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Verlängerung Solarexpress für alpine Gross-Solaranlagen und mehr Winterstromproduktion in der Schweiz.

Alpine PV-Grossanlagen (Solarparks) im Sinne des Artikels 71a des Energiegesetzes (EnG).

Verlängerung Solarexpress für alpine Gross-Solaranlagen und mehr Winterstromproduktion in der Schweiz.

  

11.6.2025

Was war die Idee hinter dem Solarexpress?

Die Idee hinter dem sogenannten Solarexpress war im Wesentlichen, den Ausbau grosser alpiner Solaranlagen in der Schweiz schnell voranzutreiben. Dies geschah als dringliche Massnahme, die im Herbst 2022 in aller Eile vom Parlament beschlossen wurde. Der Kontext dafür war die damals grosse Angst vor einer Strommangellage im Winter, die im Parlament mit Hochdruck behandelt wurde. Alpine Solaranlagen wurden dafür als geeignet angesehen, da sie ungefähr die Hälfte ihres Stromertrags im Winterhalbjahr produzieren und sich oberhalb der Nebelgrenze befinden.


Um dieses Ziel zu erreichen, sah der Solarexpress folgende Massnahmen vor:
  • Eine Erleichterung der Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen, was auch die Lockerung von Umweltauflagen umfasste. Grosse Photovoltaik-Grossanlagen, auch in unberührter Natur, sollten als standortgebunden gelten, wodurch die Planungspflicht obsolet wird.
  • Die Förderung des Baus mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten.
  • Eine knappe Frist: Die Förderung war befristet bis Ende 2025. Für die Inanspruchnahme der Förderung musste bis Ende 2025 mindestens 10 % der projektierten Jahresproduktion ins Stromnetz eingespeist werden.

Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder wird als der "Vater des Solarexpress" bezeichnet. Obwohl das Parlament das Gesetz im Herbst 2022 verabschiedet hat, scheint Beat Rieder die Person zu sein, der eine massgebliche Rolle bei dessen Entstehung oder Durchsetzung zugeschrieben wird, was ihm diesen Titel einbrachte. Der Solarexpress zielt darauf ab, rasch zusätzliche inländische Winterstromproduktion zu ermöglichen, da in dieser Zeit die Gefahr einer Strommangellage am grössten ist und alpine Anlagen aufgrund geringerer Nebelhäufigkeit und Schneereflexion vorteilhafter sein können als Anlagen im Mittelland, indem er den Bau alpiner Solaranlagen finanziell und verfahrenstechnisch begünstigte, um die befürchtete Winterstromlücke zu mindern.

 

Welches sind die Mindestkriterien für alpine PV-Grossanlagen?

Um als alpine PV-Grossanlage im Sinne des Artikels 71a des Energiegesetzes (EnG) zu gelten und von den damit verbundenen Erleichterungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen sowie der speziellen Förderung zu profitieren, müssen die Anlagen zwei spezifische Mindestkriterien erfüllen:

  • Jährliche Mindestproduktion: Die Anlage muss eine jährliche Gesamtproduktion von mindestens 10 Gigawattstunden (GWh) aufweisen.
  • Winterstromproduktion: Die Stromproduktion im Winterhalbjahr (vom 1. Oktober bis 31. März) muss mindestens 500 Kilowattstunden (kWh) pro 1 kW installierter Leistung betragen.
  • Diese Kriterien wurden mit dem Beschluss des Solarexpress im Herbst 2022 eingeführt. Die Projektanten müssen nachweisen, dass ihre geplante Anlage diese Anforderungen erfüllt, wobei im Bewilligungsverfahren eine Plausibilitätskontrolle der angegebenen Leistung durchgeführt wird.
Welche gesetzlichen Grundlagen waren nötig, um den Solarexpress zu verabschieden?

Dieses Gesetz trug den Namen "Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter" und wird als Solarexpress bezeichnet. Es handelte sich dabei um Änderungen des Energiegesetzes. Es wurden folgende rechtliche und fördertechnische Schritte unternommen: 

Erleichterung der Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen.

Das Gesetz sah vor, die Bewilligungsverfahren zu erleichtern. Dies beinhaltete unter anderem, dass grosse Photovoltaik-Anlagen, auch in unberührter Natur, als standortgebunden galten, wodurch die Planungspflicht obsolet wurde.

Finanzielle Förderung.

Der Bau alpiner Solarprojekte wurde mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Knappe Frist.

Eine wesentliche Bedingung für die Förderung war, dass bis Ende 2025 mindestens 10 % der projektierten Jahresproduktion ins Stromnetz eingespeist werden musste.


Die konkrete Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderte Anpassungen bestehender Verordnungen. Der Bundesrat beschloss die dafür notwendigen Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung am 17. März 2023, und diese traten am 1. April 2023 in Kraft. Somit war die gesetzliche Grundlage ein spezifisches, dringliches Bundesgesetz (Änderungen des Energiegesetzes), das die Rahmenbedingungen schuf, während die Detailregelungen zur Förderung und Umsetzung in den dazugehörigen Verordnungen festgelegt wurden.

