Gaskraftweke Deutschland und Strom-Versorgungssicherheit: Katherina Reiche auf dem Holzweg, nur 12 statt 20 Gigawatt?
22.10.2025
Die Kontroverse um die Gaskraftwerksstrategie in Deutschland.
Die politischen und rechtlichen Konflikte um die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche forcierte Gaskraftwerksstrategie zeigen auf, wie kontrovers das Thema ist. Es gibt viele Parallelen zur Schweizer Kontroverse um neue Gaskraftwerke.
Parallelen zur Schweizer Politik des Bundesrates.
Schweiz: 1,8 Milliarden CHF für 1 GW temporäre Reservekraftwerke (RKW) zu teuer im Vergleich mit Alternativen? Ist die Notfallversicherung mit Reservekraftwerken des Bundes sinnvoll und gerechtfertigt oder unnötig und obsolet?
Temporäre Reservekraftwerke (RKW).
Neue Gaskraftwerke für Deutschland?
1. Ziel und Inhalt des Energiewendemonitorings.
Das Ziel des beauftragten Monitorings ist die Erstellung eines Berichts bis Sommer 2025. Dieser Bericht soll den Stand der Energiewende umfassend prüfen, insbesondere in Bezug auf den erwarteten Strombedarf, die Versorgungssicherheit, den Netzausbau, den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Digitalisierung und den Wasserstoffhochlauf. Das Monitoring soll die Grundlage für die konsistente Ausrichtung der Energiepolitik hinsichtlich Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit bilden.
2. Zentraler Konflikt: Gaskraftwerksstrategie und EU-Beihilferecht.
Ministerin Reiche plant den Bau von mindestens 20 Gigawatt (GW) neuen Gaskraftwerken, um die Versorgungssicherheit während sogenannter Dunkelflauten (Zeiten mit wenig Wind- und Solarenergie) zu gewährleisten:
- Subventionsbedarf: Da diese Kraftwerke primär als Reserve dienen und nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie staatliche Fördermittel (Subventionen) für einen wirtschaftlichen Betrieb.
- EU-Widerstand: Die Pläne stossen auf Widerstand bei der EU-Kommission aufgrund des europäischen Beihilferechts. Berichten zufolge verhandelt das Wirtschaftsministerium nur noch über eine deutlich geringere Kapazität von 12 bis 12,5 GW.
- Beschwerde des Mittelstands: Das Energieunternehmen 1KOMMA5° reichte formell Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die geplanten Subventionen ein. Das Unternehmen argumentiert, die geplante doppelte Förderung (Bauzuschüsse und Vergütung über einen Kapazitätsmarkt) sei ein unzulässiger Eingriff, der den Wettbewerb verzerrt und die Kosten der Energiewende unnötig in die Höhe treibt.
3. Kritik an den Plänen und Alternativen.
Mangelnde Technologieoffenheit: Kritiker werfen Ministerin Reiche vor, einseitig auf Erdgas zu setzen und alternative, kostengünstigere Lösungen zu vernachlässigen.
Dezentrale Alternativen: Dezentrale Systeme wie Batteriegrossspeicher, Biomasse- und Wasserkraftanlagen bieten ebenfalls steuerbare Kapazität. Virtuelle Kraftwerke, die gebündelte dezentrale Systeme (private Batterien, E-Autos) nutzen, könnten die Aufgabe der Gaskraftwerke kostengünstiger und klimafreundlicher abbilden.
Rechtliche Bedenken: Ein Rechtsgutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kam zu dem Ergebnis, dass die Pläne von Frau Reiche wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig sind. Es bestehe möglicherweise kein Marktversagen in dem Masse, das Beihilfen in diesem Umfang rechtfertigen würde, und die Pläne seien nicht ausreichend technologieoffen.
Kosten und Klima-Risiko: Die Subventionierung neuer Gaskraftwerke riskiert einen fossilen Lock-in und gefährdet die Klimaziele, insbesondere wenn kein verbindliches Enddatum für den Betrieb mit grünem Wasserstoff vorgegeben wird.
Forderung: 1KOMMA5° fordert statt Subventionen und Kapazitätsmarkt eine technologieoffene Absicherungspflicht für alle Marktteilnehmer (vom Grosskraftwerk bis zum Heimspeicher), da diese ohne EU-Beihilfegenehmigung umsetzbar wäre.
4. DUH-Kritik am Monitoring-Auftrag.
Die DUH kritisiert, dass die Leistungsbeschreibung für das Monitoring darauf abzielen soll, den Strombedarf 2030 kleinzurechnen und damit den notwendigen Ausbaubedarf für erneuerbare Energien zu minimieren. Es fehle die Berücksichtigung des vollen Ausbaus innovativer Technologien wie E-Mobilität, Rechenzentren, Speicher und Wärmepumpen.
Verzögerungen:
Wegen der Unstimmigkeiten mit der EU-Kommission ist der Zeitplan für die Ausschreibungen der neuen Gaskraftwerke gefährdet; eine Vergabe noch im Jahr 2025 gilt als unwahrscheinlich.
Weshalb will die Regierung und Wirtschaftsministerien Katherina Reiche Gaskraftwerke bauen lassen?
Die Bundesregierung und insbesondere Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wollen Gaskraftwerke bauen lassen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland während der Energiewende zu gewährleisten.
Die zentralen Gründe und die dahinterstehende Planung sind:
1. Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Der Hauptgrund für den Bau der Gaskraftwerke liegt in der Notwendigkeit, eine kontrollierbare und flexible Leistung im Stromnetz bereitzustellen:
- Ausgleich von Dunkelflauten: Die Gaskraftwerke sollen als Back-up-Kapazität dienen, die dann Strom liefert, "wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint". Solche Phasen werden als Dunkelflauten bezeichnet und treten auf, wenn Wind- und Solarenergieanlagen nicht genügend Strom liefern.
- Dringender Kapazitätsbedarf: Ministerin Reiche begründete ihr Vorgehen im Juli 2025 mit der Sorge um die Energiesicherheit. Sie warnte davor, dass Deutschland in ernstzunehmende Versorgungssicherheitszustände laufen würde, wenn flexible, steuerbare Leistung nicht ausreichend vorhanden ist. Auch der Chef der Bundesnetzagentur mahnte schnelles Handeln an, da ein "dringender Bedarf an neuen steuerbaren Kapazitäten" bestehe.
