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Schweiz: Beste steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Ertrag und Wirtschaftlichkeit.

Aufbau und Funktionsweise, Sicherheitsanforderungen Schweiz, Montage und Eigentumsverhältnisse.

Schweiz: Beste steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Ertrag und Wirtschaftlichkeit.

 

5.10.2025

Bei Plug&Play-Photovoltaikanlagen (auch Balkonkraftwerke / BKW, genannt) liegt der Fokus auf den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Schweiz. Ein zentraler Punkt ist die maximale Wechselrichterleistung von 600 Watt, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf, sowie die zwingende Meldepflicht beim lokalen Netzbetreiber und die Notwendigkeit einer Konformitätserklärung für die Gesamtanlage. Trotz einfacher Installation dieser steckerfertigen Systeme, ist die Zustimmung von Vermietern oder Miteigentümern notwendig, insbesondere bei sichtbarer Montage an Fassaden oder Balkonen. Bei vielen konkreten Modellen (vor allem aus Deutschland) ist Panel-Leistung oft höher ist als die auf 600 Watt gedrosselte Wechselrichterleistung. Für diese Kleinanlagen gibt es keine staatliche Förderung. Überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist und vergütet werden. In Deutschland sind Balkonkraftwerke / BKW sehr verbreitet. Es gelten aber andere gesetzliche Bestimmungen als in der Schweiz und nicht alle Angebote eignen sich für die Schweiz. 

Zusammenfassung steckerfertige Plug&Play-PV-Anlagen Schweiz.

Plug&Play-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind steckerfertige Klein-Photovoltaikanlagen, die es Mietern und Eigentümern ermöglichen, unkompliziert eigenen Solarstrom zu produzieren. Sie gelten als eine kostengünstige und flexible Lösung zur Reduzierung der Stromkosten und zur Unterstützung der Energiewende.

1. Aufbau und Funktionsweise.

Plug&Play-PV-Anlagen bestehen typischerweise aus ein bis zwei PV-Modulen und einem Mikrowechselrichter. Dieser Wechselrichter wandelt den von den Modulen erzeugten Gleichstrom (DC) in haushaltsüblichen Wechselstrom (AC) um.

Die Installation ist darauf ausgelegt, ohne Fachkenntnisse des Nutzers oder die Hilfe eines Elektrikers zu erfolgen: Die Anlage wird einfach über einen Stecker in eine normale Haushaltssteckdose eingesteckt. Der erzeugte Strom wird direkt in den Stromkreis der Wohnung eingespeist und deckt automatisch den Grundverbrauch von Geräten wie Kühlschrank, Modem oder WLAN-Router.

2. Gesetzliche und Technische Anforderungen in der Schweiz.

Die rechtlichen Vorgaben werden hauptsächlich durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) festgelegt.

Leistungsbegrenzung (AC):

Die wichtigste technische Vorgabe ist die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters, die 600 Watt pro Teilnehmeranschluss (Haushalt/Zähler) nicht überschreiten darf. Diese Begrenzung dient der Verhinderung einer Überlastung der internen elektrischen Hausinstallationen.

Modulleistung (DC): 

Die Solarmodule selbst dürfen eine höhere Nennleistung (DC-Leistung oder Watt Peak, Wp) aufweisen (z. B. 900 Wp bis 1300 Wp), sofern der Wechselrichter die Einspeisung zuverlässig auf 600 Watt (AC) begrenzt.

Meldepflicht:

Für Anlagen bis 600 Watt besteht keine Genehmigungspflicht, aber eine zwingende Meldepflicht beim lokalen Verteilnetzbetreiber (EW).

Konformitätserklärung:

Für die Anmeldung muss dem Netzbetreiber eine Konformitätserklärung über das gesamte Set zugestellt werden, welche die Einhaltung aller relevanten Normen bestätigt.

Sicherheitsanforderungen:

Die Anlage muss über eine Schutzvorrichtung verfügen. Offiziell wird ein Fehlerstrom-Schutzschalter vom Typ B (FI-B) oder eine Überwachungseinheit (RCMU) im Wechselrichter gefordert, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten. Zudem muss die Anlage bei einem Netzausfall automatisch abschalten (N/A-Schutz), um Stromschläge zu verhindern.

3. Ertrag und Wirtschaftlichkeit

Jahresertrag: 

Eine optimal positionierte 600-W-Anlage kann bis zu 600 kWh pro Jahr erzeugen. Typischerweise liefert ein einzelnes Panel 300 bis 400 kWh pro Jahr.

Deckung:

Der produzierte Solarstrom kann etwa 10% bis 20% des Strombedarfs eines Haushalts decken.

Kosten:

Komplette Systeme kosten im Durchschnitt zwischen CHF 600 und CHF 1'800, wobei einige Angebote niedriger liegen (z. B. ab CHF 365).

Amortisation und Ersparnis:

Die Amortisationszeit liegt je nach Eigenverbrauch und Strompreis in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren. Die jährliche Stromersparnis kann, je nach Strompreis (20 Rp. bis 60 Rp./kWh), zwischen CHF 90 und CHF 180 pro Panel betragen.

Einspeisevergütung:

Der Verteilnetzbetreiber ist verpflichtet, überschüssigen, nicht selbst verbrauchten Strom abzunehmen und zu vergüten. Hierfür ist meist ein Zweirichtungszähler (Smart Meter) notwendig, oder es wird eine jährliche Pauschale gezahlt.

4. Montage und Eigentumsverhältnisse.

Plug&Play-Anlagen können auf Balkonen, Terrassen, Flachdächern oder im Garten montiert werden. Die beste Leistung wird bei südlicher Ausrichtung und einer Neigung von 30 bis 35 Grad erzielt.

Mieter/Vermieter:

Für die Anbringung an der Fassade oder der Aussenseite des Balkons ist die vorherige Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung erforderlich, da diese Teile nicht zum Mietobjekt gehören. Die Installation innerhalb des Balkons (z. B. auf dem Boden oder an der Innenseite des Geländers) ist in der Regel ohne Bewilligung möglich, sofern die Anlage nicht fest verschraubt ist und leicht entfernt werden kann.

Stockwerkeigentum:

Die Befestigung an gemeinschaftlichen Teilen (Fassade, Aussenseite des Balkons) bedarf der Bewilligung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (meist qualifiziertes Mehr), da dies das Erscheinungsbild der Liegenschaft beeinflusst.

Baubewilligung:

Eine Baubewilligung ist innerhalb der Bauzonen selten erforderlich, kann jedoch bei geschützten Objekten oder in geschützten Gebieten, oder je nach kantonaler/kommunaler Regelung, notwendig sein.

5. Abgrenzung zur Grossanlage und weitere Aspekte.

Förderung: 

Plug&Play-Anlagen haben in der Regel keinen Anspruch auf die Einmalvergütung (EIV) des Bundes, da diese erst ab einer Modulleistung von 2000 W und fester Verbindung zum Gebäude gewährt wird.

Erweiterung:

Das Kombinieren mehrerer Anlagen zur Überschreitung der 600-W-Grenze ist pro Haushalt/Zähler nicht erlaubt. Leistungsstärkere PV-Anlagen (>600 W) müssen von Fachleuten installiert werden und unterliegen komplexeren Vorschriften.

Speicher: 

Die finanzielle Rentabilität eines Batteriespeichers bei 600-W-Anlagen ist meist gering, da der Eigenverbrauch bereits hoch ist. Speicher sind eher bei Anlagen mit höherer DC-Leistung (>600 Wp) sinnvoll, um den Eigenverbrauchsgrad zu maximieren.

Haftung: 

Bei Schäden, die durch herabfallende Anlagen entstehen (z. B. bei unsachgemässer Befestigung), haftet der Werkeigentümer (Vermieter/Eigentümergemeinschaft), der jedoch Regress auf den verantwortlichen Mieter/Eigentümer nehmen kann. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

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1. Aufbau und Funktionsweise steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke (Deutschland und Schweiz).

Dieser Abschnitt enthält technische Angaben vor allem zur deutschen Regulierung. Bitte beachten Sie die Schweizer Regulierung witer unten.

Aufbau und Komponenten.

Steckerfertige Mini-Solaranlagen, oft als Balkonkraftwerke bezeichnet, ermöglichen es Mietern und Hausbesitzern, einfach und unbürokratisch eigenen Solarstrom zu erzeugen. Der Aufbau dieser Plug&Play-Systeme ist bewusst einfach gehalten, sodass die Installation in der Regel von Laien ohne Elektrofachkraft durchgeführt werden kann.

Ein Balkonkraftwerk besteht im Wesentlichen aus drei bis vier Hauptkomponenten: den Solarmodulen, dem Wechselrichter, der Halterung und den Anschlusskabeln/Steckern.

Die Solarmodule (PV-Module).

Die Solarmodule sind das Herzstück der Anlage, die Sonnenlicht in Gleichstrom umwandeln:

Leistung und Anzahl: 

Typische BKW-Sets für Einsteiger bestehen aus ein bis vier Modulen. Die Einzelleistung der Module liegt oft zwischen 400 Watt und 500 Watt.

Maximale Modulleistung (gilt für Deutschland): 

Laut Solarpaket 1 darf die Gesamtleistung der Solarmodule eines Balkonkraftwerks bis zu 2.000 Watt Peak (Wp) betragen.