Wann wurde der Solarexpress verabschiedet?

Im September 2022 erfolgte die Verabschiedung durch das Parlament. Dies geschah als dringliche Massnahme, die in aller Eile vom Parlament durchgepeitscht wurde. Der Hintergrund war die damals grosse Angst vor einer Strommangellage im Winter. Das Parlament befasste sich mit Hochdruck mit der Thematik eines Versorgungsengpasses im Winter. Die notwendigen Änderungen des Energiegesetzes, die diese "dringlichen Massnahmen" umfassten, traten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die detaillierten Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Förderung folgten später und traten am 1. April 2023 in Kraft.

Welches sind die Schwerpunkte und Massnahmendes Solarexpress?

Die wichtigsten Schwerpunkte und Massnahmen des Solarexpress waren:

  • Ziel: Rasche Steigerung der inländischen Winterstromproduktion. Der Solarexpress sollte als "Solaroffensive" den Bau von grossen alpinen Solaranlagen beschleunigen, um die befürchtete Winterstromlücke zu mindern.
  • Erleichterung der Bewilligungsverfahren. Dies umfasste, dass Photovoltaik-Grossanlagen, auch in unberührter Natur, als standortgebunden gelten sollten, wodurch die Planungspflicht obsolet wurde.
  • Finanzielle Förderung durch eine Einmalvergütung. Der Bau alpiner Solarprojekte wurde mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten gefördert.
  • Knappe Frist als Bedingung für die Förderung. Die Förderung war befristet bis Ende 2025. Eine wesentliche Bedingung für den Erhalt der Förderung war, dass bis Ende 2025 mindestens 10 % der projektierten Jahresproduktion ins Stromnetz eingespeist werden muss. Die Anlagen mussten zudem mindestens 10 GWh pro Jahr produzieren.
Warum gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung des Solarexpress?

Die Umsetzung und damit indirekt die Förderung von alpinen Solaranlagen in der Schweiz aus mehreren Gründen verlangsamt:

  • Die knappe Frist des Solar-Expresses: Der Solar-Express fördert alpine Solarprojekte mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 % der Investitionskosten, unter der Bedingung, dass bis Ende 2025 mindestens 10 % der projektierten Jahresproduktion ins Stromnetz eingespeist werden. Diese Frist wird als äusserst herausfordernd empfunden. Die Einhaltung der Frist ist aus verschiedenen Gründen schwierig:
  • Zeitintensive Umweltverträglichkeitsprüfungen: Die nötigen Prüfungen dauern lange.
  • Lange Bearbeitungszeiten für Baugesuche: Die Verfahren zur Erlangung von Baubewilligungen ziehen sich hin.
  • Beschwerden gegen Baugesuche: Einsprachen von Umweltverbänden oder anderen Parteien verzögern die Umsetzung und erschweren die Planung erheblich. Diese können bis vor das Bundesgericht gehen.
  • Unsicherheit der Realisierung im Gebirge: Gelände, Zugänglichkeit und Wetterbedingungen machen den Bau komplex und zeitaufwendig.
  • Lieferfristen und Bauzeiten: Es gibt lange Lieferfristen für Komponenten und nur eingeschränkt mögliche Bauzeiten im Gebirge.
  • Wirtschaftlichkeit trotz Förderung: Aus Sicht der Mehrheit der Projektträger gibt es trotz der finanziellen Förderung durch den Bund ein grosses Fragezeichen bei der Wirtschaftlichkeit der Projekte. Die finanzielle Tragfähigkeit hängt von den lokalen Belastungen, der gewährten Förderung und der Entwicklung der Absatzmärkte ab. Insbesondere die Regelung der Mindestvergütungen für den ans Netz abgegebenen Strom, die erst 2025 festgelegt werden soll, schafft Unsicherheit für Investoren.
Widerstand und fehlende Akzeptanz vor Ort.

Einsprachen von Umweltverbänden: Organisationen wie Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz und Mountain Wilderness legen Einsprachen gegen Projekte ein, um die Natur und Landschaft zu schützen. Sie argumentieren, dass alpine Landschaften durch grosse Anlagen beeinträchtigt würden.

Ablehnung durch lokale Bevölkerung und Grundeigentümer: Verschiedene Projekte sind bereits vor der Baueingabe am Widerstand der Grundeigentümer oder der Bevölkerung gescheitert. In einigen Fällen spielte die Herkunft der Investoren (z.B. aus der Stadt) eine Rolle für die Ablehnung. Projekte, bei denen ein lokales Elektrizitätswerk beteiligt ist, scheinen eine höhere Akzeptanz zu geniessen. Einige Projekte wurden bei Gemeindeversammlungen an der Urne abgelehnt.