- Geplanter Umfang: Reiche hatte nach ihrem Amtsantritt angekündigt, den Bau von Gaskraftwerken mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 Gigawatt (GW) zu forcieren, um diese Dunkelflauten auszugleichen. Diese Zielsetzung findet sich auch in der Koalitionsvereinbarung. Berichten zufolge war zeitweise sogar von bis zu 36 GW die Rede.
- Politische Ausrichtung: Die Energiepolitik soll laut Koalitionsvertrag eine "konsistente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit" verfolgen. Die geplante Kraftwerksstrategie ist Teil dieser Ausrichtung.
2. Wirtschaftliche Anreize und Subventionen.
Da die Gaskraftwerke hauptsächlich als Reserve fungieren und nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, ist ihr Betrieb ohne staatliche Hilfen nicht wirtschaftlich. Die Regierung plant daher, den Bau dieser Anlagen durch staatliche Fördermittel (Subventionen) finanziell anzureizen.
Die geplante Subventionierung der Gaskraftwerke soll in zwei Stufen erfolgen:
1. Bauzuschüsse über Ausschreibungen.
2. Vergütung im Betrieb über einen zentralen Kapazitätsmarkt, wofür Betreiber Geld erhalten, dass ihre Kraftwerke als Reserve bereitstehen – auch wenn sie nicht eingesetzt werden.
Das Ziel dieser Förderung ist es, die notwendige Kapazität zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu sichern.
3. Kritik an der Ausrichtung.
Die Pläne von Ministerin Reiche stossen auf erhebliche Kritik von Industrieakteuren und Umweltschützern, die ihr mangelnde Technologieoffenheit vorwerfen:
Kritiker werfen Reiche vor, einseitig auf Erdgas zu setzen und dezentrale, kostengünstigere Alternativen wie Grossbatteriespeicher, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie Virtuelle Kraftwerke zu vernachlässigen.
Zudem muss sich die Bundesregierung diese staatlichen Hilfen von der EU-Kommission genehmigen lassen, da sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen und der Wettbewerb verzerrt werden könnte. Ein Gutachten stellte fest, dass die Pläne von Frau Reiche wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig sind, da möglicherweise kein Marktversagen vorliegt und die Technologieoffenheit fehlt.
Die EU-Kommission ist Berichten zufolge nicht bereit, die ursprünglich von Reiche geforderte Kapazität von 20 GW ohne Weiteres zu genehmigen. Das Wirtschaftsministerium verhandelt mittlerweile nur noch über eine deutlich geringere Kapazität von 12 bis 12,5 GW.
Das forderte schon Habeck.
Robert Habeck (Grüne) forderte als Amtsvorgänger von Katherina Reiche ebenfalls Pläne für den Neubau von Gaskraftwerken und hatte diese bereits mit der EU-Kommission verhandelt.
Habecks Forderung und Plan für Gaskraftwerke:
Geplante Kapazität: Habeck hatte den Bau neuer Kraftwerkskapazitäten in Höhe von 12,5 Gigawatt (GW) bei der EU-Kommission zur Genehmigung beantragt. Dies war eine Kapazität, die er "angegpeilt" und mit der EU-Kommission "weitgehend ausverhandelt hatte".
Aufteilung der Anlagen: Sein Plan sah vor, dass diese 12,5 GW in zwei Kategorien aufgeteilt werden sollten:
1. 5 GW sollten als reine Erdgasanlagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gebaut werden.
2. Die übrigen 7,5 GW sollten als wasserstofffähige Anlagen (H₂-ready) gebaut und später klimafreundlich umgerüstet werden.
Einstufung als Klimaschutzmassnahme: Im Genehmigungsverfahren stufte die EU-Kommission die wasserstofffähigen Anlagen ausdrücklich als Klimaschutzmassnahme ein.
Notwendigkeit der Reduzierung: Die Quellen deuten an, dass auch Habeck seine ursprünglichen Pläne "bereits eindampfen müssen" hatte, bevor Reiche das Amt übernahm.
Gesetzliche Umsetzung: Habecks geplantes Kraftwerkssicherheitsgesetz konnte nach dem Ende der Ampelkoalition im Bundestag nicht mehr verabschiedet werden.
Die Forderung Habecks lag somit deutlich unter den mindestens 20 GW, die seine Nachfolgerin Katherina Reiche plante, und zeichnete sich durch die bereits erfolgte teilweise Einstufung von 7,5 GW als wasserstofffähige Klimaschutzmassnahme aus.
Wer kritisiert nun Katherina Reiches Pläne?
Die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, insbesondere die geplante Subventionierung von mindestens 20 Gigawatt (GW) neuen Gaskraftwerken, stossen auf breiten Widerstand von verschiedenen Akteuren aus der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft sowie auf regulatorische Hürden auf europäischer Ebene.
Die wichtigsten Kritiker und ihre Argumente sind:
1. Das Energieunternehmen 1KOMMA5° und die New Energy Alliance:
1KOMMA5° legte offiziell Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die geplante Kraftwerksstrategie der Bundesregierung ein.
Argumente: Das Unternehmen sieht in den geplanten Subventionen (Bauzuschüsse und Vergütung über einen Kapazitätsmarkt) einen unzulässigen Eingriff, der die Wettbewerbsbedingungen im Energiemarkt verzerrt. Sie kritisieren, dass die Pläne die Kosten für die Energiewende unnötig in die Höhe treiben und dezentrale Erzeuger systematisch benachteiligen und aus dem Markt drängen würden.
Philipp Schröder (CEO und Co-Founder von 1KOMMA5°) argumentiert, dass die geplante doppelte Förderung weder notwendig noch verhältnismässig sei, da dezentrale Systeme in Form virtueller Kraftwerke die Aufgabe der Versorgungssicherheit kostengünstiger und klimafreundlicher abbilden könnten.
Die New Energy Alliance, zu der 1KOMMA5°, Lichtblick, Thermondo, Bosch und Vonovia gehören, sieht den Umbau des deutschen Strommarkts durch die aktuelle Kraftwerksstrategie gefährdet.
2. Die Europäische Union (EU) und das Beihilferecht.
Die EU-Kommission in Brüssel leistet Widerstand gegen den Plan. Die Kommission ist Berichten zufolge nicht bereit, die ursprünglich von Reiche geforderte Kapazität von mindestens 20 GW ohne Weiteres zu genehmigen, weshalb das Ministerium nur noch über eine deutlich geringere Kapazität von 12 bis 12,5 GW verhandelt.