Technologie:
  • Bifaziale Module: Diese Module sind besonders effizient, da sie nicht nur das direkte Sonnenlicht auf der Vorderseite, sondern auch reflektiertes Licht von der Rückseite in Energie umwandeln können. Bifaziale Module liefern bis zu 30 Prozent mehr Ertrag als herkömmliche Module, besonders wenn sie schräg über einem hellen oder reflektierenden Untergrund montiert sind.
  • Zelltyp: Häufig werden monokristalline Zellen verwendet. Neuere Technologien wie N-Typ-Solarzellen (TOPCon) bieten einen höheren Wirkungsgrad, sind langlebiger und haben ein besseres Schwachlichtverhalten, was sie zur besseren Wahl für bifaziale Panels macht.
  • Spezielle Module: Es gibt auch ultraleichte Solarmodule (z.B. von Plugin Energy oder Green Solar), die nur etwa vier Kilogramm pro Modul wiegen, was die Montage an leichten Konstruktionen wie Gartenzäunen oder in grosser Höhe erleichtert.
  • Schweizer Komponenten: Beim Anbieter Balkonstrom stammen die Solarmodule (390 Wp) von Meyer Burger, welche in der Schweiz entwickelt und in Deutschland mit Solarstrom gefertigt werden. Dies reduziert den CO₂-Fussabdruck.


Der Wechselrichter (Inverter).

Der Wechselrichter ist ein essenzielles Bauteil, da er den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom (DC) in den im Haushalt üblichen Wechselstrom (AC, 230 Volt) umwandelt:

Einspeiseleistung (Deutschland): 

Der Wechselrichter ist darauf ausgelegt, die Einspeisung in das Hausnetz auf den gesetzlich erlaubten Maximalwert von 800 Watt zu begrenzen (seit Solarpaket 1, Mitte Mai 2024).

NA-Schutz: 

Der Wechselrichter muss über einen automatischen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, der die Anlage bei Störungen sofort vom Netz trennt, um Sicherheit zu gewährleisten.

Integration: 

Bei modernen Systemen (All-in-One-Speicherlösungen, z.B. Anker SOLIX 3 Pro oder Solakon ONE) ist der Wechselrichter oft direkt in der Batterie integriert. Bei separaten Wechselrichtern (z.B. Hoymiles, Growatt, TSUN, EcoFlow PowerStream) erfolgt die Steuerung oft über eine WLAN-Funktion und eine zugehörige App.

Anschluss und Montage (Plug & Play).

Die steckerfertige Natur dieser Anlagen ermöglicht eine einfache und schnelle Inbetriebnahme:

  • Solarmodul-Verkabelung: Die Module werden mit dem Wechselrichter über genormte, wetterfeste MC4-Stecker verbunden.
  • Netzanschluss: Die Verbindung des Wechselrichters mit dem Hausnetz erfolgt über eine Steckdose.
  •     ◦ Stecker: Der Einsatz normaler Stecker ist ab 2025 offiziell erlaubt, was den Anschluss vereinfacht.
    • Wieland-Steckdose: Obwohl nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird die Wieland-Steckdose weiterhin als sichere Variante empfohlen und kann von einem Elektriker installiert werden.
  • Installation durch Laien: Die Montage dauert je nach Standort und Halterung nur etwa 1 bis 3 Stunden.
  • Optimale Ausrichtung: Für maximale Effizienz sollte die Anlage idealerweise nach Süden ausgerichtet werden, mit einem Neigungswinkel von 30 bis 40 Grad. Auch Ost-West-Ausrichtungen sind sinnvoll, wenn der Verbrauch vormittags und nachmittags am grössten ist.
  • Halterungen: Halterungen müssen stabil und statisch geprüft sein. Anbieter wie Kleines Kraftwerk bieten Halterungen "Made in Germany", die für ihre Stabilität und Qualität gelobt werden.
Optionale Erweiterungen: Speicher.

Speichersysteme (Batterien) erhöhen die Rentabilität eines BKW erheblich, da sie überschüssigen, tagsüber produzierten Strom speichern, der sonst unvergütet ins Netz fliessen würde:

  • Funktion: Ein Speicher erhöht die Eigenverbrauchsquote (typischerweise auf bis zu 70–80 %).
  • Kapazität: Gängige Kapazitäten liegen zwischen 1,6 kWh und 5 kWh. Systeme wie die Anker SOLIX 3 Pro (Basis: 2,68 kWh) oder der Solakon ONE (Basis: 2,11 kWh) sind modular und auf bis zu 16 kWh bzw. 12,66 kWh erweiterbar.
  • Notstrom: Premium-Speicher (z.B. EcoFlow STREAM Ultra oder Anker SOLIX 3 Pro) bieten eine Notstromfunktion (EPS/USV), um wichtige Geräte bei einem Stromausfall zu versorgen (z.B. Anker SOLIX 3 Pro mit 1.200 Watt Notstrom).
  • Features: Moderne Speicher unterstützen intelligente Funktionen wie dynamische Stromtarife und die Nulleinspeisung, um den Stromverbrauch optimal zu steuern und keinen Strom an den Netzbetreiber zu verschenken.
Anbieter.

Zu den in Tests hervorgehobenen Anbietern gehören Anker SOLIX (Testsieger), Solakon (Preis-Leistungs-Sieger), EcoFlow, Kleines Kraftwerk (beste Halterungen) und Yuma. Anbieter wie BALKONSTROM legen Wert auf Komponenten aus regionaler/deutscher Fertigung (z.B. Meyer Burger Module, entwickelt in der Schweiz).

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2. Welches sind die besten Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke für die Schweiz nach Anbieter, Produkt, Vorteile und Preis.

Die Zusammenstellung der „besten“ Plug&Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) in der Schweiz ist aufgrund der unterschiedlichen Kriterien (Preis, Leistung, Bauweise) und der verfügbaren Daten komplex. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) limitiert die AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters in der Schweiz auf maximal 600 Watt pro Haushalt (Teilnehmeranschluss/Elektrozähler). Die besten Anlagen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit wurden in einem Test der Berner Fachhochschule für «Kassensturz» ermittelt, wobei der Testsieger die Kilowattstunde (kWh) Strom für 10.32 Rappen produzierte.

Die nachfolgende Tabelle listet eine Auswahl an Plug&Play-Anlagen mit konkreten Produktangaben, Preisen und Merkmalen, basierend auf Datenständen von 2023 bis September 2025.


Plug&Play-Photovoltaikanlagen für die Schweiz.


Anbieter: Erneuer.bar
  • Produkt (Modell): Solaranlage 900W 02
  • Panel-Leistung (Wp): 900 
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 470 (Preisstark)
  • Vorteile & Anmerkungen: Sehr kostengünstige 2-Panel-Anlage. Testsieger in einem Kassensturz-Test (mit 10.32 Rp./kWh produziertem Strom).
Anbieter: Clever-Solar
  • Produkt (Modell): Solaranlage 900W
  • Panel-Leistung (Wp): 900
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 365
  • Vorteile & Anmerkungen: Günstigste gelistete 2-Panel-Anlage. Nutzt Hoymiles HMS-800W-2T Wechselrichter.
Anbieter: Erneuer.bar
  • Produkt (Modell): Solaranlage 900W 03
  • Panel-Leistung (Wp): 900W
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 430
  • Vorteile & Anmerkungen: Günstige 2-Panel-Anlage. Nutzt Hoymiles HMS-600W-2T Wechselrichter.
Anbieter: Solarbalkon
  • Produkt (Modell): Solarbalkon mit 1 Panel
  • Panel-Leistung (Wp): 310
  • Wechselrichter-Leistung (AC): Max. 600 W
  • Preis (CHF): ca. 440.00
  • Vorteile & Anmerkungen: Dünnes, leichtes Modul (5 kg, 2 mm tief). Einfache Montage ohne viel handwerkliches Geschick möglich.
Anbieter: Supersolar
  • Produkt (Modell): Solaranlage 900W
  • Panel-Leistung (Wp): 900
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 639
  • Vorteile & Anmerkungen: 2-Panel-System; Wechselrichter Hoymiles HMS-800W-2T.
Anbieter: Erneuer.bar
  • Produkt (Modell): Solaranlage 980W
  • Panel-Leistung (Wp): 980
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 730
  • Vorteile & Anmerkungen: Höhere DC-Leistung (980 Wp) als die 900W-Modelle.
Anbieter: Solarion
  • Produkt (Modell): Solaranlage 1140W
  • Panel-Leistung (Wp): 1'140
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W
  • Preis (CHF): 879
  • Vorteile & Anmerkungen: Sehr hohe DC-Leistung zur Optimierung des Ertrags bei Schwachlicht.
Anbieter: Solarblitz
  • Produkt (Modell): 1300W (600W) Plug&Play
  • Panel-Leistung (Wp): 1200+ (3 Module)
  • Wechselrichter-Leistung (AC): 600 W (abgeregelt)
  • Preis (CHF): 1'070
  • Vorteile & Anmerkungen: Sehr hoher Ertrag durch Überdimensionierung der DC-Leistung (1200W+ auf 600W AC abgeregelt). Inklusive WLAN-USB-Stick und Konformitätserklärung.
Anbieter: Solarblitz
  • Produkt (Modell): Plug & Play Solaranlage 2 Panels
  • Panel-Leistung (Wp): ca. 800-900 Wp*
  • Wechselrichter-Leistung (AC): Max. 600 W AC
  • Preis (CHF): ca. 1’390.00
  • Vorteile & Anmerkungen: Anbieter betont mitgelieferten FI-Typ B-Schutzschalter für zusätzliche Sicherheit.
Anbieter: EET LightMate
  • Produkt (Modell): LightMate Stand 740W
  • Panel-Leistung (Wp): 740
  • Wechselrichter-Leistung (AC): Max. 600 W AC
  • Preis (CHF): ca. 1’549.00
  • Vorteile & Anmerkungen: Enthält Panels von Swiss Meyer Burger.
Anmerkung: 

Die Panel-Leistung für die 2-Panel-Anlage von Solarblitz in Quelle ist nicht explizit genannt, aber basierend auf der Einzelpanel-Grösse und der Nennleistung des 1300W-Modells ist eine DC-Leistung von ca. 800–900 Wp wahrscheinlich (angenommen 2x 400-450 Wp Panels), da 2 Module in der Regel über 800 Watt Spitzenleistung aufweisen.


