerische Abklärungen.
  • Kombination von Photovoltaik mit Dachbegrünung.
  • Spezielle Ausrichtung der Modulflächen zur
  • Winterstromproduktion.
Mieter-Förderung (Plug & Play):

ewz unterstützt Kunden beim Kauf einer Plug & Play Solaranlage für den Balkon mit einem Förderbeitrag.

Rückliefervergütung: ewz vergütet eingespeisten Solarstrom im Versorgungsgebiet.

B. Weitere Förderbereiche und Dienstleistungen.
Heizungsersatz/Wärmenetze:

ewz fördert Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse subsidiär zu den kantonalen und nationalen Beiträgen.

E-Mobilität (Ladeinfrastruktur):

ewz fördert Basisinfrastrukturen, insbesondere dort, wo der Kanton Zürich dies nicht mehr tut.

Forschung und Bildung:

Die Stadt entrichtet Fördergelder für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur rationellen Erzeugung und Verwendung von Elektrizität sowie für Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen.

Entschädigung von Gasgeräten:

ist in Stilllegungsgebieten (Altstetten-Nord, Altstetten-Ost, Tiefenbrunnen) möglich.

Förderprogramm Stadtgrün:

Die Stadt fördert hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte wie Vertikal- und Dachbegrünungen.


IV. Kommunale Förderprogramme (Beispiele).


A. Gemeinde Meilen.

Die Energiestadt Meilen und die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA, ehemals EWM AG) bieten eigene Beiträge an. 

  • Minergie Altbausanierung:pro Baugesuch.
  • Ökologiefonds der iNFRA/EWM AG fördert Vorhaben zur rationellen Energieanwendung und zur Gewinnung erneuerbarer Energien:
  • Photovoltaik-Anlagen: Zusätzliche Förderung.
  • Batteriespeicher für PV-Anlagen.
  • Wärmepumpen (L/W WP und Holzheizungen.
  • Thermische Solaranlagen: 10}% der Investitionskosten.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Max. 25% der Installationskosten.
  • Die Energiestadt Meilen beteiligt sich an den Kosten für eine Energieberatung.


B. Gemeinde Pfäffikon.

Pfäffikon ist seit 2024 Energiestadt.

PV-Anlagen: Die Gemeinde bietet ein gebührenfreies Bewilligungsverfahren an.

Rückliefertarif (RE-Tarif): Wird jährlich durch die Werkkommission der Gemeindewerke Pfäffikon festgesetzt.

Sparmassnahmen (ProKilowatt/myclimate): Pfäffikon weist auf Drittprogramme hin, z.B. vergünstigte wassersparende Duschbrausen (Stiftung myclimate) oder den Ersatz von Halogen-Stehleuchten durch LED-Leuchten (ProKilowatt).

Alle weiteren Förderungen in Pfäffikon, die in den Quellen gelistet sind, beziehen sich auf kantonale oder nationale Programme.


C. Stadt Uster.

Die Energie Uster AG betreibt einen Ökofonds zur Förderung energieeffizienter und klimaschonender Vorhaben.

Unterstützte Massnahmen umfassen energieeffiziente Projekte mit Pilot- oder Demonstrationscharakter, Firmenunterstützung, Öko-Kompass oder Energieberatung für den Betrieb im Haushalt und Beiträge an Gebäudesanierung und Haustechnik (Ersatz Elektroheizungen, thermische Solaranlagen, PV-Anlagen, Minergie-P Sanierungen).

Der Ökofonds unterstützt auch Ladestationen und Grundinfrastruktur, Lademanagement, Stromschienen für E-Mobilität.


V. Wichtige Regeln.


Priorität des Gesuchs: Generell gilt in allen Programmen (Kanton, ewz, Gemeinden): Fördergesuche müssen zwingend vor Baubeginn (oder Auftragsvergabe) eingereicht werden, damit der Anspruch auf Beiträge nicht verfällt.

Kumulierung: Kantonale und kommunale/ewz-Förderungen können in der Regel gleichzeitig beantragt und kumuliert werden. Die Kombination mit Minergie-Gesamtsanierungen oder bestimmten Reduktionsprogrammen Energie Zukunft Schweiz ist ausgeschlossen.

Subsidiarität ewz: Stadt Zürich zieht alle verfügbaren Förderbeiträge anderer Stellen (Bund, Kanton) vom Höchstsatz ab, unabhängig davon, ob der Gesuchsteller diese tatsächlich beantragt oder erhalten hat.


Zurück zur Energieförderung Bund und Kantone.

 

Aktueller Stand der Informationen.

Die Recherche wurde anfangs Oktober 2025 durchgeführt.

In diesem dynamischen Umfeld können Angaben zu Gesetzen, Richtwerten, Verordnungen und Angaben zur Energieförderung sehr schnell ändern. Um sicher zu gehen, dass die Angaben in diesem Artikel stimmen, wird eine individuelle Abklärung bei den zuständigen Stellen, Behörden oder Organisationen empfohlen.

Quellenverzeichnis (Oktober 2025).

Zürich

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.html

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.html

EWZ ZH

https://www.ewz.ch/de/ueber-ewz/nachhaltigkeit/unser-beitrag/foerderbeitrag.html

https://www.ewz.ch/de/ueber-ewz/newsroom/aus-aktuellem-anlass/pv-zubau.html

PDF‘s

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieberatung-und-energiefoerderung/ktzh_foerderprogramm_2025_sonne_nutzen.pdf

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieberatung-und-energiefoerderung/ktzh_foerderprogramm_2025.pdf

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energieplanung/pv_awel_broschuere_photovoltaik_2019_web.pdf

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/energie/energiepraxis/bulletin/energiepraxis_april_2024.pdf

https://www.ewz.ch/dam/ewz/Privatkunden/Solaranlagen/Neue_Anlagen/verguetung_stromruecklieferung_gr.pdf

Stadt ZH

https://www.stadt-zuerich.ch/de/umwelt-und-energie/energie/foerdergelder.html

https://www.powernewz.ch/rubriken/solarenergie/mehr-solarstrom-fuer-zuerich/

https://www.ewz.ch/de/ueber-ewz/newsroom/medienmitteilungen/SolarstromOffensive.html

https://www.ewz.ch/de/private/solaranlagen.html

https://www.powernewz.ch/rubriken/solarenergie/solaranlage-fuer-zuhause/

PDF

https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/umwelt-energie/energie/planung-strategien/dokumente/pv/pv-zubau-und-rahmenbedingungen.pdf

https://starte-zh.ch/wp-content/uploads/2025/08/Foerderprogramm_Energie_KtZH_25.pdf

Weiningen

https://www.weiningen.ch/_docn/1059789/Frderprogramm_Energie_Kanton_Zrich.pdf

Meilen

https://www.meilen.ch/foerderbeitraege

https://www.meilen.ch/_docn/2285810/9_Energiestadt_Publikationen_Sammelmappe.pdf

Pfäffikon

https://www.pfaeffikon.ch/dienste/verwaltung/energie/

Kilchberg

https://www.kilchberg.ch/fileadmin/user_upload/gemeinde/PDF/Umwelt_und_Tiere/Foerderprogramm_Energie_Kanton_Zuerich_2022.pdf

Regensdorf

https://www.regensdorf.ch/_docn/2252809/190304_FP_Energie_ZH_2019_WEB.pdf

Uster

https://www.uster.ch/energie/3635

Winterthur

https://ebw.ch/customer/files/5336/Praesentation-AWEL-Kanton-Zuerich,-Levi-Fuchs-Energiefoerderung90.pdf

 

 

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