Der Widerstand basiert darauf, dass die staatliche Hilfe für neue Gaskraftwerke als Eingriff in den europäischen Strommarkt gilt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vermeiden muss.
Laut EU-Beihilferecht sind Subventionen nur zulässig, wenn die Massnahmen technologieoffen, notwendig und angemessen sind und keine besseren Instrumente ohne Subventionen bestehen.
3. Umweltorganisationen und Rechtsexperten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert Reiches Vorgehen scharf.
Sascha Müller-Kraenner (Bundesgeschäftsführer der DUH) bezeichnete die vom Ministerium beauftragte Studie als "Verschwendung von Zeit und Steuergeld" und warf Reiche vor, "ideologische Scheuklappen auf[zu haben]".
Constantin Zerger (Leiter Energie und Klimaschutz der DUH) kritisiert, dass Reiche Wind- und Sonnenenergie mit planwirtschaftlichen Vorgaben massregeln wolle und gleichzeitig fossile Technologien wie CCS und Wasserstoff aus Erdgas in Stellung bringe.
- Rechtsgutachten (Kanzlei K&L Gates): Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Pläne Reiches (im Umfang von 20 bis 35 GW) wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig und nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Das Gutachten stellte fest, dass möglicherweise kein Marktversagen in dem von der Regierung postulierten Masse vorliegt, das Beihilfen in diesem Umfang rechtfertigen würde, und dass die Pläne nicht ausreichend technologieoffen seien.
- Bundes Kartellamt: Dessen Chef, Andreas Mundt, forderte, die Ausschreibungen für neue steuerbare Kapazitäten unbedingt zu nutzen, um die hohe Marktkonzentration im Stromerzeugungsmarkt zu verringern.
4. Interne Kritiker und Industrielle Alternativen.
Interne Quellen im Bundeswirtschaftsministerium räumten ein, dass die ursprünglich geplanten 20 GW wegen des Widerstands aus Brüssel deutlich reduziert werden müssten.
Kritiker werfen Reiche vor, zu einseitig auf Erdgas zu setzen und günstigere Alternativen wie Grossbatteriespeicher, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage zu vernachlässigen.
Braucht es denn überhaupt Gaskraftwerke und warum?
Die Frage, ob Gaskraftwerke überhaupt benötigt werden und warum, ist der zentrale Konflikt in der aktuellen deutschen Energiepolitik. Die Quellen beleuchten die offizielle Begründung der Bundesregierung für den Neubau dieser Kraftwerke sowie die massiven rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Gegenargumente von Kritikern.
1. Warum Gaskraftwerke laut Planern benötigt werden (Die offizielle Begründung).
Die Befürworter der Gaskraftwerksstrategie begründen den Bedarf primär mit der Versorgungssicherheit im Zuge der Energiewende:
- Ausgleich von Dunkelflauten: Gaskraftwerke sollen als Back-up-Kapazität dienen, die einspringt und Strom liefert, "wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint". Dies ist notwendig, um sogenannte Dunkelflauten (Zeiten geringer Wind- und Solarenergieerzeugung) zu überbrücken. Erneuerbare Energien allein können längere Dunkelflauten nicht überbrücken.
- Dringender Bedarf an steuerbarer Leistung: Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, forderte schnelles Handeln, da es einen "dringenden Bedarf an neuen steuerbaren Kapazitäten" gäbe.
- Hoher Kapazitätsbedarf: Laut einem Bericht zur Versorgungssicherheit benötigt Deutschland bis 2035 je nach Szenario zwischen 22 und 36 GW an neuen steuerbaren Kraftwerken, wobei es sich in erster Linie um moderne Erdgaskraftwerke handeln würde. Ministerin Katherina Reiche plante ursprünglich den Bau von mindestens 20 GW neuer Gaskraftwerke, um dieser Sorge zu begegnen.
- Wirtschaftlicher Anreiz: Da diese Kraftwerke nur begrenzte Betriebszeiten als Reserve haben sollen, benötigen sie staatliche Fördermittel (Subventionen) für einen wirtschaftlichen Betrieb.
2. Die Kontroverse:
Warum Gaskraftwerke nicht oder nur in geringem Umfang benötigt werden. Kritiker aus der CleanTech-Branche (wie 1KOMMA5°) und von Umweltorganisationen (wie die DUH) stellen die Notwendigkeit und den Umfang der geplanten Gaskraftwerksstrategie grundlegend in Frage und bieten Alternativen:
A. Technologische Alternativen zur Versorgungssicherheit.
Es gibt technologische Lösungen, die dieselbe Aufgabe wie Gaskraftwerke kostengünstiger und klimafreundlicher abbilden könnten:
Dezentrale Systeme und Virtuelle Kraftwerke: Gebündelte dezentrale Systeme in Form Virtueller Kraftwerke können dieselbe Aufgabe erfüllen wie zentrale Gaskraftwerke, indem sie dann anspringen, "wenn Sonne und Wind nicht ausreichen".
Diese Systeme reduzieren bei Engpässen den Stromverbrauch durch gezieltes Verschieben von Verbrauch und können Strom aus privaten Batterien und E-Autos bereitstellen.
1KOMMA5° aggregiert bereits über 600 Megawatt Flexibilitätskapazitäten und strebt an, bis 2030 eine Leistung von 20 GW zu steuern – also die gleiche Kapazität, die ursprünglich die Bundesregierung mit Gaskraftwerken bauen wollte.
- Weitere steuerbare Alternativen: Neben neuen Gaskraftwerken bieten auch Batteriegrossspeicher, Biomasse- und Wasserkraftanlagen steuerbare Kapazitäten.
- Netzstabilität: Die Sorge, dass Grosskraftwerke für die Netzstabilität ("schwingende Massen") notwendig sind, wird durch die Erkenntnis entkräftet, dass Leistungselektronik dies ebenfalls gewährleisten kann.
B. Wirtschaftliche, Klimapolitische und Rechtliche Kritik.
Klimarisiko und "Fossiler Lock-in": Gaskraftwerke erzeugen den teuersten Strom, den es gibt, und ihre Subventionierung ist mit einem Risiko für die Klimaziele verbunden. Fossile Energieträger widersprechen den Klimazielen.
Um die Klimaziele einzuhalten und einen fossilen Lock-in zu vermeiden, müssten Gaskraftwerke ein verbindliches Enddatum erhalten, ab dem sie nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben werden dürfen.