Allgemeine Vorteile von Plug&Play-Anlagen in der Schweiz.

Unabhängig vom spezifischen Anbieter bieten Plug&Play-PV-Anlagen die folgenden Hauptvorteile, insbesondere für Haushalte in der Schweiz:

Einfachheit & Flexibilität.

Steckerfertige Kleinanlagen, die aus 1 bis 2 PV-Modulen, einem Mikrowechselrichter, Schutzvorrichtungen und Befestigungen bestehen. Sie können einfach in eine normale Wandsteckdose eingesteckt werden. Die Installation ist einfach und kann in der Regel ohne die Hilfe eines Technikers durchgeführt werden.

Zielgruppe & Standort.

Ideal für Mieter oder Personen mit begrenzten Mitteln, die keinen Zugang zu einem eigenen Dach haben. Sie können flexibel auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten montiert werden. Die Anlagen sind transportabel und können bei einem Umzug mitgenommen werden.

Kosten & Wirtschaftlichkeit.

Die Anschaffungskosten sind überschaubar; ein komplettes System mit zwei Modulen kostet durchschnittlich zwischen 600 und 1800 CHF. Die Amortisationszeit liegt oft zwischen fünf und zehn Jahren. Eine 600 W-Anlage kann bei optimaler Positionierung bis zu 600 kWh pro Jahr erzeugen, was bei 20 Rp./kWh eine Ersparnis von rund 120 CHF pro Jahr bedeuten kann. Bei 33.84 Rappen je kWh kann die Ersparnis 203 CHF pro Jahr betragen.

Energiebeitrag.

Der erzeugte Strom wird direkt in den Stromkreis der Wohnung eingespeist und deckt automatisch die Grundlast von ständig in Betrieb befindlichen Geräten ab (z. B. Kühlschrank, Modem). Mit 600 W Leistung kann eine Anlage bis zu 10 % des Strombedarfs eines typischen Haushalts decken.


Wichtige Hinweise zur Leistung und den Vorschriften.


1. Leistungsbegrenzung (AC):

Die Einspeisung ist in der Schweiz auf maximal 600 Watt (AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters) pro Teilnehmeranschluss (Haushalt/Zähler) begrenzt. Diese Begrenzung dient der Verhinderung einer Überlastung der festen elektrischen Installationen (Steckdosen und Kabel).

2. Modulleistung (DC): 

Die Solarmodule selbst (DC-Leistung oder Wattpeak/Wp) dürfen eine höhere Leistungsspitze als 600 Watt aufweisen (z. B. 900 Wp oder 1200 Wp), da der Wechselrichter die Einspeisung in das Hausnetz auf 600 Watt begrenzt. Dies ist sinnvoll, um bei diffusem oder schwachem Licht (z. B. morgens oder abends) einen höheren Ertrag zu erzielen.

3. Anmeldung: 

Plug&Play-Anlagen müssen zwingend beim lokalen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Hierfür ist die Konformitätserklärung für das gesamte Set erforderlich.

4. Mehrere Anlagen: 

Pro Haushalt bzw. Stromzähler ist maximal eine Plug&Play-Anlage (bis 600 Watt) erlaubt. Anlagen mit höherer Leistung müssen von Fachleuten installiert und kontrolliert werden.

5. Zustimmung des Vermieters/Miteigentümers:

Für die Montage ausserhalb der Balkonbrüstung (Fassade oder Aussenseitedes Geländers) ist die vorherige Zustimmung des Vermieters oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich, da dies als bauliche Veränderung angesehen werden kann. Wenn die Anlage im Innenbereich des Balkons aufgestellt und leicht entfernbar ist, ist oft keine Genehmigung notwendig.

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3. Funktionsweise und Strombegrenzung steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke (Schweiz und Deutschland).

Steckerfertige Mini-Photovoltaikanlagen, allgemein bekannt als Balkonkraftwerke (BKW), gewinnen im gesamten DACH-Raum an Popularität, da sie Haushalten ermöglichen, unkompliziert eigenen Solarstrom zu erzeugen. Hier geht es um die grundlegende Funktionsweise dieser Plug&Play-Systeme und die Frage der Strombegrenzung. Spezifische Daten zur nationalen Regulierung der Einspeisegrenzen in der Schweiz werden separat behandelt, es werden jedoch Schweizer Komponenten und Datenschutzstandards erwähnt.

I. Die Grundfunktion: Vom Sonnenlicht zum Haushaltsstrom.

Die Funktionsweise eines Balkonkraftwerks ist einfach und folgt dem Plug&Play-Prinzip.

1. Stromerzeugung (DC): 

Die Solarmodule (auch PV-Module genannt) absorbieren Sonnenlicht und wandeln dieses in Gleichstrom (DC) um.

2. Umwandlung (AC): 

Der Wechselrichter (oder Inverter) ist das zentrale technische Element. Seine Hauptaufgabe besteht darin, diesen Gleichstrom (DC) in den für das Hausnetz notwendigen Wechselstrom (AC) umzuwandeln.

3. Einspeisung: 

Der Wechselstrom wird über ein Anschlusskabel direkt in eine Steckdose des Hausnetzes eingespeist.

4. Eigenverbrauch: 

Der selbst erzeugte Strom wird automatisch bevorzugt von den im Haushalt laufenden Geräten (Grundlast wie Kühlschrank, Router, Standby-Geräte) verbraucht, da er den Weg des geringsten Widerstandes nimmt. Nur der darüber hinausgehende Bedarf wird weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen.

II. Die Strombegrenzung: Die entscheidende Rolle des Wechselrichters.

Unabhängig vom Standort ist der Wechselrichter für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.

1. Drosselung und Schutz: 

Der Wechselrichter erfüllt die Aufgabe, die eingespeiste Strommenge auf den gesetzlich erlaubten Maximalwert zu begrenzen. Er muss zudem über einen automatischen Netz- und Anlagenschutz verfügen, der die Anlage bei Störungen sofort vom Netz trennt.

2. Over-Paneling: 

Moderne Anlagen verwenden oft Solarmodule, deren Gesamtleistung (Peak-Leistung) die erlaubte Einspeisegrenze des Wechselrichters übersteigt (sogenanntes Over-Paneling). Wenn beispielsweise zwei 500-Watt-Module angeschlossen sind und theoretisch 1000 Watt liefern könnten, wird die Energiemenge vom Wechselrichter automatisch auf die zulässige Grenze gedrosselt, bevor sie ins Haus gelangt. Dies ist vorteilhaft, da es die Ausbeute bei bewölktem Wetter, in den Morgen- und Abendstunden und bei nicht optimaler Ausrichtung (z. B. Ost-West) maximiert.

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4. Sicherheitsanforderungen Schweiz steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke.

Balkonkraftwerke – in der Schweiz offiziell als Plug&Play-Photovoltaikanlagen bezeichnet – erfreuen sich grosser Beliebtheit, da sie eine einfache Möglichkeit bieten, eigenen Solarstrom zu produzieren. Die Anlagen sind darauf ausgelegt, ohne Fachwissen selbst installiert und über eine normale Steckdose angeschlossen zu werden. Trotz dieser einfachen Handhabung sind in der Schweiz strenge Sicherheitsbestimmungen und technische Vorschriften einzuhalten, die hauptsächlich vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) überwacht und festgelegt werden. Hier die wichtigsten Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Sie beim Betrieb eines Balkonkraftwerks in der Schweiz beachten müssen:

Die zentrale Leistungsbegrenzung: 

Maximal 600 Watt (AC) – Steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen.

Steckerfertige Mini-Photovoltaikanlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke (BKW), haben sich in den letzten Jahren rasant verbreitet. Sie ermöglichen es Mietern und Eigentümern, auf einfache Weise eigenen Solarstrom zu produzieren und damit die Stromkosten zu senken. Der Betrieb dieser Anlagen ist jedoch immer an eine zentrale Leistungsbegrenzung gebunden, die durch den Wechselrichter (Inverter) gewährleistet wird. Diese Grenze ist entscheidend für die Sicherheit im Hausnetz.

Die zentrale Leistungsbegrenzung für steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) in der Schweiz ist ein kritischer Aspekt, der auf Sicherheitsvorschriften basiert und vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) festgelegt wird.


Spezifische Informationen zur 600-Watt-AC-Begrenzung:


1. Die Begrenzung der Ausgangsleistung (AC).

Die maximale Einspeiseleistung einer Plug&Play-PV-Anlage in das Hausnetz ist in der Schweiz streng limitiert:

  • Maximal 600 Watt (AC): Die Produktionsleistung, die als Wechselstrom (AC, alternating current) vom Wechselrichter in die Haushaltssteckdose eingespeist wird, darf 600 Watt zu keinem Zeitpunkt überschreiten.
  • Pro Anschluss/Zähler: Diese Begrenzung gilt pro Teilnehmeranschluss (d.h. pro Haushalt respektive Elektrozähler).
  • Keine Erweiterung: Es dürfen keine weiteren Module an das System angeschlossen werden, wenn dadurch die maximal zulässige Leistung von 600 Watt überschritten würde.
2. Gründe für die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung auf 600 Watt ist primär eine Sicherheitsmassnahme:

  • Verhinderung einer Überlastung: Die Begrenzung soll eine Überlastung der festen elektrischen Installationen verhindern, wozu Haushaltsteckdosen und Installationskabel im Gebäude gehören.
  • Risiko bei Überlast: Würde mehr Strom eingespeist und gleichzeitig ein hoher Strombezug von anderen Geräten (z.B. Raclette-Ofen plus Haarföhn) an derselben Steckdose oder im selben Stromkreis erfolgen, könnte dies dazu führen, dass die Sicherung (Leitungsschutzschalter) nicht auslöst, da die PV-Anlage das Netz entlastet. Dies könnte zur Überhitzung der Steckdose und zu einem Brand führen.
  • Laien-Aspekt: Die Begrenzung ist auch darauf zurückzuführen, dass man Laien nicht zutraut, beurteilen zu können, welche Steckdose an welchem Stromkreis oder an welcher Phase angeschlossen ist.
3. DC-Leistung (Solarmodule) vs. AC-Leistung (Wechselrichter).