Verfahrensbedingte und technische Hürden: Obwohl der Solar-Express erleichterte Bewilligungsverfahren vorsieht, bleiben die technische und rechtliche Umsetzung herausfordernd. Die genauen Zuständigkeiten für Bewilligungen auf Kantons- oder Gemeindeebene waren nicht immer klar. Der Netzanschluss kann ebenfalls ein Problem darstellen, besonders wenn geschützte Gebiete betroffen sind. 

Infolgedessen ist der Ausbau deutlich langsamer als von den Initiatoren des Solar-Expresses erwartet. Von den 62 bekannten alpinen Solar-Projekten werden 27 nicht mehr weiterverfolgt. Stand Juni 2024 waren nur 9 Projekte öffentlich aufgelegt, die zusammen im Endausbau weniger als ein Zehntel des angestrebten Ziels von 2 TWh erreichen. Es wird erwartet, dass bis Ende 2025 höchstens eine Handvoll Projekte den für die Förderung nötigen Anteil von 10 % der geplanten Leistung ans Netz bringen werden.

Als Reaktion auf diese Verzögerungen wird über eine Verlängerung der Förderung diskutiert. Der Ständerat berät über eine Weiterführung der Förderung, bei der Projekte auch dann profitieren könnten, wenn bis Ende 2025 erst das Gesuch öffentlich aufgelegt ist. Der Bund prüft parallel eine Verlängerung der Förderung auf Verordnungsstufe, da eine Gesetzesrevision zu lange dauern könnte. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) fordert eine Anschlusslösung, um Planungs- und Investitionssicherheit über 2025 hinaus zu gewährleisten.

Welche Widerstände gibt es gegenüber dem Solarexpress?

Die Hauptquellen des Widerstands sind:


Umweltverbände und Landschaftsschützer.

Dies ist eine der prominentesten Formen des Widerstands. Organisationen wie Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Mountain Wilderness haben Einsprachen gegen Projekte eingereicht.

Gründe für den Widerstand.

Sie kritisieren, dass der "Solarexpress" ein "Schnellschuss" sei, der "unausgegoren" sei und dessen Eiltempo "auf Kosten der Natur" gehe. Sie betonen, dass der Eingriff in alpine Landschaften massiv sei und die Landschaft zur "grossen Verliererin" werde. Sie argumentieren, dass Solaranlagen eher urban, auf Dächern und Fassaden oder über Parkplätzen gebaut werden sollten, nicht aber auf abgelegenen Alpweiden. Projekte in sensiblen Gebieten wie dem Landschaftspark Binntal (Grengiols Solar) stossen auf besonderen Widerstand. Die Bedeutung von Standorten als "Vogel-Hotspot" oder als Rastplätze für seltene Zugvögel wird hervorgehoben. In einigen Fällen wird auch kritisiert, dass Projekte mit einer "gewissen Provokationslust geplant" wurden. Einsprachen können sich auch explizit gegen notwendige Infrastruktur wie Stromleitungen durch Moorlandschaften richten. Diese Verbände sind nicht grundsätzlich gegen alle Solarkraftwerke, befürworten aber Projekte in bereits belasteten Landschaften (z.B. Gries oder Sedrun).

Auswirkungen.

Einsprachen durch Umweltverbände können Verfahren erheblich verzögern und die Umsetzung erschweren. Sie können das Verfahren bis vor Bundesgericht bringen, um einen Grundsatzentscheid zu erwirken.

 

Die lokale Bevölkerung und Gemeinden.

Auch auf lokaler Ebene stossen Projekte auf Widerstand, was zu Ablehnungen führen kann. Die Zustimmung der Standortgemeinde(n) und der Grundeigentümer ist gemäss Gesetz ohnehin eine Voraussetzung für die Baubewilligung.

Gründe für den Widerstand.

Projekte sind teilweise am Widerstand der Grundeigentümer oder der Bevölkerung gescheitert, noch bevor ein Baugesuch eingereicht wurde

. Ein Argument ist, dass die eigene Landschaft nicht unter dem Solarausbau leiden soll, selbst wenn sie bereits durch Infrastruktur belastet ist. Die Herkunft der Investoren kann ebenfalls eine Rolle spielen; es gab Ablehnungen, wenn Investoren aus Städten kamen (z.B. EWZ aus Zürich in Surses, Investoren aus Basel am Hasliberg). Die lokale Verankerung, z.B. durch Beteiligung eines lokalen Elektrizitätswerks, scheint für die Akzeptanz wichtig zu sein.

Auswirkungen.

Gemeinden können Projekte an der Urne oder an Gemeindeversammlungen ablehnen, wie im Fall von Nandro-Solar in Surses oder einem Projekt am Hasliberg. Solche lokalen Ablehnungen führten zur Aufgabe von Projekten.


Weitere Herausforderungen.