- Unnötige Kosten: Gaskraftwerke sind die teuerste Form der Stromerzeugung und treiben die Kosten der Energiewende unnötig in die Höhe. Studien gehen davon aus, dass der Neubau der Gaskraftwerke den Strompreis um bis zu 2 Cent pro Kilowattstunde steigern würde.
- Mangelndes Marktversagen: Ein Rechtsgutachten für die DUH kommt zu dem Schluss, dass ein Marktversagen in dem von der Regierung postulierten Masse, das staatliche Beihilfen rechtfertigen würde, möglicherweise gar nicht vorliegt.
- Wettbewerbsverzerrung: Die geplante doppelte Förderung (Bauzuschüsse und Vergütung über einen Kapazitätsmarkt) verzerrt die Wettbewerbsbedingungen. Subventionen sind beihilferechtlich nur zulässig, wenn die Massnahmen technologieoffen, notwendig und angemessen sind und keine besseren Instrumente ohne Subventionen bestehen.
C. Alternative Marktmechanismen (1KOMMA5° Forderung).
Als Alternative zu staatlich subventionierten Gaskraftwerken fordert 1KOMMA5°:
- Einen technologisch offenen Wettbewerb zwischen zentralen und dezentralen Kraftwerken.
- Die Einführung einer technologieoffenen Absicherungspflicht – einer Pflicht für Akteure am Energiemarkt (vom Grosskraftwerk bis zum Heimspeicher), für ihre Leistung eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren zu müssen. Diese Lösung sei marktwirtschaftlich und ohne EU-Beihilfegenehmigung umsetzbar.
Was bedeuten Gaskraftwerke in Bezug auf die zusätzliche CO2-Belastung und die Energiewende?
Die Rolle der Gaskraftwerke in Bezug auf die CO2-Belastung und die Energiewende ist hochumstritten und bildet den Kern des aktuellen energiepolitischen Konflikts in Deutschland.

Der geplante Neubau von Gaskraftwerken stellt ein signifikantes Risiko für die nationalen und europäischen Klimaziele dar, da es sich um neue fossile Kraftwerke handelt, die potenziell neue CO2-Emissionen verursachen.
1. Fossiler Charakter und das Risiko des "Lock-in".
Widerspruch zu Klimazielen: Fossile Energieträger widersprechen den Klimazielen. Die Subventionierung und der Bau neuer Gaskraftwerke sind mit einem Risiko für die Klimaziele verbunden.
- Fossiler Lock-in: Kritiker warnen davor, dass der Bau neuer Gasinfrastruktur einen fossilen Lock-in bedeuten könnte. Dies beschreibt eine langfristige, unfreiwillige Bindung an fossile Energie.
- Kosten der Untätigkeit: Die Kosten, die durch die Nichtbewältigung der Klimakrise entstehen, sind um Grössenordnungen höher als die Investitionen, die für den Umbau des Energiesystems erforderlich sind.
2. CO2-Belastung durch Betriebszeiten.
Die tatsächliche CO2-Belastung hängt direkt von der Nutzung der Anlagen ab:
- Abhängigkeit von Betriebsstunden: Die gesamten CO2-Emissionen, die aus dem System entstehen, ergeben sich aus der Multiplikation der installierten Leistung (Gigawatt) und den tatsächlichen Betriebsstunden pro Jahr.
- Gefahr der Übernutzung: Gaskraftwerke sind als teure Back-up-Kapazitäten gedacht, die nur in Zeiten von Dunkelflauten (wenn Wind und Sonne nicht ausreichend sind) Strom liefern sollen.
- Lobby-Interesse: Es besteht das Risiko, dass Konzerne wie Uniper, RWE und Leak, die die Kraftwerke betreiben wollen, diese Anlagen nicht nur in den wenigen Stunden im Jahr zur Versorgungssicherheit nutzen, sondern darüber hinausgehend ein Geschäft damit machen wollen, um Gewinne zu erzielen. Dies würde die Anzahl der Betriebsstunden erhöhen und somit die Umweltfolgen und Klimafolgen aus den gebauten Kapazitäten weiter potenzieren.
- Forderung nach Regulierung: Um das Risiko für die Klimaziele zu minimieren, müssten strenge Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass die Gaskraftwerke nur dann eingesetzt werden, wenn sie wirklich benötigt werden (so wenig wie möglich und nötig).
3. Die Energiewende und die Wasserstoff-Bedingung.
Die Vereinbarkeit von Gaskraftwerken mit der Energiewende hängt massgeblich davon ab, ob ein verbindlicher Pfad zur Klimaneutralität gewährleistet ist.
- Fehlender Pfad: Um die Klimaziele einzuhalten, müsste für die Gaskraftwerke ein verbindliches Enddatum festgelegt werden, ab dem sie nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben werden dürfen.
- Kritik an den aktuellen Plänen: Bei den aktuellen Plänen von Ministerin Reiche war zunächst unklar, ob eine verbindliche Umstellung auf Wasserstoff geplant ist. Fehlt dieser verbindliche Umstellungsplan, entfällt der Aspekt Klimaschutz als Subventionsgrund im EU-Genehmigungsverfahren.
- Fokus auf Alternativen: Die Politik von Ministerin Reiche wird kritisiert, weil sie sich einseitig auf Gas fokussiert und dabei kostengünstigere und klimafreundlichere Alternativen wie dezentrale Speicher und die Flexibilisierung von Biomasse und virtuellen Kraftwerken vernachlässigt. Kritiker sehen dies als ideologisch getriebene Abwendung von einer aufgeklärten Energiepolitik.
- Monitoring-Ziel: Im Rahmen des Energiewendemonitorings soll untersucht werden, inwieweit die Energiepolitik eine konsistente Ausrichtung hinsichtlich der Einhaltung nationaler und europäischer Klimaziele gewährleistet. Zudem soll die Nutzung von CCS (Abscheidung und Speicherung von CO2) als Alternative zur Elektrifizierung bei der Strombedarfsanalyse für 2025 bis 2045 berücksichtigt werden.
Was bedeuten Gaskraftwerke aus wirtschaftlicher Sicht. Wie hoch ist die Belastung für den Steuerzahler?
Aus wirtschaftlicher Sicht sind Gaskraftwerke Gegenstand einer tiefgreifenden Kontroverse, da die geplante Strategie hohe staatliche Subventionen erfordert und als die teuerste Form der Stromerzeugung gilt.