Obwohl die Einspeisung auf 600 Watt (AC) begrenzt ist, dürfen die Solarmodule selbst (DC-Leistung oder Wattpeak/Wp) eine höhere Leistungsspitze als 600 Watt aufweisen:

  • Überdimensionierung (Oversizing): Viele erhältliche Produkte nutzen diese Möglichkeit und bieten DC-Leistungen von beispielsweise 900 Wp, 980 Wp oder sogar 1140 Wp.
  • Vorteil des Oversizings: Dies ist sinnvoll, da ein Grossteil des jährlichen Ertrags (ca. 50 %) aus diffusem oder schwachem Licht (Schatten, Sonnenaufgang, Sonnenuntergang) stammt. Die Module liefern in diesen Phasen oft weit weniger als ihre Nennleistung. Die Überdimensionierung stellt sicher, dass der Wechselrichter die maximal erlaubte Leistung von 600 Watt AC länger und häufiger erreicht.
4. Mehrere Anlagen und Alternativen:
  • Beschränkung pro Haushalt: Pro Haushalt (Stromzähler) ist maximal eine Plug&Play-Anlage bis 600 Watt erlaubt. Die Installation von zwei separaten 300-Watt-Systemen, die zusammen 600 Watt ergeben, wäre zwar technisch möglich, jedoch gilt die Obergrenze von 600 Watt.
  • Höhere Leistung: Anlagen mit einer Leistung von über 600 Watt AC sind möglich, dürfen aber nicht direkt an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Sie müssen von Fachleuten nach der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) und ESTI-Weisung gebaut und kontrolliert werden.
  • Phasensaldierung: Obwohl ein Balkonkraftwerk typischerweise nur eine Phase einspeist, ist dies wegen der 600-Watt-Grenze unproblematisch, da moderne Stromzähler (Smart Meter) in der Regel phasensaldierend messen. Das bedeutet, der Zähler misst die Differenz zwischen Einspeisung und Verbrauch über alle drei Phasen hinweg, was den Eigenverbrauch erhöht.

5. Internationaler Vergleich (600W vs. 800W).

Obwohl in Deutschland die Grenze für Balkonkraftwerke seit Mai 2024 auf 800 Watt liegt, hält die Schweiz an den 600 Watt fest:

  • ESTI-Begründung: Das ESTI lehnt eine Erhöhung auf 800 Watt ab, da viele Hausinstallationen in der Schweiz möglicherweise nicht für eine höhere Belastung ausgelegt sind.
  • Schweizer Spezifik: Das ESTI ermöglichte bereits 2014 den Verkauf und Betrieb von Plug&Play-Anlagen mit 600 W, die mit einem normalen Schweizer Haushaltstecker ("freizügig steckbar") eingesteckt werden dürfen. Im Gegensatz dazu war in Deutschland und Österreich zur damaligen Zeit (und teilweise heute noch für höhere Leistungen) der Beizug einer Elektrofachkraft für eine separate Leitung und eine spezielle Energiesteckdose nötig.

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5. Konformitätserklärung Schweiz steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen (und Deutschland).

Da die Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) international gehandelt werden, basieren die Sicherheitsanforderungen auf strengen europäischen und technischen Regeln.

I. Die Funktion der Konformitätserklärung.

Die Konformitätserklärung – oft durch das CE-Kennzeichen bestätigt – ist der Nachweis dafür, dass das Balkonkraftwerk oder dessen zentrale Komponenten den geltenden technischen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Zentrale Nachweispflichten des Wechselrichters:
  • 1. Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz/ENS): Das wichtigste Element in der Konformitätserklärung betrifft den automatischen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieses System muss gewährleisten, dass der Wechselrichter bei Störungen (wie einem Stromausfall oder Frequenzabweichungen) sofort und sicher vom öffentlichen Netz getrennt wird. Dies ist entscheidend, um zu verhindern, dass bei einem Blackout Spannung am Stecker anliegt und somit Stromschläge ausgeschlossen werden.
  • 2. Drosselung der Einspeisung: Der Wechselrichter muss die Einspeisung in das Hausnetz auf den gesetzlich maximal erlaubten Wert drosseln (in Deutschland derzeit 800 Watt). Diese Begrenzung ist notwendig, um eine Überlastung der Hausleitungen zu verhindern.
  • 3. Normeinhaltung: In Deutschland müssen zertifizierte Komponenten die VDE-Anschlussnormen erfüllen. Der Nachweis des NA-Schutzes erfolgt über einen Konformitätsnachweis, der bestätigt, dass beispielsweise ein elektromechanisches Relais zur sicheren Abschaltung gemäss VDE-AR-N 4105:2018 und EN 50549-1:2019 verbaut ist.
II. Schweizer Bezug und regionale Komponenten.

Obwohl die vorliegenden Quellen keine spezifischen nationalen Schweizer Gesetzesgrenzen für die Einspeiseleistung von BKW nennen, gibt es deutliche Bezüge in der Entwicklung und beim Datenschutz von Komponenten:

  • Entwicklung und Herkunft: Der Anbieter BALKONSTROM nutzt Solarmodule des Herstellers Meyer Burger, die in der Schweiz entwickelt und in Deutschland gefertigt werden.
  • Datenhoheit und Smart Meter: Bei der Ertragsmessung durch Smart Meter, wie den myStrom-Zwischenstecker, unterliegen die erfassten Daten den eidgenössischen Datenschutzbestimmungen. Diese entsprechen weitestgehend den Regeln der europäischen DSGVO.
  • Marktzugang: Internationale Anbieter von Speichersystemen, wie beispielsweise Zendure, liefern ihre Produkte in die Schweiz (neben Deutschland und Österreich).
III. Fazit zur Sicherheit.

Beim Kauf einer steckerfertigen PV-Anlage – auch in der Schweiz – sollte darauf geachtet werden, dass der Wechselrichter über den erforderlichen NA-Schutz verfügt und die Einhaltung dieser technischen Sicherheitsstandards durch eine Konformitätserklärung des Herstellers belegt ist. Dies stellt sicher, dass die Anlage, die als "Haushaltsgerät, das Strom erzeugt" gilt, sicher und normgerecht im Hausnetz betrieben werden kann.

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6. Meldepflicht, Dokumentation und Anmeldung beim Netzbetreiber Schweiz für steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen (BKW).

Die Anmeldung und Dokumentation von steckerfertigen Plug&Play-Photovoltaikanlagen (BKW) beim Netzbetreiber in der Schweiz folgt klaren, vorgeschriebenen Regeln. Obwohl für Anlagen bis 600 Watt (AC) in der Regel keine aufwendige Genehmigung erforderlich ist, besteht eine zwingende Meldepflicht beim lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB).

Im Folgenden werden die spezifischen Anforderungen an Meldepflicht, Dokumentation und den Anmeldeprozess dargelegt:

1. Die zwingende Meldepflicht beim Verteilnetzbetreiber (VNB).

Jede Plug&Play-PV-Anlage muss in der Schweiz vor ihrer Inbetriebnahme beim zuständigen lokalen Stromversorger bzw. Verteilnetzbetreiber angemeldet werden:

  • Zweck der Meldung: Die Anmeldung dient dazu, den VNB schriftlich über die geplante Installation und den Anschluss der Anlage an eine Haushaltsteckdose zu informieren. Der Netzbetreiber muss über die Einspeisung im Quartier Bescheid wissen, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können und um die Einspeisung messen und vergüten zu können.
  • Ablauf: Die Meldung erfolgt in der Regel unkompliziert über ein Onlineformular des jeweiligen Energieversorgers.
  • Inhalt des Formulars: Das Formular erfordert Angaben zur Anlage, zum Standort und zur Verbrauchsstelle.
  • Frist: Die Anmeldung ist zwingend erforderlich. Es wird empfohlen, den Netzbetreiber bereits vor dem Kauf zu kontaktieren. Wird die Anlage nicht angemeldet, können Bussgelder oder andere rechtliche Konsequenzen drohen.
2. Erforderliche Dokumentation und Konformitätserklärung.