Neben diesem direkten Widerstand gab es weitere Herausforderungen, die den "Express" verlangsamten:

  • Zeitintensive Umweltverträglichkeitsprüfungen.
  • Lange Bearbeitungszeiten für Baugesuche.
  • Unsicherheit bei der Realisierung im Gebirge aufgrund von Gelände, Zugänglichkeit oder Wetter.
  • Komplexität der Bewilligungsverfahren und die Notwendigkeit der Koordination zwischen kantonalen und eidgenössischen Behörden.
  • Planung und Bewilligung der Netzanbindung und notwendiger Netzverstärkungen. Ursprünglich wurden Netzverstärkungen nicht explizit als von nationalem Interesse eingestuft, was Einsprachen ermöglichen konnte. Die Verlängerung des Solarexpress hat dies angepasst.
  • In einigen Fällen waren Dossiers unvollständig oder Projektträger hatten "mangelnde Kenntnis der geltenden Gesetze".

Der Widerstand gegen den Solarexpress war vielfältig und von Bedenken hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes seitens der Umweltverbände bis hin zu lokalen Akzeptanzproblemen und Bedenken bezüglich des Eingriffs in die Heimatlandschaft in den betroffenen Gemeinden reichte. Diese Widerstände haben in Kombination mit den ohnehin komplexen Verfahren die Realisierung vieler Projekte erheblich verzögert.

Wer forderte eine Verlängerung des Solarexpress?

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist einer der Hauptakteure, der sich für eine Weiterführung einsetzt. Laut einer Umfrage des VSE unter seinen Mitgliedern sind die knappe Frist und die Wirtschaftlichkeit die grössten Herausforderungen. Der VSE fordert schon lange eine Anschlusslösung für den Solarexpress, um Planungs- und Investitionssicherheit über das Jahr 2025 hinaus zu gewährleisten, da fehlende Planbarkeit "Gift" für solche Grossprojekte sei. VSE-Direktor Michael Frank sieht den Express nicht als gescheitert, aber die Ziele als von Anfang an äusserst ambitioniert und betont, dass es mehr Zeit brauche. Auch Dominique Martin, Bereichsleiter Public Affairs des VSE, argumentiert, dass die ersten Erfahrungen mit dem Solarexpress in die Zukunft weiterzuführen seien und es weiterhin einen Rahmen brauche, der Bewilligungsfähigkeit und begrenzte finanzielle Risiken ermögliche.

Politische Vertreter auf Bundesebene.

Die Politik reagiert auf die Forderungen. Der Ständerat berät über eine Weiterführung der Förderung. Anlagen sollen weiterhin von einer Einmalvergütung profitieren, wenn bis Ende 2025 zumindest das Gesuch öffentlich aufgelegt ist. Beat Rieder, Walliser Mitte-Ständerat und als der "Vater des Solarexpress" bezeichnet, war ursprünglich gegen eine Verlängerung. Aufgrund der Verzögerungen, insbesondere durch Einsprachen von Umweltverbänden, hat er seine Meinung jedoch geändert und befürwortet nun Fristverlängerungen bei der Finanzierung, sofern die Projekte von Gemeinden und lokaler Bevölkerung gutgeheissen wurden. Auch SP-Nationalrätin und Swissolar-Vizepräsidentin Gabriela Suter setzte sich mit einer Interpellation dafür ein, dass der Bundesrat die Frist auf Verordnungsebene verlängern soll, da sie als sehr knapp bemessen gilt.

Der Bund selbst prüft parallel zu den parlamentarischen Beratungen eine Verlängerung der Förderung auf Verordnungsstufe. Dies wird als mögliche "Hintertür" gesehen, da eine Gesetzesrevision zu lange dauern könnte. Das Bundesamt für Energie (BFE) beobachtet die Entwicklungen und prüft diese Option, auch wenn ein Beschluss noch aussteht.

Kantone.

Auch die Kantone fordern, dass die Finanzierung nach 2025 geklärt wird, um Rechtssicherheit für die Projekte zu schaffen. Der Walliser Staatsrat Roberto Schmidt hält eine Regelung der Subventionierung über den 31. Dezember hinaus für dringend notwendig, da alpine Anlagen wichtig für die Wintersicherheit seien.

Projektträger.

Vertreter von Projektgesellschaften, wie Peter Stutz von Morgeten Solar, hoffen ebenfalls auf eine Verlängerung, idealerweise über den Verordnungsweg, da die Unsicherheit die Planung lähmt.