Die wirtschaftliche Belastung ergibt sich hauptsächlich aus der Notwendigkeit, diese Anlagen durch massive staatliche Hilfen zu finanzieren, was Kritiker als unnötige Kostensteigerung für die Energiewende sehen.
1. Die Belastung für den Steuerzahler und Verbraucher.
Da Gaskraftwerke überwiegend als Reserve dienen sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, und daher nur begrenzte Betriebszeiten haben, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel (Subventionen):
- Milliardenbelastung durch Subventionen: Die Bundesregierung plant, den Bau neuer Gaskraftwerke mit einer wahrscheinlich zweistelligen Milliardensumme zu fördern.
- Doppelte Förderung: Die Subventionierung soll in zwei Stufen erfolgen:
- Bauzuschüsse über Ausschreibungen.
- Vergütung im Betrieb über einen zentralen Kapazitätsmarkt, damit die Kraftwerke als Reserve bereitstehen, auch wenn sie nicht eingesetzt werden.
- Kostenweitergabe an Verbraucher: Diese geplante Kombination aus Zuschüssen und Vergütungen im Kapazitätsmarkt wird von Kritikern als unzulässiger Eingriff betrachtet, der Verbraucher mit deutlich höheren Kosten belastet.
- Steigende Strompreise: Der Strompreis könnte durch den Neubau der Gaskraftwerke um bis zu 2 Cent pro Kilowattstunde steigen. Diese Belastung erfolgt über Umlagen auf Verbraucherinnen und Verbraucher.
2. Wirtschaftliche Einordnung und Marktwirkung.
Die Gaskraftwerksstrategie wird aus ökonomischer Sicht stark kritisiert, da sie den Wettbewerb verzerrt und kostengünstigere Innovationen behindert:
- Wettbewerbsverzerrung: Das Energieunternehmen 1KOMMA5° hat formell Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, da es die geplanten Zahlungen als wettbewerbsverzerrend ansieht. Solche staatlichen Beihilfen sind laut EU-Beihilferecht nur zulässig, wenn die Massnahmen technologieoffen, notwendig und angemessen sind und keine besseren Instrumente ohne Subventionen bestehen.
- Benachteiligung dezentraler Akteure: Der geplante Kapazitätsmarkt würde dezentrale Erzeuger systematisch benachteiligen und aus dem Markt drängen. Kritiker argumentieren, dass dies Milliardenwerte und Investitionen von Europas führenden Energiedienstleistern und CleanTech-Unternehmen sowie Handwerk und Start-ups bedroht.
- Risiko des Lock-in: Der Bau neuer, subventionierter Gaskraftwerke zementiert alte Strukturen und riskiert einen fossilen Lock-in, anstatt die wirtschaftlichsten und klimafreundlichsten Lösungen zu berücksichtigen.
3. Gegenüberstellung mit Alternativen (Ökonomischer Mehrwert).
Kritiker argumentieren, dass dezentrale und erneuerbare Alternativen nicht nur klimafreundlicher, sondern auch deutlich günstiger sind und einen massiven volkswirtschaftlichen Nutzen ohne Subventionen bieten:
- Günstigste Energiequelle: Solarenergie und Windenergie sind perspektivisch die billigste Art der Stromerzeugung, da die Primärenergie (Sonne und Wind) nichts kostet und die Investitionskosten stark gefallen sind. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für fossile Energieträger (Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran) sehr hoch.
- Dezentrale Lösungen sind günstiger: Gebündelte dezentrale Systeme in Form virtueller Kraftwerke, Batteriespeicher und E-Autos können dieselbe Aufgabe zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit abbilden und wären die günstigere Lösung.
- Gesamtwirtschaftlicher Mehrwert: Eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger beziffert den gesamtwirtschaftlichen Mehrwert der dezentralen Lösungen bis 2045 auf rund 255 Milliarden Euro – und das ohne zusätzliche Subventionen.
- Wertschöpfung im Land: Die Investitionen in erneuerbare Energien und die Energiewende schaffen Wertschöpfung und Jobs vor Ort (z. B. für Handwerker und Facharbeiter), während die 80 Milliarden Euro, die Deutschland im Schnitt pro Jahr für Öl und Gas ausgibt, Geld sind, das weg ist.
- Kosten des Nichthandelns: Die Kosten der Klimakrise (durch Nichtbewältigung) sind um Grössenordnungen höher als die Investitionen, die für den Umbau des Energiesystems erforderlich sind.
Welche Alternativen gibt es, würde man auf Gaskraftwerke komplett verzichten?
Die Alternativen zu Gaskraftwerken sind vielfältig und umfassen sowohl technologische Lösungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit während sogenannter Dunkelflauten als auch strukturelle und marktbasierte Reformen, die staatliche Subventionen unnötig machen sollen.
Kritiker der aktuellen Gaskraftwerksstrategie (wie die Deutsche Umwelthilfe und das Unternehmen 1KOMMA5°) argumentieren, dass die Notwendigkeit und der Umfang der geplanten Gaskraftwerke massiv überschätzt werden und kostengünstigere, klimafreundlichere Alternativen zur Verfügung stehen.
Hier sind die zentralen Alternativen, die laut den Quellen zur vollständigen oder weitgehenden Ablösung der Gaskraftwerke dienen könnten:
1. Technologische Alternativen (Flexible und Steuerbare Kapazitäten).
Die Hauptfunktion der Gaskraftwerke, nämlich das Einspringen, "wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint", kann durch eine Kombination dezentraler, steuerbarer Kapazitäten abgebildet werden:
- Virtuelle Kraftwerke und dezentrale Systeme: Gebündelte dezentrale Systeme in Form Virtueller Kraftwerke können die Funktion der Gaskraftwerke abbilden. Bei Engpässen können diese Systeme:
- Den Stromverbrauch durch gezieltes und koordiniertes Verschieben von Verbrauch reduzieren.
- Strom aus privaten Batterien und E-Autos bereitstellen.
- 1KOMMA5° steuert bereits heute über 600 Megawatt an Flexibilitätskapazitäten und plant, bis 2030 insgesamt 20 GW an Leistung zu steuern, was der ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Kapazität an neuen Gaskraftwerken entspricht.
- Batteriespeicher: Neben Gaskraftwerken bieten auch Batteriegrossspeicher steuerbare Kapazitäten. Es gibt eine gigantische Menge an Leistung (Hunderte von Gigawatt), die bei Netzbetreibern zur Genehmigung als Batteriespeicher angefragt wird. Speicher, auch in Kombination mit PV-Anlagen, sind eine zentrale Komponente für ein stabileres und günstigeres Energiesystem.