Für die Anmeldung ist eine spezifische Dokumentation erforderlich, die die Einhaltung der schweizerischen Sicherheitsstandards belegt:

  • Konformitätserklärung (Zwingend): Die gesamte Plug&Play-PV-Anlage muss als Set über eine Konformitätserklärung verfügen. Diese Erklärung bescheinigt, dass alle Komponenten (Module, Wechselrichter, etc.) die sicherheitstechnischen Anforderungen und die relevanten Normen gemäss Art. 8 der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) einhalten.
  • Zustellung der Dokumente: Gemäss den Werkvorschriften CH muss die Konformitätserklärung über das ganze Set dem Verteilnetzbetreiber zugestellt werden.
  • Weitere Unterlagen: Für allfällige spätere Prüfungen sollten das Datenblatt des Wechselrichters und die Konformitätserklärung zu den Unterlagen der gekauften Anlage bereitgelegt werden.
  • Kauf von Komplettsets: Es wird empfohlen, beim Kauf auf ein Komplettset mit abgestimmten Komponenten und einer entsprechenden Konformitätserklärung zu achten.
  • Selbstbau: Gemäss den Werkvorschriften des VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) muss eine Konformitätserklärung für die gesamte Anlage vorliegen, nicht nur für die einzelnen Komponenten.
3. Vergütung und Zähleranpassung.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist auch notwendig, um die Abrechnung des eventuell eingespeisten Überschussstroms zu regeln:

  • Abnahme- und Vergütungspflicht: Der Verteilnetzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den in sein Netz eingespeisten überschüssigen Strom abzunehmen und zu vergüten.
  • Zähler: Um den eingespeisten Strom messen und abrechnen zu können, benötigt die Wohnung einen entsprechenden Zähler (Zweirichtungszähler oder Smart Meter).
    • Alte Zähler: Ein alter elektromechanischer Zähler (Ferraris-Zähler) kann bei Überschusseinspeisung rückwärts laufen, was nicht erlaubt ist, da die Entschädigung für eingespeisten Strom tiefer ist als der Bezugspreis.
    • Smart Meter: Elektronische Zähler (Smart Meter) laufen nicht rückwärts, sondern speichern die Daten in einem separaten Register, wodurch der Netzbetreiber den Strom vergüten kann.
  • Kosten und Pauschalvergütung: Der Netzbetreiber ist dafür verantwortlich, den Zähler anzupassen und trägt die Kosten dafür.
    • Seit 2024 können Netzbetreiber, falls kein Smart Meter vorhanden ist, eine angemessene jährliche Pauschale für die Vergütung des eingespeisten Stroms vorsehen. Bei CKW beträgt diese Pauschale beispielsweise CHF 60 pro Jahr für Anlagen über 300 und höchstens 600 Watt. In diesem Fall muss die Mini-Solaranlage oft jährlich neu angemeldet werden.
4. Abgrenzung zur Bewilligungspflicht.

Die Meldepflicht ersetzt die Bewilligungspflicht für die elektrische Installation, aber nicht die baurechtlichen oder mietrechtlichen Zustimmungen:

  • Keine Installationsbewilligung: Für Anlagen bis 600 Watt AC ist aus elektrischer Sicht keine Installationsbewilligung durch eine Elektrofachkraft notwendig.
  • Bauliche/Mietrechtliche Zustimmung: Wenn die Anlage ausserhalb der Balkonbrüstung oder an der Fassade befestigt wird, ist die vorherige Zustimmung des Vermieters oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich, da dies als bauliche Veränderung gilt.

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7. Ertrag und Wirtschaftlichkeit steckerfertige Plug&Play-Photovoltaikanlagen oder Balkonkraftwerke in der Schweiz.

Wie hoch ist der tatsächliche Ertrag in der Schweiz und wann amortisiert sich die Investition finanziell?

Kosten und Anschaffung steckerfertiger Plug&Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke).

Die folgenden Preisangaben und Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren primär auf dem deutschen Markt und den dort geltenden Euro-Preisen. Für Käufer in der Schweiz ist zu beachten, dass lokale Preise, Steuern (die Mehrwertsteuerbefreiung gilt in Deutschland seit 2023) und eventuelle Versand- oder Zollgebühren die tatsächlichen Anschaffungskosten beeinflussen können.

I. Kostenübersicht nach Systemtyp.

Die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk variieren stark je nach Leistung und der Integration eines Batteriespeichers (Preislandschaft Deutschland in EURO).

1. Basis-Sets (Ohne Speicher).

Einfache Plug&Play-Anlagen, die typischerweise aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen, sind am günstigsten:

  • Preisspanne: Für ein 800-Watt-Komplettset (inkl. Kabel und Wechselrichter) sollte man in der Regel rund 300 bis 500 Euro einplanen.
  • Günstige Einstiege: Die Herstellerpreise für Mini-PV-Anlagen beginnen bereits bei 250 Euro für ein gutes Starter-Paket mit allen wichtigen Komponenten. Sehr günstige Sets (z. B. 910 Wp von AC-TEC) sind schon ab 199 Euro erhältlich.
  • Amortisation (ohne Speicher): Ein kleines BKW rentiert sich in der Regel nach 2 bis 4 Jahren, vorausgesetzt, der Anschaffungspreis liegt zwischen 350 und 500 Euro und ein hoher Anteil des erzeugten Stroms wird selbst genutzt (ca. 50–80 %).
2. Komplett-Sets mit Batteriespeicher.

Speicherlösungen erhöhen die Effizienz (Eigenverbrauchsquote von bis zu 80 %) und damit den langfristigen Ertrag, sind aber in der Anschaffung teurer.

Preisspanne für Standard-Sets (800 W Einspeisung): Komplettsets mit BKW und Batteriespeicher sind ab gut 800 Euro erhältlich, wobei typische Preise für leistungsstarke Sets zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen.

Spezifische Angebote (1000 Wp Duo-Sets mit Speicher):

  • Ein Solakon onBasic Set (1000 Wp Module) mit dem Solakon ONE Speicher (2,11 kWh) kostet derzeit 909,99 Euro zuzüglich Versand.
  • Ein Kleines Kraftwerk Duo-Set (1000 Wp Module) mit dem älteren Anker Solarbank 2 Pro Speicher liegt bei 999 Euro mit Gratis-Versand.

XXL-Anlagen (4000 Wp Module): Extrem leistungsstarke Systeme, die rechtlich als vollwertige PV-Anlagen gelten und eine Elektrofachkraft zur Installation erfordern, kosten je nach Ausstattung und Speichergrösse ca. 1.400 bis 4.000 Euro. Beispielsweise gibt es das Solakon onPower Plus Okta-Set (4000 Wp Module) mit Solakon ONE Speicher ab 1.399,99 Euro.

II. Kosten für separate Speicherlösungen.

Wer ein bestehendes Balkonkraftwerk nachrüsten möchte, findet folgende Preisrahmen für Speicher (typischerweise mit integriertem Wechselrichter):

Einstiegsmodelle: Viele Produkte sind bereits ab etwa 500 Euro erhältlich. Growatt NOAH 2000 (2,048 Wh) wird als Schnäppchentipp für 435 Euro genannt.

Preis-Leistungs-Modelle: Der Solakon ONE Speicher (2,11 kWh, modular erweiterbar) ist ab 749 Euro erhältlich. Das Marstek Jupiter C Plus (2,56 kWh) ist ab 599 Euro erhältlich.

Premium-Modelle: Testsieger wie die Anker SOLIX Solarbank 3 Pro (2,7 kWh) kosten 1.299 Euro, bieten aber oft erweiterte Funktionen wie KI-Steuerung und Notstrom.

III. Zusätzliche Anschaffungskosten.

Beim Kauf eines BKW, insbesondere über den Versandhandel, müssen folgende Kostenfaktoren berücksichtigt werden:

  • 1. Halterungen: Halterungen sind oft nicht im Basispreis enthalten und müssen passend zum Montageort (Balkon, Flachdach, etc.) extra bestellt werden. Die Kosten für Halterungen liegen typischerweise zwischen 50 und 180 Euro. Manche Anbieter (wie Solago bei bestimmten Sets) inkludieren ein verstellbares Halterungssystem.
  • 2. Versandkosten: Da die Module als Sperrgut verschickt werden, belaufen sich die Versandkosten oft um die 80 Euro, können aber bei grossen Sets (z. B. XXL-Sets von powerness) pauschal 120 Euro betragen. Einige Anbieter (z. B. Kleines Kraftwerk) bieten kostenlosen Versand für bestimmte Sets.
IV. Wirtschaftlichkeit und Amortisation.

Die Investition in ein Balkonkraftwerk ist langfristig finanziell attraktiv:

  • Einsparung: Ein 800-Watt-System kann jährlich zwischen 550 und 790 kWh Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh (Stand 2025) entspricht dies einer jährlichen Einsparung von bis zu 280 Euro.
  • Amortisation mit Speicher: Obwohl der Kauf eines Speichers die anfängliche Amortisationszeit verlängert, ist der Gesamtgewinn über die Laufzeit deutlich höher. Für ein Solakon On Basic mit 1000 Watt Solarleistung und 2-kWh-Speicher wurde eine Amortisationszeit von drei Jahren und ein Gewinn von 7.756 Euro über 20 Jahre prognostiziert.
V. Die Situation in der Schweiz.

Die Quellen liefern keine spezifischen Schweizer Preise in CHF oder lokale Förderungen, aber es gibt Hinweise auf den Marktzugang:

  • Verfügbarkeit: Mehrere Anbieter, deren Produkte im Test als sehr gut bewertet wurden, versenden ihre Systeme nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz (z. B. Zendure, Tepto, Green Solar, Maxxisun).
  • Komponenten: Komponenten wie die Solarmodule von Meyer Burger werden in Deutschland gefertigt, aber in der Schweiz entwickelt.
  • Empfehlung: Aufgrund der fehlenden spezifischen Schweizer Preisdaten ist es für Interessenten in der Schweiz ratsam, die Anschaffungskosten und mögliche lokale Förderungen direkt bei den Schweizer Behörden oder lokalen Händlern zu prüfen, da die hier genannten Preise in Euro als Referenz für die technischen Kosten dienen.

Wie viel Strom liefern Balkonkraftwerke?