Die wichtigsten Punkte zur Chronologie und den Gründen für die Diskussion über eine Verlängerung sind:

  • Verabschiedung des Solarexpress: Das Parlament verabschiedete den sogenannten Solarexpress im Herbst 2022, um angesichts einer drohenden Strommangellage den Bau grosser alpiner Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Eine der Voraussetzungen für die Förderung war, dass bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der projektierten Jahresproduktion der Anlage ins Netz eingespeist werden muss.
  • Frühe Erkenntnisse über die ambitionierte Frist: Bereits Anfang 2023, bei den Energieforschungsgesprächen in Disentis, wurde deutlich, dass die Zeitvorgabe "ambitiös" ist und es für Projekte, die bis Ende 2025 teilweise am Netz sein sollen, "sehr schwierig" wird, falls es Einsprachen gibt. Es war schon damals fraglich, ob das angestrebte Ziel von 2 TWh Zubau erreicht werden kann.
  • Zunehmende Erkenntnis der Verzögerungen: Im Laufe des Jahres 2023 wurde klar, dass der Solarexpress "eine überstürzte und nicht zu Ende gedachte Aktion war und zumindest das Ziel der kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter klar verfehlt hat". Organisationen wie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) betonten "mehrfach", dass die Frist sehr sportlich sei, da alpine PV-Projekte zahlreiche Hürden nehmen müssten.

 

Politische Diskussionen und Forderungen ab Ende 2023 / Anfang 2024.

In der Wintersession 2023 lehnte der Nationalrat zwar eine Fristverlängerung bis 2028 ab, aber Bundesrat Albert Rösti kündigte an, auf Verordnungsstufe Anpassungen zu prüfen, damit Projekte auch nach Ablauf der Frist eine vergleichbare Förderung erhalten können.

Anfang 2024 wurde offenkundig, dass der Solarexpress "stottert" und es für viele Vorhaben unrealistisch ist, bis Ende 2025 ans Netz zu gehen. Es wurde als richtig erachtet, die Frist zu verlängern.

Im Juni 2024 gab es bereits "Politische Vorstösse für eine Neuauflage oder Verlängerung des Solarexpress".

Anfang Juli 2024 forderte der VSE eine "Anschlusslösung". Der Walliser Ständerat Beat Rieder, der als "Vater des Solarexpress" gilt, änderte seine Meinung und sprach sich "aufgrund der Verzögerungstaktik der Umweltverbände für Fristverlängerungen bei der Finanzierung dieser Projekte" aus.

Konkrete parlamentarische Schritte im Herbst/Winter 2024: Im Oktober 2024 wurde berichtet, dass in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats ein "Rettungsversuch aufgegleist" werde. Der VSE forderte im Vorfeld der Wintersession 2024 "laut" eine Verlängerung. Der Ständerat nahm diese Forderung "mit einem überaus deutlichen Entscheid" auf und beschloss, dass Projekte auch dann von der Förderung profitieren, wenn bis Ende 2025 erst das Gesuch öffentlich aufgelegt ist. Das BFE prüfte parallel eine Förderung auf Verordnungsstufe.

Endgültiger Parlamentsbeschluss zur Verlängerung: Das Parlament stimmte schliesslich in der Frühjahrssession 2025 der Anpassung des Energiegesetzes zu, und beschloss "definitiv", den Solarexpress zu verlängern. Neu genügt es für die Förderberechtigung, dass das Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt ist, anstatt dass bereits Strom eingespeist werden muss. Diese Anpassung soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Diskussion über die Verlängerung des Solarexpress begann bereits relativ früh im Jahr 2023, als die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der ambitionierten Frist offensichtlich wurden, sich im Laufe des Jahres 2023 verfestigte und ab 2024 zu konkreten politischen Initiativen und Forderungen führte, was schliesslich im Parlamentsbeschluss im März 2025 zur Verlängerung mündete.

Ein Artikel vom 27. Januar 2023 berichtet von den Energieforschungsgesprächen in Disentis, wo Projektanten und Vertreter der Verwaltung offen die knappe Zeitvorgabe (Ende 2025 für 10 % Einspeisung) als "ambitiös" bezeichneten. Es wurde damals schon betont, dass Einsprachen Projekte erheblich verzögern würden, was das Einhalten der Frist "sehr schwierig" mache.

Die Bedingung, bis Ende 2025 10 % der geplanten Gesamtleistung am Netz zu haben, wurde in diesem Kontext von einigen Akteuren bereits im Januar 2023 kritisiert und als "der Tod für die grossen Projekte" bezeichnet. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt äusserten Vertreter der Branche den Wunsch, dass die Politik aus der Energiegesetzgebung einen "Anschlusszug" mache, damit der Solarexpress nicht einfach zum Stehen komme. Es wurde die Hoffnung geäussert, dass die alpinen Solaranlagen in der noch ausstehenden definitiven Verordnung sowie in der künftigen Energiegesetzgebung angemessen berücksichtigt werden.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), der den Ausbau monitort und die knappe Frist sowie die Wirtschaftlichkeit als grösste Herausforderungen identifiziert, fordert "schon lange eine Anschlusslösung" für den Solarexpress. Dies untermauert, dass die Diskussion und die Forderung der Branche früh begannen.

Verzögerungen bestätigen die Notwendigkeit der Diskussion.

Im Laufe des Jahres 2023 und 2024 bestätigten sich die Befürchtungen. Einsprachen von Umweltverbänden, Widerstand auf lokaler Ebene und die Komplexität der Verfahren führten zu erheblichen Verzögerungen bei vielen Projekten. Es wurde immer deutlicher, dass die ursprünglich angestrebten Ziele bis 2025 mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden.