- Biomasse- und Wasserkraftanlagen: Diese Anlagen gelten ebenfalls als steuerbare Kapazitäten. Bioenergie (Biogas) könnte flexibilisiert werden, um sie aus der Grundlast zu nehmen und stattdessen in Zeiten geringer Solar- oder Windenergie zu nutzen, insbesondere im Winter.
- Nachfrageflexibilisierung: Eine viel stärkere Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage durch Massnahmen wie intelligente Stromzähler ("Smart Meter") ist notwendig.
- Netzstabilität ohne schwingende Massen: Die Notwendigkeit grosser thermischer Kraftwerke für die Netzstabilität ("schwingende Massen") kann durch Leistungselektronik in dezentralen Systemen gewährleistet werden.
2. Strukturelle und marktbasierte Alternativen.
Anstatt Subventionen für fossile Back-up-Kraftwerke zu zahlen, fordern Kritiker marktwirtschaftliche Mechanismen, die Technologieoffenheit fördern:
- Technologieoffene Absicherungspflicht: Das Unternehmen 1KOMMA5° fordert die Einführung einer technologieoffenen Absicherungspflicht als Alternative zum Kapazitätsmarkt.
- Diese Pflicht würde alle Akteure am Energiemarkt – vom grossen Gaskraftwerk bis zum heimischen Batteriespeicher – dazu verpflichten, für ihre Leistung eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren zu müssen.
- Diese Lösung sei marktwirtschaftlich und ohne Subventionen oder zusätzliche Umlagen für Verbraucher umsetzbar.
- Ein entscheidender Vorteil: Eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU wäre nicht nötig, was eine direkte und schnelle Einführung ermöglichen würde.
- Technologisch offener Wettbewerb: Es wird ein technologisch offener Wettbewerb zwischen zentralen und dezentralen Kraftwerken gefordert, bei dem Erzeuger und Flexibilität grundsätzlich gleichbehandelt oder gefördert werden.
3. Systemische Massnahmen zur Reduzierung des Bedarfs.
Um den Bedarf an jeglicher Back-up-Kapazität zu minimieren, müssten folgende systemische Schritte konsequent verfolgt werden:
- Massiver Ausbau Erneuerbarer Energien (EE): Mehr installierte EE-Leistung erhöht die Verfügbarkeit von Strom, selbst bei geringem Wind oder wenig Sonne ("Viel hilft viel").
- Netzintegration und -ausbau: Der Ausbau der Netze, insbesondere die Koppelstellen zu europäischen Nachbarn, erhöht die Verfügbarkeit von erneuerbaren Kapazitäten aus anderen Regionen.
- Geringere Kosten: Dezentrale Lösungen bieten einen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert von rund 255 Milliarden Euro bis 2045, und zwar ohne zusätzliche Subventionen. Im Gegensatz dazu treiben Gaskraftwerke die Kosten der Energiewende unnötig in die Höhe.
Konkrete Massnahmen, die Gaskraftwerke überflüssig machen würden.
Die Massnahmen, die Gaskraftwerke (die primär als fossile Back-up-Kapazität in Dunkelflauten dienen sollen) potenziell überflüssig machen würden, lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Systemische und Ausbaumassnahmen, Technologische Flexibilitätslösungen und Marktbasierte Reformen.
A. Systemische und Ausbaumassnahmen.
Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Bedarf an zentraler steuerbarer Leistung grundsätzlich zu reduzieren und die Verfügbarkeit von klimafreundlicher Energie zu maximieren:
1. Massiver und konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien (EE): Die Verfügbarkeit von Strom soll erhöht werden, da "Viel hilft viel" gilt und mehr installierte Leistung auch bei wenig Wind oder Sonne eine höhere Verfügbarkeit garantiert.
2. Netzausbau und europäische Koppelstellen: Ausbau der Netze innerhalb Deutschlands sowie der Koppelstellen zu europäischen Nachbarn, um die Verfügbarkeit von erneuerbaren Kapazitäten aus anderen Regionen zu erhöhen.
3. Systematischer Speicherausbau: Ein gezielter und systemdienlicher Speicherausbau zur Flexibilisierung des Systems.
4. Minimierung des Gesamtbedarfs: Strategien zur Reduktion der Systemkosten und zur Steigerung der Energieeffizienz.
B. Technologische Flexibilitätslösungen.
Diese Lösungen bieten die benötigte steuerbare Kapazität, um die Funktion der Gaskraftwerke (Ausgleich von Dunkelflauten) kostengünstig zu ersetzen:
1. Virtuelle Kraftwerke (VKW): Bündelung dezentraler Systeme. VKW können die Backup-Aufgabe abbilden, indem sie bei Engpässen den Stromverbrauch reduzieren oder Strom bereitstellen.
2. Batteriegrossspeicher: Können als steuerbare Kapazitäten genutzt werden.
3. Dezentrale Speicher (Heimspeicher und E-Autos):
- Strombereitstellung: Bereitstellung von Strom aus privaten Batterien und E-Autos, wenn dieser gebraucht wird.
- Bidirektionales Laden (V2G): Einbindung der kommenden Elektromobilität in das Netz, um die Kapazitäten optimal zu nutzen.
4. Nachfrageflexibilisierung und Lastmanagement:
Schaffen von Anreizen in Industrie und Haushalten, um die Last zu senken oder den Verbrauch gezielt zu verschieben (zum Beispiel durch intelligente Stromzähler/Smart Meter).
5. Flexibilisierung der Bioenergie: Die Bestandsbiogasanlagen aus der Grundlast nehmen und stattdessen für die Spitzenlast im Winter nutzen.
6. Weitere steuerbare Alternativen: Nutzung von Wasserkraftanlagen und flexibilisierten Biomasseanlagen.
7. Leistungselektronik: Die Netzstabilität kann durch Leistungselektronik in dezentralen Systemen gewährleistet werden, was die Notwendigkeit von grossen thermischen Kraftwerken (wegen "schwingender Massen") entkräftet.
C. Marktbasierte und Regulierungsinstrumente.
Diese Massnahmen ersetzen die geplante staatliche Subventionierung und den Kapazitätsmarkt durch wettbewerbsbasierte Mechanismen:
1. Technologieoffene Absicherungspflicht: Die Einführung einer marktwirtschaftlichen Pflicht für alle Akteure am Energiemarkt (vom Grosskraftwerk bis zum Heimspeicher), für ihre Leistung eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren zu müssen. Diese Lösung ist ohne Subventionen umsetzbar und benötigt keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU.