Die angegebenen Erträge basieren auf Durchschnittswerten und den von der HTW Berlin geschätzten Daten:

Anlagenleistung

Typische Modulanzahl

Geschätzter Tages-Ertrag (Durchschnitt)

Geschätzter Jahres-Ertrag (kWh)

400 Watt

1 Modul

ca. 1,1 kWh / Tag

800 Watt

2 Module

ca. 4,1 kWh / Tag

500 bis 830 kWh

1000 Watt (Over-Paneling)

2 Module

ca. 600 bis 1000 kWh

2000 Watt

4 Module

ca. 5,6 kWh / Tag

1.600 bis 2.000 kWh (mit Speicher)

4000 Watt (Volle PV-Anlage)

8 Module

3.400 bis 4.000 kWh

 

Praxisbeispiele für den Ertrag:
  • Ein 800-Watt-System an einem Südbalkon, unverschattet, kann laut Schätzungen der HTW Berlin rund 550 bis 790 kWh pro Jahr erzeugen.
  • An einem sonnigen Tag kann eine 800-Watt-Anlage in den Sommermonaten bis zu 6 kWh Strom pro Tag liefern.
  • Ein 900-Wp-Set von Kleines Kraftwerk, das fast ein ganzes Jahr getestet wurde, konnte 982 kWh Strom erzeugen, wobei der höchste Tagesrekord bei 5,95 kWh lag.
  • Das grosse Solago 2000-Watt-BKW (ungedrosselt mit Speicher) erzeugte im Test über zwölf Monate hinweg insgesamt über 1800 kWh.
  • Ersparnis: Bei einem angenommenen Strompreis von 35 Cent/kWh kann ein 800-Watt-System jährlich bis zu 280 Euro einsparen.
III. Optimierung des Ertrags.

Um die maximale Leistung zu erzielen, sind die korrekte Ausrichtung und moderne Modultechnologie entscheidend.

1. Ausrichtung und Neigung:
  • Die höchste Effizienz wird bei einer Ausrichtung nach Süden und einem Neigungswinkel von 30 bis 40 Grad zum Horizont erreicht.
  • Auch eine Ost-West-Ausrichtung ist möglich, liefert aber bis zu 20 Prozent weniger Strom als eine Südausrichtung.
2. Modultechnologie:
  • Bifaziale Module: Diese Module (z. B. Trina Vertex S+ 505 Watt oder JA-Solar) erzeugen Strom nicht nur auf der Vorderseite, sondern auch auf der Rückseite, indem sie reflektiertes Licht nutzen. Dies kann den Gesamtertrag um bis zu 30 Prozent steigern.
  • N-Typ-TOPCon-Technologie: Solarmodule, die diese Technologie nutzen (z. B. bei Solakon-Modulen), zeigen ein besseres Schwachlichtverhalten und können laut Herstellerangaben morgens eine Stunde früher bzw. abends eine Stunde länger Strom produzieren als herkömmliche Module.
3. Wetter und Standort:
  • Süddeutschland erzielt im Schnitt etwas höhere Erträge als der Norden. Dassehlbe gilt für die Schweiz.
  • Im Winter sinkt die Leistung der Solarmodule deutlich.
  • Verschattungen durch Bäume oder Gebäude vermindern den Ertrag.
IV. Die Rolle von Energiespeichern (Eigenverbrauch in der Schweiz)

In der Regel wird für den nicht direkt verbrauchten Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, keine Vergütung gezahlt. Daher ist der Einsatz eines Speichers besonders wichtig, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:

  • Erhöhte Eigenverbrauchsquote: Mit einem Batteriespeicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote von typischerweise 50 % auf bis zu 70 % bis 80 % steigern.
  • Kapazitätsgrösse: Für Standard-Balkonkraftwerke (bis 800 Watt) werden Speicherkapazitäten von etwa 2 kWh als optimal angesehen, da dies oft ausreicht, um die nächtliche Grundlast (300 bis 400 Watt) zu decken.
  • Modularität und Hersteller: Viele moderne Speichersysteme (z. B. Anker SOLIX 3 Pro, Solakon ONE) sind modular aufgebaut und erweiterbar (Anker bis 16 kWh, Solakon bis 12,66 kWh).
Hinweis zum Schweizer Kontext: 

Obwohl die genauen Ertrags- und Amortisationsberechnungen in den Quellen auf Euro-Werten und deutschen Annahmen basieren (z. B. Strompreis von 35 Cent/kWh), gelten die technischen Grundlagen und die Effizienzvorteile moderner Komponenten (bifaziale Module, Over-Paneling) auch für steckerfertige Anlagen in der Schweiz. Der Schweizer Hersteller Mystrom bietet beispielsweise Smart Meter an, die zur Messung des Ertrags eingesetzt werden können.

PS: Leider gibt es keine verlässlichen Daten für die Schweiz.

IV. Wirtschaftlichkeit im Schweizer Kontext.

Die Quellen enthalten keine spezifischen finanziellen Daten in Schweizer Franken (CHF) oder Informationen zu Schweizer Förderprogrammen. Die folgenden Punkte sind daher für Schweizer Käufer relevant:

  • Preise und Verfügbarkeit: Mehrere Anbieter von Balkonkraftwerken und Speichern versenden ihre Produkte nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz. Die in den Quellen genannten Preise in Euro dienen als Grundlage, müssen jedoch in CHF umgerechnet und um eventuelle Zoll- oder Speditionskosten ergänzt werden.
  • Faktoren zur Amortisationsberechnung: Die Amortisationsdauer hängt stark vom individuellen Strompreis ab. Da die Strompreise in der Schweiz von den deutschen Tarifen abweichen, muss die Wirtschaftlichkeitsrechnung (Ertrag in kWh * Preis in CHF/kWh) lokal durchgeführt werden.
  • Nutzung von Rechnern: Zur genauen Ermittlung der Amortisationszeit und des Autarkiegrads (Selbstversorgungsgrad) sollte der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin genutzt werden. Dieses kostenlose Online-Tool kann Ersatzkosten für Wechselrichter und Speicher berücksichtigen.
  • Förderungen: Im Gegensatz zu Deutschland, wo es keine Mehrwertsteuer auf BKW mehr gibt und regionale Zuschüsse bis zu 500 Euro möglich sind, enthalten die Quellen keine Informationen zu vergleichbaren nationalen oder kantonalen Förderungen in der Schweiz.
Hinweis für die Schweiz: 

Die vorliegenden Quellen liefern keine spezifischen Informationen zu nationalen oder kantonalen Förderprogrammen in der Schweiz. In Deutschland ist es ratsam, Förderanträge immer vor dem Kauf zu stellen, da sie sonst verfallen können. Es ist für Schweizer Interessenten empfehlenswert, sich direkt bei lokalen Behörden oder Energieagenturen über aktuelle Zuschussmöglichkeiten zu informieren.

IV. Schweizer Beteiligung an Komponenten und Datenschutz.

Obwohl spezifische Schweizer Regulierungsdaten fehlen, sind Schweizer Unternehmen und Standards im BKW-Markt präsent:

  • Produktentwicklung: Solarmodule des Herstellers Meyer Burger werden in der Schweiz entwickelt. Diese Module werden in Deutschland gefertigt und tragen so zur regionalen Wertschöpfungskette bei.
  • Marktpräsenz: Anbieter wie Zendure, Tepto, Green Solar und Maxxisun versenden ihre Produkte nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.
  • Datenschutz: Bei der Ertragsmessung durch Smart Meter (z. B. den myStrom-Zwischenstecker) unterliegen die erfassten Daten den eidgenössischen Datenschutzbestimmungen. Diese entsprechen weitestgehend den Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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8. Montage und Eigentumsverhältnisse bei steckerfertigen Plug&Play-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke in der Schweiz.


1. Standortwahl und Montage.

Plug&Play-Anlagen sind als steckerfertige Klein-Photovoltaikanlagen konzipiert. Die Installation ist in der Regel einfach und ohne die Hilfe eines Elektrikers möglich:

  • Flexibler Standort - die Solarmodule können an verschiedenen Orten aufgestellt werden:
  • Balkongeländer (oft mittels Riemen oder Kabelbindern befestigt).
  • Terrasse (oft mit Aufständerung).
  • Flachdach (z. B. auf Garagen oder Nebenbauten).
  • Garten (z. B. als Solartische oder Gartenmöbel).
  • Fassaden.
Technische Anforderungen an die Montage.

Unabhängig vom gewählten Standort müssen Sicherheit und Sturmfestigkeit gewährleistet sein:

  • Die Halterung und das Befestigungssystem müssen geeignet sein und eine sichere Nutzung ermöglichen.
  • Die Windfestigkeit der Anlage muss sichergestellt sein.
  • Die Panels müssen idealerweise ohne Eingriff in die Gebäudesubstanz installiert werden, z. B. durch Klemmsysteme oder Spanngurte.
  • Die Module sollten frei von Verschattungen (durch Bäume oder Pflanzen) sein, da selbst kleine Schatten zu hohen Ertragsverlusten führen können.
  • Die Anlage muss örtlich und mechanisch so aufgestellt sein, dass Kinder und Tiere keinen unbeabsichtigten Zugriff auf die unter Spannung stehenden elektrischen Komponenten haben.
Elektrischer Anschluss.

Die Anlage wird über ein Anschlusskabel in eine normale Wandsteckdose (Haushaltssteckdose) im Gebäude eingesteckt. Falls im Freien ein Verlängerungskabel benötigt wird, muss dieses den Bedingungen für die Benutzung im Freien entsprechen.

2. Rechtliche Aspekte: Mieter, Stockwerkeigentümer und Baurecht (Schweiz).

Obwohl die Installation von Plug&Play-Anlagen (bis 600 Watt AC) technisch einfach und aus elektrischer Sicht meist nur meldepflichtig ist, sind die rechtlichen Zustimmungen im Verhältnis zum Vermieter, den Stockwerkeigentümern und den Baubehörden in der Schweiz von entscheidender Bedeutung.