Politik reagiert auf die Forderungen.

Mit der fortschreitenden Zeit und der Offensichtlichkeit der Zielverfehlung intensivierte sich auch die politische Diskussion über eine Fristverlängerung oder alternative Förderbedingungen nach 2025.

Ein Artikel vom 30. Januar 2024 hält fest, dass der Solarexpress "stottert" und es deshalb richtig sei, dass die Frist verlängert wird.

Im Juni 2024 reichte SP-Nationalrätin und Swissolar-Vizepräsidentin Gabriela Suter eine Interpellation ein, in der sie den Bundesrat fragte, ob eine Fristverlängerung auf dem Verordnungsweg möglich sei, da die Frist "sehr knapp bemessen" sei.

Im Juli 2024 änderte Beat Rieder, als "Vater des Solarexpress" bezeichnet, seine Meinung und sprach sich "aufgrund der Verzögerungstaktik der Umweltverbände für eine entsprechende Fristverlängerung bei der Finanzierung dieser Projekte" aus. Dies zeigt, dass die Diskussion spätestens zu diesem Zeitpunkt auch die ursprünglichen Befürworter erreicht hatte.

Im Oktober 2024 wurde berichtet, dass "hinter den Kulissen in Bundesbern derzeit daran gearbeitet wird, den Solarexpress zu retten". Die UREK-S des Ständerats sollte über eine Weiterführung der Förderung beraten, und der Bund prüfte parallel eine Verlängerung der Förderung auf Verordnungsstufe.

Die Forderung nach einer Verlängerung oder einer Anschlusslösung ist für die Förderung alpiner Solaranlagen breit abgestützt und deshalb wird von der Branche, Politik und sogar vom Bund selbst Massnahmen geprüft, um die Realisierung der Projekte trotz Verzögerungen noch zu ermöglichen.

Wann wurde die Verlängerung des Solarexpress verabschiedet?

Die Verlängerung des sogenannten Solarexpress wurde vom Schweizer Parlament definitiv am 21. März 2025 beschlossen. Dieser Beschluss fiel im Rahmen der Frühjahrssession 2025. Das Parlament stimmte dabei der Anpassung des Energiegesetzes zu. Durch diese Anpassung, die voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, werden die Bedingungen für die Förderberechtigung geändert. Neu genügt es für alpine Solaranlagen, dass das Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt ist. Die ursprüngliche Frist sah vor, dass bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent der geplanten Jahresproduktion ins Netz eingespeist werden mussten.

Der Ständerat hatte der Verlängerung bereits in seinen Beratungen am 11. März 2025 zugestimmt, nachdem er die Forderung bereits in der Wintersession 2024 mit deutlicher Mehrheit aufgenommen hatte, wohl wissend, dass der Nationalrat dem in der Frühjahrssession 2025 noch zustimmen musste.

Gibt es mit der Verlängerung des Solarexpress neue gesetzliche Auflagen?

Mit der Verlängerung des sogenannten Solarexpress wurden und werden neue gesetzliche Bedingungen eingeführt oder diskutiert. Die wichtigsten Punkte, die sich aus der Verlängerung ergeben, sind:

Geänderte Bedingung für die Förderberechtigung.

Die prominenteste Änderung ist die Anpassung der Frist für die Förderberechtigung. Ursprünglich mussten alpine Solaranlagen bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent ihrer projektierten Jahresproduktion ins Netz einspeisen, um die spezielle Einmalvergütung nach Art. 71a EnG zu erhalten. Durch den Beschluss des Parlaments vom 21. März 2025 genügt es neu für die privilegierte Förderung, wenn das Baugesuch bis zum 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt wird. Diese Anpassung des Energiegesetzes soll voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese neue Regelung schafft dringend benötigte Planungs- und Investitionssicherheit für viele Projekte, denen es bisher schwerfiel, die ursprüngliche Frist einzuhalten.

Explizite Berücksichtigung von Netzverstärkungen.

Die Verlängerung des Solarexpress berücksichtigt explizit auch die notwendigen Netzverstärkungen. Zuvor waren diese Netzverstärkungen im Gesetzestext nicht erwähnt und galten daher nicht als von nationalem Interesse, was Einsprachen gegen sie ermöglichen und somit den Bau der Anlagen verhindern konnte. Neu werden die Netzverstärkungen den Anschlussleitungen gleichgesetzt und erhalten ebenfalls den Status «von nationalem Interesse». Dies beseitigt potenzielle Ungewissheiten und ist entscheidend dafür, dass die benötigte Infrastruktur für den Abtransport des Stroms überhaupt gebaut werden kann.

Diskutierte Förderobergrenze (Verordnungsstufe).

Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Gesetzesänderungen hat das UVEK am 14. April 2025 eine Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung (EnV) und Energieförderungsverordnung (EnFV) eröffnet. Diese Revisionen, die ebenfalls per 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, beinhalten die Einführung einer Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen. Konkret wird ein Höchstbeitrag von 3,5 Millionen Franken pro Gigawattstunde Nettoproduktion im Winterhalbjahr vorgeschlagen. Diese Obergrenze soll für jene Projekte gelten, die von der Fristverlängerung profitieren (d.h. deren Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt ist), mit Ausnahme der Projekte, die es dennoch schaffen, bis Ende 2025 bereits 10 % einzuspeisen. Dies wäre eine neue Bedingung auf Verordnungsstufe, die die Höhe der möglichen Förderung begrenzt.

Was ist «Explizite Berücksichtigung von Netzverstärkungen»?

Die Verlängerung des Solarexpress berücksichtigt explizit auch die notwendigen Netzverstärkungen. Die explizite Berücksichtigung notwendiger Netzverstärkungen bei der Verlängerung des Solarexpress ist eine wichtige Massnahme, um die Realisierung alpiner PV-Grossanlagen zu beschleunigen und sicherzustellen, dass der dort produzierte Strom auch tatsächlich genutzt werden kann. Bisher waren Netzverstärkungen im Gesetzestext nicht explizit erwähnt.

Diese explizite Berücksichtigung bringt konkret folgende Punkte mit sich:

  • Gleichstellung mit Anschlussleitungen: Die notwendigen Netzverstärkungen werden nun ausdrücklich den Anschlussleitungen der Solaranlagen gleichgesetzt.
  • Status "von nationalem Interesse": Durch diese Gleichsetzung erhalten die Netzverstärkungen ebenfalls den Status «von nationalem Interesse». Zuvor wurden sie nicht automatisch so eingestuft.
  • Vorteile der Solarexpress-Bestimmungen: Da sie nun denselben Status wie die Anschlussleitungen haben, profitieren auch die Netzverstärkungen von den förderlichen Bestimmungen des Solarexpresses.
  • Beseitigung potenzieller Ungewissheiten: Die explizite Erwähnung und Gleichstellung beseitigt potenzielle Ungewissheiten im Bewilligungsverfahren.
  • Verhinderung von Verzögerungen durch Einsprachen: Eine entscheidende Folge ist, dass der Bau einer bewilligungsfähigen Solaranlage nicht mehr durch Einsprachen gegen die benötigten Netzverstärkungen verhindert werden kann. Dies war zuvor eine potentielle Hürde, da Einsprachen die Umsetzung von Projekten verzögern und die Planung erschweren können.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat diese Änderung begrüsst, da sie der Empfehlung des VSE folgt. Der VSE betont die Notwendigkeit, die Verfahren für den Ausbau der Stromnetze zu straffen, da "Ohne Netz kein Strom" fliesst und sowohl die Produktionsanlagen als auch die Netzinfrastruktur zwingend nötig sind.

Die Genehmigung der elektrischen Anlagen, einschliesslich Transformatorenstationen und Leitungen für den Netzanschluss, fällt in die Zuständigkeit des Bundes (ESTI) und erfordert ein Plangenehmigungsverfahren, das parallel zum kantonalen Baubewilligungsverfahren verläuft. Dieses ESTI-Verfahren muss wie die kantonale Bewilligung rechtskräftig sein, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Durch die explizite Berücksichtigung im Rahmen des Solarexpress werden auch diese notwendigen Netzkomponenten als Teil der "Grossanlage" nach Art. 71a EnG verstanden.

Welche Projekte profitieren von der Solarexpress-Verlängerung?

Neu profitieren Anlagen, welche die Produktionsvoraussetzungen erfüllen, von den privilegierten Voraussetzungen, wenn das Baugesuch bis spätestens am 31. Dezember 2025 öffentlich aufgelegt wird. Zudem werden neu explizit auch die erforderlichen Netzverstärkungen neben den Anschlussleitungen berücksichtigt und als von nationalem Interesse eingestuft. Projekte, die aufgrund der genannten Verzögerungen die ursprüngliche Bedingung der Netzeinspeisung von 10 % bis Ende 2025 voraussichtlich nicht erfüllt hätten, nun aber von der Förderung profitieren können, da ihr Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt wurde oder noch wird, sind unter anderem:

Morgeten Solar im Berner Oberland.

Dieses Projekt hatte im Frühling 2024 eine erstinstanzliche Baubewilligung erhalten. Allerdings wurden Beschwerden von Verbänden eingereicht. Der Projektleiter Peter Stutz rechnete im Oktober 2024 damit, dass eine gerichtliche Entscheidung, falls alle Instanzen angerufen werden, nicht vor Sommer 2026 fallen würde. Ein Baustart im Frühling 2025 und erst recht die Einspeisung von Strom bis Ende 2025 galt für ihn als unrealistisch. Er hoffte auf eine Verlängerung, idealerweise auf Verordnungsebene, da die Unsicherheit die Planung lähmt. Dieses Projekt wäre ohne die Verlängerung der Frist für die Förderberechtigung (von Netzeinspeisung auf öffentliche Auflage des Gesuchs) wohl leer ausgegangen.