2. Technologisch offener Wettbewerb: Etablierung eines Marktes, in dem zentrale und dezentrale Kraftwerke gleichbehandelt oder gefördert werden, um die besten und günstigsten Lösungen zu finden.
3. Kombikraftwerksvergütung: Belohnung von Investitionen in einen Mix aus EE plus Speicher, wobei die Einspeisung nur dann vergütet wird, wenn sie systemdienlich ist.
Was steht im Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH), das von der Kanzlei K&L Gates erstellt wurde?
Das Rechtsgutachten, welches die Kanzlei K&L Gates im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellte, kommt zu dem Ergebnis, dass die Kraftwerksstrategie von Ministerin Katherina Reiche, insbesondere der geplante Bau von Back-up-Kraftwerken im Umfang von 20 bis 35 GW, wahrscheinlich nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pläne wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig sind, da sie gegen EU-Vorgaben verstossen, insbesondere hinsichtlich des Fehlens eines klaren Marktversagens, der Technologieoffenheit (andere Alternativen wie Batterien werden ignoriert) und Transparenzrichtlinien. Die Diskussion stellt die Notwendigkeit und den Umfang der Gaskraftwerke (20 GW geplant) in Frage und plädiert stattdessen für einen stärkeren Fokus auf erneuerbare Energien, Speicherlösungen und Netzflexibilisierung, um einen fossilen Lock-in zu vermeiden. Es lässt die Vermutung offen, dass Reiches Politik von einer fossilen Ideologie und Lobbyarbeit grosser Energiekonzerne getrieben wird und warnt vor unnötigen Kosten und einer Gefährdung der Klimaziele.
Die Juristen stützen ihre Schlussfolgerungen auf mehrere entscheidende Mängel bezüglich der geplanten staatlichen Subventionierung neuer Gaskraftwerke:
1. Zweifel an Marktversagen und Notwendigkeit.
Das Gutachten betont, dass die Pläne von Frau Reiche die rechtlichen Anforderungen für staatliche Beihilfen, die die Europäische Union vorgibt, wahrscheinlich nicht erfüllen:
- Fehlendes Marktversagen: Eine wesentliche Voraussetzung für Beihilfen ist das Vorliegen eines Marktversagens. Das Gutachten legt nahe, dass es kein Marktversagen in dem Masse gibt, wie es von der Regierung postuliert wird.
- Alternativen sind möglich: Die EU-Kommission könnte argumentieren, dass es andere Möglichkeiten gibt, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die nicht den Neubau von Gaskraftwerken erfordern.
- Fehlende Erforderlichkeit im geplanten Umfang: Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Problem der Back-up-Energieversorgung überhaupt in diesem Umfang (20 GW bis 35 GW) mit Gaskraftwerken gelöst werden muss. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der geplante Umfang nicht sauber nachvollziehbar oder begründet ist und die Pläne deshalb wahrscheinlich nicht machbar und nicht genehmigungsfähig sind.
2. Mangelnde Technologieoffenheit.
Die Juristen kritisieren, dass die Pläne von Frau Reiche die Vorschrift der Technologieoffenheit verletzen:
- Fokus auf Erdgas: Kritisiert wird der einseitige Fokus auf Gas und die Vernachlässigung anderer Technologien zur Bereitstellung von steuerbarer Kapazität.
- Vernachlässigung von Alternativen: Das Beihilferecht erfordert, dass die Subventionierung keine besseren Instrumente ohne Subventionen ausschliesst. Alternative, kostengünstigere Lösungen wie Batterien/Grossspeicher, Biogasanlagen, Bidirektionales Laden und Flexibilisierung im Markt müssten stärker berücksichtigt werden.
3. Kritik an Transparenz und Vergabe.
Das Gutachten sieht potenzielle Verstösse gegen die Transparenzrichtlinien und die Verhältnismässigkeit der Vergabe der Beihilfen:
- Wettbewerbliches Verfahren: Die Kanzlei stellte fest, dass die geplante Beihilfe in einem wettbewerblichen, transparenten Verfahren vergeben werden müsse.
- Verbot regionaler Zusagen: Politisch motivierte regionale Zusagen, wie etwa ein diskutierter "Südbonus" für Kraftwerke in Süddeutschland, erscheinen mit den Anforderungen des EU-Beihilferechts nicht vereinbar.
4. Mangelnder Klimaschutz-Pfad.
Das Gutachten thematisiert auch die fehlende Vereinbarkeit der Pläne mit den Klimazielen:
- Fehlendes Enddatum für fossilen Betrieb: Fossile Energieträger widersprechen den Klimazielen. Um die Klimaziele einzuhalten und einen fossilen Lock-in zu verhindern, müsste für die Gaskraftwerke eine verbindliche Vorgabe existieren, ab wann sie nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben werden.
- Gefährdung des Subventionsgrundes: Da Ministerin Reiche angekündigt hatte, eine solche verbindliche Umstellung auf Wasserstoff zu streichen, entfällt der Aspekt Klimaschutz als Subventionsgrund im EU-Genehmigungsverfahren, und es bliebe lediglich die Begründung der Versorgungssicherheit.
- Zusammenfassend kommen die Juristen von K&L Gates zu dem Schluss, dass die Pläne von Frau Reiche zur Förderung neuer Gaskraftwerke in Höhe von bis zu 35 GW rechtlich auf wackeligen Füssen stehen und unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich keine Genehmigung von der EU-Kommission erhalten werden.
Welche Alternative bietet 1KOMMA5°?
Das Energieunternehmen 1KOMMA5° bietet als Alternative zur staatlich subventionierten Gaskraftwerksstrategie zwei zentrale Lösungen an: die Einführung einer technologieoffenen Absicherungspflicht und die konsequente Nutzung gebündelter dezentraler Systeme in Form virtueller Kraftwerke.
1. Die Absicherungspflicht (Alternativer Marktmechanismus).
Die Hauptforderung von 1KOMMA5° ist die Einführung einer technologieoffenen Absicherungspflicht:
- Definition: Die Absicherungspflicht wäre eine Pflicht für Akteure am Energiemarkt, für ihre Leistung eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren zu müssen.
- Technologieoffenheit: Diese marktwirtschaftliche Lösung soll die dezentrale Sicherstellung der Versorgung gewährleisten und dabei vom grossen Gaskraftwerk bis zum heimischen Batteriespeicher alle Akteure einschliessen.