1. Rechtliche Aspekte für Mieter (Mietrechtliche Aspekte).

Als Mieter ist die Genehmigung des Vermieters oder der Hausverwaltung für die Installation eines Balkonkraftwerks fast immer erforderlich, insbesondere wenn die Anlage sichtbar ist oder fest montiert wird:

  • Zustimmung des Vermieters ist notwendig: Die elektrischen Anlagen der Liegenschaft sind Eigentum des Vermieters. Jeder Eingriff in die Stromverteilung oder Stromerzeugung, auch durch den Anschluss einer Plug&Play-PV-Anlage, ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig und kann von diesem untersagt werden.
  • Grund für die Zustimmungspflicht: Die Aussenseite des Balkons und die Fassaden des Gebäudes sind nicht Bestandteil der gemieteten Sache. Da die Installation dort eine bauliche Veränderung darstellen kann, darf der Mieter ohne Erlaubnis keine Plug&Play-PV-Anlage anbringen oder befestigen.
  • Mögliche Konsequenzen: Wird die Anlage ohne Bewilligung installiert, riskiert der Mieter, die Anlage entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen (Fehlinvestition).
  • Sicherheitsaspekt: Bei unsachgemässer Installation kann die Anlage eine Gefahr für Passanten darstellen. In diesem Fall könnte die Werkeigentümerhaftung den Vermieter treffen, der jedoch Regress beim verantwortlichen Mieter nehmen könnte.
  • Sichere Vorgehensweise: Mieter sollten sich vor dem Kauf bzw. der Installation mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer in Verbindung setzen und die Bewilligung idealerweise schriftlich festhalten (Art. 260a Abs. 1 OR). In dieser Vereinbarung sollte auch der allfällige Rückbau explizit geregelt werden.
Montage im Innenbereich des Balkons.

Eine Ausnahme von der Zustimmungspflicht besteht in der Regel, wenn die Anlage innerhalb des Balkons (z. B. auf dem Boden oder an der Innenseite des Geländers) aufgestellt wird:

  • Ohne Bewilligung möglich: Panels dürfen im Innenbereich des Balkons aufgestellt und angeschlossen werden, wenn sie nicht fest mit der Wand verschraubt sind und mit einfachen Handgriffen wieder entfernt werden können.
  • Sichtbarkeit: Idealerweise sollten die Panels von aussen nicht sichtbar sein, um das Erscheinungsbild der Liegenschaft nicht zu verändern.
3. Rechtliche Aspekte für Stockwerkeigentümer.

Stockwerkeigentümer haben mehr Rechte als Mieter, aber auch sie unterliegen den Entscheidungen der Gemeinschaft, wenn es um gemeinschaftliche Teile des Gebäudes geht:

  • Zustimmung der Gemeinschaft: Die Befestigung von Solarmodulen an der Aussenseite des Balkons, an der Fassade oder an allgemeinen Dachteilen bedarf der Bewilligung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG).
  • Gemeinschaftliche Teile: Die Aussenseite des Balkons und die Fassade gehören zu den gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft.
  • Beschlussfassung: Da die Installation das Erscheinungsbild der Liegenschaft beeinflusst und einer Einzelperson dient, stellt sie aus Sicht der Gemeinschaft eine dem Komfort dienende bauliche Massnahme dar.
    • Grundsätzlich bedarf dies eines einstimmigen Beschlusses.
    • Es kann jedoch ein qualifiziertes Mehr (Mehrheit der Köpfe und Mehrheit der Wertquoten) genügen, wenn der Eigentümer sämtliche Kosten für Anschaffung und Unterhalt trägt und die übrigen Eigentümer durch die Massnahme nicht dauernd beeinträchtigt werden.
    • Ein Veto wäre möglich, wenn das Modul beispielsweise starke Lichtemissionen aussendet und Nachbarn dauerhaft beeinträchtigt.
  • Risiko des Rückbaus: Auch Stockwerkeigentümer laufen Gefahr, die Anlage entfernen zu müssen, wenn sie ohne Bewilligung angebracht wurde.
  • Künftige Gemeinschaftsanlage: Die STWEG kann die Bewilligung mit der Auflage erteilen, dass die Plug&Play-Anlage entfernt werden muss, falls die Gemeinschaft später eine grosse, gemeinschaftliche PV-Anlage beschliesst (um Störungen des Lastenausgleichs zu vermeiden).
  • Haftung: Im Falle einer unsachgemässen Befestigung haftet die gesamte Eigentümergemeinschaft für Schäden, kann aber Regress auf den verantwortlichen Eigentümer nehmen.
4. Baurechtliche und Raumplanerische Aspekte.

Aus elektrischer Sicht ist für Plug&Play-Anlagen bis 600 Watt keine Installationsbewilligung einer Elektrofachkraft notwendig. Dennoch sind kantonale und kommunale Baurechtsvorschriften zu beachten:

  • Baubewilligungspflicht (Gemeinde/Kanton): Ob eine Plug&Play-Anlage eine Baubewilligung benötigt, hängt vom kantonalen und kommunalen Recht ab. Die Gemeinden haben dabei das letzte Wort.
  • Bauliche Veränderung: Die Baubewilligungspflicht besteht am ehesten bei Anlagen, die eine bauliche Veränderung darstellen. Viele Gemeinden schreiben vor, dass die Montage keine baulichen Veränderungen an der Gebäudesubstanz verursachen darf.
  • Geschützte Objekte/Zonen: Eine Baubewilligungspflicht besteht am wahrscheinlichsten bei geschützten Objekten oder in geschützten Gebieten (Ortskerne, denkmalgeschützte Liegenschaften oder Siedlungen).
  • Fassadenanlagen: Fassadenanlagen sind in einigen Kantonen (wie Bern oder Solothurn) bewilligungspflichtig.
  • Vorgehen: Es empfiehlt sich, frühzeitig bei der zuständigen Gemeinde oder kantonalen Behörde (insbesondere ausserhalb von Bauzonen) Erkundigungen einzuziehen, um das Vorgehen und allfällige vereinfachte Anzeigeverfahren zu klären.

Ob eine Baubewilligung notwendig ist, hängt von den kantonalen und kommunalen Regelungen ab:

  • Innerhalb der Bauzonen ist eine Baubewilligung selten erforderlich.
  • Eine Baubewilligungspflicht besteht am ehesten bei geschützten Objekten oder in geschützten Gebieten (z. B. in Kernzonen oder bei denkmalgeschützten Liegenschaften).
  • Frühzeitige Abklärung bei der Gemeinde oder dem Kanton wird dringend empfohlen.
  • Einige Kantone (wie Bern) oder Gemeinden verlangen ein Anzeigeverfahren oder ein Baugesuch (z. B. Kanton Aargau).
5. Elektrische und technische Vorschriften. 

Unabhängig von miet- oder baurechtlichen Fragen müssen die folgenden elektrischen Vorschriften in der Schweiz eingehalten werden:

  • Maximale Leistung (AC): Die Anlage ist auf maximal 600 Watt AC pro Teilnehmeranschluss (Haushalt/Zähler) begrenzt.
  • Meldepflicht beim VNB: Die Anlage muss vor Inbetriebnahme zwingend beim lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) gemeldet werden.
  • Konformitätserklärung: Für die Meldung muss die Konformitätserklärung über das gesamte Set beim VNB eingereicht werden.
  • Schutzeinrichtung: Die Anlage muss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Typ B, 30 mA) im Netzkabel/Netzstecker oder über eine allstromsensitive Fehlerstrom-Überwachungseinheit (RCMU) im Wechselrichter verfügen.
6. Meldepflicht und Haftungsfragen.

Unabhängig von der Bau- und Eigentümerbewilligung gelten obligatorische Pflichten:

  • Meldepflicht beim Netzbetreiber.
  • Aus elektrischer Sicht ist die Installation einer Plug&Play-PV-Anlage meldepflichtig.
  • Sie müssen dem lokalen Verteilnetzbetreiber (EW) schriftlich mitteilen, dass Sie planen, eine Plug&Play-PV-Anlage zu installieren und einzustecken.
  • Zusätzlich muss die Konformitätserklärung über das gesamte Set dem Netzbetreiber zugestellt werden, die die Einhaltung aller relevanten Normen bestätigt.
Haftung und Sicherheit.

Bei Schäden durch die Anlage kommt die Haftungsfrage ins Spiel:

  • Gefahren: Wenn die Anlage nicht vorschriftsmässig befestigt wird und stürzt, kann dies eine Gefahr für Passanten und Nachbarn darstellen.
  • Werkeigentümerhaftung: In einem solchen Fall wird die Verantwortung zuerst dem Vermieter/Eigentümergemeinschaft zugewiesen (Werkeigentümerhaftung).
  • Regress: Der Eigentümer/Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, Regress auf den verantwortlichen Mieter/Eigentümer zu nehmen.
  • Versicherung: Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um sich vor möglichen massiven Kostenfolgen (z. B. bei Personenschäden) zu schützen.

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9. Abgrenzung zur Grossanlage und weitere Aspekte bei steckerfertigen Plug&Play-Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken in der Schweiz.


1. Abgrenzung zur Grossanlage: Die 600-Watt-Grenze als Schlüssel.

Die wesentlichste Unterscheidung zwischen einem Plug&Play-System und einer Grossanlage liegt in der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsbegrenzung und dem Installationsaufwand.

A. Die Installationspflicht:

Plug&Play-Anlagen (bis 600 W): Diese Anlagen gelten als steckerfertige Klein-Photovoltaikanlagen. Ihre Installation ist so konzipiert, dass sie ohne die Hilfe eines Elektrikers oder Fachbetriebs durchgeführt werden kann. Sie werden einfach über einen Stecker in eine normale Haushaltsteckdose eingesteckt.

Grossanlagen (> 600 W): Systeme, die eine höhere Leistung als 600 Watt (AC-Ausgangsleistung) aufweisen, dürfen nicht direkt an eine Haushaltsteckdose angeschlossen werden. Sie müssen zwingend von Fachleuten gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN Kap. 7.12) gebaut und kontrolliert werden.

B. Die Leistungsbegrenzung (AC).

Die maximale AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters ist in der Schweiz zwingend auf 600 Watt pro Teilnehmeranschluss (sprich pro Haushalt oder Elektrozähler) begrenzt:

Zweck: Diese Grenze dient der Verhinderung einer Überlastung der festen elektrischen Installationen (Steckdosen und Installationskabel) im Gebäude.