Grengiols Solar im Wallis.

Dieses Projekt im Saflischtal ist als grösster geplanter Solarpark der Alpen bekannt. Auch gegen dieses Projekt haben Umweltverbände Einsprache erhoben, was das Vorhaben verzögert. Im Juli 2024 wurde berichtet, dass das Projekt ihm die Zeit davonläuft. Aufgrund der Verzögerungen durch Einsprachen wurde dieses Projekt explizit als Beispiel dafür genannt, dass der "Solarexpress ausgebremst" wird.

Gondosolar im Wallis.

Obwohl dieses Projekt in der Nähe des Simplonpasses im Januar 2023 als eines der am weitesten fortgeschrittenen Projekte im Wallis galt und die Baueingabe Ende 2023 erfolgte, wurde bereits Anfang 2023 angemerkt, dass das Einhalten der Frist bis Ende 2025 (für die Netzeinspeisung) "schon relativ just" werde, insbesondere falls es Einsprachen gebe. Es erhielt im März 2025 eine Teilbewilligung 14 Monate nach Gesucheingabe.

Generell Projekte im Kanton Wallis.

Verfahren im Wallis sind nur schleppend vorankommen und bisher verfügt kein Vorhaben über eine rechtskräftige Bewilligung . Die beschlossene Verlängerung kommt insbesondere den Walliser Projekten entgegen und verschafft ihnen Zeit für den Bau, da sie die ursprüngliche Frist voraussichtlich nicht einhalten könnten.

Zahlreiche weitere Projekte im Rennen.

Im April 2024 wurde berichtet, dass von über 60 gestarteten Projekten noch mehr als 40 im Rennen seien. Nur 9 waren zu diesem Zeitpunkt öffentlich aufgelegt. Eine Einschätzung im Juni 2024 ging davon aus, dass bis Ende 2025 höchstens eine Hand voll Projekte den für die Förderung notwendigen Anteil von 10% des Endausbaus erreichen werden. Viele dieser Projekte, die bereits die Zustimmung der Standortgemeinden hatten (16 weitere gemäss BFE-Kenntnisstand im Mai 2024, bei denen eine Baueingabe in den nächsten Monaten erwartet wurde), aber noch nicht am Netz waren und Verzögerungen durch Einsprachen oder Verfahrenskomplexität erfahren könnten, profitieren nun davon, dass die öffentliche Auflage des Baugesuchs bis Ende 2025 für die Förderberechtigung ausreicht.

Diese Projekte, deren Realisierung durch Einsprachen und komplexe Verfahren verzögert wurde und die daher die ursprüngliche Bedingung der anteiligen Netzeinspeisung bis Ende 2025 nicht hätten erfüllen können, erhalten durch die Verlängerung des Solarexpress und die Anpassung der relevanten Frist auf die öffentliche Auflage des Baugesuchs nun eine zweite Chance auf Förderung.

Projekte, die notwendige Netzverstärkungen erfordern. Die Verlängerung berücksichtigt explizit auch die notwendigen Netzverstärkungen, die nun den Anschlussleitungen gleichgesetzt werden und ebenfalls den Status "von nationalem Interesse" erhalten. Dies beseitigt potenzielle Ungewissheiten und verhindert, dass der Bau einer Anlage aufgrund von Einsprachen gegen die notwendige Netzinfrastruktur blockiert werden kann. Das Parlament folgte hierbei einer Empfehlung des VSE.

Projekte, die die Mindestkriterien für alpine PV-Grossanlagen erfüllen. Die Verlängerung ändert nichts daran, dass die Anlagen weiterhin eine jährliche Mindestproduktion von 10 GWh aufweisen und im Winterhalbjahr (1. Oktober – 31. März) mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung produzieren müssen, um nach Art. 71a EnG privilegiert zu werden.

Neben der Gesetzesänderung zur Fristverlängerung auf Verordnungsstufe wurde auch die Einführung einer Förderobergrenze (Höchstbeitrag) von 3,5 Millionen Franken pro Gigawattstunde Nettoproduktion im Winterhalbjahr für Solarexpress-Anlagen vorgeschlagen, die von der Fristverlängerung profitieren (ausser jene, die es dennoch schaffen, 10% bis Ende 2025 einzuspeisen). Dies könnte die Höhe der Förderung für diese Projekte begrenzen. Projekte, die bereits vor dem 31. Dezember 2025 mindestens 10 Prozent ihrer geplanten Jahresproduktion ins Netz einspeisen können, erhalten weiterhin die spezielle Einmalvergütung nach Art. 71a Abs. 4 EnG ohne diese vorgeschlagene Obergrenze.


Übersicht alpine Solaranlagen Schweiz.

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Bilder Stromnetze: © Copiright Bruno Giordano


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