- Vorteile: 1KOMMA5° argumentiert, dass die Absicherungspflicht ohne Subventionen, Wettbewerbsverzerrung und zusätzliche Umlagen für Verbraucher umsetzbar wäre. Im Gegensatz zu den geplanten Beihilfen für Gaskraftwerke wäre keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU nötig, was eine direkte Einführung ermöglichen würde.
- Hintergrund: Das Unternehmen kritisiert, dass der geplante Kapazitätsmarkt dezentrale Erzeuger systematisch benachteiligen und aus dem Markt drängen würde, indem Leistung nach bereitgestellter, nicht tatsächlich produzierter Kapazität vergütet wird.
2. Virtuelle Kraftwerke (Technologische Alternative).
1KOMMA5° sieht gebündelte dezentrale Systeme in Form virtueller Kraftwerke als eine gleichwertige, aber kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zur zentralen Gaskraftwerkskapazität:
- Funktionsprinzip: Der Unternehmenschef Philipp Schröder argumentiert, dass virtuelle Kraftwerke genau die Funktion der Gaskraftwerke abbilden, nämlich dann anzuspringen, wenn Sonne und Wind nicht ausreichen (Dunkelflauten).
- Leistungserbringung: Bei Engpässen können diese Systeme den Stromverbrauch durch das gezielte und koordinierte Verschieben von Verbrauch reduzieren. Ausserdem können sie Strom aus privaten Batterien und E-Autos bereitstellen, wenn dieser gerade gebraucht wird.
- Wettbewerbsforderung: 1KOMMA5° fordert einen technologisch offenen Wettbewerb zwischen zentralen und dezentralen Kraftwerken, bei dem Erzeuger und Flexibilität grundsätzlich gleichbehandelt oder gefördert werden. Das Ziel sei es, durch mehr Wettbewerb die besten Lösungen für den günstigsten Strom und das sicherste Stromsystem zu gewährleisten.
- Kapazität: Das Unternehmen aggregiert nach eigenen Angaben bereits über 600 Megawatt an Flexibilitätskapazitäten und strebt an, bis 2030 eine Leistung von 20 GW zu steuern, was der ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Kapazität an neuen Gaskraftwerken entspricht.
- Wirtschaftlicher Mehrwert: Dezentrale Lösungen werden als eine tragende Säule im zukünftigen Stromsystem betrachtet. Eine Studie beziffert den gesamtwirtschaftlichen Mehrwert dieser dezentralen Lösungen bis 2045 auf rund 255 Milliarden Euro – und zwar ohne zusätzliche Subventionen.
Warum droht ein Stopp?
Der drohende Stopp oder die massive Einschränkung der Gaskraftwerksstrategie von Ministerin Katherina Reiche liegt primär an den rechtlichen Hürden des europäischen Beihilferechts und dem Widerstand der EU-Kommission gegen die geplanten Subventionen.
Die wichtigsten Gründe, warum die Umsetzung der Pläne ins Stocken gerät:
1. Konflikt mit dem EU-Beihilferecht und Widerstand aus Brüssel.
Die Bundesregierung muss sich die geplante staatliche Hilfe für den Bau neuer Gaskraftwerke von den Wettbewerbshütern in Brüssel genehmigen lassen, da diese Subventionen einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen und den Wettbewerb verzerren könnten:
- Voraussetzungen für Beihilfen: Neue Gaskraftwerke zu subventionieren wäre beihilferechtlich nur dann zulässig, wenn die Massnahmen technologieoffen, notwendig und angemessen sind, und wenn keine besseren Instrumente ohne Subventionen bestehen.
- Kein Marktversagen: Ein Rechtsgutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kam zu dem Ergebnis, dass die geplanten Back-up-Kraftwerke (im Umfang von 20 bis 35 GW) wahrscheinlich nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien und nicht genehmigungsfähig sind. Die Juristen argumentieren, dass das notwendige Marktversagen – also die Unfähigkeit des Marktes, Versorgungssicherheit allein zu gewährleisten – möglicherweise gar nicht vorliegt.
- Reduzierung der Kapazität erzwungen: Die EU-Kommission zeigte sich nicht bereit, Reiches ursprüngliche Ziel von mindestens 20 GW ohne Weiteres zu genehmigen. Berichten zufolge verhandelt das Wirtschaftsministerium mittlerweile nur noch über eine deutlich geringere Kapazität von 12 bis 12,5 GW.
2. Fehlende Technologieoffenheit und Klimarisiko.
Die Pläne drohen auch zu scheitern, weil sie nicht ausreichend technologieoffen sind, was ein wichtiger Aspekt für die Beihilfefähigkeit ist.
- Fokus auf fossile Technologie: Kritisiert wird die einseitige Fokussierung auf Erdgas, wobei Alternativen wie Batterie-Grossspeicher, Biomasse- und Wasserkraftanlagen sowie gebündelte dezentrale Systeme (Virtuelle Kraftwerke) vernachlässigt werden.
- Wasserstoff-Pfad unklar: Im Gegensatz zu den früheren Plänen von Robert Habeck ist bei Reiches Plänen unklar, ob eine verbindliche Umstellung der Erdgas-Anlagen auf grünen Wasserstoff geplant ist. Ist der verbindliche Klimaschutz-Aspekt nicht klar verankert, entfällt ein wichtiger Subventionsgrund im EU-Genehmigungsverfahren.
3. Juristische Intervention und Wettbewerbsklage.
Die Pläne werden zusätzlich durch direkte juristische Schritte bedroht:
Das Energieunternehmen 1KOMMA5° hat offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die geplante Kraftwerksstrategie eingelegt.
Das Unternehmen argumentiert, die geplante doppelte Förderung (Bauzuschüsse und Kapazitätsmarkt) sei ein unzulässiger Eingriff, der die Wettbewerbsbedingungen verzerre und die Kosten für die Energiewende unnötig in die Höhe treibe.
4. Gefahr von Verzögerungen.
Aufgrund der zähen Verhandlungen in Brüssel ist der Zeitplan für die Ausschreibungen der neuen Gaskraftwerke gefährdet und kaum noch zu halten. Es wurde gemeldet, dass eine Vergabe wohl nicht mehr im Jahr 2025 stattfinden werde.
Disclaimer / Abgrenzung
Stromzeit.ch übernimmt keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Texte, Massangaben und Aussagen.
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