Erweiterung und Kombination: Es ist nicht erlaubt, mehrere Plug&Play-Anlagen zu kombinieren oder zusätzliche Module anzuschliessen, um die Grenze von 600 Watt pro Zähler zu überschreiten.

2. DC-Leistung, Ertrag und Wirtschaftlichkeit.

Obwohl die Einspeisung limitiert ist, können P&P-Anlagen dennoch effizient arbeiten und zur Energiewende beitragen.

DC vs. AC: Die Solarmodule selbst dürfen eine höhere DC-Nennleistung (Watt Peak, Wp) aufweisen (oft 900 Wp bis über 1300 Wp). Der Wechselrichter muss die tatsächliche Einspeisung zuverlässig auf 600 Watt (AC) begrenzen.

Vorteil höherer Wp: Eine höhere Modulleistung ist sinnvoll, da sie den Ertrag bei diffusem oder schwachem Licht (Schatten, Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang) steigert, wo die Leistung ohnehin unter 600 Watt liegt.

Leistungsbeitrag: Eine 600-W-Anlage kann etwa 10 % bis 20 % des Strombedarfs eines Haushalts decken. Im Gegensatz dazu kann eine fest installierte PV-Anlage auf einem Einfamilienhausdach ca. 10'000 Kilowattstunden pro Jahr produzieren.

Wirtschaftlichkeit: P&P-Anlagen haben aufgrund des hohen Eigenverbrauchs eine relativ kurze Amortisationszeit von etwa 5 bis 10 Jahren.

3. Förderungen und finanzielle Nachteile gegenüber Grossanlagen.

In Bezug auf staatliche Unterstützung gibt es deutliche Unterschiede zwischen P&P-Anlagen und grossen PV-Projekten:

  • Einmalvergütung (EIV): Plug&Play-Anlagen haben keinen Anspruch auf die Einmalvergütung (EIV) des Bundes.
    • Die EIV wird erst ab einer Modulleistung von 2000 Watt gewährt und setzt voraus, dass die Produktionsanlagen fest mit einem Grundstück/Gebäude verbunden sind.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Normalerweise kann die Investition in eine Plug&Play-PV-Anlage nicht steuerlich abgezogen werden. Dies sollte jedoch bei den kantonalen Behörden am Wohnort abgeklärt werden.
  • Lokale Förderung: Es kann sich lohnen, bei der Gemeinde, dem Kanton oder dem lokalen Verteilnetzbetreiber (EW) nach lokalen Subventionen oder finanzieller Unterstützung zu fragen.
4. Speicherlösungen und Inselbetrieb.

Die Begrenzung der Leistung beeinflusst auch die Sinnhaftigkeit von Speichersystemen und die Funktion bei Netzausfall:

  • Speicher (Batterien): Ein Batteriespeicher lohnt sich finanziell in der Regel nicht für 600-W-Anlagen. Der Eigenverbrauch ist meistens bereits so hoch, dass nur wenig Überschuss entsteht, den ein Speicher erfassen müsste. Speicherlösungen werden erst bei leistungsfähigeren P&P-Anlagen (z. B. 1.6 kWp mit 4 Modulen) oder bei Grossanlagen sinnvoll, um den Autarkiegrad zu erhöhen.
  • Notstrom/Inselbetrieb: Eine P&P-Anlage ist nur für die Einspeisung in das Netz ausgelegt, nicht für den Inselbetrieb (Entkopplung vom öffentlichen Stromnetz).
    • Die Anlage funktioniert nicht bei einem Stromausfall (Netzausfall) und schaltet automatisch ab (N/A-Schutz). Dies dient der Sicherheit, um zu verhindern, dass ausgesteckte Steckerstifte unter Spannung stehen.
    • Die Wechselrichter benötigen in der Regel die Netzspannung, um überhaupt funktionieren zu können.
5. Netzanschluss, Vergütung und zukünftige Regulierung.
A. Meldepflicht und Vergütung

Unabhängig von der Grösse muss die Anlage beim Verteilnetzbetreiber (EW) zwingend gemeldet werden:

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den überschüssigen Strom abzunehmen und zu vergüten.

Für die genaue Abrechnung ist meist ein Zweirichtungszähler (Smart Meter) erforderlich.

Wenn kein Smart Meter vorhanden ist, kann der Netzbetreiber seit 2024 auch eine angemessene jährliche Pauschale für die Vergütung vorsehen.

B. Zusätzliche Anlagen bei bestehender PV.

Es ist grundsätzlich möglich, eine Plug&Play-Anlage (max. 600 W) zusätzlich zu einer bereits bestehenden, fest installierten Grossanlage auf dem Dach zu installieren. Die P&P-Anlage läuft über das separate Stromsystem der Steckdose.

C. Zukunft der Leistungsbegrenzung.

Obwohl Länder wie Deutschland und Österreich eine höhere Grenze (z.B. 800 Watt) zulassen, ist derzeit keine Erhöhung der 600-Watt-Grenze in der Schweiz absehbar.

Das ESTI begründet die tiefere Limite mit der Notwendigkeit, ältere Schweizer Hausinstallationen vor Überlastung zu schützen, da die P&P-Anlage hier ohne Elektrofachkraft direkt an einer normalen Steckdose angeschlossen werden darf.

D. Netzstabilität (Relevant für Grossanlagen).

Anders als bei P&P-Anlagen, deren Leistung minimal ist, können Grossanlagen zu Produktionsspitzen führen, die den Netzausbau verteuern.

Das neue Stromgesetz erlaubt es Netzbetreibern, einen Teil der Spitzenproduktion einer PV-Anlage entschädigungslos abzuregeln (bis zu 3 Prozent der Jahresproduktion), um Netzausbaukosten zu sparen. Diese Regelung zielt hauptsächlich auf Grossanlagen ab, wobei die Reduktion der Rückspeisevergütung selbst bei einer typischen Einfamilienhaus-Anlage gering ist.

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Disclaimer / Abgrenzung

Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.

Schweiz und in Deutschland.

Viele technische Daten von Balkonkraftwerken betreffen Angebote, die in der EU und in Deutschland zugelassen sind. Da in der Schweiz und in Deutschland unterschiedliche Regualtorien und Gesetze vorherrschen ist es ratsam, die lokalen Vorschriften vor einem Kauf einer Plug&Play PV-Anlage genau zu klären. In Deutschland zugelassene Balkonkraftwerke sind nicht automatisch auch in der Schweiz zugelassen.


Deutschland: Beste Balkonkraftwerke (BKW).

Deutschland: Beste Balkonkraftwerke (BKW), Energiespeicher, gesetzlicher Rahmen, Produkttests, Wirtschaftlichkeit. Gesetzliche Änderungen, Funktionsweise, Speicherlösungen, Sicherheitsanforderungen, Montage und Zubehör.

Deutschland: Beste Balkonkraftwerke (BKW).


Quellenverzeichnis (Anfang Oktober 2025).

Balkonkraftwerke Schweiz Plu&Play Photovoltaikanlagen

https://www.energieschweiz.ch/stories/das-kleinkraftwerk-zum-einstecken/

https://www.energieschweiz.ch/stories/das-kleinkraftwerk-zum-einstecken/

https://www.ckw.ch/energie/photovoltaik/montagearten-solaranlagen

https://www.weka.ch/themen/bau-immobilien/bau/baurecht/article/balkonkraftwerk-was-beim-einbau-in-der-schweiz-gilt/

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/tests/haus-garten-tiere/photovoltaik-balkon-solaranlagen-im-test

https://www.solarblitz.ch/product/1200w-600w-plugplay-solaranlage-legal/

https://autosolar.ch/content/47-balkonkraftwerk-vor-und-nachteile-kosten-und-installation

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/experten-chat-darf-ich-auch-mehrere-balkon-solaranlagen-installieren

https://www.watson.ch/digital/wissen/743250445-balkonkraftwerk-wie-viel-das-kostet-und-was-es-tatsaechlich-bringt

https://www.ckw.ch/energie/photovoltaik/montagearten-solaranlagen

https://www.swisscom.ch/de/about/nachhaltigkeit/solar.html?srsltid=AfmBOoqimRG9mX6EKNvMWV1rREsVTrWjFCYsVfONxBVzb9FCEqrzgTYf

https://solarmotion.ch/solaranlage/balkonkraftwerk-schweiz/

https://www.ckw.ch/energie/photovoltaik

https://www.ekz.ch/de/blue/wissen/2025/ratgeber-balkon-solaranlagen.html

https://www.ckw.ch/energie/netz-und-infrastruktur/netzanschluss/welche-vorschriften-gibt-es-fuer-plug-and-play-solaranlagen

https://www.ckw.ch/energie/photovoltaik

https://www.sak.ch/private/strom/plug-and-play-photovoltaik

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-experten-chat-zu-balkon-solaranlagen

https://philippunterstrom.ch/balkon-kraftwerk-schweiz

https://www.helion.ch/de/ratgeber/photovoltaik/balkonkraftwerk/

https://www.topten.ch/private/products/solar_panels

https://www.topten.ch/private/product/view/solarion-solaranlage-1140w

https://www.topten.ch/private/product/view/erneuer-bar-solaranlage-980w

https://www.topten.ch/private/product/view/erneuer-bar-solaranlage-900w-02

https://www.topten.ch/private/product/view/cleversolar-solaranlage-820w

https://www.topten.ch/private/product/view/solmate-solaranlage-900w

https://www.topten.ch/private/product/view/erneuer-bar-solaranlage-900w

https://www.topten.ch/private/product/view/supersolar-solaranlage-900w

https://www.topten.ch/private/product/view/erneuer-bar-solaranlage-900w-03

https://www.topten.ch/private/product/view/tiptop24-solaranlage-860w-2

https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11259

https://m.youtube.com/watch?v=Pkd_m4AS6gw



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